Abfahrtskontrolle bei Lastkraftwagen

Jedes Fahrzeug sollte vor der Fahrt auf seine Funktionsfähigkeit und auf Mängel geprüft werden. Für Fahrzeuge, die im betrieblichen Kontext eingesetzt werden, ist dies sogar verpflichtend. Insbesondere Berufskraftfahrer sollten bei der Kontrolle ihres Lkws oder Busses sorgfältig sein. Wir geben einen Überblick über die Abfahrtskontrolle bei Lastkraftwagen.

Inhaltsverzeichnis:

Was versteht man unter Abfahrtskontrolle?

Eine Abfahrtskontrolle meint eine Sicht- und Funktionskontrolle bei einem Fahrzeug, bevor dieses bewegt wird. Im Fokus liegt hierbei die Sichtung augenscheinlicher Mängel, die während der Fahrt zu Pannen oder ähnlichen Problemen führen können. Der Fahrzeugführer prüft sicherheitsrelevante Bestandteile des Fahrzeugs wie beispielsweise die Bremsanlage, die Reifen oder die Beleuchtungseinrichtung. Darüber hinaus stellt der Fahrer unter anderem sicher, dass keine losen Gegenstände im Fahrzeug umherfliegen können und dass die Spiegel sowie der Fahrersitz richtig eingestellt sind.

Wie ist die Abfahrtskontrolle gesetzlich geregelt?

Die Abfahrtskontrolle ist für Dienstwagennutzer und Berufskraftfahrer gesetzlich vorgeschrieben. Sobald ein Fahrzeug betrieblich bewegt werden soll, muss dieses durch den Fahrzeugführer vor erstmaliger Fahrt bei Schichtbeginn geprüft werden. Sobald Mängel festgestellt werden, müssen diese an Aufsichtspersonen oder den Fuhrparkverantwortlichen mitgeteilt werden.

Gesetzliche Grundlage dafür ist insbesondere DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. In Paragraf 36 heißt es:

  • Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand der Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.
  • Der Fahrzeugführer hat festgestellte Mängel dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Wechsel des Fahrzeugführers auch dem Ablöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer den Betrieb einzustellen.

(§ 36 DGUV Vorschrift 70)

Der Fahrzeugführer muss nach Paragraf 35 der DGUV Vorschrift 70 folgende Kriterien erfüllen, andernfalls ist er nicht dazu berechtigt, das Fahrzeug fortzubewegen:

„Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,

  1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. die körperlich und geistig geeignet sind,
  3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung

hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und

  1. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein.“

(§ 35 DGUV Vorschrift 70)

Ergänzend dazu ist der DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ relevant, der weitere Informationen über die Prüfung vor Fahrtantritt sowie eine Checkliste der zu prüfenden Bauteile enthält.

Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen bei der Abfahrtskontrolle gibt zudem unser Gastautor Rechtsanwalt Lutz D. Fischer in seinem Beitrag:

In einem weiteren Beitrag gehen wir auf die Pflichten und Zuständigkeiten von Fahrer, Fuhrparkverantwortlichen und Sachkundigen bei der Fahrzeugprüfung ein:

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Wie lange dauert die Abfahrtskontrolle und zählt sie zur Arbeitszeit?

Eine konkrete Dauer, wie lange eine Abfahrtskontrolle dauern sollte, gibt die DGUV nicht vor. Experten erachten jedoch eine Prüfzeit von mindestens 15 Minuten pro Fahrzeug für angemessen. Während einer Arbeitsschicht muss das Fahrzeug nicht bei jedem Ein- und Ausstieg geprüft werden. Es reicht dieses wie von der DGUV vorgegeben vor erstmaligem Schichtbeginn zu prüfen.

Die Abfahrtskontrolle zählt bei Lkw-Fahrern bzw. Berufskraftfahrern zur Arbeitszeit. Dementsprechend muss die Fahrerkarte vor der Abfahrtskontrolle in das EG-Kontrollgerät gesteckt werden, sodass die Abfahrtskontrolle als Arbeitszeit erfasst werden kann.

Welche Besonderheiten sind bei der Abfahrtskontrolle von Lkw zu berücksichtigen?

Prinzipiell lässt sich eine ausführliche Checkliste des bereits erwähnten DGUV Grundsatzes 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ entnehmen. Hier sind fahrzeugübergreifend alle wichtigen Prüfpunkte aufgeführt. Ergänzend dazu haben wir eine Checkliste erstellt, was Fahrer, egal ob privat oder beruflich unterwegs, vor Fahrtbeginn prüfen sollten.

Wesentliche Prüfpunkte sind:

  • die Beleuchtung,
  • der Motor und der Antrieb,
  • die Lenk- und Bremsanlage (anders als bei Pkw sind Lkw in der Regel mit einer Druckluftbremse ausgestattet. Eine Überprüfung der Bremsflüssigkeit ist hier also nicht notwendig. Dafür wird beim Lkw die Druckwarneinrichtung überprüft.),
  • die Reifen.

Bei Berufskraftfahrern von Lkw oder Kraftomnibussen sind zudem weitere Themen von besonderer Bedeutung. Da sie oftmals mehrere Tonnen Ladung, gegebenenfalls auch Gefahrgüter, transportieren, können Pannen und Unfälle weitreichendere Folgen haben. Aus diesem Grund müssen unter anderem ebenfalls geprüft werden:

  • die Ladungssicherung sowie Hilfsmittel zur Ladungssicherung: Hier muss eine Zustandskontrolle der Ladungssicherung durchgeführt werden. Diese beinhaltet unter anderem die Kontrolle der Bordwände (Scharniere und Verschlüsse prüfen), ob die Gepäckklappe unbeschadet und gesichert ist, eventuelle Risse oder andere Beschädigungen an der Plane sichtbar sind und ob diese ordnungsgemäß verzurrt ist, wenn eine Ladeeinrichtung wie eine Hubbühne vorhanden ist, ob diese entsprechend gesichert ist usw.
  • der Anhänger-/Sattelanhängerbetrieb und Kupplung: Sichtprüfung der Bolzen, Sicherungsstift, Pfanne und das Spiel der Kupplung
  • das Führerhaus: Hier ist insbesondere relevant, das EG-Kontrollgerät zu prüfen und vor Fahrtantritt bzw. vor Beginn der Abfahrtskontrolle zu starten. Die Fahrerkarte wird in den dafür vorgesehenen Schacht gesteckt und die Schritte am Fahrtenschreiber durchgegangen. Am Ende sollte darauf geachtet werden, dass am Fahrtenschreiber links in der Ecke ein Symbol mit zwei überkreuzten Hämmern zu sehen ist. Das steht für die Arbeitszeit beispielsweise der Abfahrtskontrolle und/ oder dem Beladen des Fahrzeugs).
  • Bei Gefahrguttransport: Hier muss unter anderem geprüft werden, ob die Kennzeichnung des Gefahrguttransports ordnungsgemäß angebracht ist: Korrekte und sichere Anbringung der orangefarbenen Warntafeln und Großzettel (Placards), Prüfung, ob die Angaben auf den Warntafeln richtig sind etc. Zusätzlich ist je nach Transportgut zur prüfen, ob weitere notwendige Ausrüstung im Fahrzeug vorhanden ist. Dazu gehört unter anderem:
    • Geprüfte Feuerlöscher abhängig von der Gesamtmasse des Fahrzeugs (verplombt, leicht erreichbar und wettergeschützt befestigt)
    • selbststehende Warnzeichen
    • Augenschutz pro Fahrzeuginsassen und Augenspülflüssigkeit
    • Schutzhandschuhe pro Fahrzeuginsassen
    • Notfallfluchtmaske für jedes Mitglied d. Fz.-Besatzung
    • Auffangbehälter

Zudem sollte eine ausführliche Prüfung aller notwendigen Dokumente vorgenommen werden. Darunter fallen beispielsweise:

Bestens vorbereitet mit der regelmäßigen Unterweisung für Lkw-Fahrer

Die Abfahrtskontrolle dient dem Schutz der Fahrzeugführer, gleiches gilt für die jährlich durchzuführende Sicherheitsunterweisung bei Fahrzeugen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Durchführung. Dabei werden Mitarbeiter bzw. das Fahrpersonal im richtigen Umgang mit dem jeweiligen Fahrzeug unterwiesen. Da bei Lastkraftwagen einige Besonderheiten vorliegen, gibt es Unterweisungsinhalte, die speziell auf Lkw-Fahrer abgestimmt sind. In diesem Rahmen wird auch die durchzuführende Abfahrtskontrolle thematisiert. Darüber hinaus sind die rechtlichen Grundlagen für Berufskraftfahrer, Lenk- und Ruhezeiten, Eignungsvoraussetzungen zum Führen von Lkw sowie Ladungssicherung und das Verhalten bei Unfällen oder Pannen wesentliche Bestandteile einer Fahrerunterweisung für Lkw-Fahrer.

Um die Unterweisung möglichst effizient und abgestimmt auf den jeweiligen Fahrer umzusetzen, bietet LapID verschiedene digitale Unterweisungsmodule an. Diese können individuell für jeden Mitarbeiter kombiniert werden. Für Berufskraftfahrer stehen neben einer allgemeinen Fahrerunterweisung auch Module zur Ladungssicherung und zum Gefahrguttransport zur Verfügung. Im Unterweisungsportal können zudem eigene PDF-Dokumente hochgeladen werden. Hier könnte beispielsweise eine Checkliste zur Abfahrtskontrolle hinterlegt werden. Die Dokumentation der Unterweisungen erfolgt automatisch im LapID Kundensystem und der Mitarbeiter wird ebenfalls automatisch an die nächsten Unterweisungstermine erinnert.

 

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.


Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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