IFRS 16 – Abschaffung des Off-Balancing

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Anfang 2016 den IFRS 16 veröffentlicht. Demzufolge ist das bilanzneutrale Operating Leasing für Leasingnehmer seit dem 01.01.2019 nicht mehr möglich. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz von Unternehmensbilanzen zu steigern. Externe können zukünftig beispielsweise einfacher den Verschuldungsgrad eines Unternehmens schätzen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu IFRS 16 und zum Operating Leasing.

Was versteht man unter IFRS 16?

IFRS steht allgemein für die International Financial Reporting Standards und umfasst ein internationales Regelwerk für Unternehmen zur Harmonisierung der Rechnungslegung in erwerbswirtschaftlichen Unternehmen.  Es wird vom International Accounting Standards Boards (IASB) herausgegeben. Die IFRS hat im Jahr 2001 den Vorgänger IAS (International Accounting Standards) abgelöst und hat zum Ziel, die Finanzlage eines Unternehmens anderen Unternehmen und Stakeholdern verständlich und vergleichbar zu machen. IFRS 16 regelt indes die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Demnach werden Verträge in Operating Leasing und Financial Leasing kategorisiert. Gemäß IFRS 16.9 handelt es sich um ein Leasingverhältnis, wenn ein Vertragspartner (Leasingnehmer) das Recht hat, die Verfügungsgewalt über die Nutzung eines eindeutig bestimmbaren Vermögenswertes (Leasingobjekt) für einen Zeitraum (period of time) auszuüben, und dafür eine Gegenleistung schuldet“.

Was ist bilanzneutrales Operating Leasing?

Bilanzneutrales Operating Leasing oder auch Off-Balancing ist eine Form des Leasings, die einer Miete gleicht und nicht in der Bilanz erscheint. Dies ändert sich zukünftig – aus Off-Balance-Bilanzierung wird On-Balance-Bilanzierung.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren – also vornehmlich international agierende Unternehmen. Der Großteil der deutschen (mittelständischen) Unternehmen bilanziert allerdings nach HGB (Handelsbuchgesetz) und ist daher nicht von der Neuregelung betroffen.

Was ändert sich für betroffene Fuhrparks?

Das Fahrzeugleasing wird zukünftig wie eine Finanzierung bilanziert. In der Bilanz des Leasingnehmers werden ein Nutzungsrecht für das Leasingobjekt und eine Verbindlichkeit erfasst. Geringfügige Gegenstände unter 5.000 $ oder Leasingverträge mit einer Laufzeit unter 12 Monaten müssen nicht bilanziert werden.

Wie wirkt sich dies auf die KPIs der betroffenen Unternehmen aus?

Ein negativer Effekt ist eine Bilanzverlängerung auf Seiten des Leasingnehmers. Die Finanzschulden des Unternehmens steigen und damit nimmt der Verschuldungsgrad zu. Als Konsequenz sinkt die Eigenkapitalquote des Unternehmens, was Nachteile bei der Kapitalbeschaffung nach sich ziehen kann.

Auf der anderen Seite ergeben sich positive Effekte auf das EBIT (earnings before interest and taxes, deutsch „Gewinn vor Zinsen und Steuern“) und das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization, „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“). Dies hängt damit zusammen, dass Leasingraten in einen Zinsaufwand und in ein Nutzungsrecht aufgeteilt werden.

Und nun?

Ob Sie von dieser Änderung betroffen sind, können Ihnen die Ansprechpartner zu diesem Thema in Ihrem Hause mitteilen. Sollte Ihr Fuhrpark von der Änderung betroffen sein, dürften die Auswirkungen auf Ihr Beschaffungsverhalten vermutlich begrenzt sein. Ob Sie im Rahmen Ihrer Beschaffungspolitik auf Leasing zurückgreifen oder nicht, wird auch in Zukunft eher von Faktoren wie Flexibilität, Planbarkeit von Kosten und Komfort durch Full-Service-Leistungen beeinflusst werden.

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