Arbeitsmedizinische Vorsorge: Top 5 Begriffe

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Top 5 Begriffe
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Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst viele Regeln und Grundlagen, die Sie einhalten müssen, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Aber was umfasst die arbeitsmedizinische Vorsorge und was versteckt sich hinter den Bezeichnungen G25, G46 oder G37?

1. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst alle Bereiche des Körpers, bei denen Schäden durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Dabei handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme, damit arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer zu schützen und wird durch die Berufsgenossenschaft sowie die DGUV bestimmt. Durchgeführt wird die arbeitsmedizinische Untersuchung in der Regel von einem Betriebsarzt.

Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese wird individuell für jedes Unternehmen und die verschiedenen Tätigkeitsfelder erstellt. Sie entscheidet auch darüber, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Pflichtvorsorge gehört oder als Angebotsvorsorge zur Verfügung gestellt werden muss. Danach richtet sich auch, ob der Arbeitnehmer diese durchführen lassen muss oder nicht.

Eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Wunschvorsorge. Eine Übersicht zu den unterschiedlichen Modellen und den speziellen G-Untersuchungen finden Sie in unserem Beitrag:

2. Arbeitsmedizinische Vorsorge – G25

Pflichten und Angebot: Die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25-Untersuchung) kann unter Umständen erforderlich sein und wird vom Arbeitgeber durchgeführt. Allgemein kann der Arbeitgeber aber selbst entscheiden, ob er eine Eignungsprüfung durchführen möchte. Die Arbeitnehmer müssen der Durchführung einer Eignungsuntersuchung zustimmen, jedoch ohne dabei Benachteiligung zu befürchten.

Aufgabe und Ziel: Die Untersuchung soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer körperlich und auch geistig gesund ist. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit für Unfälle und Schäden für den Arbeitnehmer zu verringern. Sollte trotz Untersuchung ein Unfall passieren, können alle Beteiligten eine vorherige Befähigung nachweisen und die nötigen Versicherungen übernehmen.

Für wen: Die Vorsorge richtet sich maßgeblich an Mitarbeiter, die als Tätigkeit Fahrzeuge oder Maschinen bedienen. Hierunter fallen unteranderem auch Kraft- und Schienenfahrzeuge, sowie Förder- und Hebefahrzeuge.

Die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten wird immer noch häufig mit der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung verwechselt. Woran das liegt und wie die beiden sich voneinander unterscheiden, haben wir in unserem Beitrag für Sie genauer zusammengefasst:

 

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3. Arbeitsmedizinische Vorsorge – G46


Pflichten und Angebot: Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G46 zählt zu den allgemeinen Angebotsvorsorgen und ist daher nur bedingt verpflichtend durchzuführen. Eine Verpflichtung zur Durchführung tritt erst in Kraft, wenn diese durch die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen vorgegeben wird.

Aufgabe und Ziel: Die Vorsorgeuntersuchung G46 prüft das Muskel-Skelett-System auf mögliche Schäden, die durch die Arbeit entstehen können.

Für wen: Sinnvoll ist die Untersuchung für Mitarbeiter, die während ihrer täglichen Arbeit mit Lastenhandhabung zu tun haben, immer wieder die gleichen Bewegungen durchführen oder eine (unnatürliche) Haltung über einen längeren Zeitraum einnehmen.

Möchten Sie wissen, was genau bei der Untersuchung überprüft wird und in welchen Branchen die Durchführung verpflichtend sein kann, dann lesen Sie hierzu mehr in unserem Beitrag:

4. Arbeitsmedizinische Vorsorge – G37


Pflichten und Angebot: Bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorge G37 handelt es sich um eine Angebotsvorsorge, die dem Arbeitnehmer vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden muss. Dem Mitarbeiter ist aber selbst überlassen, ob er diese wahrnehmen möchte oder nicht.

Aufgabe und Ziel: Bei der Untersuchung wird die Sehschärfe des Mitarbeiters getestet. Außerdem werden die die Bedingungen am Arbeitsplatz bewertet und Abstände ggf. korrigiert. Ziel ist es das Sehvermögen der Arbeitnehmer zu erhalten und früh zu erkennen, ob Hilfsmittel die Augen entlasten können.

Für wen: Als arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung richtet sich diese hauptsächlich an Arbeitnehmer, die viel vor einem Bildschirm arbeiten. Hierunter fallen u. a. Sachbearbeiter, Bildverarbeitung oder Bildbearbeitung ebenso wie Datenerfassung. Bei der Untersuchung wird jedoch nicht nur die Sehschärfe getestet, sondern auch die Bedingungen am Arbeitsplatz bewertet und Abstände ggf. korrigiert.

Welche anderen Bereiche ggf. auch zur Risikogruppe gehören können und weitere Informationen, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema:

5. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Gesunder Rücken


Nicht nur bei Mitarbeitern, die mit Maschinen, Lasten oder Fahrzeugen arbeiten, können körperliche Beschwerden auftreten. Auch die klassische Schreibtischarbeit birgt Gefahren für das Muskel-Skelett-System. Besonders gefährdet durch die fehlende Bewegung ist der Rücken. Teil des Arbeitsschutzes ist es auch die Arbeitnehmer zu informieren. So werden sie für die richtige Haltung sensibilisiert und können selbst aktiv vorbeugen.

Welche Tipps und Tricks es dafür gibt, haben wir in unserem Beitrag für einen gesunden Rücken zusammengefasst:

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Sarah Brüdigam

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