Heben & Tragen: Unterweisungen für einen gesunden Rücken

Wer viel am Schreibtisch arbeitet oder körperlich anstrengende Arbeiten ausführt, kennt dieses Symptom: Rückenschmerzen. Rückenschmerzen sind für ca. 25 Prozent aller Ausfallzeiten im Unternehmen verantwortlich. Ursächlich dafür ist beispielsweise eine falsche Körperhaltung oder fehlende Hilfsmittel beim Heben und Tragen von Lasten. In unserem Beitrag werfen wir einen Blick auf das Thema Rückengesundheit im Arbeitsalltag, die rechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter und betrachten die Inhalte von Schulungen und Unterweisungen für einen gesunden Rücken. Abschließend geben wir praktische Tipps, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, um die Rückengesundheit der Mitarbeiter zu fördern.

Inhaltsverzeichnis:

Rückengesundheit im Arbeitsalltag

Rückenschmerzen entstehen durch Tätigkeiten mit hohem körperlichen Einsatz oder bei Tätigkeiten mit Bewegungsmangel, denn beide Extreme belasten den Rücken. Die Rückengesundheit wird im Alltag allerdings nicht nur durch physische Belastungen beeinflusst, auch psychische Belastungen können die Entstehung von Rückenschmerzen beeinflussen. Zu den psychischen Belastungen zählen beispielsweise Aspekte wie Arbeitsstress, eine geringe Arbeitszufriedenheit, Konflikte am Arbeitsplatz oder Arbeitsplatzunsicherheit. Hinzukommen die persönliche Lebensbedingung und auch Belastungen im Privatleben. Ein erstes Anzeichen für psychisch bedingte Rückenschmerzen können Kopfschmerzen sein. Stress führt dazu, dass man unterbewusst immer wieder die Muskulatur anspannt. Diese Spannung führt im ersten Schritt zu Kopfschmerzen. Wird der Reiz über einen längeren Zeitpunkt ausgelöst, kann dies zu einem dauerhaften Druck auf die Rückenmuskulatur führen, was wiederum in Rückenschmerzen mündet.

In Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt (DGUV) haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sich mit dem Thema der psychischen Belastungen und deren Einfluss auf Rückenbeschwerden intensiver auseinandergesetzt und die DGUV Information 206-019 veröffentlicht.

Die rechtliche Grundlage von Unterweisungen zur Rückengesundheit

Die Grundlage für die Durchführung der Unterweisung ist auch beim Thema Rückengesundheit das Arbeitsschutzgesetz. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleisten.

Sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefahren identifiziert worden, die sich auf die Rückengesundheit des Mitarbeiters auswirken, sind diese zu unterweisen. Gefahren, die beispielsweise bei der Gefährdungsbeurteilung identifiziert werden können, sind langes Sitzen oder das Heben und Tragen von schweren Lasten. Beide Gefahren wirken sich negativ auf den Rücken und somit langfristig auf die Gesundheit des Mitarbeiters aus.

Bei der Identifizierung von Risiken können verschiedene Personengruppen dem Unternehmen unterstützend zur Seite stehen. Diese Partner können beispielsweise sein:

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt oder betriebliches Gesundheitswesen
  • Personal- und Betriebsrat
  • Unfallversicherungsträger
  • Krankenkassen
  • Sportvereine, Fitnessstudios
  • Externe Coaches

Bei den belastenden Tätigkeiten für den Rücken wird zwischen folgenden unterschieden (DGUV Information 208-033):

  • Tätigkeiten mit manueller Lastenhandhabung
    • Beispielsweise manuelles Heben, Halten, Tragen und Absetzen von Lasten
    • Risiko: Besondere Belastung der Rücken-, Nacken- und Schultermuskulatur, der Bandscheiben, des Bandapparats, der Wirbelsäule und Gelenke.
    • Mögliche Folgen: Verspannungen und Einschränkung der Beweglichkeit.
  • Tätigkeiten mit erzwungenen Körperhaltungen
    • Beispielsweise das Arbeiten in starker Rumpfbeuge oder kniende und liegende Arbeiten
    • Risiko: Belastungen des unteren Rückens, der Hüfte und Oberschenkel. Bei Arbeiten auf Schulterniveau Belastungen der Schulterregion.
    • Mögliche Folgen: Verspannungen und Einschränkung der Beweglichkeit.
  • Tätigkeiten mit erhöhter Kraftanstrengung oder Krafteinwirkung
    • Beispielsweise durch den Einsatz von Händen und Armen als Werkzeuge
    • Risiko: Belastung des gesamten Körpers.
    • Mögliche Folgen: Unterschiedlich, je nach Körperregion, die übermäßig beansprucht wird.
  • Tätigkeiten die sich ständig wiederholen
    • Beispielsweise das ständige Verpacken von Waren
    • Risiko: Überanstrengung von Muskeln und Sehnen, krankhafte Veränderung von Muskeln und Sehnenansätze
    • Mögliche Folgen: Schmerzen und Beschwerden in Händen, Armen und Schultern. Durchblutungsstörungen und Schädigung von Nerven (z.B. Carpaltunnel-Syndrom).
  • Tätigkeiten mit Hand-Arm- oder Ganzkörpervibrationen
    • Beispielsweise bei der Bedienung von Bohrern oder Erdmaschinen
    • Risiko: Rücken- und Gelenkbeschwerden, Wirbelsäulenbeschwerden.
    • Mögliche Folgen: Störung der Nervenfunktion in den betroffenen Gelenken sowie Durchblutungsstörungen.

Eine Gefährdung stellen diese Belastungen dar, wenn durch die Anzahl der belastenden Tätigkeiten, deren Dauer oder Häufigkeit eine zunehmende Belastung für den Mitarbeiter zu erkennen sind und daraus Gefährdungen für den Rücken und die Gelenke entstehen können.

Die DGUV Information 208-053 enthält zudem eine Übersicht über die Einteilung energetischer Arbeit:

Einteilung-Muskelkraft_DGUV Information 208-053

Quelle: DGUV Information 208-053, S. 6

Darüber hinaus beinhaltet die DGUV Information 208-053 weitere Aspekte über mögliche physische Belastungen und stellt verschiedene Situationen und Beispiele vor. Hierzu zählen:

  • Informationen über die Höhe der Wirkstelle inkl. exemplarischer Darstellung der verschiedenen Arbeitsplatzsituationen
  • Informationen über Kräfte und Lastgewichte
  • Auswirkungen der Arbeitsumgebung, wie Beleuchtung, Klima und Lärm auf die Gesundheit

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Für wen sind die Unterweisungen „Gesunder Rücken“ und „Heben & Tragen“ notwendig?

Unterweisungen zur Rückengesundheit sind für verschiedene Mitarbeiter notwendig und sinnvoll. Grundsätzlich sollten alle Mitarbeiter zum Thema Rückengesundheit unterwiesen werden, bei denen Belastungen im beruflichen oder privaten Bereich auftreten. Speziell im Bereich Heben & Tragen sind Mitarbeiter zu unterweisen, die in ihrem Arbeitsalltag durch das Heben und Tragen von Lasten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems ausgesetzt sind.

Inhalte der Unterweisungen „Gesunder Rücken“ und „Heben & Tragen“

Die Inhalte der Unterweisung orientieren sich an der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Allgemeine Unterweisungen zur Rückengesundheit und zum Heben & Tragen von Lasten sind ggf. um weitere, unternehmensspezifische Inhalte zu ergänzen.

Gesunder Rücken

Heben & Tragen

  • Der Rücken und die Funktion der Bandscheiben
  • Richtig liegen
  • Richtig sitzen
    • Büroarbeitsplatz
    • dynamisches sitzen
    • im Auto
  • Richtig stehen, gehen und heben
  • Richtiges Tragen von Lasten
  • Richtig ziehen und schieben
  • Der Rücken und die Funktion der Bandscheiben
  • Wirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit
  • Trainierte Muskeln
  • Überblick der Druckkräfte, die auf den Rücken wirken
  • Hebe- und Tragehilfen
  • Richtiges Heben
  • Richtiges Tragen von Lasten
  • Richtiges Ziehen und Schieben

 

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Betriebliche Ansätze zur Förderung der Rückengesundheit

Neben der Unterweisung gibt es weitere Möglichkeiten, wie Unternehmen die Entstehung von Rückenschmerzen bei den Mitarbeitern vermeiden können. Die Maßnahmen lassen sich dabei in verschiedene Kategorien unterteilen:

  • Arbeitsorganisatorische Möglichkeiten
  • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
    • Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit-Höchstwerte
    • Höhere Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeit und Pausenregelungen
    • Einschränkung der Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit
  • Wiedereingliederungsmanagement
    • Eingliederungsmodelle für Mitarbeiter, die längere Zeit ausgefallen sind (Vgl. §84 Absatz 2 SGB IX)
  • Anpassung des Führungsstils
    • Priorisierung eines mitarbeiterorientierten, kooperativen Führungsstils
    • Vermeidung von autoritären Führungsstilen und Aufgabenorientierung

Etablierung eines gesundheitsförderlichen Verhaltens am Arbeitsplatz

Nicht alle Maßnahmen sind für alle Mitarbeiter notwendig oder erforderlich. Das Gießkannenprinzip verfehlt hier den Effekt, denn so werden mitunter nicht die richtigen Zielgruppen für Präventionsmaßnahmen angesprochen. Maßnahmen der Prävention sollten immer bedarfsgerecht und zielorientiert angeboten und durchgeführt werden. Eine Kombination aus technischen Maßnahmen, die körperliche Belastungen reduzieren und personenbezogenen Maßnahmen, die einzelne für Rückengesundheit sensibilisieren, ist anzustreben.

Konkrete Maßnahmen zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Verhaltens am Arbeitsplatz können beispielsweise sein:

  • Höhenverstellbare Schreibtische
  • Flexibel Pausenregelungen
  • Inforationsveranstaltungen zur Rückengesundheit
  • Übungen zur Rückengesundheit am Arbeitsplatz
  • Bewegungsangebote wie gemeinsame Laufgruppen
  • Anti-Stress-Seminare
  • Angebot von Rückenkursen (über einen längeren Zeitraum)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • und viele weitere

Tipps zum richtigen Heben und Tragen von Lasten

Neben den bereits vorgestellten personenbezogenen und organisatorischen Maßnahmen bieten sich auch technische Maßnahmen an, um Rückenbeschwerden vorzubeugen und die Gesundheit der Mitarbeiter sicherzustellen. Hierfür bieten sich beispielsweise Hilfsmittel zur Entlastung an, die den Mitarbeiter beim Heben, Tragen oder Ziehen von Lasten unterstützen können. Ebenso berücksichtigt werden sollten bauliche Maßnahmen. Durch die Anpassung der Arbeitsplatzbedingungen können Risiken minimiert werden.

  1. Achten Sie auf geeignete Hebe- und Tragehilfen sowie Transportmittel zum Bewegen von Lasten
  2. Reduzieren Sie das Gewicht ins Verpackungs-, Versand- und Lagereinheiten.
  3. Richten Sie höhenverstellbare Ablageflächen ein, die auf die eigene Körpergröße angepasst werden können.
  4. Sorgen Sie für kurze Transportwege und für ausreichend Bewegungsraum um den Arbeitsplatz herum.
  5. Achten Sie auf die richtige Körperhaltung beim Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten.
  6. Achten Sie auf einen regelmäßigen Haltungswechsel, um Fehlbelastungen zu vermeiden.
  7. Halten Sie Transportwege sauber und vermeiden Sie Stolperfallen und Unebenheiten.
  8. Achten Sie auf eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes und Transportweges.
  9. Behalten Sie die Ladungssicherung im Auge und verstauen die Ladung sicher im Transportmittel.
  10. Planen Sie Erholungszeiten und Rotationen ein.
  11. Stellen Sie Mitarbeitern festes Schuhwerk zur Verfügung, damit die Tritt- und Standfestigkeit unterstützt wird. Dies betrifft auch Handschuhe und Sicherheitsschuhe, sofern diese für die Tätigkeit erforderlich sind.

 

Hebe- und Tragehilfen können beispielsweise Magnete mit Griffen, Vakuumsauggriffe, Transportwagen oder Transportroller, Sackkarren, Muldenkarren, Hubplattformen mit höhenverstellbarer Ladefläche oder Ladekrane sein.

Eine Übersicht über personengebundene Tragehilfen und Rückenstützgurte ist in DGUV Information 208-052 enthalten.

Umsetzungsmöglichkeiten der Unterweisungen

Klassischerweise werden Unterweisungen in Form von Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Dies ist meist mit hohen organisatorischen Aufwänden verbunden. Eine Alternative stellen E-Learning-Lösungen zur Unterweisung dar. Mit diesen werden die Mitarbeiter im jeweiligen Thema digital via E-Learning unterwiesen. Das spart nicht nur Zeit und Aufwand auf Seiten der Mitarbeiter, sondern auch im Unternehmen. Aufgaben, wie die Terminorganisation und die Erstellung der Unterweisungsunterlagen, werden dabei durch den E-Learning-Anbieter übernommen.

In unseren weiteren Beiträgen haben wir die Formen der Unterweisung in Präsenzveranstaltungen und E-Learning genauer betrachtet und gegenübergestellt. Gleichzeitig finden Sie dort praktische Tipps zur Organisation von Schulungen und Unterweisungen im Unternehmen:

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So sind Sie rechtlich jederzeit auf der sicheren Seite und haben mehr Zeit für die wesentlichen Dinge!

Unterweisungen im Unternehmen  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheit  und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dies umfasst  beispielsweise Unterweisungen wie Erste Hilfe, Brandschutz oder  Bildschirmarbeit. Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert  werden.   Mit LapID können Sie Arbeitssicherheitsunterweisungen einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zu Unterweisungen erhalten.

 


Stefanie Effer

Stefanie Effer


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