Leasingmodelle und Varianten im Überblick

Beim Leasing unterscheidet man verschiedene Arten und Formen. In diesem Beitrag betrachten wir die gängigsten und geben einen Überblick über deren Inhalte und Umfang.

Inhaltsverzeichnis:

Rechtlicher Rahmen

Beim Leasing handelt es sich um eine Form der Nutzung, bei der der Leasingnehmer nicht Eigentümer der Sache wird. Dies ist meist bei Investionsgütern oder langlebigen Wirtschaftsgütern anzutreffen. Rechtlich orientiert sich ein Leasingvertrag dabei an den Regelungen zum Mietvertrag, die im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert sind. Besonders zu nennen ist hier Paragraf 535 BGB:

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. (§535 BGB)

Aufgrund der in Deutschland herrschenden Vertragsautonomie, können die Vertragsinhalte frei von den Vertragsparteien geregelt werden . Es gibt keine besonderen Vorschriften, welche Inhalte ein Vertrag genau enthalten muss. Daher sind verschiedene Formen des Leasing-Vertrags möglich.

Hierbei sind einerseits das Finanzierungs- und andererseits das Operateleasing zu unterscheiden. Aber auch die Leasingrate oder der Leasingzins kann einen Einfluss auf die Art des Leasings haben. Zuletzt sind direktes und indirektes Leasing voneinander abzugrenzen.

Finanzierungsleasing

Im Mittelpunkt des Finanzierungsleasings steht das zu finanzierende Objekt. Kennzeichen dieser Leasingverträge sind daher mittlere bis lange Laufzeiten. Dies ist der Fall, um das zu finanzierende Objekt zum Ende der Leasinglaufzeit im Idealfall vollständig bezahlt zu haben. Das Risiko für das Leasingobjekt wird meist an den Leasingnehmer übertragen und diesem vollständig zugeschrieben.

Formen des Finanzierungsleasings können sowohl das Vollamortisationsleasing als auch das Teilamortisationsleasing sein.

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Vollamortisation / Full-Pay-Out-Verträge

Bei einem Vollamortisationsleasing werden durch die Leasingrate zumeist die Anschaffungskosten, aber auch Herstellungskosten sowie Neben- und Finanzierungskosten gedeckt und ein zusätzlicher gewünschter Gewinn abgedeckt. Leasingverträge werden über eine unkündbare Grundvertagsdauer geschlossen. Der Leasinggeber bleibt weiterhin Eigentümer des Leasinggegenstands. Zum Ende des Leasingzeitraums bleibt dann nur noch der Restwert des Leasinggegenstands übrig.

Bei der Vollamortisation kann zudem danach unterschieden werden, ob es sich um einen Vertrag mit Kauf- und Verlängerungsoption handelt oder um einen Vertrag ohne. Mit dieser Option hat der Nutzer am Ende der Laufzeit die Wahl, ob das Leasingobjekt gekauft werden soll, der Leasingvertrag verlängert oder das Leasingobjekt zurückgegeben wird.

Eine Kündigung des Leasingvertrags im Rahmen der Grundmietzeit ist für beide Seiten ausgeschlossen.

Die Leasingrate selbst kann von Unternehmen als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sofern die Grundmietzeit des Leasingobjekts zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt. Kann das Leasingobjekt abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung des Leasingvertrags direkt dem Leasingnehmer zugerechnet werden, ist eine Absetzung der Leasingrate als Betriebsausgabe nicht möglich.

Teilamortisation / Non-Pay-Out-Verträge

Anders sieht es bei der Teilamortisation aus. Hier werden durch die Leasingrate lediglich die Anschaffungskosten abgedeckt. Das Leasingobjekt wird meist nach Ende der Leasinglaufzeit gewinnbringend weiterverkauft. Kann dies durch den Leasinggeber nicht realisiert werden, greift der ggf. vereinbarte Restwert. Dieser ist dann durch den Leasingnehmer zu begleichen bzw. das Objekt durch diesen abzunehmen. Der Leasingnehmer hat allerdings grundsätzlich kein Recht das Objekt zu erwerben.

Eine Kündigung von Leasingverträgen mit Teilamortisation kann möglich sein, allerdings erst dann, wenn mindestens 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über die Grundmietzeit erreicht wurden. In diesen Fällen ist dann eine Abschlusszahlung erforderlich, die die Höhe der nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasinggebers umfasst.

Operateleasing

Das Operateleasing unterscheidet sich vom Finanzierungsleasing dadurch, dass nicht das zu finanzierende Objekt selbst, sondern dessen Nutzung im Mittelpunkt des Leasings steht. Diese Leasingform ähnelt daher sehr der Miete. Die Vertragslaufzeiten sind im Operateleasing meist kurz, die Kündigungsrechte sind flexibler. Die Verwertung des Leasingobjekts ist Sache des Leasinggebers, da dieser auch das Risiko für das Leasingobjekt trägt. Hierunter fallen auch Kosten für Reparaturen, Wartung und Verschleiß.

Für den Leasingnehmer sind die Leasingraten vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Diese Vertragsform ist insbesondere im Automobilmarkt weit verbreitet. Andere Branchen setzen nur auf diese Leasingform, wenn das Leasingobjekt im Anschluss gewinnbringend weiterverwertet werden kann.

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Weitere Erscheinungsformen und Modelle des Leasings

Neben dem Finanzierungsleasing und dem Operateleasing können weitere Leasingformen voneinander unterschieden werden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Mobilien- und Immobilienleasing: für bewegliche Objekte des Anlagevermögens oder Grundstücke und Bürogebäude
  • Investitionsgüterleasing und Konsumgüterleasing: für Büroanalgen oder Maschinen (Investitionsgut) oder Kraftfahrzeuge (Konsumgut)
  • Sale-and-lease-back-Leasing: Verkauf des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber und Leasing des Objekts durch den Leasingnehmer vom Leasinggeber.

Eine weitere Erscheinungsform ist das Hersteller- bzw. Händlerleasing. Diese kann sowohl direkt als auch indirekt sein.

Direktes Leasing und indirektes Leasing

Beim direkten Leasing wird der Vertrag unmittelbar zwischen den Vertagsparteien erstellt. Dies ist immer dann anzutreffen, wenn Verträge direkt mit den Herstellern oder Händlern eines Leasingobjekts geschlossen werden. Dann ist auch von Hersteller- bzw. Händerleasing die Rede.

Im indirekten Leasing besteht diese Verbindung nicht. Hier ist meist ein Finanzinstitut, beispielsweise eine Leasingbank, der Leasinggeber für das Leasingobjekt.

Besondere Leasingmodelle im Rahmen des Fahrzeugleasings

Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing werden zu Beginn der Leasinglaufzeit sowohl die Laufzeit selbst als auch die am Ende der Laufzeit gefahrenen Kilometer definiert. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der Leasingrate. Werden die vorab vereinbarten gefahrenen Kilometer am Ende der Laufzeit überschritten, sind diese Mehrkilometer entsprechend zu bezahlen. Liegt die Anzahl der gefahrenen Kilometer unter der vereinbarten Maximalleistung, erfolgt eine Rückerstattung.

Der Vorteil des Kilometerleasing ist, dass man als Nutzer selbst im Blick hat, ob die vereinbarte Kilometerleistung über- oder unterschritten wird. Das Fuhrparkmanagement sollte seine Dienstwagennutzer in jedem Fall über die vereinbarte Kilometerleistung informieren und dafür sensibilisieren. Die Kilometerzahl sollte dabei immer abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen definiert werden. Für Poolfahrzeuge können beispielsweise geringere Kilometerzahlen vereinbart werden, als für fest zugewiesene Dienstwagen für Außendienstmitarbeiter, die tagtäglich mit dem Fahrzeug unterwegs sind.

Restwertleasing

Das Restwertleasing arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie das Kilometerleasing. Hier werden allerdings nicht die Kilometer am Ende der Laufzeit definiert, sondern der Restwert, den das Fahrzeug dann noch aufweist. Der Wert des Fahrzeugs wird dabei am Ende durch einen Gutachter geschätzt. Im Rahmen des Gutachtens werden neben den gefahrenen Kilometern auch der Gesamtzustand des Fahrzeugs betrachtet. Diesen Gesamtzustand können auch kleinere Mängel beeinflussen. Aber auch die Situation am Gebrauchtwagenmarkt wird mit einkalkuliert. Liegt der Restwert über dem vereinbarten Wert, erfolgt eine Erstattung, liegt der Restwert darunter, ist eine Nachzahlung fällig. Insbesondere kleinere Mängel am Fahrzeug sollten daher vor der Begutachtung bereits behoben werden, um Probleme zu vermeiden.

Full-Service-Leasing

Insbesondere im Fahrzeugbereich ist zusätzlich noch das Full-Service-Leasing zu nennen. Hier werden auch alle weiteren Kosten, die im Rahmen der Nutzung des Leasingobjekts entstehen, in die Leasingrate mit eingerechnet. Ein Beispiel hierfür sind die Kraftstoffkosten. Aber auch Reparaturen und Wartungen können schon über die Leasingrate mit abgedeckt sein. Verbunden mit diesem Angebot sind meist Tankkarten, über die der Kraftstoff an definierten Tankstellen getankt werden kann. Auch Services, wie die Autowäsche, können über diese Karten abgedeckt werden.

Weitere Bestandteile des Full-Service-Leasings können sein:

  • Regelmäßiger Reifenwechsel zum Sommer und Winter
  • Ersatz von Reifen bei Verschleiß

Weitere Aspekte zum Leasing im Fuhrparkmanagement

Auch im Fuhrparkmanagement kann Leasing eine Finanzierungsoption sein. In unseren Beiträgen zum Fahrzeugleasing haben wir uns mit verschiedenen Aspekten genauer beschäftigt:


Stefanie Effer

Stefanie Effer


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