Auto-Abo als Ergänzung für den Fuhrpark?

Zu Beginn einer jeden Fahrzeugbeschaffung sollten dem Fuhrparkmanagement Einsatzzweck des Fahrzeugs und dessen Haltedauer klar sein. Muss ein Dienstwagen oder ein Poolfahrzeug angeschafft werden? Soll es geleast oder gekauft werden – oder vielleicht abonniert? Wir geben einen Überblick über das Thema Auto-Abo, zeigen Vor- und Nachteile dieser Beschaffungsform auf und klären, unter welchem Umstand ein Auto-Abo eine mögliche Ergänzung für den Firmenfuhrpark sein kann.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist ein Auto-Abo?

Genau wissen, was man für sein Geld bekommt, keine feste Bindung über einen zu langen Zeitraum eingehen, flexibel bleiben – auch auf Mobilität bezogen ist das vielen Menschen sowohl im privaten Lebensbereich als auch im beruflichen Alltag wichtig. Betrachtet man die Kauf- beziehungsweise Finanzierungsoptionen sowie das Leasen von Fahrzeugen, kann diesen Wünschen jedoch nicht immer entsprochen werden, da beispielsweise die Flexibilität fehlt. Eine neue Beschaffungsform für Fahrzeuge musste zwangsläufig her: das Auto-Abo.

Im Prinzip funktioniert das Auto-Abo wie auch Abonnements bekannter Streaming-Dienste: Man zahlt einen monatlichen Festpreis, der je nach abonniertem Fahrzeugmodell ausfällt – ein Kleinwagen ist im Abo günstiger als ein SUV. Auch kann der Abo-Anbieter eine Start- oder Anmeldegebühr verlangen. Neben dieser Gebühr ist ein Unterschied zu Film- und Musik-Streamingdiensten das Mindestalter des Fahrzeugführers. Es liegt beim Auto-Abo meist zwischen 21 und 25 Jahren. Im besagten monatlichen Festpreis enthalten sind Versicherung, Wartung, Steuern und sogar Verschleiß des Fahrzeugs. Einzig die Tankkosten muss man selbst übernehmen. Hat man sich bei einem der vielen Anbieter ein Modell samt Kilometerpaket ausgesucht, registriert man sich und schließt die Buchung ab. Je nach Anbieter kann das Fahrzeug innerhalb weniger Stunden oder Tage abgeholt werden. Es gibt auch Dienstleister, die das Fahrzeug liefern.

Anwendungsfälle für ein Auto-Abo

Über ein Auto-Abo können verschiedene Fahrzeuge getestet werden, da man sich nicht wie beispielsweise beim Leasing vertraglich für Jahre an ein einziges Fahrzeug bindet. Je nach Lebenssituation braucht man vielleicht nur wenige Wochen oder Monate ein Fahrzeug. Da hat das Auto-Abo den Vorteil, dass es schnell und unkompliziert gekündigt werden kann, ohne dass man sich im Nachhinein noch um Formalitäten oder Sonstiges kümmern muss. Ein weiteres Praxisbeispiel wäre, wenn eine Privatperson oder auch ein Unternehmen testen möchte, ob ein E-Auto in den (Berufs-)Alltag passt. Oder wenn klar ist, dass ein oder mehrere Mitarbeiter nur für eine kurze Zeit mobil sein müssen, jemand in der Probezeit ist oder einfach einen zeitlich begrenzten Vertrag hat und es sich für das Unternehmen im Vergleich nicht rechnet, ein oder mehrere Fahrzeuge zu kaufen oder zu leasen.

Wer bietet das Auto-Abo an?

Fahrzeughersteller, Autovermieter und Start-Ups bieten Auto-Abos an. Flexibilität, Unabhängigkeit und Preisgestaltung der Auto-Abos sind bei der Wahl eines Anbieters ausschlaggebend. Schließlich gibt es viele Anbieter, die miteinander konkurrieren – was das Angebot für private wie gewerbliche Nutzer umso größer macht.

Was kostet ein Auto-Abo?

Pauschal kann man nicht sagen, was ein Auto-Abo kostet, da es auf die Wahl des Fahrzeugmodells, das Kilometerpaket und auch die weiteren, anbieterspezifischen Konditionen, zum Beispiel, ob eine Start- oder Anmeldegebühr verlangt wird, ankommt. Es gibt Anbieter, bei denen Auto-Abos bereits unter 200 Euro pro Monat zu erhalten sind. Nach oben hin sind jedoch keine Grenzen gesetzt, Abos können deutlich über 500 Euro liegen.

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Ist ein Auto-Abo nicht das Gleiche wie eine Langzeitmiete?

Schnelle Verfügbarkeit, kurze Vertragsbindung und die in den Kosten bereits enthaltenen Leistungen – das deckt doch auch ein Mietwagen ab? Mietet man ein Fahrzeug, kann man es sogar nur wenige Tage mieten (Kurzzeitmiete, Mietdauer unter 28 Tagen) – ein Auto-Abo läuft mindestens einen Monat. So weit, so stimmig: Wir betrachten im Folgenden die Langzeitmiete (Mietdauer über 28 Tage), da Unternehmen Fahrzeuge in der Regel für mehrere Monate oder Jahre beschaffen.

Im Prinzip ist das Auto-Abo eine Sonderform der Langzeitmiete. Dennoch unterscheiden sich die beiden Beschaffungsformen. Bei der Langezeitmiete (sowie bei der Kurzzeitmiete) werden die Mietdauer eines bestimmten Fahrzeugs sowie eine Kilometerhöchstgrenze vertraglich festgelegt. Schließt man ein Auto-Abo ab, gibt es eine vertragliche Mindestlaufzeit, doch kann das Fahrzeug nach deren Ablauf weitergefahren, gewechselt, die Kilometerpauschale angepasst oder der Vertrag (Kündigungsfrist beachten) gekündigt werden. Ein gemietetes Fahrzeug hingegen muss zurückgegeben werden. Möchte man es länger fahren, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Kurzum: Hat man ein Abonnement abgeschlossen, spart man sich – will man das Fahrzeug weiterfahren – die Fahrzeugrückgabe und einen neuen Vertrag. Man kann online alles regeln, auch die Formalien eines Fahrzeugwechsels, die Anpassung der Kilometerpauschale und auch die Kündigung. Das Auto-Abo ist folglich flexibler als die Langezeitmiete und meist günstiger.

Auto-Abo vs. andere Beschaffungsformen

Gemein mit Leasing, Miete und Carsharing hat das Auto-Abo, dass der Nutzer kein Eigentumsrecht am Fahrzeug hat, sondern es für die Dauer des Vertrags lediglich besitzt. Enden der Leasing-Vertrag, die Miete und der Sharing-Zeitraum oder wird das Abo gekündigt/ das Fahrzeug gewechselt, muss das Auto dem Eigentümer zurückgegeben werden. Ein Sonderfall ist das Free-Floating-Carsharing. Hier muss das Fahrzeug lediglich im Geschäftsbereich des Eigentümers abgestellt werden.

Bezüglich der Kilometerleistung ist die Ausgestaltung nicht bei allen Beschaffungsformen und Anbietern identisch. In der Regel gibt es eine vom Eigentümer bestimmte Kilometerpauschale. Wird diese überschritten, muss der Nutzer draufzahlen oder im Vorfeld, wenn möglich/ verfügbar, eine Erweiterung der Pauschale bezahlen. Beim Auto-Abo werden in der Regel nicht-genutzte Kilometer gutgeschrieben. Beim Leasing werden nicht-gefahrene Kilometer bei der Fahrzeugrückgabe, wenn ein Kilometerabrechnungsmodell gewählt wurde, in den meisten Fällen erstattet. Nicht so bei der Miete oder beim Carsharing. Beim Carsharing ist das Tanken hingegen in der Regel inklusive – bei Leasing, Miete, Auto-Abo (und natürlich auch, wenn das Fahrzeug gekauft wurde) muss der Kraftstoff beziehungsweise Strom aus eigener Tasche gezahlt werden.

Ein erheblicher Unterschied zwischen Auto-Abo und (Restwert-)Leasing ist die Wertminderung bei der Fahrzeugrückgabe. Der Leasingkunde muss eine Nachzahlung leisten, sollte der bei Vertragsschluss berechnete Fahrzeugwert zum Zeitpunkt der Rückgabe geringer sein, zum Beispiel weil das Fahrzeug beschädigt wurde. Beim Auto-Abo spielt der Wertverlust hingegen keine Rolle.

Auch was die Laufzeit betrifft, findet sich schnell ein weiterer Unterschied zum Leasing. Ein Auto-Abo wird für mindestens einen Monat abgeschlossen, ein Leasingvertrag für mindestens 24 Monate. Das Abo kann meist kurzfristig, eventuell ist eine Kündigungsfrist zu beachten, und unkompliziert gekündigt werden – nicht so der Leasingvertrag. Außerdem kann das Kilometerpaket beim Auto-Abo monatlich und kostenlos gewechselt werden.

Was ist beim Auto-Abo zu beachten?

Da die Konkurrenz groß ist, finden sich viele attraktive Angebote für ein Auto-Abo. Doch ohne genau zu prüfen, weil man so günstig mit einem bestimmten Angebot wegkommt, ist keine gute Idee. Wir geben einen Überblick über Abo-Eckpunkte, die Sie vor Abschluss prüfen sollten:

  • Wie hoch ist das Mindestalter des Fahrzeugführers? Gibt es eine Altershöchstgrenze?
  • Muss eine Anmelde- oder Startgebühr gezahlt werden? Kosten?
  • Wie zahle ich für das Abo, per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Überweisung?
  • Wie viele Tage/ Monate beträgt die Mindestlaufzeit des Auto-Abos? Wird es automatisch verlängert? Wie ist die Kündigungsfrist?
  • Wie sind die Kilometerpakete gestaltet? Bedingungen Wechsel, Kosten für Mehr-Kilometer prüfen.
  • Kann ich weitere Fahrzeugführer anmelden?
  • Wie hoch fällt die Selbstbeteiligung im Schadenfall aus?
  • Wann und wo kann ich das Fahrzeug abholen? Falls von Interesse: Bedingungen der Fahrzeugzustellung, sofern angeboten, prüfen.
  • Werden besondere Anforderungen oder Ausstattungen, zum Beispiel für Rollstuhlfahrer, berücksichtigt?
  • Was ist zu beachten, wenn das Fahrzeug eine Reparatur braucht?
  • Darf ich mit dem abonnierten Fahrzeug ins Ausland fahren – gibt es Länder, in die ich damit nicht fahren darf?

Eignet sich das Auto-Abo für den Fuhrpark?

Will ein Unternehmen nicht längerfristig Kapital binden, wie es beispielsweise beim Leasing der Fall ist, kann das Auto-Abo eine alternative Beschaffungsform sein. Das Unternehmen kann über ein Abo-Modell flexibel testen, welcher Fahrzeugtyp sich zukünftig für die Flotte eignet. Werden nur für wenige Monate ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge benötigt, können diese per Abonnement beschafft werden. Das kann der Fall sein, wenn Mitarbeiter saisonal bedingt mobil sein müssen oder Mitarbeiter erstmal ausschließlich für die Dauer ihrer Probezeit ein Dienstfahrzeug brauchen.

Der Fuhrparkmanager wird entlastet, da das Auto-Abo quasi ein All-inclusive-Paket ist. Das Fahrzeug muss nicht zugelassen, keine Versicherung neu abgeschlossen und der Reifenwechsel organisiert werden. All das und mehr ist bereits im Abo-Preis inkludiert. Was jedoch mitunter zu beachten ist, sind besondere Anforderungen oder Ausstattungen. Es sollte geklärt sein, ob das abonnierte Fahrzeug beispielsweise einen Anhänger führen darf, sollte mit dem Fahrzeug ab und an viel transportiert werden müssen.

Wird das Fahrzeug ausschließlich geschäftlich genutzt, muss der Dienstwagenfahrer nichts beachten. Die Versteuerung liegt beim Arbeitgeber. Schließt der Überlassungsvertrag für das abonnierte Fahrzeug jedoch Privatnutzung ein, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden – genau wie bei geleasten Dienstwagen auch.

Der Auto-Abo-Anbieter ist in der Regel Halter des Fahrzeugs. Daher muss dieser eine regelmäßige Kontrolle der Führerscheine wahrnehmen. Eine einmalige Prüfung des Führerscheins des Abonnenten zu Beginn des Abos (also bei der Anmeldung) reicht nicht aus, um die Halterpflicht zu erfüllen, wenn der Abonnent über Monate hinweg Fahrzeuge des Auto-Abo-Anbieters nutzt. Die Führerscheinkontrolle sollte, so die Empfehlung der Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder, einmal im Jahr stattfinden, das wäre ausreichend. Eine Kontrolle mindestens zweimal im Jahr ist jedoch üblich und der Arbeitgeber mit mindestens zwei Kontrollen pro Jahr auf der rechtssicheren Seite. Grundlage für die Empfehlung der Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder ist ein Aufsatz in der Fachzeitschrift Deutsches Autorecht vom ADAC von 2008 von Mielchen/Meyer zur Führerscheinkontrolle bei Dienstwagen. Der Auto-Abo-Anbieter kann seine Halterpflicht nicht auf den Fahrer übertragen. Die Pflichten seitens des Arbeitgebers, die den Arbeitsschutz betreffen, die einmalige Einweisung in das abonnierte Fahrzeug und die regelmäßige Fahrerunterweisung, müssen von diesem erfüllt werden.

 

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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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