Wann liegt ein Haltelinienverstoß vor?

Ist es einer oder doch nicht? Handelt es sich um einen Haltelinienverstoß? Wo endet der Haltelinienverstoß und wo beginnt der nächste Verstoß? Gibt es Ausnahmen, wann man die Haltelinie straffrei überfahren darf und was ist mit Fahranfängern in der Probezeit? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Haltelinie und den Haltelinienverstoß.

Zuallererst ist es wichtig, wie auch bei Führerschein und Fahrerlaubnis, den Haltelinienverstoß von einem Rotlichtverstoß zu trennen. Die genannten Begriffe haben nämlich eines gemein: Sie werden häufig synonym verwendet, obwohl das falsch ist. Hinzu kommt jedoch, dass der Grat zwischen Rotlicht- und Haltelinienverstoß schmal ist. Da ist es gut, dass in Ampelbereichen oft nicht nur einmal, sondern zweimal geblitzt wird. So lässt sich mit Hilfe der Bilder feststellen, um welchen Verstoß es sich handelt. Denn der Unterschied der beiden Verstöße ist vor allem im Portemonnaie spürbar.

Was ist eine Haltlinie?

Vor Stoppschildern, Ampeln und Schranken befindet sich quer auf der Straße eine breite, durchgezogene weiße Linie – die Haltelinie. Als Fahrzeugführer müssen Sie unmittelbar vor dieser Quermarkierung anhalten. Sollten es die Sichtverhältnisse nicht zulassen, dass Sie an der Haltelinie den Querverkehr einschätzen können, dürfen Sie über die Haltelinie bis zur sogenannten Sichtlinie fahren, um eine Übersicht zu bekommen.

Haltelinie vs. Sichtlinie
Die Haltelinie ist eine weiße durchgezogene Quermarkierung. Unmittelbar vor der Haltelinie müssen Sie anhalten (Pflicht). Die Sichtlinie ist keine auf der Straße aufgebrachte Markierung, sondern eine gedachte Linie. Sie dürfen dann bis zur Sichtlinie fahren und dort erneut halten, nachdem Sie an der Haltelinie gehalten haben, wenn es die Sichtverhältnisse nicht zulassen, die die Verkehrslage einzusehen.

Was ist ein Haltelinienverstoß?

Auszug Anlage 2 zu Paragraf 41 StVO

Abbildung: Bedeutung der Haltelinie. Auszug aus Anlage 2 zu § 41 StVO.

Übersehen Sie bspw. die Ampel sowie die Haltelinie und fahren weiter – aber nur so weit, dass Sie noch vor der Kreuzung zum Stehen kommen, begehen Sie einen Haltelinienverstoß. Der Haltelinienverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 49 Abs. 3 StVO, kurzum, wenn „[…] ein Zeichen oder eine Weisung oder […] ein Haltgebot oder eine Anweisung eines Polizeibeamten (vorsätzlich oder fahrlässig) nicht befolgt (wird) […]“. Ein Rotlichtverstoß hingegen läge vor, wenn Sie über eine rote Ampel fahren und erst im sogenannten Gefahrenbereich der Kreuzung zum Stehen kommen. Sprich: Wenige Zentimeter können darüber entscheiden, ob es ein Rotlicht- oder Haltelinienverstoß ist.

 Haltelinienverstoß_Rotlichtverstoß_schmal

Abbildung: Unterschied Haltelinienverstoß, Rotlichtverstoß. Eigene Darstellung.

Ausnahmen: Wann darf man die Haltelinie überfahren?

Die Haltelinie überfahren und das vielleicht sogar bei Rot und dabei straffrei bleiben? Das ist möglich, jedoch nur in folgendem Ausnahme-Szenario: Naht ein Einsatzfahrzeug der Polizei, des Rettungsdienstes oder der Feuerwehr mit Martinshorn und Blaulicht und besteht keine andere Möglichkeit eine Rettungsgasse zu bilden, außer die Haltelinie zu überfahren, wird der Haltelinienverstoß nicht geahndet.

Haltelinienverstoß in der Probezeit

Fahranfänger müssen besonders gut aufpassen, denn bei einem Haltelinienverstoß in der Probezeit handelt es sich um einen sogenannten B-Verstoß.

Wenn Sie einen Haltelinienverstoß begangen haben und den Bußgeldbescheid erhalten, Ihnen darin jedoch ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, suchen Sie am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht auf. Sie haben 14 Tage Zeit Einspruch zu erheben. Wenn Sie sich nämlich sicher sind und beweisen können, dass Sie “nur” die Haltelinie überfahren haben und nicht erst im geschützten Bereich zum Stehen gekommen sind, lohnt sich der Einspruch.

Der Grünpfeil und die Haltelinie

Handelt es sich um einen grünen Abbiegepfeil anstelle einer Ampelanlage, muss wie bei einer Ampel auch unmittelbar vor der Haltlinie angehalten werden, wenn der grüne Pfeil nicht leuchtet. Ist zusätzlich zu einer Ampelanlage ein Grünpfeil-Schild installiert, müssen Sie erst das Haltegebot befolgen und dürfen dann, wenn die Straße frei ist und Sie niemanden dadurch behindern, über die Haltelinie fahren.

Straßeneinmündung mit zwei Haltelinien - was tun?

Befindet sich unmittelbar vor einer Ampel rechts die Einmündung zu einer Straße, gibt es meist zwei Haltelinien. Die erste Haltelinie befindet sich unmittelbar vor der Ampel und die zweite Linie vor der Straßeneinmündung. Wenn vor der Einmündung ein Schild aufgestellt ist, “Bei Rot hier halten”, halten Sie bei Rot vor der zweiten Haltelinie. Sonst begehen Sie einen Rotlichtverstoß.

Befindet sich unmittelbar vor einer Ampel rechts eine Straßeneinmündung, aber keine zweite Haltelinie, sondern nur das besagte Schild, handelt es sich dabei nur um eine Empfehlung, bei Rot vor dem Schild zu halten.

Kreuzung mit zwei parallelen Haltelinien – was tun?

Es gibt Kreuzungen, wo zwei Haltelinien parallel zueinander sind. Als Fahrzeugführer eines mehrspurigen Fahrzeugs, z. B. eines Automobils, müssen Sie unmittelbar vor der ersten Haltelinie halten. Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Motorräder können hingegen bis unmittelbar vor die zweite Haltelinie fahren und so den Raum zwischen beiden Haltelinien nutzen. Achten Sie jedoch darauf, dass es Einschränkungen in Form von Bodenmarkierungen für die einspurigen Fahrzeuge geben kann, dass bspw. ausschließlich Radfahrer hier halten dürfen.

Bußgelder für einen Haltelinienverstoß

Verstoß

Bußgeld/Strafe

Haltelinie überfahren, ohne in den Gefahrenbereich zu fahren

10 €

Haltelinie trotz roter Ampel überfahren und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet

70 €, 1 Punkt

Haltelinie trotz roter Ampel überfahren und dabei einen Unfall verursacht

85 €, 1 Punkt

 

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Kathrin Mikalay

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