G46-Untersuchung: Belastungen des Muskel- und Skelettsystems

Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems sind mit 25 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage eine der häufigsten Erkrankungen von Beschäftigten und der zweithäufigste Grund für die Frühverrentung. Erkrankungen können durch zwei verschiedene Arten entstehen. Einerseits zu wenig körperliche Bewegung, bspw. bei einem Büroarbeitsplatz, andererseits durch zu viel Belastung durch schweres Heben und Tragen von Lasten. Umso wichtiger ist die richtige Vorsorge und Unterstützung der Mitarbeiter. Präventionsmaßnahmen, wie die G46-Untersuchung und passende Unterweisungen werden zunehmend wichtiger.

Rechtliche Grundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung für Belastungen des Muskel- und Skelettsystems

Die Anlässe für die Durchführung einer arbeitsmedizinischen Vorsorge werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Genauere Regelungen hierzu finden sich in Paragraf 2 Abs. 2 und Abs. 3 ArbMedVV.

Weitere Regelungen finden sich in Anhang Teil 3 der ArbMedVV. Demnach handelt es sich bei der G46 Untersuchung um eine sogenannte Angebotsvorsorge. Für wen die Untersuchung jedoch verpflichtend sein kann, ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz. Die Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.2. definiert unter Nr. 2 darüber hinaus, welche körperlichen Belastungen als wesentlich erhöhte und hohe Belastungen zu behandeln sind:

Wesentlich erhöhte körperliche Belastungen im Sinne dieser AMR umfassen die beiden Risikobereiche „wesentlich erhöhte“ und „hohe“ körperliche Belastungen (siehe Anhang):

– Risikobereich 3: Wesentlich erhöhte Belastungen beinhalten dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Belastungen am Arbeitsplatz, die zu einer körperlichen Überbeanspruchung mit der Folge von Beschwerden (Schmerzen) und meist reversiblen Funktionsstörungen am Muskel-Skelett-System, jedoch ohne morphologische Manifestation, führen können.

– Risikobereich 4: Unter hohen körperlichen Belastungen ist körperliche Überbeanspruchung wahrscheinlich. Stark ausgeprägte Beschwerden und Funktionsstörungen, aber auch Strukturschäden mit Krankheitswert sind kurz- und langfristig möglich.

Um Muskel-Skelett-Belastungen zu erkennen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die DGUV Information 208-033 erstellt. Diese geht gezielt darauf ein, wie Tätigkeiten, die zu einer Gefährdung führen können, erkannt werden und wie Muskel-Skelett-Belastungen im eigenen Unternehmen beurteilt werden können.

Darüber hinaus gibt sie einen Überblick über die möglichen Erkrankungen und Beschwerden, die sich aus einer Beanspruchung des Muskel-Skelett-Systems ergeben können. Einige typische Beispiele hierfür sind:

  • Funktionsstörungen
  • Muskelverspannungen
  • Übermäßige Belastung der Bandscheiben
  • Veränderungen und Verformungen der Wirbelsäule

Weitere Informationen sind darüber hinaus in der BG-Information BGI 504-46 enthalten.

Im Rahmen der Angebotsvorsorge ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeiter über die Möglichkeit der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu informieren. Die Beschäftigten können dieses Angebot dann wahrnehmen, sind hierzu allerdings nicht verpflichtet. Verpflichtet sind die Arbeitnehmer nur, wenn im Rahmen der individuellen Gefährdungsbeurteilung eine konkrete Gefährdung vorliegt.

Für wen ist die G46-Untersuchung sinnvoll?

Die G46-Untersuchung ist für alle Mitarbeiter sinnvoll, die vermehrt einer erhöhten körperlichen Belastung ausgesetzt sind, die mit einer Gefährdung des Muskel-Skelett-Systems verbunden sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Tätigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Lastenhandhabung (Heben, Tragen, Halten, Ziehen und Schieben von Lasten)
  • Sich wiederholende Tätigkeiten
  • Arbeiten in ungewohnten, erzwungenen Körperhaltungen (Knien, Liegen)

Definiert wird die Zielgruppe, der die G46 Untersuchung zusteht, in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 13.2.

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Wann wird die G46-Untersuchung durchgeführt?

Die G46-Untersuchung wird immer dann durchgeführt, wenn sich die Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz ergibt. Insbesondere in Branchen, in denen starke Belastungen auf den Rücken wirken, wie bspw. im Bau- oder Transportgewerbe, ist die G46 ein wesentlicher Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme einer Tätigkeit, bei der erhöhte Belastungen des Muskel-Skelett-Systems auftreten können. Die Vorsorgeuntersuchung sollte im Idealfall alle 60 Monate erneuert werden. Liegen allerdings gesundheitliche Probleme vor, ist eine frühere Nachkontrolle erforderlich. Bei Beschäftigten ab dem 40. Lebensjahr ist diese nach 36 Monaten sinnvoll. Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, die für eine vorzeitige Nachuntersuchung sprechen:

  • Befunde einer vorherigen Untersuchung, die einen kürzeren Intervall erfordern.
  • Auf Wunsch des Beschäftigten, wenn Beschwerden aufgrund der ausgeübten Tätigkeit vermutet werden.
  • Zur Beurteilung der individuellen Belastbarkeit z.B. nach Wiedereingliederung.

Was wird bei der Untersuchung nach ArbMedVV überprüft?

Die Untersuchung besteht aus einem ärztlichen Gespräch sowie der anschließenden Untersuchung. Im Rahmen der Untersuchung wird die Krankheitsgeschichte des Mitarbeiters beleuchtet und analysiert, welche arbeitsbezogenen Beschwerden es im Bereich des Muskel-Skelett-Systems gibt. Die Untersuchung beinhaltet darüber hinaus auch die klinische Kontrolle des Muskel-Skelett-Systems im Stehen und Gehen. Zusätzlich wird eine Prüfung der Beweglichkeit und Funktionsfähigkeit vorgenommen.

Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung kann eine Beratung hinsichtlich der jeweiligen Gefahrenaspekte erfolgen. Diese beinhalten meist Strategien zur Vermeidung von Belastungen für das Muskel-Skelett-System sowie Hinweise zur Arbeitsergonomie.

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Ergänzende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter

Neben der G46-Untersuchung, die sich konkret mit den Folgen von Belastungen des Muskel-Skelett-Systems befasst, können auch Unterweisungen zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beitragen. Mögliche Unterweisungen können sein:

  • Unterweisungen zum gesunden Rücken
  • Unterweisungen zum Heben und Tragen
  • Unterweisungen zur Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz

Die regelmäßige Durchführung von Unterweisungen kann maßgeblich dazu beitragen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und Arbeitsunfälle oder Ausfälle zu vermeiden.

Weitere Tipps zu Unterweisungen und zum richtigen Heben und Tragen finden Sie in unseren Beiträgen:

 

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Stefanie Effer

Stefanie Effer


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