Geldwerter Vorteil: Fahrtenbuch vs. 1-Prozent-Regelung

Geldwerter Vorteil: Fahrtenbuch vs. 1-Prozent-Regelung
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Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen einen Firmenwagen in Aussicht? Der verlockende Anreiz mit praktischem Privatnutzen kann sich schnell als steuerlicher Lohnfresser entpuppen. Daher sollten Sie wissen, welche Methode der Versteuerung sich für Sie mehr lohnt: Die pauschale Regelung (1-Prozent-Regelung) oder die oft günstigere, kilometergenaue Abrechnung per Fahrtenbuch.

Inhaltsverzeichnis:

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die private Nutzung des Dienstwagens gilt als geldwerter Vorteil. Dieser muss in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden.
  • Die Besteuerung des Dienstwagens kann mittels Ein-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch ermittelt werden.
  • Wer seinen Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent geschäftlich nutzt, für den ist die Fahrtenbuch-Methode am geeignetsten, da hier nur die tatsächlichen Privatfahrten abgerechnet werden.

Was versteht man unter geldwertem Vorteil?

Beim geldwertem Vorteil handelt es sich um eine Form der Vergütung des Arbeitgebers, die über den reinen Lohn hinausgeht und dem Arbeitnehmer nicht in Geld ausgezahlt wird. Diese Leistungen werden über die Lohnabrechnung versteuert.

Der geldwerte Vorteil ist immer der Betrag, den der Arbeitnehmer für eine Sachleistung bezahlen müsste, wenn er diese selbst finanzieren würde. Dieser geldwerte Vorteil gilt nach Paragraf 8 Einkommensteuergesetz als Einnahme und ist damit steuer- und sozialabgabepflichtig.

Was fällt alles unter den geldwerten Vorteil?

  • private Nutzung des Firmenwagens
  • E-Bikes und Fahrräder werden mit 0,25 Prozent versteuert
  • Rabatte oder kostenfreier Erwerb von Waren oder Dienstleistungen über den Arbeitgeber (der Steuerfreibetrag liegt hier bei 1.080 Euro)
  • Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg über Aktien
  • Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitsweg oder Dienstreisen
  • kostenloses Mittagessen der Kantine
  • private Nutzung von IT-Ausstattung (muss nur der Arbeitgeber als geldwerter Vorteil versteuern)
  • Tankgutscheine
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Jobtickets

Warum bieten Arbeitgeber geldwerte Vorteile an?

Der geldwerte Vorteil stellt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine Win-Win-Situation dar. Arbeitgeber können so die Mitarbeiterbindung und die Arbeitgeberattraktivität stärken. Für Arbeitnehmer kann sich durch die zusätzlichen Leistungen die Work-Life-Balance verbessern. Außerdem senkt er für beide Seiten Steuern und Abgaben in der Lohnabrechnung.

Die Pauschalversteuerung des Dienstwagens nach der 1-Prozent-Regelung

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, erhält dadurch einen geldwerten Vorteil. Dieser muss, wie jedes andere Einkommen auch, versteuert werden. Eingetragen wird der Dienstwagen als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung in Anlage N im Feld „Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Lohnsteuer Abzug vorgenommen worden ist“. Bei der pauschalen Versteuerung greift die sogenannte „1-Prozent-Regel“. Grundlage ist Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Sie bedeutet, dass der geldwerte Vorteil ein Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens beträgt und angegeben werden muss.

Rechenbeispiel:

Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen ist dabei gleich - in beiden Fällen zählt der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Bei Gebrauchtwagen kann die 1-Prozent-Regelung daher teurer ausfallen, denn es wird nicht mit dem eigentlichen Kaufpreis gerechnet. Wird ein Fahrzeug für bspw. 15.000 Euro gebraucht erworben, hat aber einen Bruttolistenpreis von 45.000 Euro, so beläuft sich die monatliche Steuerlast auf 450 Euro und nicht wie naheliegend auf 150 Euro. Dieser Betrag wird zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Durch das höhere Bruttogehalt erhöht sich auch die abzuführende Lohnsteuer.

Für die Besteuerung von Elektrofahrzeugen gilt abweichend die 0,5 Prozent-Regelung für Autos mit einem Bruttolistenpreis von über 70.000 Euro oder die 0,25 Prozent-Regelung für E-Autos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro. Diese Sonderbedingung für E-Autos besteht nach aktuellem Stand bis Ende 20230.

Für wen lohnt sich die 1-Prozent-Regelung?

Im Falle einer besonders hohen betrieblichen Nutzung ist die Pauschalversteuerung von Nachteil. So wird durch die pauschale Berechnung gegebenenfalls von einer höheren privaten Nutzung ausgegangen als tatsächlich der Fall. Es gilt: Je niedriger der private Nutzen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versteuerung per Fahrtenbuch die günstigere Variante ist. Die 1-Prozent-Regelung bietet sich außerdem an, wenn man sein Auto zu einem niedrigen Neupreis gekauft hat, da die Steuerlast dann nicht so hoch ausfällt.

Kilometergenau versteuern mit der Fahrtenbuch-Methode

Alternativ dazu kann der geldwerte Vorteil auch mittels eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Mit dem Fahrtenbuch wird kilometergenau dokumentiert, wie hoch die tatsächliche private Nutzung des Fahrzeugs ist und anteilig danach die genaue Steuerlast berechnet. Das Einsparpotential liegt hier oft im vierstelligen Bereich. Um Manipulation vorzubeugen bestehen allerdings einige Vorgaben an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch von Seiten der Finanzbehörden.

Wann und für wen lohnt sich die Fahrtenbuch-Methode?

Die Fahrtenbuch-Methode lohnt sich vor allem für Personen, die ihren Firmenwagen überwiegend geschäftlich und nur selten privat nutzen. Denn hier wird nur der tatsächliche Anteil der Privatfahrten versteuert, was oft zu einer geringeren Steuerlast führt als bei der pauschalen 1-Prozent-Methode. Der Aufwand ist jedoch höher, da jede Fahrt im Fahrtenbuch genau dokumentiert werden muss. Private und geschäftliche Fahrten müssen hier eindeutig voneinander getrennt wirden. Gerade für Selbstständige und Dienstwagenfahrer, die ihr Fahrzeug hauptsächlich für Firmenfahrten nutzen, kannn diese Methode sinnvoll sein.

Mehr zum Fahrtenbuch als Möglichkeit der Versteuerung:


Sonja Riepe

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