Bei einem Abschleppen des Fahrzeugs ist immer der Grund ausschlaggebend für das weitere Vorgehen. Es ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug widerrechtlich abgestellt und somit selbstverschuldet abgeschleppt wurde oder ob eine Panne eine Weiterfahrt unmöglich macht. Letztendlich ist Abschleppen eine teure Angelegenheit. Rechtliche Grundlagen rechtfertigen ein Abschleppen, aber wer trägt die Kosten?
Inhaltsverzeichnis:
- In welchen Fällen kann ein Fahrzeug abgeschleppt werden?
In welchen Fällen kann ein Fahrzeug abgeschleppt werden?
Um ein Auto abschleppen zu lassen, müssen mehrere Faktoren zutreffen. Sowohl die StVO als auch das BGB geben ganz genau vor, wann ein Fahrzeug von der Polizei oder einem Privatgrundstück abgeschleppt werden darf. Allerdings gibt es zusätzlich zu der rechtlichen Lage noch weitere Dinge, an die man denken sollte, bevor ein Abschleppunternehmen verständigt wird.
Verstöße gegen StVO und BGB
Verstöße gegen die StVO im öffentlichen Raum
Nicht immer wird ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug abgeschleppt. Oft kommt der Fahrer oder Halter mit einem Strafzettel davon. Anders verhält es sich, wenn u. a. Straßen blockiert und Fahrzeuge zugeparkt werden oder eine Gefährdung des Verkehrs gegeben ist. Ebenfalls abgeschleppt werden darf im absoluten Halteverbot und wenn ein Fahrradweg blockiert wird. Für solche Situationen ist die Polizei zuständig. Sie beurteilt nach Paragraf 12 der StVO, ob hier ein Abschleppen oder auch nur Versetzen des Fahrzeugs notwendig ist und stellt die Verhältnismäßigkeit sicher. Allgemein gilt:
- Sind Sie vor dem bereits gerufenen Abschleppdienst am Fahrzeug, muss die Leerfahrt trotzdem bezahlt werden.
- Die Höhe der Abschleppkosten kann regional variieren, muss aber verhältnismäßig sein.
- Die Abschleppkosten sind unabhängig von dem Ausgang des Ordnungswidrigkeitsverfahren zu zahlen.
Verstöß gegen das BGB auf privaten Flächen
Sollte ein fremdes Fahrzeug auf einem privaten Grundstück parken, darf dieses durch den Grundstückseigner abgeschleppt werden. Zu unterscheiden ist allerdings, ob das Parken an Regeln gebunden ist oder das Fahrzeug auf dem Grundstück einer Privatperson steht. Während ein Supermarkt oder Firmengelände erst abschleppt, wenn ein Fahrer gegen die allgemein sichtbaren Regeln verstoßen hat, darf ein Fahrzeug, welches auf einem privaten Grundstück parkt, jederzeit durch den Grundstücksbesitzer abgeschleppt werden. Sichergestellt wird dies in Paragraf 858 Absatz 1 BGB.
Um sicherzustellen, dass der Grundstückseigner sich nicht strafbar macht, sollten folgende Tipps vor dem Abschleppen berücksichtigt werden:
- Klären Sie, ob die Fläche als Privatgrundstück erkannt werden kann, ansonsten kennzeichnen Sie sie gut sichtbar.
- Schauen Sie sich um, vielleicht ist der Fahrer in der Nähe oder bei einem Nachbarn zu Besuch.
- Machen Sie eindeutige Fotos von dem Fahrzeug auf Ihrem Grundstück bzw. der Behinderung durch das geparkte Fahrzeug.
- Fotografieren Sie das Fahrzeug und bereits vorhandene Schäden, falls durch das Abschleppen ein Schaden entsteht.
- Sie dürfen einen Abschleppdienst rufen, gehen aber meist in Vorkasse und müssen sich das Geld vom Fahrzeughalter zurückholen.
Ein Zustellen oder Einparken eines Falschparkers ist auch auf einem privaten Grundstück nicht zulässig. Man macht sich der Nötigung strafbar.
Auto nach Panne abschleppen lassen
Wann wird ein Fahrzeug vom Pannendienst abgeschleppt?
Wenn das Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr weiterfahren kann, bleibt oft nichts anderes übrig als den Abschleppdienst zu rufen. Zusätzlich zu den Reparaturkosten muss der Halter nun auch noch die Abschleppkosten bezahlen. Wer bei der Versicherung vorgesorgt hat, braucht sich hier aber keine Sorgen zu machen. Viele Kfz-Versicherungen bieten Hilfe bei Pannen und beim Abschleppen an. Ebenso können sie das Bergen eines verunfallten Fahrzeugs veranlassen. Dieser Service kann in der Regel durch einen Schutzbrief bei der Versicherung hinzugebucht werden und ersetzt die Mitgliedschaft in einem Automobilclub. Ein Anruf bei der Versicherung reicht und sie organisieren ein Abschleppunternehmen. Ob der Halter einen Anteil bezahlen muss oder nicht, hängt von dem zuvor gewählten Tarif ab.
Wie kann man das Auto selbst abschleppen und worauf muss man achten?
Ein selbstständiges Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit einem Abschleppseil oder einer Abschleppstange ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist. Dies kann durch einen defekten Motor, eine kaputte Elektronik oder den Verlust von Kühlflüssigkeit der Fall sein.
Voraussetzungen für das Abschleppen durch ein weiteres Fahrzeug sind:
- Das Fahrzeug muss mindestens von zwei Personen abgeschleppt werden, denn auch das liegengebliebene Fahrzeug braucht einen Fahrer. Einen gültigen Führerschein benötigt nur die Person in dem funktionierenden Pkw. Trotzdem ist es zu empfehlen, wenn auch der Fahrer im Pannenfahrzeug einen gültigen Führerschein besitzt.
- Der Warnblinker muss funktionieren und bei beiden Fahrzeugen angeschaltet sein.
- Die Lenkanlage muss funktionieren. Ein Ausfall der Servolenkung ist kein Problem.
- Die Bremsen müssen intakt sein.
- Das Fahrzeug sollte nicht elektrisch betrieben sein.
Wo genau das Abschleppseil oder die Abschleppstange angebracht werden müssen, steht bei jedem Fahrzeug in der Betriebsanleitung. Zusätzlich muss die Abschleppvorrichtung mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden, damit diese auch für Fußgänger und Radfahrer sichtbar ist. Außerdem sollte bei einem Abschleppseil darauf geachtet werden, dass das Seil nicht länger als fünf Meter und als Abschleppseil für Pkws ausgezeichnet ist. Außerdem muss das zulässige Gesamtgewicht des Seils berücksichtigt werden. Eine Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen gibt es nicht, allerdings kann der Fahrer bei niedriger Geschwindigkeit besser reagieren und Unfälle so vermeiden.
Abschleppen aufgrund von einem leer gefahrenen Tank ist nicht zulässig. In diesem Fall muss der Pannendienst oder eine andere Person Ihnen die benötigte Menge an Benzin bringen.
Abschleppen auf der Autobahn
Ein liegengebliebenes Fahrzeug darf auch ohne Pannendienst von der Autobahn abgeschleppt werden. Voraussetzungen dafür sind die bereits oben erwähnten Punkte sowie das Verlassen der Autobahn bei der nächsten Ausfahrt. Ist ein Auto außerhalb einer Autobahn liegen geblieben, darf dieses nicht auf eine Autobahn auffahren. Verankert sind diese Vorschriften in Paragraf 15a der StVO.
Besonderheiten beim Abschleppen: Was muss man beachten?
E-Auto
E-Autos und auch Hybride sollten immer von einer geschulten Fachkraft abgeschleppt werden. Eigenständiges Handeln und Abschleppen kann lebensgefährlich sein, da das Fahrzeug weiter unter Strom stehen und ein Stromschlag tödlich sein kann. Zusätzlich kann eine falsche Handhabung das Fahrzeug nachträglich beschädigen und die Reparaturkosten weiter erhöhen. Das Rufen eines Abschlepp- oder Pannendienstes ist in diesen Fällen also unumgänglich.
Weitere Informationen zu der Sicherheit von Elektroautos in unserem Beitrag:
Schäden nach dem Abschleppen
Entsteht beim Abschleppen ein Schaden, ist die Lösung häufig kompliziert und ein längerer Prozess. Oft hängt eine Übernahme des Schadens beim Abschleppen mit dem Auftraggeber zusammen. 2014 gab es dazu vom BGH eine richtungsweisende Entscheidung.
Auftraggeber | Regelung |
Privatperson | Der Abschleppdienst wurde von dem Halter des Fahrzeugs beauftragt und kann nachweisen, dass der Schaden vorher nicht da gewesen ist. Das Abschleppunternehmen haftet für den Schaden. |
Polizeibehörde im Auftrag für die Stadt | Das Abschleppunternehmen gilt hier als „Erfüllungshilfe der hoheitlich tätigen Verwaltung“ und muss somit für den Schaden nicht aufkommen. Die Stadt haftet für den Schaden am Fahrzeug. |
Automobilclub oder Versicherung | Ähnlich wie beim Abschleppen für die Stadt hat der Halter hier keinen direkten Vertrag mit dem Abschleppdienst. Eine Schadensersatzforderung durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht ist nicht möglich. Ein Schadenersatzanspruch ist nichtsdestotrotz durch die widerrechtliche Beschädigung gegeben. Allerdings muss der Halter unter Umständen den Schaden nachweisen. |
Abschleppregelung im Fuhrpark
Für einen Dienstwagen sind die Regelungen bei der Pannenhilfe von der Firma und den getroffenen Abmachungen im Überlassungsvertrag abhängig. Neben einer Versicherung, die bei Unfällen mit dem Firmenwagen die Kosten voll oder anteilig übernimmt, sollte auch geklärt sein, wer die Kosten für eine Panne oder ein abgeschlepptes Firmenfahrzeug zahlt. Alle nötigen Unterlagen zum Pannenservice sollten sich im Fahrzeug befinden, damit der Arbeitnehmer auch bei einer Privatfahrt den Abschleppdienst kontaktieren kann. Wie die Kosten hier verteilt werden, ist individuell abhängig vom Leasinggeber und dem Fuhrparkmanagement.
Bei einem widerrechtlich abgestellten Firmenwagen, der durch die Polizei oder eine Privatperson abgeschleppt wird, kommt der Fahrer selbst für die entstandenen Abschleppkosten sowie mögliche Bußgelder auf. Dabei ist es irrelevant, ob das Fahrzeug privat oder geschäftlich im Einsatz war.
Auto abgeschleppt: Wie hoch sind die Kosten und wer muss zahlen?
Was kostet Abschleppen?
Ein Fahrzeug kann aus zwei Gründen abgeschleppt werden, zum einen, weil es falsch abgestellt wurde oder weil es nicht mehr weiterfahren kann bzw. darf. Von wem die Kosten getragen werden, ergibt sich meist aus der Situation. Grundsätzlich ist ein Pannenservice oder Abschleppdienst selten günstig. Diese übergeordneten Faktoren bestimmen den Preis beim Abschleppen durch eine Panne:
- Region: Die Kosten sind von Region zu Region unterschiedlich und können einen Preisunterschied von mehreren hundert Euro ausmachen.
- Wochentag und Uhrzeit: Abschleppdienste haben einen Notdienst und stehen daher 24/7 zur Verfügung. Sonntagmorgen um vier ist der Pannendienst teurer als an einem regulären Wochentag zu einer normalen Tageszeit.
- Kilometer: Eine Panne, die auf einer längeren Fahrt weiter weg von dem eigentlichen Wohnort passiert, kann besonders teuer werden. Die Strecke, die der Abschlepper bis zur nächsten Werkstatt zurücklegen muss, wird extra berechnet.
- Zugänglichkeit des Fahrzeugs bspw. bei einer Bergung: Ist ein Fahrzeug z.B. durch einen Unfall in einen Graben gerutscht oder liegt auf dem Dach, braucht der Abschlepper eventuell eine andere Ausrüstung und ggf. Hilfe durch eine zweite Person.
Wird das Fahrzeug abgeschleppt, weil es falsch geparkt wurde, kommen zu den bereits genannten Kosten noch weitere hinzu. Allerdings verringern sich Kosten für die gefahrenen Kilometer, da das Fahrzeug in keine Werkstatt, sondern zu einer Sammelstelle vor Ort gebracht wird.
Im Detail:
- An- und Abfahrtskosten, Abschleppen
- Prüfung und Protokollierung von Schäden
- Verwahrung des Fahrzeugs, Standgebühr
- Ermittlung des Fahrers
- Verwaltungskosten
Sollte der Abschleppdienst bereits bestellt worden sein und der Fahrer vorher auftauchen, muss auch die Leerfahrt bezahlt werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kostenübernahme ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum eindeutig. Der Falschparker muss in der Regel zahlen, allerdings ist die Organisation nicht so einfach und es gibt ein paar Dinge zu beachten:
Ist der Auftraggeber | Wer muss zahlen? |
… der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Fahrzeug falsch abgestellt wurde. | Der Auftraggeber muss ggf. für das Abschleppen des fremden Fahrzeugs in Vorkasse gehen und sich das Geld vom Fahrer zurückgeben lassen. |
… der Eigentümer eines Parkplatzes der unter besonderen Regeln von anderen benutzt werden darf. | Hier kann die Vorgehensweise variieren. Es kann sein, dass der Falschparker den Betrag nicht bei dem Eigentümer des Parkplatzes entrichten muss, sondern direkt bei dem beauftragten Abschleppunternehmen. Die Wahl obliegt dem Abschleppunternehmen. |
… Polizeibehörde im Auftrag für die Stadt. | Der Falschparker muss die Rechnung direkt bei der Abholung seines Fahrzeugs bei der zentralen Verwahrstelle begleichen. |
Abschleppunternehmen können nicht einfach eine beliebige Summe für die Dienstleistung verlangen. 2014 entschied das Amtsgericht München nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, dass die Kosten auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß zu begrenzen sind. Dieses richtet sich nach den vorherrschenden Preisen vor Ort.
Für alle Situationen gilt es, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Sollte das eigene Fahrzeug zugeparkt worden sein und die Dringlichkeit, das Fahrzeug zu nutzen, ist nicht gegeben, sollte auf einen Abschleppdienst verzichtet werden. Ein Bußgeld durch die Polizei kann dennoch drohen.