Sind Mitarbeiter mit einem Dienstwagen geschäftlich oder privat im Ausland unterwegs und begehen Verkehrsverstöße, kann es teuer werden. Wir geben einen Überblick, welche Bußgelder zunächst auf den Halter zukommen und was hierbei zu beachten ist.
Allgemeine Regelungen
Nach einem Rahmenbeschluss der Europäischen Union gilt in Deutschland, dass ausländische Geldstrafen oberhalb einer Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden können. Dies betrifft neben Verkehrsdelikten auch Geldstrafen, die europäische Gerichte in anderen Fällen verhängen. Darüber hinaus gibt es ein bilaterales Abkommen mit Österreich. Demnach können Geldbußen aus Österreich schon ab 25 Euro vollstreckt werden. Dies betrifft jedoch nur Geldforderungen. Kostet der Verstoß den Führerschein, kann dies in Deutschland nicht umgesetzt werden. Ebenso gibt es für Verstöße im Ausland keine Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
Zum „Eintreiben“ des Bußgelds müssen den ausländischen Behörden die Halterdaten vorliegen. Hierzu erfolgt. mit Hilfe des Kennzeichens eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Deutschland. Dies betrifft allerdings nur Verstöße, die die Sicherheit des Verkehrs gefährden (zu hohe Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße etc.). Die Auskunftspflicht des Kraftfahrtbundesamtes gegenüber ausländischen Behörden gilt nicht für Parkverstöße.
Vollstreckung
Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz. Daher können Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen ignoriert werden. Das BfJ leitet die Vollstreckung nur dann ein, wenn der Bescheid aus dem Ausland eine deutsche Übersetzung enthält, die zumindest den wesentlichen Inhalt wiedergibt. Erfolgt die Zahlung des Bußgelds zeitnah an die zuständigen Behörden im Ausland, kann in einigen Fällen mit einem Rabatt für das Bußgeld gerechnet werden. Länder mit Rabattregelungen sind: Belgien (bis zu 10 Prozent), Frankreich (bis zu 45 Euro), Italien (bis zu 30 Prozent) und Spanien, Großbritannien sowie Griechenland (bis zu 50 Prozent).
Konsequenzen bei Nicht-Zahlung
Wird ein ausländisches Bußgeld nicht gezahlt, kann dieses bei Kontrollen im Ausland eingetrieben werden. Besuchen Sie das Land des Verstoßes erneut, kann die Strafe z. B. am Flughafen während der Passkontrolle oder bei einer Verkehrskontrolle fällig werden. Dies betrifft insbesondere Parkverstöße, die nicht in Deutschland eingetrieben werden können.
Bußgelder im Ausland
Land |
20 km/h zu schnell (Euro) |
Rotlichtverstoß (Euro) |
Dänemark |
Ab 135 |
270 |
Frankreich |
Ab 135 |
Ab 135 |
Kroatien |
Ab 65 |
Ab 260 |
Niederlande |
Ab 160 |
230 |
Norwegen |
Ab 420 |
600 |
Österreich |
Ab 30 |
Ab 70 |
Spanien |
Ab 100 |
Ab 200 |
Türkei |
Ab 55 |
Ab 55 |
Zum Vergleich: Deutschland |
Bis 35 |
90 bis 320 |
Stand: März 2015, Quelle: ADAC
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