Gelblichtverstoß: Das gilt an einer gelben Ampel

Die Ampel springt auf Gelb, die Kreuzung ist noch ein Stück entfernt. Durchfahren oder anhalten? Genau jetzt entscheidet sich, ob Sie einen Gelblichtverstoß begehen. Denn wer bei Gelb weiterfährt, obwohl er sicher hätte bremsen können, zahlt. Wann Sie fahren dürfen und welches Bußgeld droht, klärt dieser Beitrag.
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Gelblichtverstoß: Das gilt an einer gelben Ampel © Photocreatief - stock.adobe.com

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick

  • Ein Gelblichtverstoß liegt vor, wenn Sie beim Lichtwechsel der Ampel weiterfahren, obwohl Sie, ohne jemanden zu gefährden, mit einer normalen Betriebsbremsung stoppen können.

  • Eine Missachtung des Gelblichts zieht ein Verwarngeld von mindestens 10 Euro nach sich. In Verbindung mit einem Gelb-Rot ist das Verwarngeld höher.

  • Zur Vermeidung eines Gelblichtverstoßes und für eine sichere Betriebsbremsung muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden.

 

Was ist ein Gelblichtverstoß? 

Ein Gelblichtverstoß liegt vor, wenn Sie bei Gelb weiterfahren, obwohl Sie mit einer normalen Betriebsbremsung noch sicher vor der Ampel anhalten können. Das Fahrzeug darf nach der Bremsung auch hinter der Haltelinie zum Stehen kommen, allerdings kann hier, je nach Situation, auch ein Haltelinienverstoß vorliegen. 

Gelb bedeutet nach Paragraf 37 Abs. 1 StVO: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ 

Wer trotzdem fährt, riskiert ein Verwarngeld und im Zweifel die Schuld an einem Unfall.

Bedeutet das nun, dass man bei Gelb und Rot nicht fahren darf? Hier gilt auch weiterhin, im übertragenen Sinn, die einfache Faustregel: „Bei Rot bleiben Sie stehen, bei Grün dürfen Sie gehen.“

Gelblichtverstoß

                                                                                                                                                                                                                         Abbildung: Eigene Darstellung, LapID Service GmbH

 

Normale Betriebsbremsung ist nicht gleich Vollbremsung                     

  • Eine Betriebsbremsung ist ein beabsichtigtes Abbremsen durch den Fahrer außerhalb einer Gefahrensituation.
  • Eine Vollbremsung hingegen, auch Gefahrenbremsung genannt, ist eine mit der größtmöglichen Bremskraft erfolgende Bremsung, um beispielsweise einen Unfall zu mildern oder bestenfalls zu vermeiden.

Die vier Ampelphasen

Grün

… bedeutet, dass der Verkehr freigegeben ist, jedoch nicht, dass man direkt losfahren darf. Laut Paragraf 11 Abs. 1 StVO darf man erst losfahren, wenn folgende Bedingung sichergestellt ist: 

„Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.“

Das trifft bei Grün auch zu, wenn der Querverkehr die Kreuzung noch nicht passiert hat. In der Regel haben der Gegenverkehr sowie Radfahrer und Fußgänger, die parallel verkehren, gleichzeitig Grün. Auf diese gilt es ebenfalls zu achten. Des Weiteren dürfen beim Linksabbiegen keine Schienenfahrzeuge, wie z.B. Straßenbahnen, behindert werden. 

Gelb

… bedeutet: „Warten Sie vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen.“
Bei diesem Lichtzeichen sollten Sie sich für das Anhalten entscheiden, sofern Sie Ihr Fahrzeug mit einer normalen Betriebsbremsung vor der Ampel zum Stehen bringen können.

Vertraut man darauf, dass der Vordermann bei Gelb weiterfährt und verursacht einen Auffahrunfall, weil dieser doch gebremst hat, haftet der aufgefahrene Fahrer i. d. R. voll. Vorausschauendes Fahren und die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes ist Sache eines jeden Verkehrsteilnehmers.

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                                                                                                                                                                     Abbildung:  Vier Ampelphasen, © WikimediaImages - pixabay.com

 

Schon gewusst?
So lang ist die Gelbphase.

Beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, dauert die Gelbphase 3 Sekunden. Bei 60 km/h sind es 4 und bei 70 km/h 5 Sekunden.

Gelb zu Rot

… bedeutet: Anhalten. Ist die Ampel bereits länger Gelb und es ist davon auszugehen, dass sie in den nächsten Sekunden auf Rot umschlägt, muss gehalten werden. Der Fahrer hat in diesem Fall genug Zeit, um eine Betriebsbremsung ohne Gefährdung durchzuführen.

Zieht ein Fahrer trotzdem über die Gelb-Rote Ampel ist das zwar noch kein Rotlichtverstoß wird aber innerhalb des Gelblichtverstoßes geahndet.

Achtung: Ist die Ampel länger als eine Sekunde Rot, ist das ein Rotlichtverstoß. Auch ohne Unfall erwarten den Fahrer ein hohes Bußgeld und mind. 1 Punkt.

Rot

… bedeutet, dass man anhalten und an der Ampel warten muss. Die rote Ampel hat Vorrang vor den anderen Verkehrszeichen. Sie darf nur passiert werden, sofern ein Verkehrsposten eine andere Anweisung erteilt. Bei Rot muss zwingend an der Haltelinie gehalten werden. Ein Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Haltelinie überschritten ist. 

Rot-Gelb

… bedeutet, dass der Fahrer sich auf die Weiterfahrt vorbereiten kann. Das bedeutet Gang einlegen und den Verkehr auf der Kreuzung beobachten. Denn: Der Fahrer darf erst losfahren, wenn die Ampel auf Grün schaltet und die Kreuzung oder Einmündung frei ist.

Was bedeutet eine gelb blinkende Ampel?
Eine gelb blinkende Ampel fordert zu besonderer Vorsicht auf. Sie regelt den Verkehr in diesem Moment nicht. Es gelten dann die normalen Vorfahrtsregeln, also die Verkehrszeichen vor Ort oder „rechts vor links".

Verwarnungs- und Bußgelder bei einem Gelblichtverstoß

Bei einem Gelblichtverstoß gibt es genau zwei Szenarien die geahndet werden können. Zum einen der Gelblichtverstoß und eine Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht, also beim Wechsel von Gelb zu Rot.

Verstoß

Kosten

Einfacher Gelblichtverstoß

10 € Verwarngeld

Rotlicht Missachtung in Verbindung mit Gelblicht

15 € Verwarngeld

Es kann jedoch auch teurer werden, besonders wenn durch den Gelblichtverstoß eine Gefährdung oder sogar ein Unfall entstehen.

Ein Urteil von 2016 zeigt: Ein Lkw-Fahrer ist bei Gelb über eine Kreuzung gefahren, woraufhin der ihm entgegenkommende Verkehrsteilnehmer eine Vollbremsung eingeleitet hat und dennoch mit dem Lkw kollidierte.

Die Auswertung ergab: Der Lkw-Fahrer hätte mit einer normalen Betriebsbremsung vor der Ampel zum Stehen kommen können. Somit lag ein Gelblichtverstoß vor.

Auch bei Gelblichtverstößen den Durchblick behalten

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