Gefährdung im Straßenverkehr – Definition & Strafe

Im Straßenverkehr kommt es immer mal wieder zu gefährlichen Situationen. Ursachen dafür können schlechte Straßen- und Witterungsverhältnisse sein oder einfach Unachtsamkeiten. Wer jedoch bewusst andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt, diese also gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen. Wir werfen heute einen Blick darauf, was Gefährdung im Straßenverkehr bedeutet, wie dies sanktioniert wird und was der Unterschied zur Behinderung im Straßenverkehr ist.

Was versteht man unter Gefährdung im Straßenverkehr?

Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog kategorisiert Ordnungswidrigkeiten und Vergehen häufig in verschiedene „Schweregrade“. Dabei wird einerseits das Vergehen als solches sanktioniert. Andererseits kann es auch Strafen dafür geben, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert wurden. Diese liegen dann meist über dem eigentlichen Vergehen. 

Gefährdung allgemein beschreibt eine Situation oder einen Zustand, bei der Personen, Tiere oder eine Sache räumlich und/oder zeitlich einer begründeten Gefahr ausgesetzt sind und ein Gesundheitsschaden oder Verletzungen die Folge sein können.

Bezogen auf den Straßenverkehr formuliert der Gesetzgeber klare Regelungen rund um die Gefährdung des Straßenverkehrs. Grundlage dafür ist das Strafgesetzbuch (StGB). In Paragraf 315c StGB „Gefährdung des Straßenverkehrs” heißt es:

(1) Wer im Straßenverkehr

  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
  2. a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
  3. b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

  1. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
  2. a) die Vorfahrt nicht beachtet,
  3. b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
  4. c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
  5. d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
  6. e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
  7. f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
  8. g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

  1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
  2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(§ 315c StGB)

Das Strafgesetzbuch gibt nicht nur an, in welchen Fällen das Verhalten als gefährdend eingestuft wird, sondern auch welche Strafen möglich sind. Wer geltende Verkehrsregeln nicht einhält, fahruntüchtig ist oder fahrlässig agiert und dadurch andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr gefährdet, muss mit einer Geldstrafe sowie im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Bei der Gefährdung des Straßenverkehrs nach StGB muss eine konkrete Gefahr für Mensch, Tiere oder Sachen vorliegen. Bei letzterem wird in der Regel eine Wertgrenze von ca. 1.300 Euro angesetzt.

Zusätzlich kann die Gefährdung des Straßenverkehrs den Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren sowie drei Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen.

Beispiele für Gefährdung im Straßenverkehr

Allgemein gilt der Zustand der Fahruntüchtigkeit, beispielsweise aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum, als potenziell gefährdend. Zudem gefährden Verkehrsteilnehmer andere, die grob verkehrswidrig und rücksichtslos agieren.

Beispiele für Gefährdungen im Straßenverkehr sind u.a.:

Diese Vergehen werden umgangssprachlich auch häufig als die „7 Todsünden“ im Straßenverkehr bezeichnet. Aber auch wer sein Handy während der Fahrt nutzt und dabei andere gefährdet, muss mit hohen Strafen rechnen. Neben einem Bußgeld von 150 Euro und zwei Punkten im Fahreignungsregister müssen Betroffene in der Regel mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Was ist der Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung?

Bei der Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikten im Bußgeldkatalog wird häufig zwischen Behinderung und Gefährdung unterschieden und diese unterschiedlich sanktioniert.

Eine Behinderung liegt dann vor, wenn durch das eigene Handeln oder Ereignisse Verkehrsteilnehmer in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden und der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird.

Die Behinderung wird nochmal differenziert in vermeidbarer und unvermeidbarer Behinderung. Letztere kann u. a. durch bestimmte Straßenverhältnisse hervorgerufen werden, wenn beispielsweise nicht genug Platz auf Abbiegespuren ist. Vermeidbare Behinderung wiederum sind Vorfälle wie Falschparken, Dooring, zu langsames Fahren ohne triftigen Grund oder das Liegenbleiben aufgrund von Kraftstoffmangel.

Bei der Gefährdung liegt hingegen nicht nur die Einschränkung der Bewegungsfreiheit vor, sondern die unmittelbare Gefahr für Andere und meist ein Schaden an einer Sache oder einer Person.

 

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Anna Lena Otto

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