Sicherheitsgerechtes Verhalten: Grundlagen, Motivation und Umsetzung

Wie funktioniert sicherheitsgerechtes Verhalten im Unternehmen, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wer ist wofür zuständig? Im Beitrag beleuchten wir neben dem Arbeitsschutzgesetz konkrete Umsetzungsmöglichkeiten des Arbeitsschutzes im Unternehmen an zwei Beispielen.

Inhaltsverzeichnis:

Seit 1996 ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder auch das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit in Deutschland gültig. Es beschäftigt sich mit der Vorgehensweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz – insofern ist die Arbeitssicherheit nur ein Teil des Arbeitsschutzes

Weitere Informationen zum allgemeinen Arbeitsschutz, dem dualen Arbeitsschutzsystem und der Notwendigkeit von Unterweisungen für den Arbeitsschutz haben wir in unseren Beiträgen detaillierter für Sie betrachtet:

Fakt ist: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben Pflichten im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erfüllen. Der Vermittlung des sicherheitsgerechten Verhaltens kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, denn den Mitarbeitern muss verständlich vermittelt werden, welchem Zweck die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes dienen. So kann langfristig gewährleistet werden, dass sich sicherheitsgerechtes Verhalten im Unternehmen etabliert.

Was ist sicherheitsgerechtes Verhalten?

Das Verhalten eines Menschen ist von außen beobachtbar und lässt sich unterteilen in „konkretes Tun“ und „Nicht-Tun/ Unterlassen“. Sicherheitsgerechtes Verhalten ist dadurch gekennzeichnet, dass mögliche Gefährdungen frühzeitig erkannt werden und Gefahren dadurch aktiv begegnet wird. Es handelt sich demnach um „konkretes Tun“ und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Regelungen. Im Gegensatz dazu ist unsicheres Verhalten Fehlverhalten, welches auf die Missachtung von Arbeitsschutzvorgaben zurückzuführen ist. Hierbei handelt es ich meist um „Nicht-Tun“ oder „Unterlassen“.

Die aktiven Arbeitsschutzmaßnahmen betreffen auch den Arbeitnehmer

Nicht nur der Arbeitgeber, auch die Arbeitnehmer sind verpflichtet auf ihre Sicherheit am Arbeitsplatz zu achten und haben dem Arbeitgeber gegenüber Unterstützungspflichten (§ 15 ArbSchG). Der Arbeitgeber hat zum Beispiel dafür zu sorgen, dass die Erste Hilfe im Unternehmen gewährleistet ist. In diesem Fall greift eine Unterstützungspflicht seitens der Arbeitnehmer:

„Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen.“ (§ 16 Abs. 2 ArbSchG)

Mitarbeiter können sich zu Ersthelfern ausbilden lassen. Sie müssen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse regelmäßig auffrischen und sind dann die offiziellen Ersthelfer im Unternehmen. Am besten wird ein Aushang erstellt, damit alle im Notfall wissen, wer Erste Hilfe leisten kann – was natürlich niemanden davon entbindet, der nicht offizieller Ersthelfer ist, zu helfen. Neben den Pflichten haben die Mitarbeiter auch Rechte. So dürfen sie „(…) dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit (machen).“ (§ 17 Abs. 1 ArbSchG) Reichen die vom Arbeitnehmer getroffenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und -gesundheit begründeter Weise nicht aus, können (und sollen) die Mitarbeiter sich an den Arbeitgeber wenden. Ist dieser nicht einsichtig, können die Mitarbeiter sich an die zuständige Behörde wenden (§ 17 Abs. 2 ArbSchG).

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Kommunikation für sicherheitsgerechtes Verhalten

Kommunikation ist ein wichtiger Faktor im Umgang mit den eigenen Mitarbeitern und bei der Förderung von sicherheitsgerechtem Verhalten. Bei der Einführung neuer Richtlinien, bei der Fahrerunterweisung oder der Führerscheinkontrolle ist eine regelmäßige Kommunikation mit den Fahrzeugnutzern notwendig – um nur einige Beispiele zu nennen.

Auch bei der Einführung neuer Prozesse ist die Kommunikation entscheidend. Bei Projekten im Unternehmen, die in der Regel mit der Veränderung bestehender oder der Einführung neuer Prozesse verbunden sind, ist die transparente Kommunikation der Ziele, Vorteile und Inhalte ein entscheidender Erfolgsfaktor:

  • Informieren Sie rechtzeitig und zielgruppengerecht. Stimmen Sie sich beispielsweise vorab mit einem ausgewählten Mitarbeiter über die Inhalte ab. So erkennen Sie eventuelle Lücken in der Kommunikation und können diese vor der Bekanntgabe an alle Mitarbeiter schließen.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Informationen jederzeit zur Verfügung stehen. Nutzen Sie Informationsblätter, die Sie z. B. bei der Schlüsselübergabe verteilen oder veröffentlichen Sie die Informationen im unternehmenseigenen Intranet. Stellen Sie sicher, dass die Informationen immer auf dem neusten Stand sind und regelmäßig aktualisiert werden.
  • Achten Sie auch auf die Art der Kommunikation. Komplexe Themen sollten stets einfach und verständlich vermittelt werden. Hierfür sind beispielsweise E-Learning Plattformen ein gutes Medium.
  • Nehmen Sie sich vor allem in der Einführungsphase genügend Zeit für die Mitarbeiter und initiieren Sie einen regelmäßigen, kommunikativen Austausch. So können Sie die Mitarbeiter motivieren und deren Akzeptanz für innovative Prozesse steigern.
  • Stellen Sie dar, welche straf- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen eventuell drohen, falls neue Prozesse, Richtlinien oder Abläufe nicht eingehalten werden. Ein Beispiel hierfür ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Vertrauen schaffen

Kommunizieren Sie mit den Nutzern Ihres Fuhrparks nicht nur, um Regeln, Vorschriften oder Richtlinien bekannt zu machen. Schaffen Sie Vertrauen, indem Sie auch bei anderen Themen zur Verfügung stehen. Zeigen Sie Interesse für die Bedürfnisse der Fuhrparknutzer. Über welche Themen möchten die Fahrzeugnutzer beispielsweise von ihrem Fuhrparkmanagement informiert werden? So fördern Sie den Informationsaustausch untereinander und erhalten gleichzeitig ein Gefühl dafür, welche Themen im Fuhrpark, aus Sicht der Nutzer, besonders wichtig sind.

Worauf es bei der Kommunikation ankommt

Neben Gestik und Mimik ist für die richtige Kommunikation der Ton entscheidend. Wollen Sie bei Mitarbeitern die Wichtigkeit von Regeln und Vorschriften verdeutlichen, muss dies auch in einem angemessenen Ton erfolgen. Achten Sie darauf, dass Ihre Botschaft bei den Mitarbeitern richtig verstanden und aufgenommen wird. Missverständnisse in der Kommunikation können leicht zu Widerständen führen, die eine erfolgreiche Zusammenarbeit behindern können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt neben der Kommunikation selbst ist der Zeitpunkt zu dem Mitarbeiter über Veränderungen informiert werden. Rechtzeitige und umfängliche Informationen über bevorstehende Veränderungen können zu einer größeren Akzeptanz führen, da die Mitarbeiter nicht überrumpelt und mit plötzlichen Veränderungen konfrontiert werden.

Geben Sie die Chance, Bedenken und Fragen zu äußern. Durch die Einbindung der Mitarbeiter können Skeptiker so zu Befürwortern der Veränderung werden. 

Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten motivieren

Das Arbeitsschutzgesetz nimmt Mitarbeiter ebenfalls mit in die Pflicht, doch kann der Arbeitgeber sie zusätzlich motivieren, sich sicherheitsgerecht zu verhalten, indem er ihnen die Wichtigkeit dieser Thematik greifbar macht. Entscheidend ist hierbei, nicht nur auf die Pflichten für den Mitarbeiter hinzuweisen, sondern insbesondere die Vorteile, die durch die Schulung entstehen, hervorzuheben. Wird die Neugierde des Arbeitnehmers gleichzeitig geweckt, werden die Inhalte der Schulung besser aufgenommen und er folgt der Unterweisung aufmerksamer. Hierfür sind die angesprochenen Aspekte, rund um das Thema „Kommunikation“ entscheidend.

Bei der Kommunikation ist darüber hinaus entscheidend, nicht zu stark mit den Ängsten der Arbeitnehmer zu spielen. Die Sorgen des Mitarbeiters sollten allerdings immer mit berücksichtigt und ernst genommen werden. Immerhin entstehen viele Pflichten im Rahmen der Schutzmaßnahmen, da kann man leicht den Überblick verlieren und es kann zu Unsicherheiten kommen. Eine offene Kommunikation, regelmäßige Erinnerungen und eine aktive Wissensvermittlung sowie Feedback sind daher sehr sinnvoll.

Auf den Arbeitnehmer wirken viele Aspekte ein, hierzu zählen die Faktoren „Wissen“, „Wollen“ und „Können“. Der Bereich „Wissen“ wird stark durch die Kommunikation des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer beeinflusst. Im Bereich „Wollen“ geht es um die persönliche Einstellung des Mitarbeiters und die Motivation. Dieser Faktor lässt sich beispielsweise durch Bonus-Systeme beeinflussen. Der Bereich „Können“ bezieht sich auf die dem Arbeitnehmer vermittelten Fähigkeiten und lässt sich am einfachsten durch Schulungen und Unterweisungen beeinflussen.

Als Arbeitgeber sollten Sie zudem stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Sicherheitsvorschriften genauso beachten, wie Sie es von Ihren Mitarbeitern erwarten. Leben Sie sicherheitsgerechtes Verhalten vor, überträgt sich dies auf die Mitarbeiter und fördert langfristig die Sicherheit im Unternehmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verfolgen ein gemeinsames Ziel, nämlich die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Möglichkeiten, um das sicherheitsgerechte Verhalten bei Mitarbeitern zu fördern sind darüber hinaus:

  • Integration des Arbeitsschutzes in eine Unternehmensleitlinie
  • Beteiligung der Mitarbeiter an Verbesserungsprozessen
  • Gezielte Kampagnen zur Arbeitssicherheitsthemen unterstützt durch Plakate, Schilder, Aushänge und Rundschreiben
  • Informationsanzeige über „Unfallfreie-Tage“ im Betrieb
  • Allgemein zugängliche Betriebsanleitungen, Anweisungen
  • Angebot von Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Arbeitssicherheitsprämien
  • Regelmäßige Durchführung von Unterweisungen

Ein wichtiger Aspekt im Rahmen des Arbeitsschutzes und zur Sicherstellung von sicherheitsgerechtem Verhalten sind Unterweisungen. Unterweisungen schaffen ein Bewusstsein für mögliche Gefahrensituationen und Risiken und zeigen auf, wie diese vermieden werden können.

Ein gutes Verhältnis schafft Vertrauen

Motivation der Mitarbeiter fördern

Change Management

  • Kommunikation ist wichtig
  • Kommunizieren Sie nicht nur über Regeln, Vorschriften und Richtlinien
  • Zeigen Sie Interesse für die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter
  • Erinnern Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig an die Durchführung der Sicherheitsunterweisungen
  • Vermitteln Sie aktiv Wissen und nehmen Sie Feedback auf
  • Führen Sie Bonus-Systeme ein, für sicherheitsgerechtes Verhalten
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig über Neuerungen
  • Sorgen Sie für jederzeit zugängliche Informationen zu den Neuerungen
  • Achten Sie auf die Art der Kommunikation
  • Tauschen Sie sich aktiv mit den Mitarbeitern, auch vor der Einführung, aus.

Praxisbeispiel: Cybersecurity

Im ersten Beispiel schauen wir uns das Thema Cybersecurity an. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Bereich IT-Sicherheit oder auch Cybersecurity so, dass sie ein Bewusstsein für sicherheitsgerechtes Verhalten erlangen und zur Sicherheit im Unternehmen beitragen. Ihre Mitarbeiter sind im besten Fall in der Lage selbst frühzeitig Risiken für die Cybersicherheit erkennen zu können und auch zu verstehen, wieso es sich um Risiken handelt. Dann können sie ihr Verhalten anpassen und der Datenschutz kann zu einem Bestandteil der Unternehmenskultur werden.

Schon gewusst: Mit LapID können Sie Unterweisungen für die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit einfach online via E-Learning abbilden. So sind Sie zeitlich flexibel, ortunabhängig und können jederzeit Unterweisungen durchführen.

Bereits am ersten Arbeitstag sollte eine Einweisung in die IT-Sicherheit (und eben die Pflichten eines jeden Mitarbeiters) erfolgen. Auch ist ein Datenschutzaudit heutzutage wichtig, um den aktuellen Stand der Sicherheit im Unternehmen zu erfassen, Sicherheitslücken zu identifizieren und zu schließen. Durch diese Maßnahmen können Verhaltensmuster langfristig angepasst werden. Die Sicherheitsregeln können als Broschüre ausgelegt oder online abrufbar gemacht werden, um alle Personen im Unternehmen zu sensibilisieren und zu erinnern.

Erstellen Sie Richtlinien für Ihre diversen Kommunikationskanäle wie E-Mail, Telefon, Social Media: Welche Informationen sind relevant für den externen Kommunikationspartner? Schaffen Sie eine zielgruppengerechte Informationsweitergabe und legen Sie einen Ansprechpartner (und eine Vertretung) für externe Kommunikationspartner fest.

Praxisbeispiel: Fahrerunterweisung nach UVV

Hat ein Unternehmen Pool- und/oder Dienstwagen, muss im Sinne des Arbeitsschutzes auch hier eine Unterweisung der Mitarbeiter stattfinden. Denn diese fällt, wie auch die aufgeführten Maßnahmen zur IT-Sicherheit, zu den konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen. Bei der Fahrerunterweisung, die mindestens einmal jährlich erfolgen muss, wird den Dienstwagenfahrern vermittelt, wie der sichere Umgang mit dem Fahrzeug funktioniert. Die Unterweisung kann via E-Learning oder im Rahmen einer Präsenzveranstaltung geschehen. Sie beinhaltet unter anderem die Themen Ladungssicherung, Verhalten während der Fahrt und bei Unfällen sowie Regeln des Straßenverkehrsgesetzes. Ziele der Unterweisung sind, dass der Mitarbeiter das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf dessen betriebssicheren Zustand untersuchen, es richtig beladen sowie auf Vorfälle während der Fahrt adäquat reagieren kann. Was ein Mitarbeiter bezüglich der Betriebssicherheit unter anderem vor Fahrtantritt prüfen muss, haben wir im Beitrag zum DGUV Grundsatz zur Prüfung von Fahrzeugen zusammengefasst.

Unterweisungen im Unternehmen  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheit  und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dies umfasst  beispielsweise Unterweisungen wie Erste Hilfe, Brandschutz oder  Bildschirmarbeit. Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert  werden.   Mit LapID können Sie Arbeitssicherheitsunterweisungen einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zu Unterweisungen erhalten.


Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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