Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden im Jahr 2021 über 800.000 Arbeitsunfälle gemeldet. Davon waren 510 Arbeitsunfälle tödliche Unfälle, bei denen eine Unfallanzeige bei der DGUV zwingend erforderlich war. Wie Sie sich bei einem Arbeitsunfall richtig verhalten, betrachten wir in diesem Beitrag. Außerdem geben wir einen Überblick darüber, wie Arbeitsunfälle im Unternehmen vermieden werden können.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle im Unternehmen zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Kommt es doch zu einem Schadenfall, spricht man in der Regel von einem Arbeitsunfall.
Definition: Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Unfall ist grundsätzlich ein zeitlich begrenztes Ereignis, das durch Einwirkung von außen zu einem Gesundheitsschaden bei einer Person führt. Nach DGUV kann ein Arbeitsunfall wie folgt definiert werden:
„Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.“ (Quelle: DGUV Arbeitsunfälle)
Als Arbeitsunfall werden allerdings nicht nur Unfälle bezeichnet, die sich im Betrieb während der Arbeitszeit ereignen. Neben Arbeitnehmern sind auch weitere Personengruppen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Versichert sind daher auch:
- Unfälle von Kleinkindern und Schülern im Rahmen des Kita- und Schulbesuchs oder Schulsports
- Unfälle im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Unfälle im Rahmen der Pflege von nahen Familienangehörigen im eigenen Haus
- Unfälle im Rahmen von Erste-Hilfe-Leistungen bei einem Verkehrsunfall
Abzugrenzen vom Arbeitsunfall ist der Wegeunfall. Dieser ist zwar auch durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, der Unfall ereignet sich aber nicht im Rahmen der versicherten Tätigkeit, sondern auf dem Weg dorthin. Weitere Informationen zum Wegeunfall in unserem Beitrag:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung im Überblick
Einen Überblick über die Leistungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland erhalten Sie in unseren dazu passenden Beiträgen:
- Gesetzliche Unfallversicherung: Bedeutung für das Fuhrparkmanagement
- Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland
Hinweis: Der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn grob fahrlässig gehandelt wird oder es sich um Vorsatz seitens des Arbeitnehmers handelt und es dadurch zu einem Unfall gekommen ist. Liegt das Verschulden des Vorsatzes hingegen beim Arbeitgeber, kann es sogar zu Schadenersatzansprüchen des Mitarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber kommen.
Was muss bei einem Arbeitsunfall beachtet werden?
Ist es zu einem Arbeitsunfall gekommen, wird zunächst die Personalabteilung über den Unfall informiert. Diese meldet den Unfall anschließend der Unfallversicherung. Durch die Unfallversicherung wird im Anschluss geprüft, ob der Versicherungsschutz greift und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Was ist aber konkret im Unternehmen zu tun, wenn es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist? Der Vorgang ähnelt dem, wie es auch bei einem normalen Unfallvorgang, z. B. im Straßenverkehr zugeht, es gibt allerdings ein paar Besonderheiten.
Im ersten Schritt sollte in Abhängigkeit von der Schwere des Unfalls der Rettungsdienst verständigt und Erste Hilfe am Arbeitsplatz geleistet werden. Die Unfallstelle ist hierzu zu sichern, sodass keine Folgeunfälle passieren können.
Verletzungen und Unfälle sind im Verbandbuch zu dokumentieren. Das Verbandbuch dient als Nachweis über den Unfallvorgang und kann bei Folgeschäden herangezogen werden, um weitere Leistungen geltend zu machen.
Sollte der Arbeitsunfall nicht so schwerwiegend sein, dass die versicherte Person ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, ist ein Durchgangsarzt, der auf Arbeitsunfälle spezialisiert ist, aufzusuchen. Bei der Auswahl und Suche eines Durchgangsarztes ist die Personalabteilung zur Unterstützung verpflichtet.
Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit (von mehr als drei Tagen) muss der Arbeitgeber den Unfall offiziell melden. Wie Sie dabei vorgehen müssen, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst:
Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, steht auch das Thema der Lohnfortzahlung im Raum. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit unterscheidet sich die Lohnfortzahlung nicht von der im Falle einer regulären Erkrankung. Fällt der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsunfalls länger als sechs Wochen aus, erhält der geschädigte Arbeitnehmer ein Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent des Regelentgelts durch den Versicherungsträger als Ersatzleistung.
Arbeitsunfälle im Unternehmen vermeiden
Um Unfälle im Unternehmen zu vermeiden, muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Für jeden Arbeitsbereich ist daher eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um Risiken für die Gesundheit der Mitarbeiter aufzudecken.
Mehr zur Gefährdungsbeurteilung:
- Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark: „Auf Nummer sicher“
- Gefährdungsbeurteilung und Fahrerunterweisung bei E-Mobilität
- Medizinische Maskenpflicht: Anpassung der Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark?
Um die Mitarbeiter nun zu den identifizierten Risiken zu sensibilisieren, sind regelmäßige Unterweisungen sinnvoll und sogar im Rahmen des Arbeitsschutzes verpflichtend. Unterweisungen stellen sicher, dass Mitarbeiter sich den Gefahren bewusst werden und ein sicherheitsgerechtes Verhalten entwickeln. So kann die Anzahl der Unfälle erfolgreich reduziert und Sicherheitsrisiken für Mitarbeiter vermieden werden.
Mehr zum Thema Unterweisungen im Unternehmen und den Möglichkeiten, die LapID zur Unterstützung bietet, finden Sie in unseren nachfolgend verlinkten Beiträgen: