IFRS 16 und Off-Balance-Leasing: Was Fuhrparkmanager wissen müssen

IFRS 16 und Off-Balance-Leasing: Was Fuhrparkmanager wissen müssen
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Seit dem 1. Januar 2019 ist der International Financial Reporting Standard 16 (IFRS 16) in Kraft. Demzufolge ist das bilanzneutrale Operating Leasing für Leasingnehmer nicht mehr möglich. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu IFRS 16 und zum Off-Balance-Leasing.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist IFRS 16?

IFRS 16 ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard. Dieser ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und wurde durch das International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt. IFRS 16 schreibt vor, dass Leasingnehmer fast alle Leasingverträge in ihrer Bilanz ausweisen müssen. Dies umfasst sowohl die Aktivierung eines Nutzungsrechts als auch die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit.

Ziel von IFRS 16 ist es, mehr Transparenz zu schaffen und Jahresabschlüsse besser vergleichen zu können.

Wer ist zur Anwendung der IFRS verpflichtet?

Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS-Regelungen aufstellen. Dazu zählen u.a. Mutterunternehmen, deren Wertpapiere in einem Kapitalmarkt innerhalb der EU zugelassen sind.

Darüber hinaus sind auch Unternehmen zur Bilanzierung nach IFRS verpflichtet, deren Wertpapiere zwar noch nicht gehandelt werden, aber sich im Zulassungsprozess befinden.

Nach Paragraf 315a HGB können auch nicht kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen vom Recht gebrauch machen, den Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.

Welche Auswirkungen hat IFRS auf die Bilanzierung?

Für Unternehmen mit einem Firmenfuhrpark ist dies von besonderer Bedeutung. Insbesondere dann, wenn das Unternehmen häufig Leasingmodelle für die genutzten Fahrzeuge verwendet.

Die Veränderungen auf einen Blick:

  • Bilanzverlängerung: Leasingverträge führen zu einer Aktivierung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit. Dies erhöht die Bilanzsumme und verändert die Kapitalstruktur des Unternehmens.
  • Veränderung der Gewinn- und Verlustrechnung: Leasingraten werden nicht mehr als Betriebsausgaben erfasst. Stattdessen werden Abschreibungen auf das Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit ausgewiesen. Dadurch erhöht sich das EBITDA und EBIT.
  • Höherer Verwaltungsaufwand: Durch die Erfassung aller Leasingverträge und deren Bewertung werden zusätzliche Ressourcen gebunden.
  • Eingeschränkte Flexibilität: Dadurch, dass Off-Balance-Leasing nicht mehr möglich ist, sind Unternehmen in ihrer Bilanzpolitik eingeschränkt und haben weniger Spielraum.

Wie wirkt sich IFRS 16 auf die KPIs des Unternehmens aus?

Folgende Effekte ergeben sich zusammengefasst durch IFRS 16:

  • Eigenkapitalquote: Durch die Erhöhung der Verbindlichkeiten sinkt die Eigenkapitalquote, was sich negativ auf die Bonität auswirken kann.
  • Verschuldungsgrad: Der Verschuldungsgrad steigt infolge der zusätzlichen Leasingverbindlichkeiten.
  • EBITDA und EBIT: Beide Kennzahlen steigen, da Leasingraten nicht mehr als Betriebsausgaben erfasst werden, sondern Abschreibungen und Zinsen separat ausgewiesen werden.

Was ist Off-Balance-Leasing?

Off-Balance-Leasing stellt eine Leasingform dar, bei der die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht in der Bilanz des Leasingnehmers ausgewiesen werden. Stattdessen bleiben sie in der Bilanz des Leasinggebers.

Dieses Modell wurde in der Vergangenheit häufig genutzt, um finanzielle Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote zu verbessern.

Mit der Einführung von IFRS 16 ist Off-Balance-Leasing für Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, weitgehend abgeschafft worden.Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, können weiterhin von Off-Balance-Leasing Gebrauch machen. Hierzu zählen insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen, die wieterhin nach Handelsrecht bilanzieren dürfen.

Wie unterscheiden sich IFRS 16 und Off-Balance-Leasing voneinander?

IFRS 16 schafft Transparenz durch die On-Balance-Darstellung. Off-Balance-Leasing hingegen zielt darauf ab, Vermögenswerte aus der Bilanz herauszuhalten. Die beiden Konzepte stehen somit im Gegensatz zueinander.

Welche Ausnahmefälle gibt es für Off-Balance-Leasing?

Off-Balance-Leasing ist nach IFRS 16 nur noch in wenigen Fällen erlaubt. Dazu zählen:

  • Leasingverträge mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten (Short-Term Leases). Hierbei dürfen generell keine Verlängerungsoptionen im Vertrag enthalten sein.
  • Geringwertige Vermögenswerte unter 5.000 US-Dollar/Euro (Low-Value Assets). Hierunter fallen bspw. Vermögenswerte wie Tablets, Telefone oder sonstige Büroausstattung.
  • Spezielle Vermögenswerte und Branchen gemäß IAS/IFRIC-Ausnahmen (z.B. biologische Vermögenswerte, Dienstleistungsvereinbarungen oder Lizenzvereinbarungen für die Nutzung geistigen Eigentums).

Diese Ausnahmen bieten Unternehmen weiterhin begrenzte Möglichkeiten zur Off-Balance-Bilanzierung. Die Voraussetzungen hierfür müssen allerdings sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.

Off-Balance-Leasing aus Sicht des Fuhrparkmanagements

Aus Sicht des Fuhrparkmanagements gibt es im Zusammenhang mit Off-Balance-Leasing einige Dinge zu beachten. Diese betreffen insbesondere die bilanzielle Behandlung und die verbleibenden Möglichkeiten – beides hat Auswirkungen auf den Fuhrpark.

Off-Balance-Leasing und die Bilanzierung nach Handelsgesetzbuch (HGB)

  • Die Leasingobjekte verbleiben dabei weiterhin in der Bilanz des Leasinggebers.
  • Die Leasingraten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand verbucht.
  • Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad werden nicht beeinflusst.

Daraus ergeben sich für Fuhrparks verschiedene Vorteile: In der Regel bleiben Standard-Leasingverträge bilanzneutral. Dies gilt allerdings nur, solange es keine Kaufoption gibt oder spezifische Anpassungen an den Fahrzeugen vorgenommen wurden, die eine Aktivierung in der Bilanz erforderlich machen.

Ist ein Unternehmen hingegen zur Bilanzierung nach IFRS 16 verpflichtet (z.B. börsennotierte Unternehmen oder internationale Unternehmen), müssen Leasingverträge in der Bilanz ausgewiesen werden. Davon betroffen sind dann auch die Fahrzeuge des Fuhrparks, sofern diese nicht unter die Ausnahmen für IFRS 16 fallen.

Strategische Überlegungen für Fuhrparkmanager

Damit alle Leasingverträge im Fuhrpark richtig in der Bilanz ausgewiesen werden, ist eine enge Abstimmung zwischen Fuhrparkmanagement und Finanzabteilung erforderlich. Fuhrparkverantwortliche sollten bei der Beschaffung von Fahrzeugen genau im Blick haben, welche Auswirkungen die jeweilige Form auf die Bilanz des Unternehmens hat. Darüber hinaus sollten Fuhrparkverantwortliche regelmäßig überprüfen, ob kurze Vertragslaufzeiten oder alternative Beschaffungsmodelle, wie Kauf- oder Mietmodelle, für das Unternehmen wirtschaftlicher sind.

Folgende Dinge sind daher für Fuhrparkmanager besonders wichtig:

  • Vertragsgestaltung: Damit Off-Balance-Leasing weiterhin genutzt werden kann, sollte geprüft werden, ob z.B. kurze Laufzeiten sinnvoll sind. Für die Beantwortung dieser Frage ist allerdings die genaue Analyse der Fahrzeugkosten relevant. Auch das aktuelle Nutzungsverhalten der Fahrzeuge ist ausschlaggebend. Um einen Überblick zu bekommen, sind hier eine umfassenden Fuhrparkanalyseund die Ermittlung der Total Cost of Ownership pro Fahrzeug entscheidende Faktoren.
  • Planbarkeit & Liquidität: Auch nach HGB-Bilanzierung bleibt Leasing weiterhin attraktiv. Die Liquiditätsplanung wird durch feste Raten und geringe Anschaffungskosten erleichtert. Zudem bietet sich eine höhere Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung.
  • Bonitätsvorteile: Das Off-Balance-Leasing kann die Eigenkapitalquote des Unternehmens verbessern. Dies kann einen positiven Effekt auf das Kreditrating haben. Insbesondere für mittelständische Unternehmen kann das von Vorteil sein.

Fazit

Mit IFRS 16 hat sich die Art und Weise geändert, wie Unternehmen ihre Leasingverträge bilanzieren. Für Firmenfuhrparks bedeutet dies eine größere Transparenz, aber auch neue Herausforderungen in Bezug auf finanzielle Kennzahlen und Vertragsmanagement.

Die Auswirkungen im Überblick:

Unternehmen KPIs Fuhrparkmanager
- Verlängerung der Bilanzsumme - Sinkende Eigenkapitalquote

- Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit mit Finanzabteilungen

- Veränderung von GuV-Strukturen (höheres EBITDA/EBIT)

- Steigender Verschuldungsgrad - Prüfung alternativer Beschaffungsmodelle

- Höherer administrativer Aufwand

- Verbesserte operative Ergebnisse (EBITDA/EBIT)

- Anpassung von Vertragsstrategien zur Nutzung von Ausnahmen

 



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