Arbeitsunfall: Definition und Meldepflicht für Unternehmen

Ein Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben: Täglich ereignen sich zahlreiche Arbeitsunfälle in deutschen Unternehmen. Wir zeigen, welche Pflichten Arbeitgeber haben, wie nach einem Unfall richtig vorzugehen ist und mit welchen Maßnahmen sich die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessern lässt.
Blog Beitrag anhören
Arbeitsunfall: Definition und Meldepflicht für Unternehmen © Pixabay.com | succo
Stefanie Effer
Auf Aktualität geprüft am 22.12.2025

 

Auf einen Blick

  • Die Gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet Arbeitgeber zu Maßnahmen für Mitarbeitersicherheit und Unfallvermeidung.
  • Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes Ereignis durch äußere Einwirkung während einer versicherten Tätigkeit.
  • Wegeunfälle (auf dem Weg zur/von der Arbeit) fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz, unterscheiden sich aber vom klassischen Arbeitsunfall.
  • Nach einem Arbeitsunfall: Unverzüglich die Personalabteilung informieren, ggf. Rettungsdienst verständigen, Erste Hilfe leisten, Verbandbuch führen, Durchgangsarzt aufsuchen.
  • Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitsbereich eine Gefährdungsbeurteilung und regelmäßige Unterweisungen durchführen, um Risiken zu minimieren.

Aktuelle Zahlen: Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) (siehe Statista) wurden 2024 über 752.000 Arbeitsunfälle gemeldet. Davon waren 351 tödliche Arbeitsunfälle, bei denen eine Unfallanzeige erforderlich war. Die Unfallanzeige ist dabei die offizielle Meldung eines Arbeitsunfalls an die DGUV oder den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle im Unternehmen zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Kommt es doch zu einem Schadenfall, spricht man in der Regel von einem Arbeitsunfall.

Definition: Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Unfall ist grundsätzlich ein zeitlich begrenztes Ereignis, das durch Einwirkung von außen zu einem Gesundheitsschaden bei einer Person führt. Nach DGUV kann ein Arbeitsunfall wie folgt definiert werden:

„Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.“(Quelle: DGUV Arbeitsunfälle)

Neben Arbeitnehmern sind auch weitere Personengruppen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Hierzu zählen:

  • Unfälle von Kleinkindern und Schülern im Rahmen des Kita- und Schulbesuchs oder Schulsports
  • Unfälle im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Unfälle im Rahmen der Pflege von nahen Familienangehörigen im eigenen Haus
  • Unfälle im Rahmen von Erste-Hilfe-Leistungen bei einem Verkehrsunfall

Abzugrenzen vom Arbeitsunfall ist der Wegeunfall. Dieser ist zwar auch durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, der Unfall ereignet sich aber nicht im Rahmen der versicherten Tätigkeit, sondern auf dem Weg dorthin.

Was muss bei einem Arbeitsunfall beachtet werden?

Ist es zu einem Arbeitsunfall gekommen, wird zunächst die Personalabteilung über den Unfall informiert. Diese meldet den Unfall anschließend der Unfallversicherung. Durch die Unfallversicherung wird im Anschluss geprüft, ob der Versicherungsschutz greift und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Was ist aber konkret im Unternehmen zu tun, wenn es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist? Der Vorgang ähnelt dem, wie es auch bei einem normalen Unfallvorgang, z. B. im Straßenverkehr zugeht, es gibt allerdings ein paar Besonderheiten.

Im ersten Schritt sollte, wie bei jedem Unfall, in Abhängigkeit von der Schwere des Unfalls der Rettungsdienst verständigt und Erste Hilfe am Arbeitsplatz geleistet werden. Die Unfallstelle am Arbeitsplatz ist so zu sichern, dass keine Folgeunfälle passieren können.

Verletzungen und Unfälle sind im Verbandbuch zu dokumentieren. Das Verbandbuch dient als Nachweis über den Unfallvorgang und kann bei Folgeschäden herangezogen werden, um weitere Leistungen geltend zu machen.

Sollte der Arbeitsunfall nicht so schwerwiegend sein, dass die versicherte Person ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, ist ein Durchgangsarzt, der auf Arbeitsunfälle spezialisiert ist, aufzusuchen. Bei der Auswahl und Suche eines Durchgangsarztes ist die Personalabteilung zur Unterstützung verpflichtet.

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit (von mehr als drei Tagen) muss der Arbeitgeber den Unfall offiziell melden.

Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, steht auch das Thema der Lohnfortzahlung im Raum. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit unterscheidet sich die Lohnfortzahlung nicht von der im Falle einer regulären Erkrankung. Fällt der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsunfalls länger als sechs Wochen aus, erhält der geschädigte Arbeitnehmer ein Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent des Regelentgelts durch den Versicherungsträger als Ersatzleistung.

Arbeitsunfälle im Unternehmen vermeiden

Um Unfälle im Unternehmen zu vermeiden, muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Für jeden Arbeitsbereich ist daher eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um Risiken für die Gesundheit der Mitarbeiter aufzudecken.

Um die Mitarbeiter nun zu den identifizierten Risiken zu sensibilisieren, sind regelmäßige Unterweisungen sinnvoll und sogar im Rahmen des Arbeitsschutzes verpflichtend. Unterweisungen stellen sicher, dass Mitarbeiter sich den Gefahren bewusst werden und ein sicherheitsgerechtes Verhalten entwickeln. So kann die Anzahl der Unfälle erfolgreich reduziert und Sicherheitsrisiken für Mitarbeiter vermieden werden.

Mit digitalen Unterweisungen Sicherheit verankern und Risiken senken

Regelmäßige Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil für die Prävention. Mit den interaktiven E-Learning-Unterweisungen von LapID & LearnID lassen sich wichtige Inhalte orts- und zeitunabhängig vermitteln. Dabei können Unternehmen auf eine Vielzahl von Modulen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Compliance und Fuhrparkmanagement zurückgreifen.