DGUV V3 Prüfung: Elektrische Arbeitsmittel

DGUV V3 Prüfung: Elektrische Arbeitsmittel
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Der Anteil an elektrisch betriebenen Geräten und Anlagen im Unternehmensfeld nimmt immer weiter zu, nicht zuletzt auch durch den zunehmenden Anteil der Elektromobilität. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind dabei wie andere Arbeitsmittel auch, regelmäßig zu überprüfen. In diesem Beitrag befassen wir uns mit den Grundlagen der Elektroprüfung und geben einen Überblick über den Ablauf und die Notwendigkeit. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die Bedeutung für das Fuhrparkmanagement.

Inhaltsverzeichnis:

Rechtliche Grundlagen der V3 Elektroprüfung

Bereits aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geht hervor, dass elektronische Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden müssen (siehe §§ 14-17 BetrSichV). Ergänzt wird diese Pflicht durch die Regelungen der DGUV Vorschriften 3 und 4. Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an gewerbliche Unternehmen, die DGUV Vorschrift 4 ist für Unternehmen der öffentlichen Hand anzuwenden. Insbesondere Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 2 befasst sich mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Die DGUV Vorschrift besagt:

„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“ ( § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3)

Diese Prüfung wird als DGUV V3 Prüfung bezeichnet. Der Begriff „Arbeitsmittel“ umfasst hierbei allerdings nicht alle Gegenstände, von denen elektrische Gefährdungen ausgehen können, daher wurde im Rahmen der DGUV Information 203-071 der Begriff „elektrische Arbeitsmittel“ eingeführt. „Elektrische Arbeitsmittel“ umfasst dabei alle Einrichtungen und sonstige Gegenstände, von denen elektrische Gefährdungen ausgehen können.

Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen und in diesem Zustand erhalten werden. Dazu sind unter anderem wiederkehrende Prüfungen erforderlich. (DGUV Information 203-071)

Die DGUV Information 203-071 befasst sich mit der Organisation von wiederkehrenden Prüfungen für folgende Bereiche:

  • Ortsveränderliche und transportable elektrische Betriebsmittel,
  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel.
Hinweis:

Die DGUV Information 203-071 gilt auch für Privatgeräte von Mitarbeitern, die im Unternehmen im Einsatz sind.

Neben der DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 beinhalten die DIN VDE Normen (Deutscher Verband der Elektrotechniker, Elektroniker und Informationstechniker) weitere Regelungen über die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Die VDE Normen lassen sich dabei nach Berufsgruppen, Branchen und Themen oder nach Sachgebieten unterteilen.

Kommt man der Pflicht zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nicht nach, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei kann es sich um Bußgelder handeln oder auch um die Leistungsfreiheit der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Schadenfall haftet dann das Unternehmen selbst und muss für die Schäden aufkommen.

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Begriffsdefinitionen

Als elektrische Betriebsmittel sieht die DGUV Information 203-071 Gegenstände an, „die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie […]

Oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen […] dienen.“

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind „Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.“

Hinweis:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind beispielsweise Leuchten, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen oder Ladegeräte. Hierunter können auch Ladekabel von Elektrofahrzeugen fallen.

Unter transportablen elektrischen Betriebsmitteln versteht man Betriebsmittel, „deren Standort verändert werden kann und die bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht in der Hand gehalten werden.“

Prüfungspflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Information 203-071 enthält neben der Definition von verschiedenen Begriffen auch Informationen über die DGUV V3 Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Ziel der wiederkehrenden Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands der eingesetzten Geräte. Zudem sollen Mängel frühzeitig erkannt und so Gefährdungen ausgeschlossen werden.

Der Prüfung geht auch hier die Gefährdungsbeurteilung voraus. Diese identifiziert mögliche Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz und im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Aus der Gefährdungsbeurteilung geht anschließend hervor, welche Anlagen und Betriebsmittel in welchen Abständen und durch wen geprüft werden müssen.

Wann muss die Elektroprüfung erfolgen?

Die Prüfung muss nach Paragraf 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen und anschließend regelmäßig wiederholt werden. In der Regel ist dann eine jährliche Prüfung erforderlich, der Prüfintervall richtet sich allerdings auch nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung.

Wer kann die Prüfung durchführen?

Die Prüfung nach DGUV Information 203-071 kann von Elektrofachkräften durchgeführt werden, die über eine elektrotechnische Fachausbildung verfügen, mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachweisen können und über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

Anforderungen an den Prüfer und Art der Prüfung

DGUV Vorschrift 3 enthält Informationen darüber, welche Anlagen und Betriebsmittel in welcher Frist und durch welchen Prüfer überprüft werden müssen. Zudem gibt die DGUV Vorschrift Informationen darüber, welche Art der Prüfung durchgeführt werden muss.

Anlage / Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel

4 Jahre

Auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen

1 Monat

Auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen und nicht stationären Anlagen

6 Monate arbeitstäglich

Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

Benutzer

Quelle: § 5 Tabelle 1A DGUV Vorschrift 3

Dokumentation von Prüfungen

Auch in diesem Fall ist eine rechtssichere Dokumentation der V3 Prüfung erforderlich. Diese Dokumentation enthält Informationen über den möglichen Weiterbetrieb der Anlage oder des Betriebsmittels sowie mögliche erforderliche Nachrüstungen oder Mängel, die beseitigt werden müssen. Sollte die Anlage oder das elektrische Betriebsmittel nicht mehr einsatzfähig sein, enthält die Dokumentation den Hinweis zur Stilllegung des Geräts.

Darüber hinaus enthält die Dokumentation im Idealfall Angaben zu Messwerten und dem Messverfahren, das bei der Prüfung zugrundgelegt wurde. Folgende Inhalte sind laut DGUV Information 203-071 als Mindestanforderung definiert:

  • Eindeutige Identifikation der Anlage durch Typ, Hersteller, Inventarnummer oder Barcode
  • Datum und Umfang der Prüfung
  • Anlass der Prüfung
  • Ergebnis der Prüfung
  • Frist der Prüfung
  • Prüfer
  • Verwendetes Prüfgerät oder Messinstrument
  • Unterschrift / digitale Signatur

Die Dokumentation der Prüfung kann in Form eines Prüfprotokolls oder Berichts sowie in Form eines Prüfbuchs erfolgen. Auch Gerätekarteien oder Anlageordner sowie Datenbanken sind möglich.

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Hinweis:

Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln oder nicht stationärer elektrischer Anlagen ist nach Paragraf 14 Absatz 7 BetrSichV das Anbringen einer Prüfplakette erforderlich.

Kosten der V3 Prüfung

Die Kosten für die V3 Prüfung sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Für kleinere, bewegliche Geräte sind die Kosten deutlich geringer und liegen in der Regel zwischen drei und acht Euro. Werden im Rahmen der V3 Prüfung Maschinen überprüft, kann die Prüfung auch schon einmal mehrere hundert Euro kosten.

Bedeutung für das Fuhrparkmanagement

Ist der Unternehmensfuhrpark mit E-Fahrzeugen ausgestattet, sind auch hier die Vorgaben zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu berücksichtigen. Die DIN VDE 0100-722 definiert in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass E-Fahrzeuge mit geeigneten Ladeeinrichtungen geladen werden müssen. Dies betrifft auch das Ladekabel, welches verwendet wird, um das E-Fahrzeug zu laden. Ladekabel, die der Bauform EN 62196 Typ 1 oder Typ 2 entsprechen oder Ladekabel mit Schukostecker und Ladestrombegrenzung, gelten zum Beispiel als ortsveränderliche Geräte. Sie unterliegen somit der DGUV Vorschrift 3 und müssen nach DIN VDE Norm 0701-702 in Verbindung mit DGUV Information 203-070 regelmäßig überprüft werden. Die Überprüfung kann beispielsweise im Rahmen der regelmäßigen UVV-Prüfung am Fahrzeug erfolgen. Darüber hinaus sollte das Ladekabel auch während des Betriebs regelmäßig auf Schäden an der Isolierung geprüft werden.

Die Arbeitsgemeinschaft „Handlungsrahmen Elektromobilität“ der DGUV verweist hinsichtlich der Prüfung von E-Fahrzeugen auf die grundsätzlich jährlich erforderliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70. Spezielle Normen, die sich auf die Elektromobilität beziehen und so beispielsweise die Hochvolt-Systeme in E-Fahrzeugen umfassen, gibt es derzeit nicht. Als Basis kann hier stattdessen auf die ECE R 100 Richtlinie zurückgegriffen werden. Grundsätzlich sollten Wartungs- und Prüfvorgaben der Fahrzeughersteller genauestens im Blick behalten und eingehalten werden. Hier ist zudem festgehalten, in welchen Intervallen zusätzliche Prüfungen an elektrischen Komponenten, wie dem Hochvolt-System vorgenommen werden müssen.

Gleichzeitig enthält die Norm Regelungen darüber, wie Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge ausgestattet sein müssen. Diese müssen demnach über einen eigenen Stromkreis verfügen und eine sogenannte Fehlerstrom-Schutzeinrichtung besitzen. Bei Ladesäulen werden insbesondere Stecker, Leitungssystem und das Leistungsvermögen der Ladesäule geprüft. E-Fahrzeuge können dabei nicht nur an dafür vorgesehenen Ladesäulen geladen werden, sondern auch über Haushaltssteckdosen und hauseigene Ladestationen. Auch hier ist darauf zu achten, dass die Ladepunkte regelmäßig, jährlich entsprechend der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden.

Weitere Normen, die die Elektromobilität betreffen können, sind folgende:

  • DIN VDE 0404 „Prüf- und Messeinrichtungen zum Prüfen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten“
  • DIN EN 61557-1 „Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis AC 1000 V und DC 1500 V – Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen“
  • DIN EN 610101 „Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte“
  • DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“
  • DIN VDE 0100600 „Errichten von Niederspannungsanlagen“
  • DIN CDE 0105100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
  • VDE 01131 „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen“

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Stefanie Effer

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