Ein Fahrzeug muss regelmäßig auf seine Fahrtüchtigkeit kontrolliert werden. Das gilt auch für Fuhrparks. Aber wer führt die Kontrolle durch und was muss überhaupt geprüft werden? Wir klären, wann das Fahrzeug durch das Fuhrparkmanagement, den Fahrer oder durch Sachkundige überprüft werden muss.
Inhaltsverzeichnis:
Auf einen Blick
- Der Arbeitgeber bzw. der Fuhrparkverantwortliche muss sicherstellen, dass das Fahrzeug nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) sicher ist und regelmäßig überprüft wird.
- Das Fahrpersonal muss zusätzlich zur Unterweisung auch in das Fahrzeug eingewiesen werden.
- Vor der Fahrt sollten alle nötigen Funktionen am Fahrzeug durch den Fahrer überprüft werden.
Gesetzliche Grundlagen
Dienstwagen als Arbeitsmittel & Gefährdungsbeurteilung
Fahrzeuge im Unternehmen gelten gemäß Paragraf 1 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Dazu zählen Lkw und Spezialfahrzeuge, aber auch Pkw oder dienstlich genutzte Fahrräder. Im Rahmen des Arbeitsschutzes muss für diese Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Wie Sie bei der Gefährdungsbeuteilung auf Nummer sicher gehen und zu welchen Arbeitsschutzmaßnahmen Sie verpflichtet sind, erfahren Sie in unserem Beitrag:
- Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark: „Auf Nummer sicher“
- Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung: In 7 Schritten zum Ziel
DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge
Bei der Beurteilung von Firmenfahrzeugen ist das Hinzuziehen der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge unerlässlich. Die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aufgestellten Regelungen umfassen den richtigen Umgang mit Dienst-, Pool- und Servicefahrzeugen.
Mehr Infos zu DGUV Vorschrift 70 in unserem Beitrag:
- DGUV Regelwerke: Fahrzeug nach DGUV 70
- Unterweisung der Mitarbeiter nach DGUV: Rechtsgrundlagen, Ziel, Planung
Wer muss das Fahrzeug prüfen?
Verantwortlich | Wann wird geprüft |
Fuhrparkmanager | Beauftragt in regelmäßigen Abständen einen Sachkundigen (UVV-Prüfung, HU und Inspektion) |
Fahrer | Vor Tätigkeitsbeginn |
Sachkundiger | Wird im Bedarfsfall beauftragt, aber mind. einmal jährlich |
Prüfung durch den Fuhrparkverantwortlichen
Das Fuhrparkmanagement muss im Sinne des Arbeitsschutzes sicherstellen, dass sich das Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand befindet. Der Fuhrparkleiter kontrolliert das Fahrzeug in der Regel nicht persönlich, sondern kümmert sich um die Koordination notwendiger Termine und Überprüfungen durch sachkundige Personen. Darunter fallen bspw. folgende Themen:
- Terminkoordination des nächsten Inspektionstermines, der anstehenden Hauptuntersuchung (HU) oder der nächsten UVV-Prüfung,
- Terminkoordination zum turnusmäßigen Reifenwechsel
- Organisation von Equipment zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung
Eine Ausnahme kann der Einsatz von Poolfahrzeugen sein. Diesen ist in der Regel kein fester Fahrer zugewiesen. Die Aufgaben, die sonst der Fahrer übernehmen würde, fallen hier auf das Fuhrparkmanagement zurück.
Prüfung durch den Fahrer
Nach Paragraf 36 DGUV Vorschrift 70 ist der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, das Fahrzeug vor Tätigkeitsbeginn in Augenschein zu nehmen. Im DGUV-Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ sind die zu prüfenden Gegebenheiten aufgeführt. Dazu zählen unter anderem:
- Auffällige äußere Mängel oder Beschädigungen
- Die Profiltiefe der Reifen und Sichtprüfung des Reifendrucks
- Vorhandensein einer Betriebsanleitung
- Funktionsfähigkeit von Beleuchtung und Blinker, sowie der Bremsen
- Füllstände von Kraftstoff, Motoröl und Kühlflüssigkeit
- Funktionsfähiger Keilriemen
- Ordnungsgemäße Ladungssicherung
- Zustand der Rückspiegel, Sicherheitsgurte, Scheiben
- Lesbarkeit des Kfz-Kennzeichens
- Vorhandensein des Warndreiecks, Verbandkasten und Warnweste
Auch während der Fahrt müssen Mängel oder Auffälligkeiten beobachtet werden. Bei festgestellten Mängeln ist das Fahrpersonal dazu verpflichtet, diese dem Fuhrparkverantwortlichen und dem möglichen nachfolgenden Fahrer mitzuteilen. Werden während der Fahrt schwerwiegende Mängel festgestellt, muss der Fahrer die Fahrt unverzüglich beenden.
Zudem ist der Fahrer für die Sicherheit der Insassen verantwortlich. Hierzu zählt bspw. auch zu überprüfen, ob alle Insassen des Fahrzeugs während der Fahrt angeschnallt sind.
Prüfung durch einen Sachkundigen
Ein Sachkundiger muss die betrieblich genutzten Fahrzeuge sowohl auf ihren arbeitssicheren als auch auf ihren verkehrssicheren Zustand überprüfen. Der DGUV-Grundsatz 314-003 (früher: BG 916) enthält Informationen zu den Anwendungsbereichen, dem Aufbau der Prüfnachweise und zahlreiche Prüflisten. Die Prüfung durch den Sachkundigen erfolgt im Bedarfsfall, jedoch mindestens einmal jährlich. Die Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und aufbewahrt werden.
Genauere Informationen zur Fahrzeugprüfung finden Sie in unseren anderen Beiträgen zum Thema UVV-Fahrzeugprüfung.
- Fahrzeugprüfung nach UVV Fahrzeuge – Rechtliche Basis
- Anforderung an sachkundige Personen zur Fahrzeugprüfung nach UVV
- 7 Praktische Tipps zur UVV-Fahrzeugprüfung
- Welche Dienstwagen unterliegen der UVV-Fahrzeugprüfung?