Fahrzeugleasing: Steckbrief

Die beliebteste Variante der Fahrzeugbeschaffung im Fuhrpark stellt das Leasing dar. Wir haben einen Steckbrief mit den wichtigsten Informationen und Tipps rund um das Fahrzeugleasing zusammengestellt.

Was ist Leasing?

Beim Fahrzeugleasing wird ein Fahrzeug für einen festgelegten Zeitraum vom Leasingnehmer „gemietet“. Leasingverträge gibt es ab einer Laufzeit von 24 Monaten. Das Fahrzeug bleibt dabei Eigentum des Leasinggebers (i. d. R. eine Bank oder eine Leasinggesellschaft). Dieser überlässt dem Leasingnehmer das Fahrzeug gegen eine monatliche Gebühr, die Leasingrate.

Wie funktioniert Leasing?

Beim Fahrzeugleasing handelt es sich um eine Finanzierungsform für Kraftfahrzeuge. Das Kraftfahrzeug wird als Leasingobjekt vom Leasinggeber gegen eine monatliche Zahlung (Leasingrate) und auf einen begrenzten Zeitraum begrenzt an den Leasingnehmer übergeben. Dieser erhält für diesen Zeitraum das Nutzungsrecht über das Fahrzeug. Fahrzeugeigentümer bleibt jedoch weiterhin der Leasinggeber. Am Ende der Leasinglaufzeit kann der Leasingnehmer das Fahrzeug zum Restwert kaufen oder an den Leasinggeber zurückgeben.

Geringe Rate, guter Vertrag?

Die Höhe der Leasingrate hängt von Faktoren wie dem Anschaffungswert des Fahrzeugs, dem kalkulatorischen Restwert, der Laufleistung und der Vertragslaufzeit ab. Sprich, über die Rate wird mitunter der Wertverlust des Fahrzeugs finanziert. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht von kleinen Raten locken lassen – dann zahlen Sie am Ende drauf, weil z. B. die Fahrleistung zu gering ist oder die Schlussraten hoch sind. Anstelle sich an der Leasingrate zu orientieren, sollten Sie den Leasingfaktor im Blick haben. Der Leasingfaktor gibt das Verhältnis vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zur Leasingrate an. Mithilfe des Leasingfaktors können Sie verschiedene Angebote – mit gleichen gewünschten Voraussetzungen, wohlgemerkt – miteinander vergleichen.

Gibt es verschiedene Leasingvarianten?

Beim Leasing haben Sie die Wahl zwischen der offenen und der geschlossenen Kalkulation.

Offene Kalkulation: Der Restwert des Leasingobjekts sowie die Leasingdauer werden von Leasinggesellschaft und Leasingnehmer definiert. Endet der Leasingvertrag, muss das Leasingobjekt, bspw. Fahrzeug, an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Dieser beauftragt in der Regel einen Gutachter, um den dann aktuellen Marktwert zu bestimmen. Der Leasingnehmer muss schließlich entweder einen errechneten Minderwert ausgleichen oder ihm wird ein Mehrerlös (gemäß Leasingerlass sowie § 39 Abgabenordnung; i. d. R. zu 75 Prozent , zu 100 Prozent bei einem Anschlussvertrag) ausgezahlt.

Geschlossene Kalkulation: Zusätzlich zur Leasingdauer wird eine Gesamtkilometerleistung vereinbart. Daher wird diese Leasing-Variante auch Kilometer-Vertrag genannt. Bei der Rückgabe des Leasingobjekts werden die standardmäßigen 2.500 Mehr-/Minderkilometer in der Regel berücksichtigt. Wie auch bei der offenen Kalkulation kann es sein, dass der Leasingnehmer (darüberhinausgehende) Mehrkilometer ausgleichen muss oder der Leasinggeber Minderkilometer zurückzahlt (zwischen 0,02 und 0,03 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung).

Egal ob offene oder geschlossene Kalkulation: Bei beiden Abrechnungsarten gilt eine fest vereinbarte monatliche Leasingrate.

Welche Leasing-Modelle gibt es?

Es gibt verschiedene Leasing-Vertragsmodelle, zwischen denen ein Unternehmen wählen kann, zum Beispiel die Restwertabrechnung oder die Kilometerabrechnung. Letztere ist das beliebteste Modell. Beim Kilometerabrechnungsmodell bestimmen die Vertragslaufzeit und die festgelegte jährliche Laufleistung die individuelle Leasingrate. Wird die vereinbarte Kilometerlaufleistung überschritten, muss der Leasingnehmer einen vordefinierten Mehrkilometersatz zahlen. Wenn Sie sich für einen Kilometer-Vertrag entschieden haben, sollten Sie darauf achten, dass die Kosten für Mehrkilometer nicht der Erstattung für Minderkilometer übersteigen. Anders als bei der Restwertmethode trägt der Leasingnehmer bei Kilometer-Verträgen bei Vertragsende keinerlei Restwertrisiko und auch das Verkaufsrisiko trägt der Leasinggeber.

Für Fuhrparkmanager kann es nützlich sein, Fahrerprofile zu erstellen. So kann besser abgeschätzt werden, wie viel durchschnittlich bspw. ein Kollege aus dem Vertrieb fährt und wie viele Kilometer eine Kollegin aus der Personalabteilung zurücklegt für Ihre Tätigkeiten.

Wie lange laufen Leasingverträge und was kommt danach?

Die meisten Leasingverträge laufen zwischen drei und fünf Jahren. Am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit wird das Fahrzeug zurückgegeben. Die Rückgabe des Fahrzeugs sollten Sie gut vorbereiten. Wurde das Fahrzeug pfleglich behandelt und ist kein Schaden entstanden, müssen Sie diesen nicht finanziell ausgleichen. Sollten mehr als die gewöhnlichen Gebrauchsspuren am Fahrzeug im Laufe des Leasings entstanden sein, können Sie das Fahrzeug vor der Rückgabe auf eigene Kosten reparieren und aufbereiten lassen. Handelt es sich um kleine Beschädigungen, kann mit Smart Repair einiges ausgerichtet werden und Sie müssen nicht allzu tief in die Tasche greifen. Mehr zur Rückgabe von Leasingfahrzeugen finden Sie in unseren Beiträgen:

Im Idealfall schreiben Sie in den Dienstwagenüberlassungsvertrag, was Gebrauchsspuren sind. Diese Information können Sie aus dem Leasingvertrag entnehmen und an Ihre Fahrer weitergeben. Außerdem sollten die Fahrer Ihre Dienstfahrzeuge regelmäßig reinigen und Schäden dem Fuhrparkmanagement melden. Es ist auch möglich, vertraglich festzuhalten, dass die Dienstwagenfahrer an Rückgabeschäden beteiligt werden.

Alternativ können sich Leasinggeber und Leasingnehmer auch für eine Kauf- oder Vertragsverlängerungsoption entscheiden. Im Falle eines Kaufs tritt der Leasinggeber die Eigentumsrechte an den Leasingnehmer ab.

Wofür auch immer Sie sich entscheiden: Unterschreiben nichts, was Sie nicht verstehen und unterschreiben Sie nichts vorab. Vorsicht geboten ist bei der GAP-Deckung, einer Zusatzversicherung (engl. guaranteed asset protection, dt. garantierter Vermögensschutz). Diese sollte den Neuwert des Fahrzeugs abdecken, nicht dessen Wiederbeschaffungswert. Kommt es beispielsweise recht früh zu einem Totalschaden und zahlt die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert, müssen Sie aufgrund der schnellen Wertminderung bei Neuwagen viel Geld investieren, um die Lücke (engl. gap) zwischen Neuwert und Wiederbeschaffungswert selbst zu finanzieren.

Welche Vor- und Nachteile hat Leasing?

Zu den Vorteilen von Leasing zählt die Planbarkeit der monatlichen Kosten. Zudem stehen regelmäßig neue Fahrzeugmodelle zur Verfügung, über deren Veräußerung man sich am Ende der Vertragslaufzeit keine Gedanken machen muss. Leasinggesellschaften bieten darüber hinaus oftmals Serviceleistungen wie Reifenservices, Schadenmanagement oder Lösungen zur elektronischen Führerscheinkontrolle an – es sei denn, Sie entscheiden sich für ein reines Finanzleasing. Dann müssen Sie sich selbst um diese Aufgaben kümmern. In jedem Fall sollten Sie sich ausrechnen, welche Option für Ihr Unternehmen besser ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie Steuervorteile mitnehmen können. Sie können die auf die Leasingraten fällige Umsatzsteuer als Vorabsteuer geltend machen. Zudem sinkt die betriebliche Steuerlast, da die Ausgaben für die Leasingraten als Betriebsausgaben den Gewinn schmälern. Wie der Dienstwagen und der Arbeitsweg richtig in der Steuererklärung angegeben werden, erklären wir im dazugehörigen Beitrag.

Dem gegenüber stehen eine geringere Flexibilität als beim Autokauf aufgrund der festen Vertragslaufzeit und nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Bestimmung des Versicherungsumfangs. Ist mehr Flexibilität gewünscht, könnte auch ein Auto-Abo eine Option für Ihren Fuhrpark sein. 

 

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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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