Möchte ein Autofahrer an einer Kreuzung links abbiegen, muss er sich vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen vergewissern, dass sich kein anderer Verkehrsteilnehmer nähert. Das sollte zwingend eingehalten werden, denn im Falle eines Unfalls kann der Linksabbieger haftbar gemacht werden. Außerdem drohen Bußgelder von bis zu 80 Euro und Punkte im Fahreignungsregister.
Linksabbiegen in der StVO
In der Straßenverkehrsordnung (§ 9 StVO) steht, dass Verkehrsteilnehmer, die abbiegen wollen, dies rechtzeitig und deutlich ankündigen müssen. Dabei sind die Blinker zu nutzen.
Außerdem gilt laut Paragraf 9 Absatz 1 Satz 4 StVO: "Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."
Besonderes Augenmerk und Rücksicht muss Fußgängern und Fahrradfahrern gelten, auch dann, wenn diese keine Vorfahrt haben, sich in die gleiche oder entgegengesetzte Richtung bewegen oder sie sich nicht einmal auf der Straße befinden. Der Schulterblick ist hierbei sehr wichtig und hilfreich, denn Fahrradfahrer und Fußgänger befinden sich nicht selten im sogenannten toten Winkel.
Links abbiegen: So geht es richtig
- Die Vorfahrtsituation rechtzeitig erkennen, sodass Sie sich früh genug in die linke Spur einordnen können. An einer Kreuzung stehen Vorwegweiser, die der Orientierung dienen.
Vor allem bei mehrspurigem Abbiegen ist es wichtig, sich sicher zu sein, wo man nach der Kreuzung weiterfahren will und sich entsprechend einzuordnen und dann auch auf der Spur zu bleiben. Ein hektischer oder zu später Wechsel kann für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Wollen Sie nicht links abbiegen – oder rechts abbiegen, bemerken dies jedoch zu spät, sollten Sie Ihrer und der Verkehrssicherheit wegen lieber einen Umweg in Kauf nehmen.
- Durch den Blick in den Innenspiegel den nachfolgenden Verkehr beobachten: Wollen Sie rechts auf der Kreuzung abbiegen, schauen Sie neben dem Innenspiegel noch in den rechten Seitenspiegel. Wollen Sie links abbiegen, werfen Sie einen zusätzlichen Blick in den linken Seitenspiegel.
- Setzen Sie den Blinker entsprechend und rechtzeitig. Der Blinker zeigt dem nachfolgenden Verkehr an, was Sie vorhaben und kann dann reagieren.
- Falls Sie noch nicht auf der Abbiegespur sind, dann wird es Zeit –auch für den Schulterblick, denn nur so können Sie den Bereich, der nicht in Rück- und Seitenspiegel einsehbar ist, absichern. Ist die Straße frei, ordnen Sie sich beim Rechtsabbiegen entsprechend weit rechts ein und beim Linksabbiegen möglichst weit links, sodass die anderen Verkehrsteilnehmer und der eventuelle Gegenverkehr nicht behindert werden. In einer Einbahnstraße ordnen Sie sich zum Abbiegen möglichst weit links ein.
- Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die Situation an – dazu zählen ebenfalls die Witterungsverhältnisse. Bei Glätte, nassem Laub auf der Fahrbahn oder starkem Regen müssen Sie mehr Acht geben als bei 20 Grad Celsius und Sonnenschein.
- Vorfahrt und Vorrang beachten:
Sie sind vorfahrtberechtigt? Um den Straßenverkehr beim Abbiegen nicht zu behindern, ist es wichtig, dass Sie frühzeitig schauen, wie die Verkehrssituation ist, damit Sie nicht an der Kreuzung halten, um sich dann erst einen Überblick zu verschaffen. Falls der Querverkehr es nicht zulässt, dass Sie links abbiegen oder Sie beispielsweise einer Straßenbahn Vorrang gewähren, bevor Sie nach links abbiegen, ist Halten völlig richtig. Halten Sie ebenfalls, wenn Sie sich unsicher sind – denn Stress ist nicht hilfreich. Im Gegenteil.
Sie sind nicht vorfahrtberechtigt? Suchen Sie sich beim Heranfahren an die Abbiegung Lücken im Verkehr und achten Sie auch hier auf die anderen Verkehrsteilnehmer. -
Beim Linksabbiegen ist der Bogen, den Sie während des Abbiegevorgangs fahren, sehr weit, immerhin müssen Sie in den Bereich des Gegenverkehrs gelangen: Orientieren Sie sich beim Abbiegen nach links am rechten Straßenrand der Fahrbahn, in die Sie einbiegen möchten. Sobald die eingebogen sind, werfen Sie einen Blick in den Innenspiegel und beobachten den Verkehr, bevor Sie beschleunigen. Der Abbiegevorgang ist erst dann beendet, wenn Sie mit der gleichen Geschwindigkeit fahren wie die anderen Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn.
Zwei sich entgegenkommende Fahrzeuge wollen links abbiegen: Was nun?
In diesem Szenario gilt es vom Grundsatz her voreinander abzubiegen (tangential abbiegen), nicht hintereinander (§ 9 Abs. 4 StVO). Macht es hingegen die bauliche Gestaltung der Straßenkreuzung nicht möglich, voreinander links abzubiegen, darf hintereinander abgebogen werden. Hintereinander links abbiegen ist auch dann in Ordnung, falls der entgegenkommende Linksabbieger dazu ansetzt, hinter Ihnen abzubiegen. In diesem Fall ist es sicherer für alle Beteiligten, wenn Sie ihn gewähren lassen und erst nach ihm abbiegen.
Quelle: Eigene Darstellung
Sorgfaltspflicht verletzt
Achten Sie beim Abbiegevorgang nicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer, verletzen Sie Ihre Sorgfaltspflicht. Ein Fall in Hamburg verwies genau auf diese Problematik: Ein Autofahrer wollte nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegen. Er reduzierte seine Geschwindigkeit und vergewisserte sich, dass kein Fahrzeug im Gegenverkehr unterwegs war und auch auf dem Gehweg niemand gefährdet wurde. Er übersah jedoch einen Autofahrer, der sich von hinten annäherte, zum Überholen ansetzte und kollidierte.
Das Landgericht in Hamburg urteilte wie folgt: Der Linksabbieger habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, indem er den in seiner Richtung fahrenden Verkehr missachtete (Az.: 302 O 220/14).
„Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. […] Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.“ (Auszug aus § 9 StVO)
Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wie ein Fall des Oberlandesgerichts in Frankfurt zeigte: Hier war ein Linksabbieger mit einem anderen Autofahrer kollidiert. Der beklagte Autofahrer wollte von der Straße nach links auf einen Parkplatz abbiegen, als ihn der hinter ihm fahrende Kläger trotz Verbotes (durchgezogene weiße Mittellinie) überholte. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies daraufhin die Klage des überholenden Autofahrers ab (Az.: 16 U 116/16).
Bußgelder rund ums Abbiegen
Fehlverhalten | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Beim Abbiegen nicht ordnungsgemäß eingeordnet | 10 € | - | - |
... mit Gefährdung | 30 € | - | - |
... mit Sachbeschädigung | 35 € | - | - |
Beim Abbiegen auf oder beim Zurücksetzen von einer Grundstückseinfahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährden | 80 € | 1 | - |
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen, mit Gefährdung | 70 € | 1 | - |
Beim Abbiegen nicht auf Fußgänger geachtet, mit Gefährdung | 70 € | 1 | - |
Beim Abbiegen nicht auf Fußgänger geachtet, mit Gefährdung (StVO-Novelle 28.05.2020, aktuell nicht in Kraft wegen eines Formfehlers) | 140 € | 1 | 1 Monat |