TÜV überziehen: Ablauf, Kosten und Strafen

Die Hauptuntersuchung, auch TÜV-Prüfung genannt, muss regelmäßig bei allen für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt werden. Doch was passiert, wenn man den Termin versäumt? Fallen zusätzliche Gebühren oder ein Bußgeld an? Was sie rund um das Thema TÜV überziehen wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis:

Das Wichtigste im Überblick: 
  • Mit einem Pkw drohen Ihnen bei Überziehung der Hauptuntersuchung (HU) bis zu zwei Monate nach dem eigentlichen Termin keine Sanktionen, danach sind Bußgelder fällig.
  • Nach Ablauf der zwei Monate ist ein Aufschlag von 20 Prozent für die erweiterte HU fällig.
  • Bei einem Unfall ohne gültige TÜV-Prüfung droht Regress durch die Versicherung.

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung beim TÜV überziehen?

Bei der Hauptuntersuchung (HU) wird der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs überprüft. Treten technische Mängel am Fahrzeug auf und werden diese nicht rechtzeitig behoben, kann das gefährlich für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer werden. Aus diesem Grund sollten Prüffristen grundsätzlich eingehalten werden.

Mehr über die Hintergründe zum TÜV erfahren Sie in unserem dazu passenden Beitrag:

Dennoch kommt es vor, dass Autofahrer den TÜV-Termin versäumen. Dieser wird mittels Prüfplakette immer über einen Zeitraum von einem Monat angegeben. Wenn die Prüfplakette auf 09/2024 hinweist, muss der Termin zur HU im Laufe des Septembers 2024 durchgeführt werden. Wird der Termin beim TÜV überzogen, drohen zunächst erst einmal keine weiteren Sanktionen. Das gilt für die ersten zwei Monate nach dem eigentlichen Termin.In diesem Zeitraum drohen Ihnen weder Bußgeld noch Punkte im Fahreignungsregister. Nach Ablauf der zwei Monate müssen Sie allerdings mit Strafen für das Überziehen der HU rechnen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Stillegung des Fahrzeugs kommen. Zudem werden alle Fahrzeuge, bei denen der TÜV mehr als zwei Monate überzogen wurde, einer erweiterten bzw. vertieften Hauptuntersuchung unterzogen. Funktions- und Sicherheitsprüfungen werden dann noch genauer und kleinschrittiger kontrolliert. Allerdings bezieht sich diese Regelung nur auf Kraftfahrzeuge, wie bspw. herkömmliche Pkw, die keine zusätzlichen Sicherheitsprüfungen durchlaufen müssen.

Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, Busse und Nutzfahrzeuge mit Anhängern müssen regelmäßig eine zusätzliche Sicherheitsprüfung durchlaufen. Wird bei diesen Fahrzeugen der TÜV überzogen, hat der Fahrzeughalter keine Schonfrist von zwei Monaten, sondern muss sofort mit Strafen rechnen.

Eine Ausnahme gibt es für Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen. Fällt die HU in einen Monat, der außerhalb des Betriebszeitraumes liegt, darf der TÜV überzogen werden. In dem ersten Monat, in dem das Fahrzeug wieder bewegt werden darf, muss der TÜV-Termin dann nachgeholt werden.

Zusätzliche Gebühren fällig?

Wird der TÜV bei Pkw länger als zwei Monate überzogen, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Die dann durchgeführte erweiterte Hauptuntersuchung ist rund 20 Prozent teurer als die eigentliche TÜV-Prüfung. Eventuell können Reparaturkosten und eine weitere Nachuntersuchung hinzukommen.

Wer sein Fahrzeug nach einem Verkauf überführen möchte und dafür ein rotes Kennzeichen erhält, ist von den Regelungen zur Hauptuntersuchung ausgenommen.

Rückdatierung nach verpasster TÜV-Prüfung?

Bis vor einiger Zeit galt in vielen Bundesländern noch: Wenn der Termin zur HU versäumt und der Fahrer erst ein paar Monate später zur Untersuchung vorstellig wurde, wurde die Prüfung auf das ursprüngliche Datum zurückdatiert. Ist die Prüfung bspw. um drei Monate überzogen worden, galt der TÜV ab dem eigentlichen Prüftermin drei Monate zuvor. Musste die Prüfung dann ursprünglich alle 24 Monate durchgeführt werden, war sie nach einer Rückdatierung bereits nach 21 Monaten erneut fällig. Diese Regelung ist jedoch im April 2012 abgeschafft worden. Wird die TÜV-Prüfung verspätet nachgeholt, läuft die Zeit auch erst mit erfolgreich durchgeführter Prüfung.

Gibt es ein Bußgeld bei abgelaufenem TÜV?

Wer mit abgelaufener TÜV-Plakette unterwegs ist, muss zwar nicht mehr mit einer Rückdatierung, aber spätestens nach zwei Monaten mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe des Bußgelds richtet sich danach, wie lange der TÜV bereits abgelaufen ist.

Zeitdauer

Strafe

2 bis 4 Monate

15,00 €

4 bis 8 Monate

25,00 €

Länger als 8 Monate

60,00 € und ein Punkt im Fahreignungsregister
 (B-Verstoß)

Versäumnis der Nachprüfungsfrist

15,00 €

TÜV überzogen und dann einen Unfall?

Kommt es mit einem Fahrzeug, bei dem der TÜV abgelaufen ist, zu einem Unfall, bleibt Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich bestehen. Es sei denn, Sie haben fahrlässig gehandelt. Auch das Fahren ohne TÜV kann schon als leicht fahrlässig gewertet werden. Kommt es aufgrund eines technischen Mangels zu einem Unfall kann es sein, dass die Versicherung Regressansprüche stellt. Die Schadenabwicklung wird dann vom Versicherer gar nicht oder nur teilweise übernommen. Der Versicherer muss nachweisen, dass der Unfall hätte vermieden werden können, sofern der Halter den TÜV-Termin eingehalten hätte. Die Kosten für ein mögliches Schmerzensgeld werden jedoch nach wie vor von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Was passiert, wenn der TÜV bei einer Auslandsreise abläuft?

Sollte der TÜV eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs bei einer Auslandsreise auslaufen, kann das ebenfalls Bußgelder nach sich ziehen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass der TÜV auch bei der Rückkehr nach Deutschland noch gültig ist. Zwar handelt es sich bei der Hauptuntersuchung um eine nationale Bestimmung nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, dennoch ahnden europäische Nachbarländer wie Tschechien, Polen oder Ungarn die fehlende TÜV-Prüfung. Die Überziehungsfrist von zwei Monaten gilt bei einem abgelaufenen TÜV im Ausland nach der Rückkehr nicht mehr. Sie sollten die Hauptuntersuchung dann umgehend nachholen. 

Effizientes Terminmanagement im Fuhrpark

Die Terminverwaltung von wiederkehrenden Prüfungen wie der Haupt- und Abgasuntersuchung, der Führerscheinkontrolleder Fahrerunterweisung nach UVVder Schlüsselnummer 95 oder der Fahrzeugprüfung nach UVV gehören zu den zentralen Aufgaben im Fuhrparkmanagement. Denn als Halter von Firmenfahrzeugen ist das Unternehmen bzw. das Fuhrparkmanagement für die Einhaltung dieser Termine zuständig. Wenn Fälligkeiten übersehen werden, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist daher eine effiziente Terminverwaltung, die die Fuhrparkverantwortlichen und Fahrer automatisch an anstehende Termine erinnert. Das spart Zeit und organisatorischen Aufwand. Mit der automatischen Erinnerungsfunktion von LapID behalten Sie anstehende Termine stets im Blick und sind so auf der sicheren Seite. 


Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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