Führerscheinkontrolle im Fuhrpark: Rechtliche Anforderungen

Sobald ein Unternehmen einen Fuhrpark besitzt, gehört die regelmäßige Führerscheinkontrolle zu den Pflichten des Unternehmens. Bei Nichteinhaltung drohen strafrechtliche Konsequenzen. Alles rund um die rechtlichen Anforderungen und Besonderheiten der Führerscheinkontrolle. 
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Führerscheinkontrolle im Fuhrpark: Rechtliche Anforderungen

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick

  • Die Führerscheinkontrolle ist im Fuhrpark eine gesetzlich veranlasste Halterpflicht und dient dazu, sicherzustellen, dass Dienstfahrzeuge ausschließlich von Personen mit gültiger und passender Fahrerlaubnis geführt werden.
  • Unterbleibt die Kontrolle oder wird sie nur unzureichend durchgeführt, drohen strafrechtliche, zivilrechtliche und organisationsbezogene Haftungsrisiken für Unternehmen, Geschäftsleitung und gegebenenfalls den delegierten Fuhrparkverantwortlichen.
  • Verantwortlich ist grundsätzlich der Fahrzeughalter beziehungsweise das Unternehmen, wobei eine Übertragung der Kontrollpflicht auf eine zuverlässige und sachkundige Person möglich ist, ohne dass die Leitungsverantwortung vollständig entfällt.
  • Die Kontrolle muss regelmäßig und nachvollziehbar dokumentiert erfolgen und erfasst nicht nur klassische Dienstwagennutzer, sondern auch Poolfahrzeugnutzer; bei dienstlich genutzten Privatfahrzeugen gelten demgegenüber grundsätzlich andere Maßstäbe.
  • Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Führerscheinkontrolle kann es zudem erforderlich sein, Fahrerlaubnisklassen, Schlüsselzahlen und gegebenenfalls Fahrerqualifizierungsnachweise zu prüfen; eine gesonderte Einwilligung des Dienstwagenfahrers ist für die Kontrolle regelmäßig nicht erforderlich.

Welche Folgen hat eine fehlende oder ungenügende Führerscheinkontrolle?

Wird die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark gar nicht oder nicht ausreichend durchgeführt, hat das Konsequenzen für das Unternehmen bzw. den Fuhrparkverantwortlichen. Unterschieden wird hierbei nach strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen sowie denen, die sich aus dem Organisationsverschulden ergeben.

 Besonders bei Auslandsführerscheinen ist zusätzliche Vorsicht geboten: Es muss geprüft werden, ob diese auch in Deutschland zulässig sind. Wie das genaue Strafmaß aussieht und welche Regeln bei ausländischen Führerscheinen gelten, können Sie in den folgenden Beiträgen von Rechtsanwalt Lutz D. Fischer nachlesen:

Grafik_Versäumte-Führerscheinkontrolle

Abb.: Konsequenzen bei versäumter Führerscheinkontrolle, (eigene Darstellung)

Notwendigkeit der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark

Die Führerscheinkontrolle ist für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge überlassen, gesetzlich verpflichtend. Diese Pflicht ergibt sich aus der Halterhaftung und Halterverantwortung und beruht auf Paragraf 21 StVG. Inwiefern die Führerscheinkontrolle im Gesetz verankert ist, erfahren Sie in folgendem Beitrag:

Damit Fuhrparkverantwortliche im Schadenfall einen Nachweis über die durchgeführte Führerscheinkontrolle haben, sollte diese lückenlos und sorgfältig dokumentiert werden.

Wer ist für die Kontrolle der Führerscheine verantwortlich?

Die Halterverantwortung liegt grundsätzlich beim Halter des Fahrzeugs. Im Falle eines Firmenwagens ist der Halter in der Regel das Unternehmen bzw. dessen gesetzliche Vertreter. Damit liegt auch die Pflicht zur Führerscheinkontrolle zunächst bei dem Unternehmen und dessen Führungsorganen. Es ist jedoch möglich, die Halterpflichten im Fuhrpark an eine zuverlässige und sachkundige Person, wie z. B. einen Fuhrparkleiter zu übertragen. Auf welche Weise die Pflichtendelegation erfolgen kann und welche Rolle der Geschäftsführung dabei weiterhin zukommt, in diesem Beitrag zum Nachlesen:

Eine Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 7. November 2022 hat noch einmal einige grundsätzliche Erkenntnisse geliefert, aber auch für die Fuhrparkpraxis entscheidende Hinweise in Bezug auf die Delegation der Führerscheinkontrolle gebracht. Zum Sachverhalt und den Folgen für die Praxis:

Häufigkeit der Führerscheinkontrolle

Wie oft eine Führerscheinkontrolle erfolgen muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Doch klar ist: eine regelmäßige Führerscheinkontrolle ist notwendig und wichtig. Welcher Zeitraum nach aktueller Rechtsprechung eingehalten werden sollte und wann eine Kontrolle außerdem stattfinden muss, hat Herr Fischer für Sie zusammengefasst:

Führerscheinkontrolle bei Poolfahrzeugnutzern

Hat ein Unternehmen neben Dienstfahrzeugen zusätzlich einen Fahrzeugpool, müssen die Führerscheine der Poolnutzer ebenfalls kontrolliert werden. Auch hier besteht die Pflicht, die Kontrollen zu dokumentieren. Im folgenden Beitrag finden Sie Informationen dazu, welche Besonderheiten bei einem Fahrzeugpool beachtet werden müssen:

Führerscheinkontrolle bei dienstlich genutzten Privatfahrzeugen

Die Frage, ob auch bei Mitarbeitern, die ihr Privatfahrzeug für dienstliche Fahrten nutzen, eine Führerscheinkontrolle notwendig ist, lässt sich hingegen grundsätzlich mit nein beantworten. Da hier der Mitarbeiter der Fahrzeughalter ist, liegt die Führerscheinkontrolle nicht im Rahmen der Halterpflicht des Unternehmens. Es gibt aber dennoch Ausnahmen. Welche das sind und was das für die Haftung des Arbeitgebers bedeutet, hat Herr Fischer in diesem Beitrag anschaulich erklärt.

Ist die Kontrolle von Fahrerlaubniszahlen, Schlüsselzahlen und Fahrerqualifizierungsnachweisen ebenfalls erforderlich?

Neben der Kontrolle, ob ein Führerschein vorliegt, ist auch der Blick auf die Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen im Führerschein sinnvoll. Bei der Überlassung des Dienstfahrzeugs muss ebenfalls darauf geachtet werden, ob der Fahrer das ihm überlassene Fahrzeug überhaupt bewegen darf:

Eine weitere Besonderheit betrifft Berufskraftfahrer. Hier muss neben dem Führerschein auch der sogenannte Fahrerqualifizierungsnachweis vorliegen. Dieser hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Insbesondere im Transportgewerbe sollte daher auch das Vorhandensein des Fahrerqualifizierungsnachweises überprüft werden:

Muss der Dienstwagenfahrer einverstanden mit der Kontrolle sein?

In der Praxis kann es vorkommen, dass Mitarbeiter die Führerscheinkontrolle verweigern. Fuhrparkverantwortliche benötigen allerdings keine Einwilligung, um eine Kontrolle durchzuführen. Mit der Frage, was Sie tun können, wenn sich ein Dienstwagenfahrer vehement weigert, beschäftigt sich dieser Beitrag:

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