Die Sommerzeit und damit auch die Ferienzeit rücken näher. Viele planen bereits die nächste Urlaubsreise mit dem Auto. Egal ob man mit dem Privatwagen oder dem Dienstwagen mit gestatteter privater Nutzung unterwegs ist, das Gepäck muss auch auf der Urlaubsreise sicher verstaut werden. Eine Möglichkeit sind sogenannte Dachboxen. Auch das Fahrrad soll im Idealfall mit in den Urlaub. In unserem Beitrag geben wir einen Überblick darüber, was bei Dachboxen und Fahrradträgern am Fahrzeug im Rahmen der Ladungssicherung zu beachten ist.
Dachboxen im Überblick
Bei der Montage von Dachboxen ist zunächst zu berücksichtigen, welches Befestigungssystem am Fahrzeug möglich ist. Unterschieden wird hier zwischen T-Nut, Krallen, Schnellverschlüssen, Bügeln und vielen weiteren Varianten.
Vor dem Kauf einer Dachbox ist zudem zu überlegen, für welche Einsatzzwecke diese verwendet wird. Je nach Nutzung bietet sich direkt der Kauf einer Spezialbox an, in der beispielsweise Skier, Surfbretter oder die Golfausrüstung sicher transportiert werden können.
Auch bei der Ausstattung lohnt sich ein extra Blick. Befestigungsmöglichkeiten für die zusätzliche Ladungssicherung, Antirutschmatten oder integrierte Trennwände können entscheidende Kriterien sein.
Neben Hardcover-Boxen gibt es auch sogenannte Faltboxen (auch Softbox oder Dachtasche genannt). Diese sind meist günstiger und platzsparender als Hardcover-Boxen.
Bei Dachboxen kann das Fahrverhalten des Fahrzeugs beeinflusst werden. Das zusätzliche Gewicht auf dem Dach verlagert den Schwerpunkt des Fahrzeugs nach oben. In Kurven und beim Bremsen oder auf Brücken ist daher besondere Vorsicht geboten. Das Fahrzeug wird zudem windanfälliger, da sich auch die Aerodynamik des Fahrzeugs ändert. Durch den höheren Widerstand kann sich auch der Bremsweg deutlich verlängern.
Fahrradträger im Überblick
Unterschieden wird bei Fahrradträgern zwischen sogenannten Heckträgern, die sich am Heck des Fahrzeugs befinden und über die Anhängerkupplung oder Spanngurte, die am Kofferraumdeckel befestigt sind, montiert werden und Dachträger, die an Schienen auf dem Fahrzeugdach befestigt sind.
Dachträger sind in der Regel preisgünstiger als Heckträger, haben allerdings auch ein paar Nachteile. So müssen die Fahrräder auf das Dach gehoben werden, was einen zusätzlichen Kraftaufwand darstellt und auch der Luftwiderstand wird deutlicher erhöht als es zum Beispiel bei Heckträgern der Fall ist. Durch die Dachmontage ist der Fahrer ebenfalls in der Höhe eingeschränkt – das Einfahren in Parkhäuser oder die Durchfahrt von Tunneln kann hier zu Problemen führen.
Was ist sonst bei Fahrradträgern noch zu beachten? Insbesondere bei Fahrradträgern kann es vorkommen, dass im Fahrzeug verbaute Fahrerassistenzsysteme nicht mehr wie gewohnt funktionieren. Typische Beispiele sind die Rückfahrkamera, die in ihrer Sicht beeinträchtigt sein kann oder Parkassistenten.
Rechtliche Vorgaben
Dachbox
Für Dachboxen regelt Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung die Maße, die für zusätzliches Gepäck möglich sind. Dabei darf das Fahrzeug insgesamt nicht höher als vier Meter sein. In der Breite darf der Grenzwert von 2,55 m nicht überschritten werden. Auch für die Länge der Dachbox gibt es Vorgaben. Diese darf im vorderen Bereich bis zu einer Tiefe von 2,50 m nicht über das Fahrzeug hinausragen. Im hinteren Bereich darf die Dachbox bis zu 1,5 m überragen. Ist man weniger als 100 km mit der Dachbox unterwegs, darf der Überhang sogar drei Meter betragen.
Neben den Maßen darf auch die maximale Dachlast nicht überschritten werden. Bei der Berechnung sind die Dachbox selbst sowie das Montagesystem mitzuberücksichtigen. Meist dürfen zwischen 50 und 75 kg über die Dachbox zugeladen werden.
Missachtet man die gesetzlichen Vorgaben, drohen Bußgelder und sogar Punkte im Fahreignungsregister. Die Strafen beziehen sich hierbei auf Verstöße gegen die Ladungssicherung und das Anbringen von Ladung am Fahrzeug.
Fahrradträger
Ist ein Fahrradträger am Fahrzeug montiert, sind seine rechtlichen Regelungen zu beachten. Zum einen ist ein drittes Nummernschild erforderlich, da der Fahrradträger das eigentliche Kennzeichen verdeckt. Die Abstempelung des Kennzeichens ist hingegen nicht erforderlich. Neben dem Kennzeichen ist auch eine zusätzliche Beleuchtung am Fahrradträger Pflicht. Diese kann einfach über einen Stecker an der Anhängerkupplung mit der Fahrzeugelektronik verbunden werden.
Auch bei der Höchstgeschwindigkeit gilt es einiges zu beachten. So gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit bei der Fahrt mit einem Fahrradträger, die Hersteller sprechen allerdings mitunter Empfehlungen aus. Auch wenn es keine Begrenzungen gibt, sollten Sie mit einem Fahrradträger nie schneller als 120 km/h fahren.
Auch können sich die Abmessungen des Fahrzeugs durch den Fahrradträger verändern. Seitlich dürfen diese nur 40 cm über die Schlussleuchte hinausragen (20 cm links und 20 cm rechts). Insgesamt darf das Fahrzeug eine Breite von 2,55 m inkl. der montierten Fahrräder nicht überschreiten. In Baustellen auf Autobahnen darf die linke Spur mit einem Fahrradträger meist nicht befahren werden.
Das zu berücksichtigende Gewicht bei der Montage eines Fahrradträgers ist die Stützlast. Hierzu ist von der Stützlast der Anhängerkupplung das Gewicht des Fahrradträgers und des Befestigungsmaterials abzuziehen.
Hinweis:
Bereits zwei E-Fahrräder können dazu führen, dass das zulässige Gewicht überschritten wird.
Mehr zur Nutzung der Anhängerkupplung in unseren Beiträgen:
- Anhänger und Anhängerkupplung: Tipps zur Nutzung Teil 1
- Anhänger und Anhängerkupplung: Was ist zu beachten? Teil 2
Insgesamt ist sowohl bei der Dachbox als auch beim Fahrradträger darauf zu achten, dass das maximale Höchstgewicht nicht überschritten werden darf.
Je nachdem in welchem Land Sie unterwegs sind, können weitere Besonderheiten, wie die Montage einer Warntafel hinzukommen. Erkundigen Sie sich daher vor einer Reise ins Ausland darüber, welche Regelungen im Zielland gelten.
Ladungssicherung
Dachbox
Vor der Montage der Dachbox müssen alle Haltepunkte und der Untergrund gereinigt werden. Darüber hinaus sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.
Bei der Ladungssicherung von Dachboxen ist ein Aspekt besonders zu beachten. Schwere Ladung sollten Sie stets im Kofferraum transportieren und nie in der Dachbox. Bei der Beladung der Box muss die Dachlast berücksichtigt werden, hier sind das Gewicht von Dachgepäckträger und Dachbox zuvor abzuziehen.
Um die Dachbox zu beladen, sollte das Gewicht verteilt werden. Mittelschwere Gegenstände kommen in die Mitte der Box, leichtere in den Front- und Heckbereich. Werden spitze Gegenstände, wie zum Beispiel Wanderstöcke oder in der Wintersaison Ski und Skistöcke transportiert, gehören diese auf den Boden der Dachbox. In jedem Fall sollte der vordere Teil der Dachbox immer gut mit Jacken, Decken oder anderen Gegenständen gepolstert werden. Im Falle eines Auffahrunfalls kann so verhindert werden, dass geladene spitze Gegenstände durch die Dachbox nach vorne schießen.
Dachboxen sollten nie nur einseitig beladen werden. Das Gewicht ist über die gesamte Dachbox zu verteilen. Um die Ladung zusätzlich zu sichern, verfügen einige Dachboxen über Ösen, in denen Spanngurte zur zusätzlichen Sicherung befestigt werden können.
Hinweis:
Für den Transport der Skiausrüstung kann alternativ auf spezielle Skiträger zurückgegriffen werden.
Fahrradträger
Wird der Fahrradträger über die Anhängerkupplung montiert, ist zu beachten, dass der Kopf der Anhängerkupplung fettfrei ist. Dies verhindert ein Kippen des Trägers beispielsweise in Kurven.
Beim Fahrradträger kommt es nicht nur auf die richtige Montage des Träger selbst an. Auch die Fahrräder, die mit dem Fahrradträger transportiert werden sollen, müssen ordnungsgemäß gesichert werden. Hierzu sind die Befestigungshilfen des Fahrradträgers zu nutzen. Sollte der Fahrradträger selbst nicht ausreichende Möglichkeiten bieten die Fahrräder sicher zu montieren, sind zusätzliche Verbindungen erforderlich. Bei allen Verbindungen zur Ladungssicherung ist darauf zu achten, dass es sich um kraftschlüssige Verbindungen handelt.
Zusätzlich sollten alle losen Gegenstände am Fahrrad demontiert werden. Hierzu zählen zum Beispiel nachträglich angebrachte Fahrradkörbe oder auch Luftpumpe und Werkzeug-Kit. Diese können sich sonst durch Vibrationsbewegungen lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Beim Transport mehrerer Fahrräder sollte das schwerste Fahrrad immer möglichst nah am Fahrzeug transportiert werden, also auf der Position, die der Heckklappe am nächsten ist.
Mehr zum Thema Ladungssicherung finden Sie in unseren nachfolgenden Beiträgen:
- Ladungssicherung: Arten der Sicherungsmittel im Überblick
- Ladungssicherung im Fuhrpark: Wer trägt die Verantwortung?
- DEKRA-Crashtest: Ladungssicherung
- Fahrzeugausstattung zur Ladungssicherung: Verantwortlichkeit des Betriebsinhabers