Rechtsanwalt Lutz D. Fischer

Rechtsanwalt Lutz D. Fischer

RECHTSANWALT LUTZ D. FISCHER ist Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein besonderer Kompetenzbereich liegt im Bereich des Mobilitäts-, Dienstwagen- und Verkehrsrechts. Seine Schwerpunkte bei der Dienstwagenüberlassung und der betrieblichen Mobilität liegen insbesondere beim Autonomen Fahren, Elektromobilität sowie Mobilitätsbudgets mit weiteren Bezügen zu Zivil-, Arbeits- und Steuerrecht, Schadenmanagement und Datenschutz.
Als Autor hat er zahlreiche Publikationen veröffentlicht, u.a. in »Flottenmanagement«, in F.A.Z.-Verlagsspezials zu Dienstwagen und Flottenmanagement (2014, 2021), im Ratgeber »Dienstwagen- und Mobilitätsmanagement« (2018–2020) sowie in weiteren Branchen- und Fachmagazinen. Als Referent hält er bundesweit Vorträge, offene Seminare und Inhouse-Veranstaltungen.

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Alle Beiträge von Rechtsanwalt Lutz D. Fischer:

Delegation im Fuhrpark

Wie funktioniert eine wirksame Delegation im Fuhrparkmanagement?


In der Regel steht das Unternehmen, das den Fuhrpark betreibt bzw. welches das Geschäftsfahrzeug angeschafft hat, selbst in der Halterverantwortung. Für das Unternehmen haften zuallererst deren vertretungsberechtigte Geschäftsführungsorgane. Bei der GmbH ist dies der GmbH-Geschäftsführer und bei...

Rechtsmittel Fahrtenbuchauflage

Anforderungen an Fahrerunterweisung & Konsequenzen bei Nichterfüllung


Die Fahrerunterweisung im Fuhrpark wird in der Praxis häufig recht stiefmütterlich behandelt. Dabei wird übersehen, dass es ganz klare gesetzliche Regelungen zu den Voraussetzungen einer Fahrerunterweisung und den Folgen einer unterbliebenen Unterweisung gibt, die Fuhrparkmanager kennen sollten.

Schnelles Fahren_Ordnungswidrigkeiten

Tipps zum Umgang mit Ordnungswidrigkeiten im Fuhrpark


In den meisten Fuhrparks sind sowohl den Mitarbeitern individuell zugeordnete Dienstfahrzeuge als auch Poolfahrzeuge auf das Unternehmen als Halter zugelassen. Kommt es zu Verkehrsübertretungen, landet Behördenschriftverkehr meist automatisch auf dem Tisch des Fuhrparkmanagements. Dem Unternehmen...

strafe-gesetz-unzureichende-fuehrerscheinkontrolle

Strafrechtliche Haftung für unzureichende Führerscheinkontrolle


Nicht nur eine unterlassene, sondern auch eine halbherzig durchgeführte Führerscheinkontrolle im Fuhrpark kann wegen der Verletzung von Halterpflichten zur strafrechtlichen Haftung des Fuhrparkverantwortlichen nach Paragraf 21 StVG führen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des...
automatisiertes-fahren

Regeln für automatisiertes Fahren: Auswirkungen aufs Fuhrparkmanagement


Der rechtliche Rahmen für das automatisierte Fahren ist längst auch in Deutschland in Gang gekommen. Die zum 23.03.2016 international in Kraft getretenen Änderungen der Artikel 8 und 39 des Wiener Übereinkommens (WÜ) vom 08.11.1968 über den Straßenverkehr wurden mit Wirkung zum 12.12.2016 durch den...

parkplatz-poolnutzer

Müssen Führerscheine von Poolnutzern kontrolliert werden?


Die Frage, ob Führerscheine bzw. Fahrerlaubnisse der Nutzer von Poolfahrzeugen zu kontrollieren sind, ist mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Auch hier gilt – uneingeschränkt – der Grundsatz, dass der Halter bzw. der halterverantwortliche Fuhrparkmitarbeiter vor Überlassung eines Poolfahrzeugs an...

wie-häufig-führerscheinkontrolle

Wie häufig sollte eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erfolgen?


Der Halter bzw. der halterverantwortliche Fuhrparkmitarbeiter muss im eigenen Interesse vorbeugend eine Führerscheinkontrolle durchführen. So vermeidet er die aus Paragraf 21 Abs.1 Nr.2, Abs.2 Nr.1, Abs.2 Nr.3 StVG folgende strafrechtliche Halterhaftung wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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Warum muss eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erfolgen?


Die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark gehört zu den zentralen Pflichten der Halterverantwortung im Fuhrpark. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es jedoch nicht. Was der Fahrzeughalter im Rahmen der Fahrzeugüberlassung an Dritte zur Führerscheinkontrolle zu organisieren und zu veranlassen hat,...


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