Carsharing: Ein Überblick über das flexible Mobilitätsangebot

Im Juli 2017 hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG) für eine Stärkung des Carsharing gestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist die bundesweite Förderung von Carsharingmodellen. Seitdem ist einiges passiert und die Nachfrage nach Carsharing-Angeboten ist gestiegen: Laut dem Bundesverband CarSharing (bcs) nutzen rund 2,9 Millionen Deutsche Carsharing-Angebote und das Modell Free-Floating-Carsharing verzeichnete 2020 ein Wachstum von rund 36 Prozent. Auch durch die StVO-Novelle 2020 wurde das Carsharing gestärkt. Wir schaffen einen Überblick über das Thema Carsharing und beantworten, wie Carsharing funktioniert, welche Modelle es gibt und was es kostet.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Carsharing und wie funktioniert es?

Ein Auto nicht selbst besitzen, sondern es mit anderen teilen – das ist die Idee von Carsharing. Fahrzeughalter ist ein kommerzieller oder privater Carsharing-Anbieter.

Wer hat’s erfunden? Wie Carsharing zu dem geworden ist, was es heute ist, haben wir einen Mitbegründer des modernen Carsharings selbst gefragt. Im Interview mit Uwe Latsch, CTO der INVERS GmbH, erfahren Sie, wie alles begann: 30 Jahre Carsharing: Interview mit Uwe Latsch

Möchte man ein Carsharing-Fahrzeug nutzen, ist eine Registrierung beim Anbieter nötig. Das geht oft per App oder über die Website des Anbieters. Ist man registriert, kann man die Fahrzeuge des Carsharing-Anbieters bei Bedarf buchen. Meist dient die App, in der man sich registriert hat, auch für die Buchung und das Öffnen des Fahrzeugs (der physische Schlüssel befindet sich dann im Fahrzeug). Je nach Anbieter kann das Fahrzeug online am PC oder telefonisch gebucht werden.

Gibt es keine App, werden die Fahrzeuge mit einer Chip-Karte oder dem Fahrzeugschlüssel geöffnet: Wenn Sie sich für ein stationsbasiertes Sharing-Fahrzeug entschieden haben, das mit einem physischen Schlüssel geöffnet wird, steht in der Nähe des Fahrzeugstellplatzes ein Schlüsseltresor. Nach erfolgreicher Buchung entnimmt man dem Tresor den Fahrzeugschlüssel. Den Tresor öffnet man z. B. mit einem PIN, der der Buchungsbestätigung zu entnehmen ist. Das Fahrzeug muss zum Buchungsende wieder an denselben oder einen anderen vorgegebenen Stellplatz abgestellt und der Schlüssel wieder in den Tresor zurückgetan werden. Fahrzeuge, die nicht an einem vorgegebenen Ort, sondern in einem definierten Geschäftsgebiet zurückgegeben werden, sind sogenannte Free-Floater.

Wie funktioniert Carsharing?

Carsharing beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung eines Fahrzeugs, zu Deutsch „Auto-teilen“. Carsharing unterscheidet sich von der klassischen Autovermietung dadurch, dass die Fahrzeuge je nach Anbietermodell nur kurzzeitig (Minuten, Stunden) ausgeliehen werden können und nicht tage- oder wochenlang ausgeliehen werden müssen. Ebenso flexibel kann das Abstellen des Fahrzeugs sein: Entweder es sind Parkplätze vorgegeben und das Fahrzeug muss wieder an den Abholort zurückgebracht oder an einem anderen definierten Ort abgestellt werden. Oder das Fahrzeug kann überall dort, wo Parken erlaubt ist, abgestellt werden. In diesem Fall muss jedoch darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug noch in dem Bereich, z. B. Stadtviertel, bleibt, der in den AGB des Anbieters vorgegeben ist.

Carsharing-Modelle im Überblick

Stationsbasiertes Carsharing

Es gibt örtlich feste Stationen, z. B. nahe Bahnhöfen, an denen das vorher reservierte Fahrzeug abgeholt werden kann und zu denen das Fahrzeug zurückgebracht werden muss. Dieses Modell ermöglicht geplante Fahrten und wird eher für längere Fahrten genutzt. Die Reservierung wird meist mehrere Stunden oder Tage im Voraus vorgenommen.

Free-Floating oder stationsunabhängiges Carsharing

Die Fahrzeuge stehen im Geschäftsgebiet flexibel zur Verfügung und können in der App des Anbieters gesehen und gebucht werden. Es gibt keine örtlich festgelegten Stationen. So werden spontane Fahrten ermöglicht. Ein fester Nutzungszeitraum wie beim stationsbasierten Carsharing muss nicht angegeben werden und weit im Voraus kann nicht gebucht werden. Die (kurze) Fahrt endet, wann sie endet. Das Free-Floating-Modell gibt es überdies auch für Roller, Scooter und Fahrräder.

Corporate Carsharing

Poolfahrzeuge, die zu einer Unternehmensflotte gehören, können außerhalb der Geschäftszeiten von Privatpersonen gebucht werden. Im Prinzip funktioniert Corporate Carsharing wie stationsbasiertes Carsharing.

Peer-to-Peer-Carsharing

Eine Privatperson bietet ihr Fahrzeug über eine Internetplattform oder mündlich z. B. im Freundes- und Bekanntenkreis anderen ihr Auto zur Mitbenutzung an. Hier gibt es keinen Rahmenvertrag wie bei den oben genannten Carsharing-Modellen. Peer-to-Peer-Carsharing funktioniert eher wie eine klassische Autovermietung – es muss für jede Miete ein Vertrag geschlossen werden.

Ride Sharing/ Mitfahrgelegenheit

Eine Privatperson bietet Dritten freie Sitzplätze für eine Fahrt von z. B. Berlin nach Hamburg mündlich oder über eine Internet-Plattform an. Die Mitfahrer beteiligen sich dann beispielsweise an den Spritkosten. Hier muss ebenfalls für jede Gelegenheit ein Vertrag geschlossen werden. Wie auch beim Peer-to-Peer-Carsharing ist die Verfügbarkeit eines freien Platzes (bzw. beim P2P des Autos) nicht garantiert oder weit im Voraus planbar, sondern eher spontan und man muss sich nach dem Fahrer des Autos richten, der die Mitfahrgelegenheit anbietet. Ob und fall ja wann der sogenannte P-Schein benötigt wird, wenn man andere mitnimmt, erfahren Sie in unserem Beitrag „Personenbeförderungsschein: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf“.

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Was kostet Carsharing?

Da bei der Registrierung eine Bezahlart angegeben werden muss, z. B. Kontoeinzug, PayPal oder Kreditkarte, werden die Kosten der tatsächlichen Nutzung in der Regel ohne weiteres Zutun des Nutzers nach der Fahrt beglichen. Anbieter- und Angebotsspezifisch zahlt man eine Nutzungspauschale, die gefahrenen Minuten, die gefahrenen Kilometer oder beides. Zu den Nutzungskosten können monatliche Grundgebühren und eine einmalige Anmeldegebühr hinzukommen. Kraftstoff oder Strom sind in den Nutzungskosten mitinbegriffen. Auch die Kosten für Versicherung, Fahrzeugreinigung, Wartung, TÜV, Reifenwechsel usw. sind inklusive. Genau wie beim Auto-Abo.

Muss das Fahrzeug während des gebuchten Zeitraums betankt werden, kann eine Tankkarte – meist im Handschuhfach – genutzt werden. Hier muss der Nutzer jedoch darauf achten, ob die Tankstelle die Karte akzeptiert. Die Mehrkosten, die durch das Tanken anfallen, muss der Nutzer nicht tragen.

Laut bcs ist stationsbasiertes Carsharing am günstigsten. Mit einem Kleinwagen in der Stadt kostet die Stunde etwa 4 bis 8 Euro, das Benzin ist im Preis inbegriffen. Free-Floating ist teurer. Eine vergleichbare Fahrt – eine Stunde mit einem Kleinwagen – kostet etwa 17 bis 20 Euro.

Carsharing geregelt nach StVO

In der StVO-Novelle 2020 wurde ein amtliches Carsharing-Schild vorgestellt. Es wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen “Parken” (314 oder 315) genutzt, um Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge zu kennzeichnen.

Puffertext

„Zur Parkbevorrechtigung von Carsharingfahrzeugen ordnet die Straßenverkehrsbehörde unter Beachtung der Anforderungen der §§ 2 und 3 des Carsharinggesetzes die dafür erforderlichen Zeichen 314, 314.1 und 315 in Verbindung mit dem dazu vorgesehenen Zusatzzeichen mit dem Carsharingsinnbild nach § 39 Absatz 11 an. Soll die Parkfläche nur für ein bestimmtes Carsharingunternehmen vorgehalten werden, ist auf einem weiteren Zusatzzeichen unterhalb dieses Zusatzzeichens die Firmenbezeichnung des Carsharingunternehmens namentlich in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzuordnen.“ (§ 45 Abs. 5, 1h StVO)

Dank des CsgC sollen in Zukunft Abhol- und Rückgabestationen „an ausgewählten Standorten“ im öffentlichen Verkehrsraum platziert werden können – für Anbieter von stationsbasiertem Carsharing. Das wäre insofern vorteilhaft, da die Betreiber nun an Standorten Stationen anmieten können, wo keine privaten Stellplätze zur Miete zur Verfügung stehen. Aufgrund von Formfehlern in der StVO-Novelle musste diese nachgebessert werden und ist daher (Stand August 2021) noch nicht in Kraft getreten.

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Abbildung: Carsharing-Schild/Sinnbild nach § 39 Abs. 11 StVO

Apropos Parken:

Ist Carsharing günstiger als ein eigenes Auto?

Ob Carsharing generell günstiger als ein eigenes Auto ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt auf die Umstände und die Lebenssituation der potenziellen Nutzer an. Ist man nicht täglich auf ein Auto angewiesen, weil beispielsweise der ÖPNV gut ausgebaut ist, man problemlos seinen Alltag mit Bus und Bahn, zu Fuß oder dem Rad organisiert bekommt, rechnet sich ein Auto (Versicherung, Kraftstoff, Wertverlust usw.) nicht. Im Prinzip kann man sagen, dass sich Carsharing eher lohnt, je weniger Wegstrecke man mit einem Auto zurücklegen muss. Laut einer Kostenerhebung des ADAC im März 2019 lohnt sich ein eigenes Auto erst ab etwa 10.000 km im Jahr. Legt man 5.000 km im Jahr mit einem Auto zurück, würde man mit Carsharing (Kleinwagen, stationsbasiert) aufgerundet zwischen 900 und 1.500 Euro sparen. Es kommt jedoch auf die Carsharing-Variante an, die man wählt, wenn man kein eigenes Auto hat und entsprechende Strecken zurücklegen muss. Je nach Carsharing-Modell und Fahrzeugtyp schmilzt der vermeintliche finanzielle Vorteil gegenüber einem Eigenwagen schneller als man denkt.

Auch wenn das Internet voll von Beispielrechnungen ist und es oft heißt, dass Carsharing günstiger ist: Vergleichen Sie immer die Kosten der für Sie und Ihre Situation in Frage kommenden verschiedenen Angebote.

Ist Carsharing umweltfreundlicher als ein eigenes Auto?

Ein populäres Argument bei Diskussionen um die Gestaltung um die Zukunft der Mobilität ist, dass Carsharing umweltfreundlicher sei als ein eigenes Fahrzeug. Immerhin stünde der Eigenwagen die meiste Zeit in der Garage – beim Carsharing hingegen könnten die Fahrzeuge aufgrund der Vielzahl an Nutzern höher ausgelastet werden. Ist dem so?

Laut einer Untersuchung des Bundesverbandes CarSharing e. V. (bcs) 2015 zusammen mit dem Bonner Markt- und Sozialforschungsinstitut infas kann Carsharing Städte entlasten und Platz schaffen. Anwohner der untersuchten Wohngebiete brauchen keinen eigenen Pkw, wenn es genügend und gut ausgebaute Mobilitätsalternativen gibt. Rund 60 Prozent der ursprünglich verfügbaren Autos der Studienteilnehmer wurden vor oder während der Teilnahme an der Carsharing-Studie abgeschafft. Gründe für die Abschaffung waren unter anderem Kostengründe oder eine zu geringe Nutzung. Bcs und infas kamen zu dem Ergebnis, dass in den zwölf untersuchten Großstädten ein Carsharing-Fahrzeug zwischen acht und 20 private Pkw ersetzt. Der Platz, der dadurch frei würde, weil er nicht als Parkplatz genutzt werden müsste, könnte umgeplant werden, beispielsweise für Grünflächen oder den Ausbau von Radwegen.

Fazit

Wer in einer Großstadt wohnt, selten ein Auto braucht und gut mit dem Angebot des ÖPNV auskommt, für den lohnt sich kein eigenes Auto – hin und wieder Carsharing schon. Wohnt man ländlicher, muss man sich darauf verlassen können, dass ein Auto stets verfügbar ist. Ist man aus gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen, ist Carsharing eher keine Option – sofern es vor Ort überhaupt angeboten wird. Praktisch beim Carsharing ist, dass viele Kosten in den Nutzungsgebühren bereits enthalten sind, man sich als Nutzer nicht um Termine bei TÜV und Co. oder (in der Regel) ums Tanken kümmern muss.

Die Corona-Pandemie hat das Carsharing-Gewerbe 2020 zwar im Vergleich zu den Vorjahren etwas abgebremst, wie Zahlen des bcs zeigen, doch nicht ausgebremst. Sie wächst weiter und Stand 01. Januar 2021 gibt es 228 Carsharing-Anbieter in Deutschland – davon 223 stationsbasierte und 5 Free-Floating-Angebote.

Carsharing-Markt-Übersichtsgrafik_bcs_2021

Abbildung: Carsharing-Markt getrennt nach Varianten, Stand 01.01.2021, Quelle: bcs

Wir sind gespannt, wie sich die moderne Mobilität, insbesondere in Ballungsgebieten, mittel- bis langfristig entwickelt.

Haben Sie bereits Carsharing-Angebote genutzt? Was sind Ihre Erfahrungen? Lassen Sie es uns gerne in den Kommentaren wissen.

 

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Kathrin Mikalay

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