TÜV überziehen: Ablauf, Kosten und Bußgeld

Die Hauptuntersuchung, auch TÜV-Prüfung genannt, muss in regelmäßigen Abständen bei allen für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt werden. Eine am Fahrzeug angebrachte Prüfplakette gibt an, wann der nächste Termin fällig ist. Doch was passiert, wenn man den Termin versäumt und den TÜV überzieht? Fallen zusätzliche Gebühren oder ein Bußgeld an? Wir fassen Ihnen das Wichtigste rund um die Themen TÜV-Prüfung und TÜV überziehen zusammen.

Inhaltsverzeichnis:

Das Wichtigste im Überblick: 
  • Mit einem Pkw drohen Ihnen bei Überziehung der Hauptuntersuchung (HU) bis zu zwei Monate nach dem eigentlichen Termin keine Sanktionen, danach sind Bußgelder fällig.
  • Nach Ablauf der zwei Monate ist ein Aufschlag von 20 Prozent für die erweiterte HU fällig.
  • Bei einem Unfall ohne gültige TÜV-Prüfung droht Regress durch die Versicherung.

Hauptuntersuchung: Warum TÜV-Prüfung?

Seit 1951 ist die Hauptuntersuchung für Fahrzeuge in Deutschland verpflichtend. Im Fokus steht der verkehrssichere Zustand der Vehikel. Sobald ein Kraftfahrzeug verkehrsuntauglich ist, darf der Fahrer damit nicht mehr im Straßenverkehr unterwegs sein. Fahrzeuge, die zusätzlich oder ausschließlich dienstlich genutzt werden, müssen zudem betriebssicher sein. Bei bestandener Prüfung wird das Fahrzeug mit einer Prüfplakette versehen, die die nächste Hauptuntersuchung bzw. TÜV-Prüfung kennzeichnet. Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet, weil der Technische Überwachungsverein (TÜV) viele Jahre lang als einzige Prüforganisation eine Monopolstellung hatte. Inzwischen bieten aber auch weitere amtlich anerkannte Prüfgesellschaften wie DEKRA oder GTÜ die Durchführung der Hauptuntersuchung an. Die Assoziation mit dem TÜV ist jedoch geblieben.

Ablauf und Häufigkeit der Hauptuntersuchung?

Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Hauptuntersuchung ergibt sich aus Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Demzufolge muss der Fahrzeughalter sein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug „in regelmäßigen Zeitabständen“ auf eigene Kosten untersuchen lassen. Die Kosten für die TÜV-Prüfung belaufen sich auf etwa 60 Euro. Normalerweise fallen die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung (AU) zusammen an. Dann belaufen sich die Kosten auf rund 100 bis 120 Euro.

Den genaueren Ablauf und die Inhalte der Hauptuntersuchung sind ergänzend zu diesem Paragrafen in Anlage VIIIa StVZO „Durchführung der Hauptuntersuchung“ festgehalten. Demnach ist für die Durchführung der Hauptuntersuchung ein „amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr“ zuständig. Zudem sind in der Anlage die Untersuchungskriterien sowie die Untersuchungsinhalte – also die zu untersuchenden Bauteile/ Systeme samt der zu überprüfenden Kriterien unterschieden nach Pflicht- und Ergänzungsprüfung – enthalten. Hier werden festgestellte Mängel nachgehalten.

Die Hauptuntersuchung muss bei Pkw nach der Erstzulassung nach 36 Monaten durchgeführt werden. Anschließend erfolgt die Prüfung in der Regel alle 24 Monate. Bei anderen Fahrzeugarten muss die TÜV-Prüfung jedoch durchaus häufiger stattfinden:

Fahrzeugart

Erste HU nach Erstzulassung

Anschließende HU

Pkw

Nach 36 Monaten

Alle 24 Monate

Mietfahrzeuge und Taxis

Nach 12 Monaten

Alle 12 Monate

Motorräder

Nach 24 Monaten

Alle 24 Monate

Anhänger bis 750 kg

Nach 36 Monaten

Alle 24 Monate

Anhänger bis 3,5 t

Nach 24 Monaten

Alle 24 Monate

Anhänger über 3,5 t

Nach 12 Monaten

Alle 12 Monate

Lkw bis 3,5 t

Nach 24 Monaten

Alle 24 Monate

Lkw über 3,5 t

Nach 12 Monaten

Alle 12 Monate

 

Werden kleinere Mängel am Fahrzeug festgestellt, hat der Fahrzeughalter einen Monat Zeit diese beheben zu lassen. Dann folgt eine Nachuntersuchung. Wird die Frist der Nachuntersuchung nicht eingehalten, muss der Fahrer mit einer weiteren, erheblich teureren Überprüfung rechnen. Werden gravierende Mängel am Fahrzeug festgestellt, sodass das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, ist es nicht mehr gestattet damit im Straßenverkehr unterwegs zu sein und das Vehikel wird im wahrsten Sinne des Wortes „aus dem Verkehr gezogen“.

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Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung beim TÜV überziehen?

Bei der Hauptuntersuchung wird der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs überprüft. Treten technische Mängel am Fahrzeug auf und werden diese nicht rechtzeitig behoben, kann das gefährlich für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer werden. Aus diesem Grund sollten Prüffristen grundsätzlich eingehalten werden.

Dennoch kommt es vor, dass Autofahrer den TÜV-Termin versäumen. Dieser wird mittels Prüfplakette immer über einen Zeitraum von einem Monat angegeben. Wenn die Prüfplakette auf 09/2020 hinweist, muss der Termin zur Hauptuntersuchung im Laufe des Septembers 2020 durchgeführt werden. Wird der Termin beim TÜV überzogen, drohen zunächst erst einmal keine weiteren Sanktionen. Das gilt für die ersten zwei Monate nach dem eigentlichen Termin. In diesem Zeitraum drohen Ihnen weder Bußgeld noch Punkte im Fahreignungsregister. Nach Ablauf der zwei Monate müssen Sie allerdings mit Strafen für das Überziehen der HU rechnen. Zudem werden alle Fahrzeuge, bei denen der TÜV mehr als zwei Monate überzogen wurde, einer erweiterten bzw. vertieften Hauptuntersuchung unterzogen. Funktions- und Sicherheitsprüfungen werden dann noch genauer und kleinschrittiger kontrolliert. Allerdings bezieht sich diese Regelung nur auf Kraftfahrzeuge, wie beispielsweise herkömmliche Pkw, die keine zusätzlichen Sicherheitsprüfungen durchlaufen müssen.

Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, Busse und Nutzfahrzeuge mit Anhängern müssen regelmäßig eine zusätzliche Sicherheitsprüfung durchlaufen. Wird bei diesen Fahrzeugen der TÜV überzogen, hat der Fahrzeughalter keine Schonfrist von zwei Monaten, sondern muss sofort mit Strafen rechnen.

TÜV Prüfung in Zeiten von Corona

Seit Beginn der Corona-Pandemie kommt es immer wieder zu Verzögerungen bei der Terminvergabe der Hauptuntersuchung. Aus diesem Grund hat das Bundesverkehrsministerium eine Empfehlung ausgesprochen, dass die Bundesländer die TÜV-Überziehung bis zu vier Monate nach dem eigentlichen Termin nicht ahnden. Mögliche Zusatzkosten nach Ablauf der zwei Monate bleiben jedoch bestehen. Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst bis Ende 2020.

Zusätzliche Gebühren fällig?

Wird der TÜV (bei normalen Pkw) länger als zwei Monate überzogen, müssen Sie nicht nur mit Bußgeldern rechnen, sondern mit zusätzlichen Gebühren. Die dann durchgeführte erweiterte Hauptuntersuchung ist rund 20 Prozent teurer als die eigentliche TÜV-Prüfung. Eventuell können Reparaturkosten und eine weitere Nachuntersuchung hinzukommen.

Wer sein Fahrzeug nach einem Verkauf überführen möchte und dafür ein rotes Kennzeichen erhält, ist von den Regelungen zur Hauptuntersuchung ausgenommen.

Rückdatierung nach verpasster TÜV-Prüfung?

Bis vor einiger Zeit galt in vielen Bundesländern noch: Wenn der Termin zur Hauptuntersuchung versäumt wurde und der Fahrer erst ein paar Monate später zur Untersuchung vorstellig wurde, wurde die Prüfung auf das ursprüngliche Datum zurückdatiert worden. Ist die Prüfung beispielsweise um drei Monate überzogen worden, galt der TÜV ab dem eigentlichen Prüftermin drei Monate zuvor. Musste die Prüfung dann ursprünglich alle 24 Monate durchgeführt werden, war sie nach einer Rückdatierung bereits nach 21 Monaten erneut fällig. Diese Regelung ist jedoch im April 2012 abgeschafft worden. Wird die TÜV-Prüfung verspätet nachgeholt, läuft die Zeit auch erst mit erfolgreich durchgeführter Prüfung.

 

Bußgeld bei abgelaufenem TÜV

Wer mit abgelaufener TÜV-Plakette unterwegs ist, muss zwar nicht mehr mit einer Rückdatierung, aber spätestens nach zwei Monaten mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach der Dauer, wie lange der TÜV bereits abgelaufen ist.

Zeitdauer

Strafe

2 bis 4 Monate

15,00 €

4 bis 8 Monate

25,00 €

Länger als 8 Monate

60,00 € und ein Punkt in Flensburg (B-Verstoß)

Versäumnis der Nachprüfungsfrist

15,00 €

TÜV überzogen und dann einen Unfall?

Kommt es mit einem Fahrzeug, bei dem der TÜV abgelaufen ist, zu einem Unfall, kann das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, sofern Sie nicht fahrlässig gehandelt haben oder es zu einem Unfall aufgrund eines technischen Mangels kommt, der bei der Hauptuntersuchung ermittelt und im Anschluss korrigiert worden wäre. In dem Fall kann es sein, dass die Versicherung Regressansprüche stellt. Die Schadenabwicklung wird dann vom Versicherer gar nicht oder nur teilweise übernommen. Der Versicherer muss jedoch nachweisen, dass der TÜV-Termin eingehalten und der Unfall hätte vermieden werden können. Die Kosten für ein mögliches Schmerzensgeld werden jedoch nach wie vor von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Ablauf des TÜVs bei Auslandsreise

Sollte der TÜV eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs bei einer Auslandsreise auslaufen, kann das ebenfalls Bußgelder nach sich ziehen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass der TÜV auch nach der Rückkehr in Deutschland noch gültig ist. Zwar handelt es sich bei der Hauptuntersuchung um eine nationale Bestimmung nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, dennoch ahnden europäische Nachbarländer wie Tschechien, Polen oder Ungarn die fehlende TÜV-Prüfung. Ist der TÜV nach Rückkehr in Deutschland abgelaufen, gilt die Überziehungsfrist von zwei Monaten nicht mehr. Sie sollten die Hauptuntersuchung dann umgehend nachholen. 

Effizientes Terminmanagement im Fuhrpark

Die Terminverwaltung von wiederkehrenden Prüfungen wie der Haupt- und Abgasuntersuchung, der Führerscheinkontrolle, der Fahrerunterweisung nach UVV, der Schlüsselnummer 95 oder der Fahrzeugprüfung nach UVV gehören zu den zentralen Aufgaben im Fuhrparkmanagement. Denn als Halter betrieblich genutzter Fahrzeuge ist das Unternehmen bzw. das Fuhrparkmanagement für die Einhaltung dieser Termine zuständig. Wenn Fälligkeiten übersehen werden, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist daher eine effiziente Terminverwaltung, die die Fuhrparkverantwortlichen und Fahrer automatisch an anstehende Termine erinnert. Das spart Zeit und organisatorischen Aufwand. Mit der automatischen Erinnerungsfunktion von LapID behalten Sie anstehende Termine stets im Blick und sind so auf der sicheren Seite. 

 

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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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