Fahrzeugaufbereitung: 9 Tipps zur Pflege von Fahrzeugen und Restwertsteigerung

Durch eine professionelle Autoaufbereitung lassen sich im Fuhrpark Kosten sparen. Läuft der Leasing-Vertrag aus, kann es sinnvoll sein vor der Rückgabe eine Fahrzeugaufbereitung durchführen zu lassen. Nicht nur die technischen Funktionen, sondern auch die Optik zählt: Sie trägt dazu bei, bei der Bewertung der vorhandenen Schäden durch den Leasinggeber, einen guten Eindruck zu hinterlassen. Wie der Fahrzeugwert durch die Fahrzeugaufbereitung gesteigert werden kann und was es dabei zu beachten gilt, klären wir in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis:

Was versteht man unter der Fahrzeugaufbereitung?

Fahrzeugaufbereitung meint die optische und hygienische Wiederherstellung des gebrauchten Fahrzeugs in den Ursprungszustand. Sie wird durchgeführt, damit kein oder ein geringerer Minderwert berechnet wird, wenn das Fahrzeug zurück zum Leasinggeber geht.

Die Fahrzeugaufbereitung umfasst sowohl den äußeren als auch den inneren Zustand des Autos.

Autoaufbereitung außen Autoaufbereitung innen
Außenreinigung Reinigung/Aufbereitung von Oberflächen/Armaturen/Cockpit
Politur Reinigung von Teppichen, Matten und Dachhimmel
Versiegelung Polsterreinigung und Geruchsentfernung
Felgenreinigung Autoscheiben putzen

 

Neben den in der Tabelle genannten Bestandteilen der Fahrzeugaufbereitung, gehören auch Kleinreparaturen, wie z.B. Stoßfänger- und Polsterreparatur sowie das Ausbessern von Steinschlägen in der Frontscheibe dazu.

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Anforderungen an die Fahrzeugaufbereitung nach DGUV

Damit bei der Fahrzeugaufbereitung sicher gearbeitet wird, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Broschüre zusammengestellt, die alle wichtigen Vorschriften und Regeln enthält. Die BG Information BGI 5025 regelt dabei für die Fahrzeugaufbereitung folgende Dinge:

Sowohl der Unternehmer als auch der Beschäftigte muss laut DGUV bei der Arbeitssicherheit einige Anforderungen erfüllen. Der Unternehmer muss z.B. eine Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durchführen, Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen und die Beschäftigten unterweisen.

Der Beschäftigte muss sich an die Anweisungen des Unternehmers halten. Außerdem muss er u. a. vor der Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen prüfen, ob sicherheitsrelevante Mängel vorliegen und falls dem so ist, diese beseitigen oder dem Vorgesetzten melden.

Sollten Unternehmer oder Beschäftigte sich nicht an die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften halten, können sie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftbar gemacht werden.

IIm Detail enthält die BGI 5025 darüber hinaus Informationen zu folgenden Bereichen:

  • Gefahrstoffe
  • Schutzmaßnahmen
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Technische Arbeitsmittel
  • Verkehrswege und Bauliche Einrichtungen
  • Prüfungen der technischen Arbeitsmittel
  • Mobile Reinigungseinheiten / Gefahrgut
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

Für Beschäftigte in der Fahrzeugaufbereitung werden folgende Vorsorgeuntersuchungen empfohlen:

  • BGI 504-27: Isocyanate
  • BGI 504-26: Atemschutz
  • BGI 504-20: Lärm
  • BGI 504-25: Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • BGI 504-24: Hauterkrankungen

Wann ist eine Fahrzeugaufbereitung sinnvoll?

Eine Fahrzeugaufbereitung kann von Vorteil sein, wenn wertmindernde Schäden vorliegen oder wenn das Auto noch relativ neu ist und erst wenige Kilometer gefahren wurde. Abgesehen davon lohnt sich eine Fahrzeugaufbereitung immer dann, wenn die Aufbereitungskosten geringer sind als die Kosten für die Schadenberechnung.

Es ist außerdem sinnvoll eine eventuell bevorstehende Hauptuntersuchung (HU) vorzuziehen. Dadurch kann der Verkaufspreis um bis zu 2.000€ erhöht werden.

Wenn nur leichte Gebrauchsspuren am Fahrzeug zu sehen sind, ist eine Fahrzeugaufbereitung nicht notwendig, denn nutzungsbedingte Spuren am Auto dürfen vom Leasinggeber oder Käufer nicht berechnet werden. Darunter fallen leichte Steinschläge an der Fahrzeugfront, Windschutzscheibe oder Scheinwerfer, leichte Oberflächenkratzer und leichte Abfärbungen der Sitzpolster durch Sonneneinstrahlung. Sollten diese Makel in stärkerem Ausmaß auftreten, gelten sie nicht mehr als leichte Gebrauchsspuren. Dann ist eine Fahrzeugaufbereitung zu empfehlen. Um einen besseren Eindruck zu erzielen, können aber auch geringfügige Mängel ausgebessert werden.

Tipps: So leben Fahrzeuge länger

Die Verantwortung das Auto schonend zu behandeln, kann durch den Dienstwagenüberlassungsvertrag geregelt und auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Damit Sie dem auch Folge leisten können, gibt es hier einige Tipps, um die Lebensdauer Ihres Autos zu verlängern:

  • Tipp 1: Die richtige Pflege macht’s. Zur regelmäßigen Pflege gehört neben der Autowäsche auch die Reinigung der Felgen, des Kunststoff und ggf. des Leders sowie eine Politur des Lacks.
  • Tipp 2: Klimaanlage richtig nutzen. Sie sollte weder zu selten noch zu häufig angeschaltet werden und beim Start des Autos aus sein, um den Anlasser nicht unnötig zu beanspruchen.
  • Tipp 3: Kupplung, Bremsen und Schaltung im richtigen Maß bedienen. Vermeiden Sie es die Gangschaltung ruckartig zu bedienen, den Fuß permanent auf dem Kupplungspedal zu halten und versuchen Sie beim Einparken und bei steilen Abfahrten die Bremse möglichst sparsam zu verwenden.
  • Tipp 4: Kurze Strecken vermeiden. Durch kurze Strecken erhöht sich der Kraftstoffverbrauch und der Lagerverschleiß, weshalb der Motor nicht richtig warm wird. Falls sich bei Ihnen kurze Strecken nicht vermeiden lassen: nehmen Sie häufiger einen Ölwechsel vor.

  • Tipp 5: Öl im Auge behalten. Überprüfen Sie den Ölstand regelmäßig. Er sollte weder zu hoch noch zu niedrig sein.
  • Tipp 6: Reifendruck und Profiltiefe kontrollieren. Prüfen Sie den Reifendruck und die Profiltiefe der Reifen regelmäßig, damit die Reifen nicht zu stark abgefahren werden.

  • Tipp 7: Vermeidung hoher Drehzahlen. Vor allem kurz nach dem Start sorgen zu hohe Drehzahlen für erhöhten Verschleiß oder gar Motorschäden. Achten Sie auf verbrauchsgünstige Drehzahlen bleiben Sie zwischen 1500 und 2500 U/ min.
  • Tipp 8: Vorsicht vor Bordsteinkanten und Schlaglöchern sowie beim Befahren von Parkhäusern. Fahren Sie nicht zu häufig über Bordsteinkanten und Schlaglöcher, um einem Verschleiß der Reifen und Achsengelenke vorzubeugen. Achten Sie zudem beim Befahren eines größeren Fahrzeugs auf die Einfahrtshöhe, z.B. bei Parkhäusern.

  • Tipp 9: Wartungstermine einhalten. Nehmen Sie Wartungstermine und Untersuchungen, wie die HU, war, um Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dadurch können Folgeschäden und Kostenminimiert werden.

Fahrzeugaufbereitung im Fuhrpark

Die Fahrzeugaufbereitung kann also vorbeugend oder kurz vor der Rückgabe selbst vorgenommen werden. Im Fuhrpark und bei Blech- und Lackschäden sowie Steinschlagspuren, kann es sich auch lohnen das Auto einem Fachmann zu übergeben.

Mit der sogenannten Smart-Repair-Methode können u.a. kleinere Dellen und Beulen ausgebessert werden. Für Lackschäden wird die Spot-Repair-Methode eingesetzt. Diese begrenzt sich auf die Schadstelle und ist daher sehr viel günstiger im Vergleich zu großflächigeren Reparaturen. Eine professionelle Fahrzeugaufbereitung kostet je nach Dienstleister, Leistung und Fahrzeug zwischen 100€ und 700€. Für die Innenreinigung zahlt man im Schnitt etwas weniger als für die Außenreinigung.

Übernahme von Schäden durch Arbeitnehmer/Weiterberechnung

Für den Fall, dass ein Mitarbeiter das Dienst- oder Poolfahrzeug in Folge eines Unfalls oder auf andere Weise beschädigt, kann der Arbeitgeber durch eine vertragliche Vereinbarung eine Selbstbeteiligung festlegen. Eine solche Selbstbeteiligung ist jedoch nur im Rahmen von Teil- und Vollkaskoversicherungen möglich und daher bei Kfz-Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen.

Bezüglich der Haftung des Arbeitnehmers muss bei Dienstfahrten das Prinzip des innerbetrieblichen Schadenausgleichs berücksichtigt werden. Dieses besagt, dass nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber für Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht haften muss. Arbeitnehmer sind jedoch auch nicht vollständig von dem Aufkommen der durch ihre Fehler entstandenen Schäden befreit.

Nach dem Prinzip des innerbetrieblichen Schadenausgleichs haftet der Mitarbeiter voll für vorsätzlich und grob fahrlässige verursachte Schäden. In der Regel liegt die Höchstgrenze dabei bei maximal drei Monatsgehältern. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden gleichmäßig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt und bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht.

Weitere Informationen zum Thema Selbstbeteiligung und Arbeitnehmerhaftung finden Sie in diesen Beiträgen:


Sonja Riepe

Sonja Riepe


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