7 Tipps zum Fahren bei tiefstehender Sonne

Sie kennen es bestimmt: Es ist Herbst, es wird früher dunkel und Sie werden bei der Fahrt durch die tiefstehende Sonne geblendet. Dadurch reduzieren sich die Sicht und Ihr Reaktionsvermögen. Minimieren Sie das Unfallrisiko Ihrer Dienstwagenfahrer - mit unseren 7 Tipps.

1. Windschutzscheibe sauber halten

Erinnern Sie Ihre Fahrer daran, regelmäßig die Windschutzscheibe von außen und von innen zu reinigen. So wird die Schmutzschicht entfernt, die die Blendeffekte noch verstärkt. Für die Säuberung von innen reicht ein einfacher Glasreiniger.

Wussten Sie schon? Kommt es zu einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall mit einem Dienstwagen, kann der Fahrzeugführer grundsätzlich haftbar gemacht werden. Je nach Verschuldungsgrad des Dienstwagensfahrers liegt die Haftung aber auch beim Arbeitgeber. Alles rund um den Unfall mit dem Dienstwagen, können Sie in diesem Beitrag nachlesen:

Die tiefstehende Sonne gilt bei einem Unfall nicht als Entschuldigung, da der Fahrer seine Fahrweise bei beeinträchtigten Sichtverhältnissen anpassen muss.

2. Scheibenwischer kontrollieren

Die Scheibenwischer sollten regelmäßig geprüft, gereinigt und bei Bedarf ausgetauscht werden. Denn beschädigte Wischblätter ziehen Schlieren und schränken die Sicht ein. Ihre Fahrer sollten außerdem sicherstellen, dass ausreichend Wischwasser eingefüllt ist.

3. Die richtige Brille tragen

Bei tiefstehender Sonne gerät die Sonnenblende an Ihre Grenzen, sodass das Tragen einer Sonnenbrille sinnvoll sein kann. Die Sonnenbrille während der Fahrt ist aber auch umstritten. Es trägt zwar dazu bei, die Blendung zu reduzieren. Gleichzeitig wird aber die gesamte Umgebung abgedunkelt, was dazu führen kann, dass Personen oder Gegenstände auf der Fahrbahn übersehen werden. Die Lösung sind hier entspiegelte Brillengläser, da sie die Lichtreflexe verringern. Klar sollte sein: Ist die Gefahr durch Blendung vorüber, sollte die Sonnenbrille wieder abgesetzt werden.

Auch getönte Autoscheiben können zu einer geringeren Blendungsgefahr beitragen. Doch nicht alle Scheibentönungen sind erlaubt. Welche Vorgaben Ihre Fahrer dabei berücksichtigen müssen, lesen Sie in folgendem Beitrag:

4. Abblendlicht oder Tagfahrlicht einschalten

Selbst, wenn die Sonne im Rücken der Fahrer steht, sollten diese Aufmerksamkeit walten lassen. Zum einen kann die Sonne auch über die Seiten- und Rückspiegel blenden. Zum anderen können entgegenkommende Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Daher sollte das Tagfahrlicht angeschaltet werden, um von anderen Fahrzeugen besser gesehen zu werden. Sobald es dämmert, reicht das Tagfahrlicht nicht mehr aus. Dann muss das Abblendlicht aktiviert werden. Denn beim Fahren ohne Licht, wenn die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind, droht ein Bußgeld.

Informieren Sie sich hier zum eLearning zur Fahrerunterweisung nach UVV und  gestalten Sie die Prozesse in Ihrem Fuhrpark einfach und effizient.

5. Abstand halten und Geschwindigkeit anpassen

Sind die Sichtverhältnisse durch eine tiefstehende Sonne eingeschränkt, ist es besonders wichtig, genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrer einzuhalten. Andernfalls kann es leicht zu einem Auffahrunfall kommen. Es ist außerdem zu empfehlen, einen Gang herunterzuschalten. Allgemein gilt: Vorausschauend und vorsichtig fahren. Im Notfall und wenn es die Verkehrsverhältnisse zulassen, sollten Ihre Fahrer anhalten und warten, bis sich die Sichtverhältnisse bessern.

So schön der goldene Herbst mit seinen bunten Blättern auch sein kann, birgt diese Jahreszeit für Autofahrer auch einige Gefahren. Neben der tiefstehenden Sonne, können z. B. auch Nebel, Wind, Herbstlaub und Nässe das Fahren erschweren. Worauf Sie dabei achten sollten und welche Maßnahmen helfen, haben wir in unserem Beitrag zusammengefasst:

6. Aufrecht sitzen

Ihre Fahrer sollten eine aufrechte Sitzposition einnehmen. Die richtige Sitzposition ist entscheidend, damit die Sonne nicht unterhalb der Sonnenblende hindurch scheinen kann.

7. Regelmäßige Unterweisungen durchführen

Um Unsicherheiten und Unfälle Ihrer Dienstwagenfahrer bei tiefstehender Sonne oder anderen schlechten Sichtverhältnissen zu vermeiden, müssen Sie regelmäßig Fahrerunterweisungen durchführen. Nur so kommen Sie Ihrer Halterpflicht im Fuhrpark nach. LapID kann Sie dabei in Form von E-Learnings unterstützen.
Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.


Sonja Riepe

Sonja Riepe


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