Der verkehrs- und betriebssichere Zustand der Fahrzeuge im Fuhrpark muss regelmäßig überprüft werden. Hierzu dienen sowohl die Hauptuntersuchung als auch die UVV-Fahrzeugprüfung. In welchen Abständen beide Prüfungen durchgeführt werden müssen, erfahren Sie hier.
Kontrollintervalle der UVV-Fahrzeugprüfung
Die UVV-Fahrzeugprüfung ist regelmäßig, mindestens jährlich, für alle Fahrzeuge im Fuhrpark durchzuführen. Sie erfolgt zusätzlich zur Hauptuntersuchung. Neben der Prüfung durch einen Sachkundigen ist das Fahrzeug auch vor jedem Fahrtantritt durch den Fahrer zu prüfen.
Die Intervalle der UVV-Fahrzeugprüfung im Fuhrpark im Überblick:
Art der Kontrolle | Kontrollintervall |
Fahrzeugkontrolle | Jeweils vor Fahrtantritt |
UVV-Fahrzeuge | Alle 12 Monate |
UVV-Hebebühnen | Alle 12 Monate |
UVV-Flurförderfahrzeuge | Alle 12 Monate |
Ladungssicherung Folgeprüfung |
Alle 12 Monate |
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der UVV-Fahrzeugprüfung und eine Übersicht, welche Fahrzeuge zur UVV-Prüfun müssen, finden Sie in unseren Beiträgen:
Kontrollintervalle der Hauptuntersuchung (HU)
Die Hauptuntersuchung ist regelmäßig für jedes Fahrzeug durchzuführen. Je nach Fahrzeugart ergeben sich unterschiedliche Intervalle für die Durchführung der Hauptuntersuchung. Für Nutzfahrzeuge, wie LKW, Busse und Anhänger ist zusätzlich zur HU eine Sicherheitsprüfung vorgesehen. Diese dient v.a. dazu, Verschleißteile frühzeitig auszutauschen. Ein Überblick über die verschiedenen Kontrolltermine:
Art der Kontrolle | Kontrollintervall |
Sicherheitsprüfung | i.d.R. 6 Monate nach der letzten HU |
Hauptuntersuchung (Pkw) | Alle 24 Monate (Bei Neuwagen erfolgt die erste HU nach 36 Monaten) |
Hauptuntersuchung (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) | alle 24 Monate |
Hauptuntersuchung (Nutzfahrzeuge ab 3,5 t) |
alle 12 Monate |
Anhänger bis 750 kg | alle 24 Monate (bei neuen Anhängern erfolgt die erste HU nach 36 Monaten) |
Anhänger bis 3,5 t | alle 24 Monate |
Mietfahrzeuge und Fahrzeuge der kommerziellen Personenbeförderung |
alle 12 Monate |
Busse mit über 8 Sitzplätzen | alle 12 Monate |
Fahrtenschreiber |
alle 24 Monate |
Sie haben den Termin für die HU verpasst? Das kann Konsequenzen nach sich ziehen. In unserem Beitrag haben wir uns genauer mit dieser Thematik befasst:
UVV-Prüfung und HU
Die Fahrzeugprüfung nach UVV und die Hauptuntersuchung sind verschiedene Fahrzeugkontrollen. Steht bei Firmenwagen sowohl eine HU als auch eine UVV-Fahrzeugprüfung an, können beide Kontrollen (je nach Werkstatt) in einem Termin erledigt werden. Für den Nachweis der UVV-Prüfung ist es dann allerdings wichtig, dass diese explizit auf der Rechnung aufgeführt ist. Wo liegen aber die Unterschiede zwischen den beiden Prüfungen? Gibt es weitere Überschneidungen? Diese Fragen haben wir in diesem Beitrag für Sie beantwortet:
Beide Prüfungen dienen dazu, die Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten - sowohl unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit als auch der Betriebssicherheit. Ein Blick auf mögliche Mängel ist daher besonders wichtig. Diese werden von einem Sachverständigen im Prüfbericht dokumentiert. Haben Sie die UVV-Fahrzeugprüfung oder die HU durchführen lassen und es wurden Mängel entdeckt, die Ihnen vorher nicht aufgefallen sind?
Ob Sie weiterhin mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, hängt von der Schwere der Mängel ab. Wir haben übersichtlich nach HU und UVV-Prüfung aufgeschlüsselt, was nun zu tun ist: