Hebe- und Tragehilfen: Hilfsmittel für das Tragen von Lasten

Statistisch gesehen sind die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit Rückenbeschwerden. Umso wichtiger ist es, diesen im Arbeitsalltag durch den Einsatz von passenden Hilfsmitteln vorzubeugen. Im Unternehmensumfeld ist die Pflicht sogar gesetzlich niedergeschrieben und beinhaltet, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter regelmäßig zum Heben und Tragen unterweisen und geeignete Hilfsmittel zur Entlastung des Rückens zur Verfügung stellen muss. Wir werden einen Blick auf die rechtlichen Regelungen und geben einen Überblick über mögliche Hebe- und Tragehilfen.

Rechtliche Grundlagen

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (LasthandhabV) bildet die Grundlage für die Regelungen zum manuellen Umgang mit Lasten. Insbesondere befasst sich die LasthandhabV mit der manuellen Handhabung einer Last durch menschliche Kraft beispielsweise durch Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen oder Tragen.

Darüber hinaus regelt die LasthandhV in Paragaf 2 Absatz 1, dass Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter ergreifen müssen:

(1) Der Arbeitgeber hat unter Zugrundelegung des Anhangs geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden.

Des Weiteren wird hier die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers geregelt, mit der sichergestellt werden soll, dass Mitarbeiter über die Gefahren in Bezug auf die manuelle Handhabung von Lasten unterrichtet worden sind.

Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber insbesondere den Anhang und die körperliche Eignung der Beschäftigten zu berücksichtigen. Er hat den Beschäftigten, soweit dies möglich ist, genaue Angaben zu machen über die sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und über die Gefahren, denen die Beschäftigten insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Tätigkeit ausgesetzt sind (§ 4 LasthandhabV).

Was ist beim Heben und Tragen von Lasten zu beachten?

Beim Heben und Tragen von schweren Lasten ist auf die richtige Art und Weise zu achten, wie diese bewegt werden. Hierzu finden Sie im weiteren Verlauf praktische Tipps und Tricks.

Achtet man beim Heben und Tragen nicht auf die richtige Körperhaltung, kann dies langfristig gesundheitliche Schäden nach sich ziehen.

Zu den häufigsten Fehlern beim Heben und Tragen von Lasten gehören neben der Selbstüberschätzung eine falsche Hebetechnik, die verdrehte Körperhaltung, einseitige Belastungen und nicht körpernahes Tragen.

Je nach Alter unterscheiden sich die Gewichte, die maximal gehoben/getragen werden sollten. Die nachfolgende Übersicht gibt hierzu einen groben Überblick:

Alter

Gewicht bei Männern

Gewicht bei Frauen

Zwischen 16 und 18 Jahren

19 kg

12 kg

Zwischen 18 und 20 Jahren

23 kg

14 kg

Zwischen 20 und 35 Jahren

25 kg

15 kg

Zwischen 25 und 50 Jahren

21 kg

13 kg

Über 50 Jahre

16 kg

10 kg

 

Die Trageleistung nimmt mit zunehmendem Alter ab. Umso wichtiger sind hier Hilfsmittel wie Hebe- und Tragehilfen.

Warum sind Hebe- und Tragehilfen sinnvoll?

Mithilfe von Hebe- und Tragehilfen wird verhindert, dass das gesamte Gewicht mit der eigenen Körperkraft bewegt werden muss. Der Einsatz dieser Hilfsmittel hat also direkten Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeiter, daher sollten diese beim Transport schwerer Lasten immer zur Verfügung gestellt werden.

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Übersicht über Hilfsmittel zum Heben und Tragen

Unterschieden wird bei den Hilfsmitteln zwischen Hebe- und Tragehilfen.

Zu den Hebehilfen zählen beispielsweise Handschuhe und Schulterpolster, die das Heben und Tragen von Lasten unterstützen und für mehr Halt beim Transport sorgen. Auch Sicherheitsschuhe, als Teil der persönlichen Schutzausrüstung, können hierbei unterstützen. Tragegurte, Handmagneten, Handsaugheber, Hebezangen und Plattenheber können den Transport von Lasten ebenfalls erleichtern. Diese zeichnen sich durch ein geringes Eigengewicht aus und tragen zur Entlastung des Muskel-Skelett-Systems bei. Diese Hilfsmittel eignen sich allerdings nicht immer für alle Lasten und sind abhängig von den Merkmalen der Last, die zu transportieren ist.

Je nach Gewicht können weitere Hebehilfen, wie z. B. Kräne, Hebebühnen, Flaschenzüge, Rollcontainer oder Transportwagen zum Einsatz kommen. Diese, meist mechanischen Hilfsmittel unterstützen beim Anheben von schweren Lasten und überwinden zumeist kurze Transportstrecken. Mithilfe von Hebezeugen wie Kranen, Portalkranen, Balancer, Vakuumschlauchhebern, Aero-Lifter, Saugheber und anderen hydraulischen Hebesystemen können Lasten sowohl horizontal verschoben als auch Verfahren werden.

Um den Transport innerhalb eines Gebäudes zu vereinfachen, können auch Rollbahnen, Transportbänder oder Förderbänder als Hilfsmittel eingesetzt werden.

Werden Lasten überwiegend geschoben oder gezogen können, Handkarren, Lenkfahrwerke, Griffroller oder Transportwagen in Form von Handwagen oder Kastenwagen verwendet werden. Um Hindernisse, wie Treppenstufen zu überwinden, eignen sich spezielle Treppenkarren. Diese Hilfsmittel eignen sich insbesondere für den Transport auf kurzen Strecken und für unhandliche, mittelschwere Lasten.

Je schwerer die Last wird, umso wichtiger sind die Hilfsmittel, die zum Transport eingesetzt werden. Mithilfe von Palettenhubwagen können Lasten angehoben, abgesenkt und gefahren werden. Diese, sowohl in elektrischer als auch manueller Ausführung existierenden Palettenhubwagen sind insbesondere in der Lagerlogistik anzutreffen. Sollen Lasten über weitere Strecken transportiert und an höheren Stellen gelagert werden, bietet sich der Einsatz eines Gabelstaplers an.

Um den sicheren Umgang mit den zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln zu gewährleisten, sind die Mitarbeiter regelmäßig und gründlich zu unterweisen.

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Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber sind Sie in der Pflicht, Ihre Mitarbeiter regelmäßig über Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Hierzu zählt auch eine Unterweisung zum Heben und Tragen von Lasten, sollte dies ein regelmäßiger Bestandteil der Arbeit der Mitarbeiter sein.

Im Rahmen dieser Unterweisungen sind Mitarbeiter darüber zu schulen, wie schwere Lasten richtig und rückenschonend transportiert werden können. Zudem sollten Hilfsmittel wie Hebe- und Tragehilfen zur Verfügung gestellt werden. Je nach Art des Hilfsmittels ist hier eine gesonderte Unterweisung (siehe Gabelstapler) erforderlich.

Mehr zur Unterweisung zum Heben und Tragen von Lasten erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag:

 

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Stefanie Effer

Stefanie Effer


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