Über die Unterschiede zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot sowie die Hintergründe beider haben wir bereits in unserem letzten Beitrag berichtet. Doch wie sieht es aus, wenn man wiederholt geringfügig die vorgegebene Geschwindigkeit überschreitet? Mit welchen Konsequenzen muss in diesen Fällen gerechnet werden?
Rechtsgrundlage
Laut Bußgeldkatalog kommt es bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Fahrverbot. Allerdings erst, wenn diese innerhalb eines Jahres und dann auch nur bei einer Überschreitung von mehr als 26 km/h erfolgt. Das Fahrverbot dauert dabei je nach Geschwindigkeit bis zu 3 Monate.
Überschreitungen unter 26 km/h hingegen werden üblicherweise mit fest definierten Bußgeldern geahndet. Eine Ausnahme stellen allerdings beharrliche kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen dar. Liegt eine beharrliche Pflichtverletzung vor, kann ebenfalls ein Fahrverbot verhängt werden. Beharrlich handelt dabei zunächst, wer mehr als einen Verstoß begangen hat. Zudem handelt beharrlich, wem die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Liegt nun zusätzlich noch eine grobe Pflichtverletzung (z. B. Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grobe Nachlässigkeit) vor, kann auch dann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn die letzte Geschwindigkeitsüberschreitung 26 km/h nicht überschreitet.
Aktuelle Rechtsprechung
Durch das Amtsgericht München wurde im Juni 2016 ein Mann zu einer Geldstraße inklusive Fahrverbot verurteilt, obwohl er innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nur 22 km/h zu schnell gefahren war. Da der Verurteilte allerdings in den letzten 8 Jahren bereits wegen mehrerer Geschwindigkeitsübertretungen verurteilt worden war, wurde nicht nur ein Bußgeld, sondern auch ein Fahrverbot ausgesprochen: beharrlich ein wenig zu schnell fahren, kann also zu einem Fahrverbot führen.
Schreiben Sie den ersten Kommentar: