DGUV Regelwerke: Information 214-083 (bisher BGI 5140)

Die Fahrer von Transportern geraten immer wieder in den Fokus und in Kritik, da vielen Verkehrsteilnehmern gerade bei dieser Fahrzeuggruppe ein aggressives Fahrverhalten auffällt. Die BG Verkehr hat dies zum Anlass genommen und die Initiative ergriffen. Zum einen soll ein stärkeres Augenmerk auf die Qualifizierung der Fahrer gelegt werden, zum anderen sollen Unternehmen und Fuhrparkmanagement bereits bei der Beschaffung von Fahrzeugen unterstützt werden, um sichere Transporter einzusetzen. Grundlage hierfür ist die „DGUV Information 214-083 (Bisher BGI 5140) – Der sicherheits-optimierte Transporter“.

Der sicherheits-optimierte Transporter - Überblick

Die DGUV Information 214-083 teilt sich in vier Teilbereiche auf:

  • Aktive Sicherheit,
  • passive Sicherheit,
  • Ladungssicherung,
  • Arbeitssicherheit und Ergonomie.

Der Fokus der Information 214-083 liegt auf dem Kastenwagen (Gesamtmasse zwischen 2,5 t und 3,5 t), der ein typischer Vertreter dieser Fahrzeugart ist. Die getroffenen Regelungen lassen sich zum größten Teil auch auf Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse ab 2,0 t oder auf schwerere Fahrzeuge bis 6 t anwenden. Die Regelungen stellen Hilfestellungen dar, da diese nicht immer auf alle Unternehmen zutreffen. Sie sind abhängig vom Verwendungszweck, der Ladungsart und des Einsatzgebiets.

Aktive Sicherheit

Der Bereich der aktiven Sicherheit enthält alle Merkmale, mit denen das Unternehmen und Fuhrparkmanagement aktiv zur Sicherheit des Fahrzeugs beitragen kann. Zu diesen Merkmalen gehören:

  • Die Ausstattung des Transporters mit (technischen) Zusatzfunktionen, wie zum Beispiel:
    • Anti-Blockier-System (ABS),
    • Bremsassistenten (BAS),
    • Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR),
    • elektronisches Stabilitäts-Programm (ESP) ,
    • Abstands-Regel-Tempomat (ACC),
    • Spurassistent (LDWS),
    • Rangier-Warneinrichtung,
    • Kamera-Monitor-System (Videoanlage),
    • Freisprecheinrichtungen mit Sprachwahl für Mobiltelefone,
    • Weitwinkel-Außenspiegel (rechts).

 Die Fahrzeugprüfung ist eine weitere Pflicht im Fuhrparkmanagement. Laden Sie  hier unserkostenloses Merkblatt rund um die rechtlichen Grundlagen der  Fahrzeugprüfung herunter.

Die Einrichtung eines Geschwindigkeitsbegrenzers (max. 120 km/h)

Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist ein wesentliches Sicherheitsmerkmal eines Transporters. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h betragen Brems- und Reaktionsweg in Summe circa 145 Meter. Erhöht sich die Geschwindigkeit auf 160 km/h, liegen Brems- und Reaktionsweg in Summe bereits bei ca. 245 Metern. Vierzig Stundenkilometer mehr verlängern den Anhalteweg somit um 100 m. Des Weiteren steigt bei einer höheren Geschwindigkeit der Kraftstoffverbrauch. Die Zeitersparnis durch höhere Geschwindigkeiten hingegen ist minimal.

Bereitstellung eines digitalen EG-Kontrollgeräts und Unfalldaten-Speichers

Überschreitet der Transporter die Gesamtmasse von 3,5t, ist die Ausstattung mit einem EG-Kontrollgerät zur Messung der Lenk- und Ruhezeiten Pflicht. Mit dem Unfalldaten-Speicher kann im Falle eines Unfalls die Arbeit für zuständige Sachverständige erleichtert werden. Zusätzlich kann die Einrichtung dieses Speichers die Fahrer dazu anhalten, defensiver und weniger riskant zu fahren.

Abschaltung des Tempomats

Für viele ist der Tempomat ein nützliches Hilfsmittel bei langen Fahrten. Die Fahrweise wird wirtschaftlicher durch eine konstante Geschwindigkeit, allerdings wird der Fahrer durch solche Hilfsmittel dazu verleitet, die Konzentration auf andere Dinge zu richten. Es kann schnell zu einer Unterforderung kommen, die wiederum das Unfallrisiko steigert.

Reifen: Reifentragfähigkeit, Winterreifen, Reifendruckwächter

Durch Reifendrucksysteme wird der Fahrer regelmäßig über den Stand der Reifen informiert. Fällt der Reifendruck während der Fahrt ab, kann der Fahrer dies schnell erkennen. Eine Ausstattung mit Winterreifen ist ebenso Pflicht wie die Verwendung von Reifen, die eine gewisse Tragfähigkeit aufweisen. Sind die Reifen alt oder abgenutzt, kann bei hoher Geschwindigkeit das Risiko eines Reifenschadens steigen.

Hecktüren (Doppeltür)

Fast schon standardmäßig sind Transporter mit einer Doppeltür am Heck ausgestattet. Die erste Tür sollte dabei immer zur rechten Seite geöffnet werden, um zu vermeiden, dass man beim Öffnen der Tür in Kontakt mit dem vorbeifahrenden Verkehr gerät. Ist die Entladung des Fahrzeugs nur über beide Türen möglich, sollte das Fahrzeug so abgestellt werden, dass das Öffnen der Türen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert und ein sicheres Entladen möglich ist.

Licht: Fahrlicht, Bremsleuchten, Konturmarker, Warnleuchten, Seitenmarkierungsleuchten

Nicht nur das Fahrlicht selbst und die Bremsleuchten sind für einen sicheren Transporter stets funktionstüchtig zu halten, auch Markierungen an der Außenseite des Fahrzeugs tragen gerade in der Dämmerung zu einer besseren Sicht des Fahrzeugs bei.

Sicherheitsausrüstung: Warnweste

Gerade wenn es dunkel wird, ist für die Entladung eines Fahrzeugs das Tragen der Warnweste zu empfehlen. Dies gilt auch im Falle einer Panne mit dem Fahrzeug. Das Mitführen und Tragen der Warnweste in Gefahrsituationen ist in der DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ geregelt und verpflichtend für Dienstfahrzeuge aller Art.

Passive Sicherheit

Die Folgen eines Unfalls werden durch Merkmale der passiven Sicherheit begrenzt. Diese greifen also erst im Fall eines Unfalls tatsächlich und schützen somit die Fahrzeuginsassen vor weiteren Schäden. Zu den wichtigsten Sicherheitsmerkmalen zählen hier:

  • Airbags für Fahrer und Beifahrer,
  • Feuerlöscher,
  • Sicherheits-Lenksäule,
  • Stabile, crashsichere Fahrgastzelle,
  • Verstellbare Kopfstützen, auch für größere Personen,
  • Gurtstraffer und Gurtwarner bei Nichtanlegen.

Diese Ausstattungsmerkmale sollten standardmäßig in jedem Transporter enthalten sein, dennoch ist bei der Beschaffung des Transporters ein besonderes Augenmerk darauf zu legen.

Ladungssicherung

Gerade bei Transportern ist das Thema der Ladungssicherung besonders wichtig. Durch abruptes Bremsen, scharfe Kurven oder einen Unfall kann die Ladung schnell verrutschen und somit zu einer Gefährdung für die Fahrzeuginsassen werden. Zusätzlich kann eine nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung auch das Fahrverhalten des Transporters beeinflussen und somit das Unfallrisiko steigern.

Folgende Ausstattungsmerkmale können zu einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung beitragen:

  • Trennwand (Abgrenzung von Fahrgastraum und Laderaum verringert die Verletzungsgefahr bei sich verschiebender Ladung) und Seitenwandschutz (Verhindert Dellen durch dagegen drückende Ladung),
  • Zurrpunkte, Zurrschienen, Spannstangen, Sperrbalken und Anti-Rutsch-Matten im Laderaum zur Sicherung der Ladung,
  • Kennzeichnung der Zurrpunkte mit der zulässigen Zurrkraft,
  • Zurrgurte und Sicherungssysteme wie Sicherungsnetze,
  • Staufach für Zurrmittel.

Ergänzend zu den Hilfsmitteln zur Ladungssicherung empfiehlt sich ein Lastverteilungsplan. Dieser Lastverteilungsplan kennzeichnet, wie die Güter auf der Ladefläche verteilt werden sollten, damit die Ladung nicht den Gesamtschwerpunkt verschiebt. Dabei darf die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten werden. Auch die Achslast ist hier zu berücksichtigen.

Wird das Fahrzeug für einen bestimmten Zweck, wie beispielsweise Handwerkerarbeiten verwendet, ist das Fahrzeug mit entsprechenden Fahrzeugeinrichtungen auszustatten, die das sichere Verstauen von zum Beispiel Handwerkzeug ermöglichen. Auf Dachträger sollte generell verzichtet werden, da diese zusätzlich die Kippgefahr steigern und den Schwerpunkt des Fahrzeugs weiter nach oben verlagern.

Arbeitssicherheit und Ergonomie

Auch auf die Einhaltung der Arbeitssicherheit und der Vorschriften zur Ergonomie ist beim Einsatz eines Transporters zu achten. Zur Arbeitssicherheit tragen hier insbesondere folgende Ausstattungsmerkmale bei:

  • Sicherer Frontaufstieg (zum Erreichen der Frontscheibe),
  • Sichere Ein- und Aufstiege mit Haltegriffen (zum Erreichen des Laderaums),
  • Breiter Trittrost am Heck,
  • Beleuchtung im Laderaum,
  • Stehhöhe im Laderaum,
  • Kupplungskugel,
  • Elektrische Fensterheber,
  • Einrichtung von Ruhemöglichkeiten (Sitzflächenauflage).

Ergonomische Anforderungen an den Transporter werden beispielsweise mit folgenden Funktionen unterstützt:

  • Verstellbares Lenkrad,
  • Komfort-Fahrersitz (federnd, mit Lendenwirbelstütze),
  • Schreibunterlage.

Weitere Ausstattungsmerkmale, die zum Komfort eines Transporters beitragen und gleichzeitig die Arbeitssicherheit und Ergonomie unterstützen sind:

  • Standklimaanlage und Standheizung,
  • Navigationssysteme (mit Sprachausgabe),
  • Zentralverriegelung (Funk) sowie Schiebetürenbetätigung und –sicherung,
  • Staufächer und Ablagen im Fahrgastraum.

Tipps fürs Fuhrparkmanagement

Die Wahl des am besten geeigneten Transporters scheint auf Basis dieser Anforderungen an Sicherheit, Ladungssicherung und Arbeitssicherheit nicht einfach, jedoch handelt es sich hierbei nur um Richtlinien. Die neusten Transporter verfügen bereits in der Grundausstattung über eine Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen. Entscheidend für die Sicherheit des Fahrzeuges ist neben der Ausstattung allerdings auch der Fahrer selbst. Dienstwagenfahrer, egal ob PKW-Nutzer oder Transporter-Fahrer, müssen regelmäßig über Sicherheitshinweise und den Umgang mit dem Dienstfahrzeug unterwiesen werden. Hierfür ist die Fahrerunterweisung nach UVV die Grundlage, welche sich auf die DGUV Vorschrift 70 stützt. Mit der regelmäßigen Durchführung der Unterweisung im Fuhrpark wird somit wesentlich zur Sicherheit der Dienstwagenfahrer beigetragen.

Mit Fahrer-Qualifizierungsprogrammen für Transporter kann gerade für diese Fahrzeugnutzer eine weitere Hilfestellung gegeben werden. Hierfür bietet die BG Verkehr ein zweitägiges Seminar an, welches speziell auf die Anforderungen an Transporter-Fahrer ausgerichtet ist. Themen während dieses Seminars sind u.a.:

  • Belastung und Beanspruchung,
  • Ladungssicherung im Kastenwagen,
  • Stress,
  • Ermüdung,
  • Sozialvorschriften.

Außerdem enthält dieses Seminar einen praktischen Teil, in dem die Sitz- und Spiegeleinstellungen des Transporters geprüft werden. Zusätzlich findet in diesem praktischen Teil ein Training statt, in welchem die Fahrer Rangier-, Brems- und Ausweichübungen durchführen können.

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.

 


Stefanie Effer

Stefanie Effer


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