Autofahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss

Auch wenn die Zahl der erfassten Unfälle unter Alkoholeinfluss in Deutschland rückläufig ist, wurden im Jahr 2021 immer noch insgesamt über 31.000 Verkehrsunfälle registriert. Auch unter dem Einfluss von Drogen wurden über 14.000 Verkehrsunfälle dokumentiert. In unserem Beitrag geben wir einen Überblick über die Auswirkungen des Alkohol- und Drogenkonsums auf die Fahrtüchtigkeit und betrachten die drohenden Konsequenzen.

Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stellen eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar und können gravierende Konsequenzen nach sich ziehen.

Auswirkungen des Alkoholkonsums auf die Fahrtüchtigkeit

Der Konsum von Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers erheblich beeinflussen. Neben verminderter Reaktionsfähigkeit steigt das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen und Kreislaufzusammenbrüche. Ebenso kann der Konsum von Alkohol dazu führen, dass Verkehrsteilnehmer zu Aggressionen und Gewalt neigen, die im Straßenverkehr tödlich enden können. Auch die Risikobereitschaft steigt, was dazu beitragen kann, dass das Unfallrisiko steigt.

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann es bereits zu Einschränkungen des Sehfelds und Problemen bei der Entfernungseinschätzung kommen. Mit 0,5 Promille sinkt die Reaktionsfähigkeit und das Risiko für eine Rotlichtschwäche steigt. Ab 0,8 Promille ist das Sichtfeld so eingeschränkt, dass es zum sogenannten Tunnelblick kommen kann. All diese Faktoren haben deutlichen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers.

Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Fahrtüchtigkeit

Der Konsum von Drogen ist in Deutschland illegal – nicht nur, weil der Konsum die Fahrtauglichkeit des Verkehrsteilnehmers beeinflusst. Berauschende Mittel haben einen Einfluss auf die Wahrnehmung und verhindern somit, dass man sich vollumfänglich auf das Geschehen im Straßenverkehr konzentrieren kann. Je nach Art der Drogen unterscheiden sich die Auswirkungen beim Konsum. Einige gängige sind nachfolgend aufgelistet:

All diese Auswirkungen haben Einfluss auf das Fahrverhalten und können zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen.

Grenzwerte für die Fahrt unter Alkoholeinfluss

Einen Überblick über die Alkohol- und Promillegrenzen im Straßenverkehr und speziell für das Fahrrad finden Sie in unseren Beiträgen:

Grenzwerte für die Fahrt unter Drogeneinfluss

Die Grenzwertkommission hat im Jahr 2004 die nachfolgenden Grenzwerte definiert, ab deren Überschreitung der Konsum von Drogen und die Teilnahme im Straßenverkehr zu einer Ordnungswidrigkeit führen.

Art der Droge

Grenzwert im Blut

Canabis

1 ng/ml

Morphin/Heroin

10 ng/ml

Kokain

75 ng/ml

Amphetamine

25 ng/ml

Designerdrogen

25 ng/ml

Quelle: Die-Anwalts-Kanzlei.de 

Drogenkonsum in der Probezeit

Wird man in der Probezeit mit Drogen im Blut bei der Fahrt erwischt, führt dies dazu, dass die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert wird (sofern nicht sofort ein Entzug der Fahrerlaubnis stattfindet). Außerdem muss an einem Aufbauseminar teilgenommen werden. Die Kosten sind hierbei durch den Fahrer selbst zu tragen. Bei einem zweiten Verstoß kommt es zu einer Verwarnung sowie zur Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ab dem dritten Verstoß droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Rechte und Pflichten bei der Polizeikontrolle

Wird man von der Polizei angehalten, kann diese einen Alkohol- oder Drogentest vor Ort durchführen. Dieser ist allerdings freiwillig. Hierbei handelt es sich üblicherweise um einen Atemalkoholtest oder bei Verdacht auf Drogenkonsum um einen Speichel- oder Schweißtest. Verweigert der zu kontrollierende Verkehrsteilnehmer den Test, kann ein Alkohol- oder Drogentest in Form einer Blutabnahme durch einen Richter angeordnet werden.

Die Konsequenzen bei Alkohol und Drogen am Steuer

Bewegt man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr kann dies ernsthafte Folgen nach sich ziehen. Konsequenzen einer Alkohol- oder Drogenfahrt sind dabei nicht nur hohe Strafen in Form von Bußgeldern oder dem Entzug des Führerscheins.

Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze

Konsequenzen

Ersttäter – Alkohol am Steuer

500 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot

2. Mal Alkohol am Steuer

1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 3 Monate Fahrverbot

> 2. Mal Alkohol am Steuer

1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 3 Monate Fahrverbot

 

Die Fahrt unter Alkoholeinfluss zählt ab einer Promillegrenze von 1,1 als Straftat, da hier in der Regel absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, die mit einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs einhergeht. Liegt Fahruntüchtigkeit vor, kann die Straftat mit Geldstrafen, drei Punkten im Fahreignungsregister sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden. Eine Straftat kann allerdings auch schon ab einer Grenze von 0,3 Promille vorliegen, wenn die Fahrt unter Alkoholeinfluss mit Ausfallerscheinungen einhergeht.

Die Fahrt unter Drogeneinfluss kann ebenso weitere Nebenfolgen haben, da es sich, je nach Schwere der Tat, um eine Ordnungswidrigkeit (Vergehen nach dem Straßenverkehrsrecht) oder sogar eine Straftat (Vergehen nach dem Strafrecht) handeln kann.

Verstoß

Konsequenzen

Ersttäter – Drogen am Steuer

500 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot

2. Mal Drogen am Steuer

1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 3 Monate Fahrverbot

> 2. Mal Drogen am Steuer

1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 3 Monate Fahrverbot

 

Wird hingegen die Fahruntüchtigkeit bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss festgestellt (dies äußert sich beispielsweise durch auffälliges Fahrverhalten), handelt es sich in der Regel um eine Straftat. Diese Straftaten beruhen beispielsweise auf den Paragrafen 315c oder 316 StGB. Nach Paragraf 315c können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen drohen. Bei einer Straftat nach Paragraf 316 StGB können Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen die Folge sein. Die Strafen variieren wenn es sich nicht um das erste Vergehen handelt. Im Falle eines Unfalls mit Todesfolge kann außerdem eine Verurteilung nach Paragraf 222 StGB in Frage kommen.

Weitere Informationen zum Fahrverbot und zu den Sperrfristen beim Führerscheinentzug finden Sie in unseren Beiträgen:

 

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Stefanie Effer

Stefanie Effer


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