Arbeitsmedizinische Untersuchungen im Überblick

Wer braucht welche arbeitsmedizinische Untersuchung – und warum? Wir geben einen Überblick über Vorsorgearten, Eignung und die ehemaligen G-Untersuchungen. Erfahren Sie mehr über typische Anlässe für die arbeitsmedizinische Untersuchung - von Gefahrstoffen bis Bildschirmarbeit.
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Inhaltsverzeichnis:

“Auf einen Blick”

  • Es gibt drei Vorsorgearten nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge; ergänzend dazu Einstellungsuntersuchungen (vor Beschäftigungsbeginn) und Eignungsbeurteilungen (für bestimmte Tätigkeiten).
  • Die Anlässe zur Vorsorge reichen von Gefahrstoffen, Stäuben und Gasen über Hautbelastungen, Infektionsgefährdungen und physikalische Einwirkungen bis zu Bildschirmarbeit, Fahr-/Steuertätigkeiten, Auslandsreisen, Atemschutz, Arbeiten mit Absturzgefahr sowie Forschung/Labore.
  • Praxis: Unternehmen sollten Vorsorgetermine, Fristen und Nachweise strukturiert dokumentieren – z. B. digital mit LearnID.

Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es?

Die verschiedenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen umfassen die:

  • Pflichtvorsorge,
  • Angebotsvorsorge und

Diese sind anlass- oder tätigkeitsbezogen. Hinzu kommen:

  • Einstellungsuntersuchungen und
  • Eignungsbeurteilungen

Was ist eine Einstellungsuntersuchung?

Bei einer Einstellungsuntersuchung handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die vor der Einstellung des Mitarbeiters durchgeführt wird. Sie stellt fest, ob der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Tätigkeit auszuüben ohne sich oder andere zu gefährden.

Was ist eine Eignungsbeurteilung?

Eine Eignungsbeurteilung ist dann erforderlich, wenn die Eignung für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten festgestellt werden soll. Hier stehen die gesundheitlichen Anforderungen und Risiken, die mit der Tätigkeit einhergehen, im Mittelpunkt.

Die Eignungsuntersuchung stellt sicher, dass der Arbeitnehmer physisch und psychischin der Lage ist, die gestellten Aufgaben auch zu erfüllen. Bei folgenden Tätigkeiten sind Eignungsuntersuchungen bspw. durch die DGUV empfohlen:

Welche anlassbezogenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es?

Je nach Tätigkeit oder Arbeitsplatz sind verschiedene Pflicht- oder Angebotsvorsorgen nach ArbMedVV zu veranlassen oder anzubieten.

Hinweis: Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten mit als gefährlich eingestuften Gefahrstoffen

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV

G 1.1., G 1.2., G 7, G 8, G 9, G 10, G 11, G 12, G 14, G 15, G 16, G 19, G 29, G 32, G 33, G 36, G 38

Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutveränderlichen Stoffen.

E KEG

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV

G 40

Tätigkeiten mit hautresorptiven Gefahrstoffen und Gesundheitsgefährdungen durch Hautkontakt.

E GHA

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 c ArbMedVV

G 24

Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle.

E HTW

Pflicht- oder Angebotsvorsorge, je nach Art des Atemschutzgeräts und der Stoffe

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 i ArbMedVV

G 1.4.

G 26

Tätigkeiten mit Schädlingsbekämpfung.

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV

G 26

G 40

Tätigkeiten mit Isocyanaten.

E ISO

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 d ArbMedVV

G 27

Tätigkeiten mit Epoxidharzen.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 g ArbMedVV

G 23

G 24

Tätigkeiten mit Blei oder anorganischen Bleiverbindungen.

E APB

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 h ArbMedVV

G 2

G 3

Tätigkeiten mit Kontakt zu atemwegs- oder hautsensibilisierenden Stoffen.

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 k ArbMedVV

G 23

G 24

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen hat die DGUV (S. 29 ff.) zusammengestellt.

Freisetzung von Stäuben

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten mit Hartholzstaub.

E HHS

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV

G 44

Tätigkeiten mit Asbest.

E ASB

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV

G 1.2.

Tätigkeiten mit Futtermittelstäuben.

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 c ArbMedVV

G 1.4.

Tätigkeiten mit Mehlstaub.

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 j ArbMedVV

G 23

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Freusetzung von Stäuben (Gefahrstoffe) hat die DGUV (S. 29 ff.) zusammengestellt.

Freisetzung von Gasen

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten mit Diesel- oder Benzinabgaben im direkten Bereich der Mitarbeiter

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV

G 7

Tätigkeiten bei denen Metalle geschweißt oder getrennt werden

E STM

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVV

G 39

Tätigkeit unter Begasung von Räumen oder Containern

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 b ArbMedVV

G 26

G 40

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Freisetzung von Gasen (Gefahrstoffe) hat die DGUV (S. 29 ff.) zusammengestellt.

Belastungen der Haut

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen über 4 Stunden am Tag.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV

G 24

Tätigkeiten mit mehr als 4 Stunden täglicher Arbeit in Feuchtarbeit.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV

G 24

Tätigkeiten mit Handschuhen als Naturgummilatex.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVV

G 24

Tätigkeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen über 2 Stunden am Tag.

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVV

G 24

Tätigkeiten mit mehr als 2 Stunden täglicher Arbeit in Feuchtarbeit.

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVV

G 24

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Belastung der Haut hat die DGUV (S. 29 ff.) zusammengestellt.

Infektionsgefährdungen (E INF)

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten mit gezieltem Umgang mit Biostoffen (Viren, Bakterien, Pilzen etc.)

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen der Risikogruppe 4 über infizierte Proben, Verdachtsproben oder erkrankte oder krankheitsverdächtige Personen oder Tiere.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten in der Abfall- und Wertstoffentsorgung.

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung, Pflege und Betreuung von erwachsenen Menschen und Kindern.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 c, d, e ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten in einer Einrichtung zur Kinderbetreuung.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 d, f ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten im Notfall- und Rettungsdienst oder der Pathologie.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 g, h ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten in Klär- bzw. abwassertechnischen Anlagen oder der Kanalisation.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i ArbMedVV

G 42

Tätigkeit in Einrichtungen zur Aufzucht und Haltung von Tieren oder zur Tierschlachtung.

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 j ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu frei lebenden Tieren.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 k ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten in oder in der Nähe von Fledermausunterschlupfen mit einem engen Kontakt zu Fledermäusen.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 l ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten in niederer Vegetation oder mit direktem Kontakt zu frei lebenden Tieren auf Freiflächen, in Wäldern, Parks, Gartenanlagen, Tiergärten oder Zoos.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 m ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten mit Übertragungsmöglichkeit schwerer Infektionskrankheiten, für die eine Impfung möglich ist.

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1 a ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten, bei denen es in der Vergangenheit zu einer Übertragung schwerer Infektionskrankheiten gekommen ist.

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1 b ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten mit Exposition gegenüber sensibilisierend oder toxisch wirkenden Biostoffen.

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1 c ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten in einer Tuberkuloseabteilung oder anderen pulmologischen Einrichtungen.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 3 b ArbMedVV

G 42

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen hat die DGUV (S. 773 ff.) zusammengestellt.

Physikalische Einwirkungen

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten bei extremer Hitze.

E HTZ

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV

G 30

Tätigkeiten bei extremer Kälte.

E KLT

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVV

 

Tätigkeiten mit Lärmbelästigung.

E LRM

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV

G 20

Tätigkeiten mit Vibrationen.

E MSB

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 4 ArbMedVV

G 46

Tätigkeiten mit Heben, Tragen, Halten, Ziehen oder Schieben von schweren Lasten.

E MSB

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 4 ArbMedVV

G 46

Tätigkeiten mit erzwungenen Körperhaltungen im Knien oder langandauernder Rumpfbeugung, -dehnung.

E MSB

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 4 ArbMedVV

G 46

Tätigkeiten mit Taucharbeiten.

E TAU

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV

G 31

Tätigkeiten mit Laserstrahlung.

E KOS

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 6 ArbMedVV

 

In unserem Beitrag zur Untersuchung über Belastungen des Muskel- und Skelettsystems erhalten Sie weitere Informationen.

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen hat die DGUV (S. 799 ff.) zusammengestellt.

Bildschirmtätigkeiten

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.

E TBS

Angebotsvorsorge

Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 ArbMedVV

G 37

In unserem Beitrag zur Untersuchung bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten erhalten Sie weitere Informationen.

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für sonstige Tätigkeiten, wie Bildschirmarbeit hat dieDGUV (S. 973 ff.) zusammengestellt.

Fahr- und Steuertätigkeiten

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand.

Eignungsuntersuchung

Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV, DGUV Vorschrift 68

G 25

Tätigkeiten mit Hubarbeitsbühnen.

Eignungsuntersuchung

Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV, DGUV Grundsatz 308-008

G 25

Tätigkeiten mit selbstfahrenden Geräten oder Maschinen.

Eignungsuntersuchung

Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV

G 25

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur Eignungsuntersuchung bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten hat die DGUV (S. 1035 ff.) zusammengestellt.

Auslandsreisen

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Bei Aufenthalten in Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. Oder bei Reisen in Tropen und Subtropen.

E AIA

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVV

G 35

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für sonstige Tätigkeiten, wie Auslandsreisen hat die DGUV (S. 973 ff.) zusammengestellt.

Tragen von Atemschutz

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten mit Atemschutzpflicht

E ASG

Pflicht- oder Angebotsvorsorge je nach Gruppe der Atemschutzgeräte

Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 ArbMedVV

Eignungsuntersuchung für Feuerwehren nach DGUV Vorschrift 49 und Feuerwehrdienstvorschrift 7

G 26

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten hat die DGUV (S. 997 ff.) zusammengestellt. Darüber hinaus sind zusätzlich Empfehlungen zur Eignungsunterschung für Atemschutzgeräte (S. 1035 ff.) geregelt. 

Arbeiten mit Absturzgefahr und persönlicher Schutzausrüstung

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten mit bestehender Absturzgefahr und Pflicht zum Tragen von PSA gegen Absturzgefahr.

Eignungsuntersuchung

§ 2 Abs. 1 Nr. 3 PSV-BV

G 41

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur Eignungsuntersuchung bei Arbeiten mit Absturzgefahr hat die DGUV (S. 1035 ff.)zusammengestellt.

Forschungseinrichtungen und Labore

Anlass

Rechtsgrundlage

Ehemalige G-Ziffer

Tätigkeiten mit Freisetzung von Laborierstäuben aus Tierhaltungsräumen.

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 e ArbMedVV

G 23

Tätigkeiten mit gentechnischen Arbeiten

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 2 Abs. 3 ArbMedVV

G 42

Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu

- infizierten Proben oder Verdachtsproben

- infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren

erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen

Pflichtvorsorge

Anhang Teil 3 ArbMedVV

G 42

Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen und Laboren hat die DGUV (S. 771 ff.) zusammengestellt.

Wie unterscheidet sich die arbeitsmedizinische Untersuchung von der G-Untersuchung?

Die arbeitsmedizinische Untersuchung ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und bildet seit 2008 den verbindlichen Rechtsrahmen für Arbeitgeber. Sie dient der Prävention und rückt den Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt. Dazu gehören die Beratung der Beschäftigten und die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die G-Untersuchung war eine standardisierte arbeitsmedizinische Untersuchung auf Grundlage der früheren DGUV-Grundsätze. Die G-Untersuchung diente sowohl der Vorsorge, als auch der Feststellung der Eignung eines Mitarbeiters für eine bestimmte Tätigkeit.

Rechtlich wurden die G-Untersuchungen durch die Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorge abgelöst. Die Abkürzungen G-Ziffer oder G-Untersuchung sind allerdings weiterhin verbreitet. Seit 2013 wird außerdem klar zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung unterschieden. 2022 hat die DGUV alle G-Untersuchungen in Empfehlungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge umbenannnt. Ein Beispiel ist die G25, die heute Empfehlung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten heißt.

Wie kann die arbeitsmedizinische Untersuchung im Unternehmen nachgehalten werden?

Damit Arbeitgeber einen Überblick darüber haben, welche Untersuchungen bei Mitarbeitern durchgeführt wurden, eignet sich ein Tool zur Organisation und Verwaltung von Aufgaben, Terminen und Dokumenten.

Mit LearnID können Sie sowohl die verpflichtenden Unterweisungen durchführen, als auch digital Aufgaben und Termine erstellen. Ihre Mitarbeiter erhalten eine Erinnerung an anstehende Fristen und Sie können Dokumente oder Nachweise von Ihnen anfordern. Diese werden sicher in der Akte des Mitarbeiters gespeichert.