Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25) im Fuhrpark

Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten
6:26

Die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, oftmals noch als G25-Untersuchung bekannt, spielt in vielen Firmen eine wichtige Rolle. Wir klären, was die Eignungsuntersuchung „G25“ ist und wie sie im Fuhrparkmanagement zum Einsatz kommen kann.

Die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten im Überblick

Die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten gehört zu den am häufigsten durchgeführten Eignungsuntersuchungen. Die ehem. als „G25“ bekannte Untersuchung, ist u. a. relevant für das Führen, Steuern und Überwachen von Fahrzeugen, Maschinen oder Anlagen. 

Beispiele dafür können sein:

  • Führen von Kraftfahrzeugen, Lkw, Omnibussen, Flurförderfahrzeugen, Staplerfahrzeugen,
  • Bedienen von Kränen, Hebebühnen, Hubeinrichtungen, Regalbediengeräten oder Baustellenfahrzeugen,
  • Überwachungstätigkeiten in Leitständen, Schaltwarten in Kraftwerken oder die Aufsicht von Gewässerschleusen für die Schifffahrt
  • Aber auch: das Tragen von Atemschutzgeräten
  • u. v. m.

Die DGUV benennt jedoch auch Tätigkeiten in dem Bereich, für die keine „G25-Untersuchung“ angeboten werden muss. Dazu gehören u. a.:

  • das Führen von Mitgänger-Flurförderzeugen ohne Hubeinrichtung
  • das Steuern von kleinen Hebebühnen mit geringer Hubhöhe
  • das Überwachen von einfachen Maschinen und Apparaten

Die DGUV hat für die Durchführung der „G25-Untersuchung“ einen „Leitfaden für Betriebsärzte“ erstellt. Darin werden der Untersuchungsumfang, dessen Fristen und arbeitsmedizinische Kriterien aufgeführt. Gemäß DGUV-Leitfaden setzt sich die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten aus nachfolgenden Teiluntersuchungen zusammen:

  • Hörtest
  • Sehtest, ggf. Dämmerungssehen, Kontrastsehen, Farbsehen
  • Laboruntersuchungen (Urinprobe, ggf. Blutprobe - bei unklaren Einzelfällen)
  • Körperliche Gesundheitsuntersuchung
  • Ärztliche Beratung zur Evaluation der Untersuchungsergebnisse im Kontext der betrieblichen Tätigkeit
  • Die Eignungsuntersuchung soll mögliche Grunderkrankungen wie bspw. Herz-, Kreislaufstörungen, Diabetes, Bluthochdruck oder eine schlafbezogene Atemstörung ausfindig machen. Ein Drogenscreening darf nicht ohne Wissen des Mitarbeiters durchgeführt werden und bedarf sogar seiner schriftlichen Einwilligung. Diese Untersuchung kann vorgenommen werden, wenn z. B. die Fahrtauglichkeit angezweifelt wird.

Die gesamte Untersuchung dauert ungefähr 30 bis 60 Minuten. Die Eignungsuntersuchung ist max. drei Jahre gültig. Abhängig vom Lebensalter der Mitarbeiter und nach betrieblichem Ermessen kann sie jedoch häufiger erforderlich sein. In solchen Fällen, wie z. B. bei Bluthochdruck können Arbeitnehmer eine Beratung beim Betriebsarzt in Anspruch nehmen. Die medizinischen Details werden aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht jedoch nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.

Die Eignungsuntersuchung „G25“ im Fuhrpark

Soll einem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug dauerhaft überlassen werden, möchte der Arbeitgeber für gewöhnlich sicherstellen, dass dieser auch zum Führen des Pkw geistig und körperlich geeignet ist. In der Regel stellt bereits der Erwerb der Fahrerlaubnis gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Fahreignung fest. Der Arbeitgeber kann jedoch vor Einstellung oder vor erstmaliger Zuteilung des Dienstfahrzeugs bzw. erstmaliger Dienstfahrt eine Eignungsuntersuchung einfordern. Denn hier wird der Mitarbeiter dienstlich in den Straßenverkehr geschickt und somit haftet der Arbeitgeber als Fahrzeughalter. Im Rahmen der Halterverantwortung ist er folglich rechtlich dazu verpflichtet, sich von der Fahreignung zu überzeugen.

Dies wird einerseits in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Führerscheinkontrolle getan und kann andererseits einmalig als „G25-Untersuchung“ im Rahmen der Einstellung erfolgen. Eine regelmäßige Eignungsuntersuchung ist jedoch nicht möglich - nur auf Basis einer Rechtsgrundlage oder eines triftigen Grundes. In begründeten Fällen kann für Dienstwagenfahrer eine Nachuntersuchung angeordnet werden, bspw. wenn diese viele Unfälle verursachen, alkoholisiert Auto fahren oder länger als ein halbes Jahr krankgeschrieben sind.

Warum müssen die Führerscheine der Mitarbeiter kontrolliert werden und was  droht bei Nicht-Erfüllung? Mehr dazu in unserem kostenlosen Merkblatt!

Die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ist erheblich umfangreicher als die Eignungsfeststellung nach der FeV, die sich bei Fahrern teils auch auf die alten Führerscheinklassen beziehen. Zudem können auch Sehtests, die im Rahmen der Eignung nach FeV erforderlich waren, bereits viele Jahre zurückliegen. Somit kann eine erneute Überprüfung aufgrund von Eignungsbedenken, eines ärztlichen Attests oder offensichtlichen Gesundheitsschäden durchaus begründet sein.

Nach FeV müssen Lkw- und Busfahrer ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern. Dafür notwendig ist neben dem Einreichen von Dokumenten und weiteren Untersuchungen auch ein augenärztliches Gutachten. Daher wird bei dieser Berufsgruppe bereits in regelmäßigen Abständen ein Sehtest durchgeführt. Die Überprüfung der Sehstärke innerhalb einer Eignungsuntersuchung ist hier also nicht nötig.

Ist Eignungsuntersuchung gleich arbeitsmedizinische Vorsorge? Aufgrund der Bezeichnung „G25“ wird die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten noch häufig mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge verwechselt. Dies liegt daran, dass beide früher als „G-Grundsätze“ bezeichnet worden sind. Worin, die Unterschiede zwischen den Untersuchungen liegen, haben wir in einem weiteren Beitrag für Sie aufgeschlüsselt:

Termine zur Eignungsuntersuchung nachhalten

Die Termine zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und für Eignungsuntersuchungen, wie die für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten lassen sich am besten mit Hilfe eines digitalen Termin- und Erinnerungsmanagements verwalten. LapID bietet hierfür im Rahmen der elektronischen Führerscheinkontrolle das Feature der „Erinnerungsfunktion“ an, dass Fuhrparkverantwortliche bei der Planung weiterer Themen rund um den Fahrer oder das Fahrzeugunterstützt. Das Feature kann kundenindividuelle Termine wie bspw. die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten planen. Der Fahrer erhält automatisch nach der Einstellung des Termins eine Erinnerung per E-Mail. Meldet sich der Fahrer nicht wieder, kann der Fuhrparkverantwortliche im System überfällige Termine direkt einsehen. Hat sich der Fahrer mit einem Zertifikat über die Eignungsuntersuchung oder der Rechnung zurückgemeldet, kann der Termin entfernt oder für die Zukunft erneut terminiert werden.


Anna Lena Otto

Mehr Raum für das Wesentliche  Digitalisieren Sie Ihre Complicance-Aufgaben mit dem Marktführer. Dabei stehen  wir Ihnen ab dem ersten Tag mit unserer persönlichen Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns






    Kommentare zu diesem Beitrag: