1. Bevor die Fahrt losgeht: Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter
Ladung sichern ist für Berufskraftfahrer gelebter Alltag, trotzdem sollten sie bei all der Routine trotzdem mind. einmal jährlich zu unterschiedlichen Themen der Ladungssicherung unterwiesen werden. So sichern Sie sich rechtlich ab, die Fahrer wiegen sich nicht in falscher Sicherheit und werden noch einmal auf Neuerungen hingewiesen. Themen zur Unterweisung:
Die Ladungssicherung beim Pkw hingegen wird oft stiefmütterlich behandelt, ist aber ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (UVV). Sensibilisieren Sie Ihre Fahrer für dieses Thema und führen Sie regelmäßig Unterweisungen zur UVV-Fahrerunterweisung durch.
Tipp: Mit LapID führen Ihre Fahrer die Unterweisungen durch, während sie gerade unterwegs, auf dem Bau oder bei einem Kunden sind. Ganz einfach digital, zeit- und ortsunabhängig. So sind Ihre Fahrer auch unterwegs immer auf dem neusten Stand und können das Gelernte gleich anwenden. Und Sie sind rechtlich abgesichert.
2. Sichern Sie die Ladung mit passenden Hilfsmitteln
Nicht jedes Transportgut passt perfekt in den Koffer- oder Laderaum. Statten Sie Ihre Fahrzeuge mit speziellen Hilfsmitteln für Lkw, Transporter und Pkw aus, so sind nicht nur schwere Frachten sondern auch Werkzeugkoffer oder Reisetaschen gesichert. . Die Ladung sollte zudem immer so verpackt sein, dass sie bei einer Bremsung nicht aufplatzt oder ausläuft.
- Zurrgurte sollten für die Belastung ausgelegt sein – einfache Spanngummis reichen oft nicht aus, da sie nachgeben und ausleiern.
- Kleinere Gegenstände gehören in stabile Transportboxen im Kofferraum.
- Auch Zurrgurte verschleißen und können Risse aufweisen oder klemmen. Sie sollten daher regelmäßig geprüft und ersetzt werden.
- Vor jedem Fahrtantritt sollte die gesicherte Ladung trotzdem noch einmal final kontrolliert und geprüft werden.
3. Handhaben Sie Gefahrstoffe & -güter mit höchster Vorsicht
Gefahrgüter und -stoffe unterliegen beim Transport speziellen Vorschriften. Damit diese entsprechend gesichert werden können, muss der Fahrer folgende Aspekte erfüllen:
- Die Fahrer müssen sich regelmäßigen Gefahrgut-Untwerweisungen/ Schulungen unterziehen.
- Für größere Mengen benötigt er einen ADR-Schein.
- Unterlagen, Gefahrzettel, die richtige Beschilderung und die korrekte Sicherung müssen vom Fahrer sichergestellt werden.
Auch im Pkw werden oft Gefahrstoffe transportiert – vom Reinigungsmittel über Lackdosen bis hin zur kleinen Gasflasche für den Montageeinsatz. Selbst wenn hier oft die sog. Handwerkerregelung greift, bleiben Sie in der Pflicht.
- Es sollte sichergestellt sein, dass alle Behältnisse dicht verschlossen, aufrecht stehen und gesichert sind, damit nichts umkippen kann.
- Eine gute Belüftung ist hier Vorraussetzung, besonders wenn Sie Gase oder lösungsmittelhaltige Stoffe transportieren.
- Auch in solchen Fällen sind Begleitpapiere oder Sicherheitsdatenblätter manchmal nötig. Diese sollten sich gut sichtbar und griffbereit im Handschuhfach befinden.
Info-BOX: Die sog. Handwerkerregelung besagt, dass es dem Fahrer im Rahmen seiner Tätigkeit erlaubt ist, Werkzeuge oder andere Ausrüstung und Materialien, ggf. auch Gefahrstoffe, zu seiner Arbeitsstätte zu transportieren. Dies gilt, solange er diese Materialien zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und das Führen einen Kraftfahrzeugs nicht seine Hauptbeschäftigung ist. (§ 1, Abs. 2 Nr. 5, BKrFQG)
4. Verhindern Sie ungesicherte Gegenstände im Fahrerraum
Auch wenn die Ladung eines Lkw oder Transporter nicht in den Fahrerraum hineinragen kann, gibt es zusätzliche Dinge, die während der Fahrt gesichert werden müssen. Lkw-Fahrer nutzen die Fahrerkabine nicht nur während der Fahrt, sondern auch als „Wohnraum“ für unterwegs. Hier sollte deshalb darauf geachtet werden:
- Herumliegende Gegenstände sollten sicher verstaut oder gesichert werden.
- Wenn sich die Sachen nicht verräumen lassen, stellen Sie sicher, dass die Kabine ggf. durch ein Netz von der Fahrerkabine getrennt wird.
Bei einem Pkw verhält sich das etwas anders. Der Kofferraum eines Pkw ist der primäre Laderaum, dieser ist aber nicht komplett abgetrennt. Sobald Ihre Fahrer Gepäck laden, das über die Kante der Rücksitzlehne hinausragt, benötigen sie eine physische Barriere zum Fahrgastraum.
- Das kann ein Trennnetz oder auch Trenngitter zwischen Kofferraum und Rücksitzbank sein.
- Die Laderaumabdeckung sollte, sofern die Ladung nicht zu hoch ist immer zu gezogen sein. Dies kann zusätzlich vor Einbruch und Diebstahl schützen.
- Für einen sicheren Transport muss die Rücksitzbank richtig eingerastet sein. Eine nicht verriegelte Lehne klappt ansonsten bei einem Aufprall durch das Gewicht der Ladung aus dem Kofferraum ggf. nach vorne.
5. Laden Sie schwere Gegenstände formschlüssig und nach unten
Die Physik verzeiht keine Fehler. Formschlüssiges Laden bedeutet: Die Ladung liegt lückenlos an den Begrenzungen des Kofferraums bzw. des Laderaums an.
- Legen Sie schwere Kisten, Koffer oder Werkzeugkisten immer ganz nach unten..
- Schieben Sie schwere Gegenstände direkt bündig an die Rückwand oder Rückenlehne. So verhindern Sie, dass die Ladung bei einer Vollbremsung Anlauf nimmt und mit voller Wucht gegen die Rückwand/Lehne kracht.
- Verteilen Sie das Gewicht gleichmäßig, um das Fahrverhalten Ihres Fahrzeugs nicht negativ zu beeinflussen.
6. Vermeiden Sie Ladelücken und nutzen Sie Anti-Rutsch-Matten
Selbst, wenn alles bündig mit der Rückwand/ Rückbank und durchgeschoben ist, bleibt oft seitlicher Platz. Verrutschende Ladung verändert den Schwerpunkt des Fahrzeugs und kann die Fahrweise beeinflussen. Daher sollte sich die Ladung so wenig wie möglich bewegen.
- Lücken können mit weichen, ungefährlichen Materialien wie Decken oder leeren Kartons gefüllt werden.
- Anti-Rutsch-Matten erhöhen die Reibung enorm und verhindern ein Rutschen der Ladung. Außerdem reduzieren sie die Kräfte, die auf die Zurrgurte wirken.
7. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Ladungssicherung Ihres Fahrzeugs
Lkw-Fahrer sollten die baulichen Merkmale und alle Möglichkeiten der Ladungssicherung für ihr Fahrzeug bekannt sein. Nichtsdestotrotz gilt es hier diese nicht nur zu nutzen, sondern auch auf Verschleiß zu prüfen:
- Es reicht nicht nur zu wissen, wo sich die Ösen zur Verankerung der Zurrgurte befinden. Diese sollten auch regelmäßig auf Verschleiß geprüft werden. Nur so können Sie den Kräften standhalten, die bei der Fahrt auf sie wirken.
- Planen, Seile und Planenspanner sind der Witterung ausgesetzt. Daher sind auch sie anfällig für Schäden und sollten auf Risse etc. überprüft werden.
Viele Dienstwagenfahrer wissen nicht, dass nahezu jeder moderne Kombi oder SUV ab Werk mit speziellen Befestigungspunkten ausgestattet ist. Daher sollte der Fuhrparkverantwortliche oder Autohändler dem Fahrer dies bei einer Fahrzeugeinweisung unbedingt zeigen.
- Achtung: ein Kombi oder SUV ist kein Transporter. Die maximale Traglast sollte nicht überschritten werden.
- Nach den ersten gefahrenen Kilometern oder nach starken Brems- oder Ausweichmanövern ist es ratsam, die Gurte zu kontrollieren. Durch die Erschütterungen können sich diese gelockert haben.
8. Verbannen Sie lose Gegenstände aus dem Fahrgastraum
Der Fahrraum ist für Menschen da und nicht als erweiterter Kofferraum. Selbst in einem Lkw sollte es genug sicheren Stauraum für Gepäck geben. Lose Gegenstände auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank sind die häufigste und am meisten unterschätzte Gefahr im Fuhrpark-Alltag.
- Smartphones, Schlüssel und Kaffeetassen gehören in die dafür vorgesehenen Fächern oder Getränkehaltern.
- Laptop, Aktenkoffer oder der Rucksack gehören immer in den Kofferraum. Alternativ können diese auch im Fußraum hinter den Vordersitzen verstaut werden, wo sie nicht herumfliegen.
Gegenstände auf der Rückbank können notfalls mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt werden, wenn sie nicht mehr in den Kofferraum passen.
Wissen Sie welche Aufprallenergie (Ekin) ein Gegenstand (m in kg) bei einer Vollbremsung mit 50km/h ( in m/s= v2) entwickelt? Rechnen Sie einmal nach!
Formel für Aufprallenergie:
Ekin= 1/2 × m × v2
Beispiel Wasserflasche:
Gewicht (m): 530g = 0,53 kg
Geschwindigkeit (v2): 50 km/h ÷ 3,6 = 13,88 m/s
Wert der Beschleunigung: 1/2
Rechnung:
1/2 × 0,53 × 13,882 = 51
Bei einer Vollbremsung mit 50 km/h entspricht die Aufprallenergie demnach 51 kg. Ein Kontakt mit so einem Geschoss sollte daher tunlichst vermieden werden und diese in den dafür vorgesehenen Vorrichtungen oder im Fußraum verstaut werden.
9. Brechen Sie die Fahrt ab, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist
Sicherheit geht im Fuhrpark immer vor Termindruck. Fahrer haben das Recht und die Pflicht, einen Transport zu verweigern, wenn das zugeteilte Fahrzeug dafür nicht ausgelegt ist.
- Sperrige Güter, die die Sicht mit dem Rückspiegel verhindern oder den Fahrer einschränken, haben im Innenraum nichts verloren.
- Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden, hier zählen auch Fahrer und andere Insassen dazu.
- Wenn es nicht passt oder das Fahrzeug die Sicherheitsanforderungen (Gefahrstoffe) nicht erfüllt: Dann muss ein anderes Fahrzeug für den Transport organisiert werden.
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