DEKRA-Crashtest: Ladungssicherung

Ladungssicherung ist ein Thema, mit dem wir uns schon innerhalb unseres Blogs beschäftigt hatten. Nun hat die DEKRA kürzlich mit einem Crashtest auf die Aktualität dieser Thematik aufmerksam gemacht und dabei anschaulich die gravierenden Folgen unzureichender Ladungssicherung im Falle eines Auffahrunfalls demonstriert.

Der Crashtest

Um zu demonstrieren, was bei falscher bzw. fehlender Sicherung von Ladung passieren kann, führte die DEKRA einen simulierten Auffahrunfall durch, bei welchem ein schwer und gleichzeitig falsch beladener Transporter mit 58 km/h auf ein Stauende auffährt. Beladen wurde der Transporter mit unterschiedlich schweren Utensilien, wie beispielsweise einer Waschmaschine, einer Eisenstange sowie einem Drucker und Reifen.

Nach § 22 Abs. 1 StVO ist „die Ladung einschließlich Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.“

Um dieses Haftungsrisiko zu minimieren, sollten Dienstfahrzeugnutzer einmal jährlich nach UVV unterwiesen werden. Mehr dazu finden Sie auch in unserem ePaper zur Fahrerunterweisung:

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Die Folgen des Crashs waren gravierend. Die Windschutzscheibe wurde bei dem Aufprall durch die Eisenstange und die Reifen durchstoßen. Eisenstange und Reifen wurden so zum Geschoss für den vorausfahrenden PKW. Die Waschmaschine landete trotz des enormen Gewichts auf dem Beifahrersitz des Transporters. Etwaige Beifahrer des Transporters hätten den Unfall wahrscheinlich nicht überlebt. 

Unterweisungspflicht

Oftmals sind es zeitliche Aspekte oder Unwissenheit, die zu einer falschen oder gar fehlenden Ladungssicherung führen. Dabei können die Folgen im Falle eines Unfalls wie oben gezeigt gravierend, wenn nicht sogar tödlich sein.

Kommt es bei einem Unfall zu Personenschäden aufgrund von unzureichend gesicherter Ladung, drohen dem Fahrzeughalter und Fuhrparkverantwortlichen rechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen, sofern der Fahrer nicht ordnungsgemäß nach UVV unterwiesen wurde.

Bildquelle: DEKRA

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.

 


Carolin Müller

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