Fahrzeugprüfung und Hauptuntersuchung (HU): Bei der Hauptuntersuchung wird das Fahrzeug überprüft. Und bei der Fahrzeugprüfung nach UVV? Auch! Dennoch gibt es Unterschiede.
Inhaltsverzeichnis:
- Fahrzeugprüfung nach UVV
- Hauptuntersuchung (HU)
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- Sichere Dokumentation im Fuhrparkmanagement
Auf einen Blick:
- Durch die Überlassung eines Firmenwagens an die Mitarbeiter entstehen gleichzeitig Pflichten, die der Fuhrparkverantwortliche bzw. das Unternehmen einzuhalten hat.
- Im Rahmen der Hauptuntersuchung, umgangssprachlich auch TÜV-Prüfung genannt, wird der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs überprüft.
- Bei der UVV-Fahrzeugprüfung wird der betriebssichere Zustand (besteht aus Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit) des Fahrzeugs kontrolliert.
Fahrzeugprüfung nach UVV
Bei der UVV-Prüfung handelt es sich um eine Kontrolle, die sich aus Paragraf 57 DGUV Vorschrift 70 ergibt. Demnach müssen Fuhrparkverantwortliche alle Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen prüfen lassen. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit. Diese setzt sich aus Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit zusammen. Die Durchführung der Fahrzeugprüfung nach UVV wird schriftlich in einem Prüfbericht festgehalten und mit einer Prüfplakette dokumentiert.
In den folgenden Beiträgen erfahren Sie u. a. mehr zu den rechtlichen Grundlagen und den Inahlten der Fahrzeugprüfung nach UVV:
- Fahrzeugprüfung nach UVV Fahrzeuge – Rechtliche Basis
- Anforderungen an Fahrzeugkontrollen & Konsequenzen bei Nichterfüllung
- Welche Dienstwagen unterliegen der UVV-Fahrzeugprüfung
- 7 praktische Tipps zur UVV-Fahrzeugprüfung
- Anforderungen an sachkundige Personen zur Fahrzeugprüfung nach UVV
Vor Beginn jeder Fahrt muss nach Paragraf 36 DGUV Vorschrift 70 zusätzlich eine Fahrzeugkontrolle durch das Fahrpersonal bzw. den Fahrzeugführer durchgeführt werden. Das sicherheitsgerechte Verhalten inklusive solcher Eigenkontrollen wird Dienstwagenfahrern bspw. auch über die Fahrerunterweisung vermittelt.
Ausführliche Informationen zur Fahrzeugkontrolle finden Sie in unseren weiteren Beiträgen:
- Prüfung des Fahrzeugs durch Fahrpersonal: Grundlagen und Durchführung
- Den Dienstwagen vor Fahrtantritt prüfen
Hauptuntersuchung (HU)
Die Notwendigkeit zur Durchführung der Hauptuntersuchung, auch TÜV-Prüfung genannt, ergibt sich aus Paragraf 29 StVZO. Demnach muss der Halter zulassungspflichtige Fahrzeuge in regelmäßigen Zeitabständen wie folgt untersuchen lassen:
- Fahrzeuge bis 3,5t nach 12 bzw. 24 Monaten
- Neue Fahrzeuge nach 36 Monaten
- Wohnmobilen über 3,5 t einmal jährlich (alle 12 Monate)
Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Verkehrssicherheit. Entspricht das Fahrzeug nicht mehr diesen Anforderungen, kann entweder nachgebessert werden oder das Fahrzeug muss im schlimmsten Fall aus dem Verkehr gezogen werden.
Der Monat der Hauptuntersuchung wird ebenso wie bei der UVV-Prüfung durch eine Prüfplakette gekennzeichnet, die auf dem Kennzeichen angebracht ist. Die Prüfplakette wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Die Farbe der Prüfplakette wechselt jährlich, sodass Außenstehende schnell nachvollziehen können, ob der TÜV bereits abgelaufen ist. Im Jahr 2024 ist die Plakette grün. Darauf folgen Orange, Blau, Gelb, Braun, Rosa. Nach Abs. 9 ist die Durchführung der Hauptuntersuchung von der verantwortlichen Person zu dokumentieren und an den Fahrzeughalter auszuhändigen.
Aufgrund der vielen Anbieter sind die Preise für eine HU nicht ganz einheitlich. Sie können jedoch für einen Pkw bis 3,5 t mit ca. 110 Euro rechnen.
Abgasuntersuchung (AU)
In der HU ist auch die Abgasuntersuchung (AU) schon integriert. Es ist keine zusätzliche Plakette notwendig. Bis zum Jahr 2010 war diese noch eine eigenständige Kontrolle, die zusätzlich zur Hauptuntersuchung durchgeführt werden musste.
Sicherheitsprüfung
Eine Sicherheitsprüfung ist bspw. bei folgenden Fahrzeugen durchzuführen:
- Kraftomnibusse und anderen Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen
- Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind
- Anhänger
Eine Übersicht der Zeiträume für Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen ist in Anlage VIII StVZO unter Punkt 2.1. zu finden.
Auch die Durchführung der Sicherheitsprüfung muss dokumentiert werden. Diese Berichte müssen bis zur nächsten Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung aufbewahrt werden.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Die Hauptuntersuchung bezieht sich - wie bereits beschrieben - auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Bei der UVV-Prüfung wird die Arbeitssicherheit des Fahrzeugs überprüft.
Hier gibt es in Teilen Überschneidungen:
- Für Fahrzeuge und Krafträder kann auf die UVV-Prüfung verzichtet werden, wenn die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionsintervalle ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Außerdem müssen mängelfreie Ergebnisse vorliegen und die Nachweise der durchführenden Fachwerkstatt müssen auch den mängelfreien arbeitssicheren Zustand ausweisen. Hierfür ist ausdrücklich auf die Prüfung nach Paragraf 57 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 70 auf der Inspektionsrechnung hinzuweisen. Ist dies auf dem Prüfbericht nicht der Fall, muss die Fahrzeugprüfung trotz durchgeführter mängelfreier Inspektionen durchgeführt werden.
- Findet parallel eine Hauptuntersuchung statt, kann die Fahrzeugprüfung nach UVV auf den Bereich der Arbeitssicherheit begrenzt werden, da die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs im Rahmen der HU kontrolliert wird.
Abb.: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Hauptuntersuchung und UVV-Prüfung (eigene Darstellung; Bildelemente: Adobe Stock)
Sichere Dokumentation im Fuhrparkmanagement
Für das Fuhrparkmanagement ist es besonders wichtig, dass die Daten zum betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs richtig dokumentiert und archiviert werden. Das ist allein schon aus Nachweiszwecken erforderlich.
Für den UVV-Prüfbericht gibt es eine Dokumentationspflicht. Diese ergibt sich aus den Vorgaben des Paragrafen 57 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“. Demnach müssen Prüfberichte schriftlich festgehalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufgehoben werden. Idealerweise hebt das Fuhrparkmanagement die UVV-Prüfberichte solange auf, wie sich das Fahrzeug auch im Betrieb befindet.
Auch der Nachweis über die Hauptuntersuchung sollte dokumentiert werden. Bestenfalls findet die Dokumentation beider Prüfungen digital statt, das verhindert Papierchaos. . Digitale Archivierungssysteme, wie auch im LapID System enthalten, können hier Abhilfe schaffen. In digitalen Fahrzeugakten von LapID lassen sich bspw. Dokumente zu Fahrzeugen hochladen und zuordnen. Auch Termine können direkt im System hinterlegt werden. So geht kein Prüftermin unter und die rechtlichen Anforderungen im Fuhrparkmanagement können eingehalten werden.