Inhaltsverzeichnis:
- Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es?
- Welche anlassbezogenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es?
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Freisetzung von Stäuben
- Freisetzung von Gasen
- Belastungen der Haut
- Infektionsgefährdungen
- Physikalische Einwirkungen
- Bildschirmtätigkeiten
- Fahr- und Steuertätigkeiten
- Auslandsreisen
- Tragen von Atemschutz
- Arbeiten mit Absturzgefahr und persönlicher Schutzausrüstung
- Forschungseinrichtungen und Labore
- Wie unterscheidet sich die arbeitsmedizinische Untersuchung von der G-Untersuchung?
- Wie kann die arbeitsmedizinische Unterschung im Unternehmen nachgehalten werden?
“Auf einen Blick”
- Es gibt drei Vorsorgearten nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge; ergänzend dazu Einstellungsuntersuchungen (vor Beschäftigungsbeginn) und Eignungsbeurteilungen (für bestimmte Tätigkeiten).
- Die Anlässe zur Vorsorge reichen von Gefahrstoffen, Stäuben und Gasen über Hautbelastungen, Infektionsgefährdungen und physikalische Einwirkungen bis zu Bildschirmarbeit, Fahr-/Steuertätigkeiten, Auslandsreisen, Atemschutz, Arbeiten mit Absturzgefahr sowie Forschung/Labore.
- Praxis: Unternehmen sollten Vorsorgetermine, Fristen und Nachweise strukturiert dokumentieren – z. B. digital mit LearnID.
Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es?
Die verschiedenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen umfassen die:
- Pflichtvorsorge,
- Angebotsvorsorge und
Diese sind anlass- oder tätigkeitsbezogen. Hinzu kommen:
- Einstellungsuntersuchungen und
- Eignungsbeurteilungen
Was ist eine Einstellungsuntersuchung?
Bei einer Einstellungsuntersuchung handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die vor der Einstellung des Mitarbeiters durchgeführt wird. Sie stellt fest, ob der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Tätigkeit auszuüben ohne sich oder andere zu gefährden.
Was ist eine Eignungsbeurteilung?
Eine Eignungsbeurteilung ist dann erforderlich, wenn die Eignung für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten festgestellt werden soll. Hier stehen die gesundheitlichen Anforderungen und Risiken, die mit der Tätigkeit einhergehen, im Mittelpunkt.
Die Eignungsuntersuchung stellt sicher, dass der Arbeitnehmer physisch und psychischin der Lage ist, die gestellten Aufgaben auch zu erfüllen. Bei folgenden Tätigkeiten sind Eignungsuntersuchungen bspw. durch die DGUV empfohlen:
- Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (E SRA Eignung)
- Arbeiten mit Absturzgefahr (E ABS Eignung)
- Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten erfordern (E ASG Eignung)
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (E FSÜ Eignung)
- Arbeiten in Überdruck (E ÜDR Eignung)
Welche anlassbezogenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es?
Je nach Tätigkeit oder Arbeitsplatz sind verschiedene Pflicht- oder Angebotsvorsorgen nach ArbMedVV zu veranlassen oder anzubieten.
Hinweis: Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten mit als gefährlich eingestuften Gefahrstoffen |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV |
G 1.1., G 1.2., G 7, G 8, G 9, G 10, G 11, G 12, G 14, G 15, G 16, G 19, G 29, G 32, G 33, G 36, G 38 |
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Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutveränderlichen Stoffen. E KEG |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV |
G 40 |
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Tätigkeiten mit hautresorptiven Gefahrstoffen und Gesundheitsgefährdungen durch Hautkontakt. E GHA |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 c ArbMedVV |
G 24 |
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Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle. E HTW |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge, je nach Art des Atemschutzgeräts und der Stoffe Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 i ArbMedVV |
G 1.4. G 26 |
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Tätigkeiten mit Schädlingsbekämpfung. |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV |
G 26 G 40 |
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Tätigkeiten mit Isocyanaten. E ISO |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 d ArbMedVV |
G 27 |
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Tätigkeiten mit Epoxidharzen. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 g ArbMedVV |
G 23 G 24 |
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Tätigkeiten mit Blei oder anorganischen Bleiverbindungen. E APB |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 h ArbMedVV |
G 2 G 3 |
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Tätigkeiten mit Kontakt zu atemwegs- oder hautsensibilisierenden Stoffen. |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 k ArbMedVV |
G 23 G 24 |
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen hat die DGUV (S. 29 ff.) zusammengestellt.
Freisetzung von Stäuben
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten mit Hartholzstaub. E HHS |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV |
G 44 |
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Tätigkeiten mit Asbest. E ASB |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV |
G 1.2. |
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Tätigkeiten mit Futtermittelstäuben. |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 c ArbMedVV |
G 1.4. |
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Tätigkeiten mit Mehlstaub. |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 j ArbMedVV |
G 23 |
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Freusetzung von Stäuben (Gefahrstoffe) hat die DGUV (S. 29 ff.) zusammengestellt.
Freisetzung von Gasen
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten mit Diesel- oder Benzinabgaben im direkten Bereich der Mitarbeiter |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV |
G 7 |
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Tätigkeiten bei denen Metalle geschweißt oder getrennt werden E STM |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVV |
G 39 |
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Tätigkeit unter Begasung von Räumen oder Containern |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 b ArbMedVV |
G 26 G 40 |
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Freisetzung von Gasen (Gefahrstoffe) hat die DGUV (S. 29 ff.) zusammengestellt.
Belastungen der Haut
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen über 4 Stunden am Tag. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV |
G 24 |
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Tätigkeiten mit mehr als 4 Stunden täglicher Arbeit in Feuchtarbeit. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV |
G 24 |
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Tätigkeiten mit Handschuhen als Naturgummilatex. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVV |
G 24 |
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Tätigkeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen über 2 Stunden am Tag. |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVV |
G 24 |
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Tätigkeiten mit mehr als 2 Stunden täglicher Arbeit in Feuchtarbeit. |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVV |
G 24 |
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Belastung der Haut hat die DGUV (S. 29 ff.) zusammengestellt.
Infektionsgefährdungen (E INF)
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten mit gezieltem Umgang mit Biostoffen (Viren, Bakterien, Pilzen etc.) |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen der Risikogruppe 4 über infizierte Proben, Verdachtsproben oder erkrankte oder krankheitsverdächtige Personen oder Tiere. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten in der Abfall- und Wertstoffentsorgung. |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung, Pflege und Betreuung von erwachsenen Menschen und Kindern. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 c, d, e ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten in einer Einrichtung zur Kinderbetreuung. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 d, f ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten im Notfall- und Rettungsdienst oder der Pathologie. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 g, h ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten in Klär- bzw. abwassertechnischen Anlagen oder der Kanalisation. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeit in Einrichtungen zur Aufzucht und Haltung von Tieren oder zur Tierschlachtung. |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 j ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu frei lebenden Tieren. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 k ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten in oder in der Nähe von Fledermausunterschlupfen mit einem engen Kontakt zu Fledermäusen. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 l ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten in niederer Vegetation oder mit direktem Kontakt zu frei lebenden Tieren auf Freiflächen, in Wäldern, Parks, Gartenanlagen, Tiergärten oder Zoos. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 m ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten mit Übertragungsmöglichkeit schwerer Infektionskrankheiten, für die eine Impfung möglich ist. |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1 a ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten, bei denen es in der Vergangenheit zu einer Übertragung schwerer Infektionskrankheiten gekommen ist. |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1 b ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten mit Exposition gegenüber sensibilisierend oder toxisch wirkenden Biostoffen. |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1 c ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten in einer Tuberkuloseabteilung oder anderen pulmologischen Einrichtungen. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 3 b ArbMedVV |
G 42 |
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen hat die DGUV (S. 773 ff.) zusammengestellt.
Physikalische Einwirkungen
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten bei extremer Hitze. E HTZ |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV |
G 30 |
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Tätigkeiten bei extremer Kälte. E KLT |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVV |
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Tätigkeiten mit Lärmbelästigung. E LRM |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV |
G 20 |
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Tätigkeiten mit Vibrationen. E MSB |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 4 ArbMedVV |
G 46 |
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Tätigkeiten mit Heben, Tragen, Halten, Ziehen oder Schieben von schweren Lasten. E MSB |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 4 ArbMedVV |
G 46 |
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Tätigkeiten mit erzwungenen Körperhaltungen im Knien oder langandauernder Rumpfbeugung, -dehnung. E MSB |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 4 ArbMedVV |
G 46 |
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Tätigkeiten mit Taucharbeiten. E TAU |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV |
G 31 |
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Tätigkeiten mit Laserstrahlung. E KOS |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 6 ArbMedVV |
In unserem Beitrag zur Untersuchung über Belastungen des Muskel- und Skelettsystems erhalten Sie weitere Informationen.
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen hat die DGUV (S. 799 ff.) zusammengestellt.
Bildschirmtätigkeiten
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. E TBS |
Angebotsvorsorge Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 ArbMedVV |
G 37 |
In unserem Beitrag zur Untersuchung bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten erhalten Sie weitere Informationen.
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für sonstige Tätigkeiten, wie Bildschirmarbeit hat dieDGUV (S. 973 ff.) zusammengestellt.
Fahr- und Steuertätigkeiten
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand. |
Eignungsuntersuchung Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV, DGUV Vorschrift 68 |
G 25 |
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Tätigkeiten mit Hubarbeitsbühnen. |
Eignungsuntersuchung Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV, DGUV Grundsatz 308-008 |
G 25 |
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Tätigkeiten mit selbstfahrenden Geräten oder Maschinen. |
Eignungsuntersuchung Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV |
G 25 |
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur Eignungsuntersuchung bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten hat die DGUV (S. 1035 ff.) zusammengestellt.
Auslandsreisen
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Bei Aufenthalten in Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. Oder bei Reisen in Tropen und Subtropen. E AIA |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVV |
G 35 |
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für sonstige Tätigkeiten, wie Auslandsreisen hat die DGUV (S. 973 ff.) zusammengestellt.
Tragen von Atemschutz
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten mit Atemschutzpflicht E ASG |
Pflicht- oder Angebotsvorsorge je nach Gruppe der Atemschutzgeräte Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 ArbMedVV Eignungsuntersuchung für Feuerwehren nach DGUV Vorschrift 49 und Feuerwehrdienstvorschrift 7 |
G 26 |
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten hat die DGUV (S. 997 ff.) zusammengestellt. Darüber hinaus sind zusätzlich Empfehlungen zur Eignungsunterschung für Atemschutzgeräte (S. 1035 ff.) geregelt.
Arbeiten mit Absturzgefahr und persönlicher Schutzausrüstung
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten mit bestehender Absturzgefahr und Pflicht zum Tragen von PSA gegen Absturzgefahr. |
Eignungsuntersuchung § 2 Abs. 1 Nr. 3 PSV-BV |
G 41 |
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur Eignungsuntersuchung bei Arbeiten mit Absturzgefahr hat die DGUV (S. 1035 ff.)zusammengestellt.
Forschungseinrichtungen und Labore
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Anlass |
Rechtsgrundlage |
Ehemalige G-Ziffer |
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Tätigkeiten mit Freisetzung von Laborierstäuben aus Tierhaltungsräumen. |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 e ArbMedVV |
G 23 |
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Tätigkeiten mit gentechnischen Arbeiten |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 2 Abs. 3 ArbMedVV |
G 42 |
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Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu - infizierten Proben oder Verdachtsproben - infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen |
Pflichtvorsorge Anhang Teil 3 ArbMedVV |
G 42 |
Eine Übersicht über die Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen und Laboren hat die DGUV (S. 771 ff.) zusammengestellt.
Wie unterscheidet sich die arbeitsmedizinische Untersuchung von der G-Untersuchung?
Die arbeitsmedizinische Untersuchung ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und bildet seit 2008 den verbindlichen Rechtsrahmen für Arbeitgeber. Sie dient der Prävention und rückt den Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt. Dazu gehören die Beratung der Beschäftigten und die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die G-Untersuchung war eine standardisierte arbeitsmedizinische Untersuchung auf Grundlage der früheren DGUV-Grundsätze. Die G-Untersuchung diente sowohl der Vorsorge, als auch der Feststellung der Eignung eines Mitarbeiters für eine bestimmte Tätigkeit.
Rechtlich wurden die G-Untersuchungen durch die Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorge abgelöst. Die Abkürzungen G-Ziffer oder G-Untersuchung sind allerdings weiterhin verbreitet. Seit 2013 wird außerdem klar zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung unterschieden. 2022 hat die DGUV alle G-Untersuchungen in Empfehlungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge umbenannnt. Ein Beispiel ist die G25, die heute Empfehlung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten heißt.
Wie kann die arbeitsmedizinische Untersuchung im Unternehmen nachgehalten werden?
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