DGUV V3 Prüfung: Elektrische Arbeitsmittel

Mit dem wachsenden Einsatz elektrischer Geräte und der zunehmenden E-Mobilität stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorschriften gelten, wie die DGUV V3 Prüfung abläuft und warum speziell für Fuhrparks und Ladeinfrastruktur besondere Sorgfalt gefragt ist.
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DGUV V3 Prüfung: Elektrische Arbeitsmittel © Pixabay.com | stux

 

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick

  • Die DGUV V3 Prüfung stellt sicher, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel ordnungsgemäß und sicher genutzt werden.
  • Die Prüfung muss vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig (meist jährlich) durch eine befähigte Elektrofachkraft erfolgen. Sie ist Pflicht für alle (ortsfesten, ortsveränderlichen und transportablen) elektrischen Betriebsmittel, inkl. Ladekabeln und Ladeeinrichtungen im Fuhrpark.
  • Die Dokumentation der Prüfung ist Pflicht – mit Angaben zu geprüften Objekten, Prüfdaten, Ergebnissen und Prüfer. Bei Missachtung drohen Bußgelder oder Haftung im Schadensfall.
  • Digitale Tools wie das LapID System unterstützen bei Terminmanagement, Fahrer-Erinnerungen, Dokumentation und Archivierung aller Prüfberichte.

Rechtliche Grundlagen der V3 Elektroprüfung

Bereits aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geht hervor, dass elektronische Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden müssen (siehe §§ 14-17 BetrSichV). Ergänzt wird diese Pflicht durch die Regelungen der DGUV Vorschriften 3 und 4.

DGUV Vorschriften 3 und 4 im Detail

Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an gewerbliche Unternehmen, die DGUV Vorschrift 4 ist für Unternehmen der öffentlichen Hand anzuwenden. Insbesondere Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV 3 befasst sich mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Die DGUV Vorschrift besagt:

„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 

1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 

2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“ ( § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3)

Diese Prüfung wird als DGUV V3 Prüfung bezeichnet.

DGUV Information 203-071

Der Begriff „Arbeitsmittel“ umfasst hierbei allerdings nicht alle Gegenstände, von denen elektrische Gefährdungen ausgehen können, daher wurde im Rahmen der DGUV Information 203-071 der Begriff „elektrische Arbeitsmittel“ eingeführt. „Elektrische Arbeitsmittel“ umfassen dabei alle Einrichtungen und sonstige Gegenstände, von denen elektrische Gefährdungen ausgehen können.

Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen und in diesem Zustand erhalten werden. Dazu sind unter anderem wiederkehrende Prüfungen erforderlich. (DGUV Information 203-071)

Die DGUV Information 203-071 befasst sich mit der Organisation von wiederkehrenden Prüfungen für folgende Bereiche:

  • Ortsveränderliche und transportable elektrische Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

Hinweis: Die DGUV Information 203-071 gilt auch für Privatgeräte von Mitarbeitern, die im Unternehmen im Einsatz sind.

VDE Normen

Neben der DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 beinhalten die DIN VDE Normen (Deutscher Verband der Elektrotechniker, Elektroniker und Informationstechniker) weitere Regelungen über die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Die VDE Normen lassen sich dabei nach Berufsgruppen, Branchen und Themen oder nach Sachgebieten unterteilen.

Kommt man der Pflicht zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nicht nach, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei kann es sich um Bußgelder handeln oder auch um die Leistungsfreiheit der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Schadenfall haftet dann das Unternehmen selbst und muss für die Schäden aufkommen.

Begriffsdefinitionen

Als elektrische Betriebsmittel sieht die DGUV Information 203-071 Gegenstände an, „die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie […] Oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen […] dienen.“

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind „Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.“

Transportablen elektrischen Betriebsmitteln sind Mittel, „deren Standort verändert werden kann und die bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht in der Hand gehalten werden.“

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind bspw. Leuchten, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen oder Ladegeräte. Hierunter können auch Ladekabel von Elektrofahrzeugen fallen.

Prüfungspflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Information 203-071 enthält neben der Definition von verschiedenen Begriffen auch Informationen über die DGUV V3 Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Ziel der wiederkehrenden Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands der eingesetzten Geräte. Zudem sollen Mängel frühzeitig erkannt und so Gefährdungen ausgeschlossen werden.

Der Prüfung geht auch hier die Gefährdungsbeurteilung voraus. Diese identifiziert mögliche Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz und im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Aus der Gefährdungsbeurteilung geht anschließend hervor, welche Anlagen und Betriebsmittel in welchen Abständen und durch wen geprüft werden müssen.

Wann und wie oft muss die Elektroprüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel erfolgen?

Die Prüfung muss nach Paragraf 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen und anschließend regelmäßig wiederholt werden. In der Regel ist dann eine jährliche Prüfung erforderlich, das Prüfintervall richtet sich allerdings auch nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung.

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Die V3 Prüfung darf nach DGUV Information 203-071 von Elektrofachkräften durchgeführt werden, die über eine elektrotechnische Fachausbildung verfügen, mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachweisen können und über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

Welche Anforderungen gibt es an den Prüfer und die Art der Prüfung?

Die DGUV Vorschrift 3 enthält Informationen darüber, welche Anlagen und Betriebsmittel in welchen Abständenund durch welchen Prüfer überprüft werden müssen. Zudem gibt die DGUV Vorschrift Informationen darüber, welche Art der Prüfung durchgeführt werden muss.

Anlage / Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel

4 Jahre

Auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen

1 Monat

Auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen und nicht stationären Anlagen

6 Monate arbeitstäglich

Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

Benutzer

Quelle: § 5 Tabelle 1A DGUV Vorschrift 3

Welche Informationen muss die Dokumentation der DGUV V3 Prüfung enthalten?

Auch bei der Prüfung von elektrischen Mitteln ist eine rechtssichere Dokumentation der V3 Prüfung erforderlich. Diese Dokumentation enthält Informationen über den möglichen Weiterbetrieb der Anlage oder des Betriebsmittels sowie mögliche erforderliche Nachrüstungen oder Mängel, die beseitigt werden müssen. Sollte die Anlage oder das elektrische Betriebsmittel nicht mehr einsatzfähig sein, enthält die Dokumentation den Hinweis zur Stilllegung des Geräts.

Darüber hinaus enthält die Dokumentation im Idealfall Angaben zu Messwerten und dem Messverfahren, das bei der Prüfung zugrundgelegt wurde. Folgende Inhalte sind laut DGUV Information 203-071 als Mindestanforderung definiert:

  • Eindeutige Identifikation der Anlage durch Typ, Hersteller, Inventarnummer oder Barcode
  • Datum und Umfang der Prüfung
  • Anlass der Prüfung
  • Ergebnis der Prüfung
  • Frist der Prüfung
  • Prüfer
  • Verwendetes Prüfgerät oder Messinstrument
  • Unterschrift / digitale Signatur

Die Dokumentation der Prüfung kann in Form eines Prüfprotokolls oder Berichts sowie in Form eines Prüfbuchs erfolgen. Auch Gerätekarteien oder Anlageordner sowie Datenbanken sind möglich.

Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln oder nicht stationärer elektrischer Anlagen ist nach Paragraf 14 Absatz 7 BetrSichV das Anbringen einer Prüfplakette erforderlich.

Was kostet die V3 Prüfung?

Die Kosten für die V3 Prüfung sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Für kleinere, bewegliche Geräte sind die Kosten deutlich geringer und liegen in der Regel zwischen drei und acht Euro. Werden im Rahmen der V3 Prüfung Maschinen überprüft, kann die Prüfung auch schon einmal mehrere hundert Euro kosten.

Welche Richtlinien sind bei der DGUV V3 Prüfung für Elektromobilität relevant?

Ist der Unternehmensfuhrpark mit E-Fahrzeugen ausgestattet, sind auch hier die Vorgaben zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu berücksichtigen.

Im Fuhrparkmanagement, insbesondere bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen, ist die DGUV V3 Prüfung von großer Bedeutung.

  • Ladekabel für E-Fahrzeuge, die bestimmten Bauformen entsprechen (z.B. EN 62196 Typ 1 oder 2) oder Schukostecker mit Ladestrombegrenzung verwenden, gelten als ortsveränderliche Geräte und unterliegen der DGUV Vorschrift 3. Sie müssen regelmäßig nach DIN VDE Norm 0701-702 in Verbindung mit DGUV Information 203-070 überprüft werden, was oft im Rahmen der jährlichen UVV-Prüfung des Fahrzeugs erfolgen kann.
  • Auch Ladeeinrichtungen und Ladepunkte (z.B. Ladesäulen, Haushaltssteckdosen für Ladevorgänge) müssen jährlich nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden.

Neben der DGUV Vorschrift 3 und der DIN VDE Norm 0701-702 sind weitere Normen für die Elektromobilität relevant.

  • Die DIN VDE 0100-722 definiert Anforderungen an geeignete Ladeeinrichtungen und deren eigenen Stromkreis mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung.
  • Für die Prüfung von E-Fahrzeugen selbst wird auf die grundsätzlich jährlich erforderliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 verwiesen.
  • Spezielle Normen für Hochvolt-Systeme in E-Fahrzeugen fehlen derzeit, als Basis kann die ECE R 100 Richtlinie herangezogen werden.
  • Auch Wartungs- und Prüfvorgaben der Fahrzeughersteller für elektrische Komponenten, wie das Hochvolt-System, sind zu beachten.

Weitere Normen, die die Elektromobilität betreffen können, sind folgende:

  • DIN VDE 0404 „Prüf- und Messeinrichtungen zum Prüfen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten“
  • DIN EN 61557-1 „Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis AC 1000 V und DC 1500 V – Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen“
  • DIN EN 61010-1 „Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte“
  • DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“
  • DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen“
  • DIN CDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
  • VDE 0113-1 „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen“

Digitale Fahrzeugverwaltung: Ladeequipment und Fahrzeuge zentral managen

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