Bruttolistenpreis für Dienstwagen: Auswirkungen auf den geldwerten Vorteil

Bruttolistenpreis für Dienstwagen: Auswirkungen auf den geldwerten Vorteil
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Der Bruttolistenpreis ist die zentrale Bezugsgröße für die Dienstwagenbesteuerung und sorgt für Vergleichbarkeit im Fuhrpark. Doch was zählt wirklich – und was nicht? In diesem Beitrag finden Sie die Antwort und erfahren, wie Sie den Bruttolistenpreis korrekt ermitteln.


Inhaltsverzeichnis:

  • Definition des Bruttolistenpreises
  • Bestandteile des Bruttolistenpreises
  • Relevanz des Bruttolistenrpreises im steuerlichen Kontext
  • Sonderaustattungen von Fahrzeugen
  • Praxisbeispiele: So leiten Sie den Bruttolistenpreis her
  • Ermittlung des Bruttolistenpreises

 “Auf einen Blick”

  • Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche, inländische Herstellerpreisempfehlung zum Erstzulassungsdatum. Er dient als einheitliche Bezugsgröße für die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens mit der 1-Prozent-Methode.
  • Im Bruttolistenpreis enthalten sind die Mehrwertsteuer sowie alle bei Erstzulassung vorhandenen Sonderausstattungen.
  • Förderungen oder Prämien bei E-Fahrzeugen verringern den Bruttolistenpreis nicht.

Definition des Bruttolistenpreises


Der Bruttolistenpreis (BLB) ist eine inländische, unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Der Bruttolistenpreis gilt gleichermaßen für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen. Nicht zu verwechseln ist er mit dem tatsächlichen Kaufpreis, da die Händler oft Rabatte und Sonderaktionen anbieten.

Bestandteile des Bruttolistenpreises

Anders als der Nettolistenpreis beinhaltet der Bruttolistenpreis neben dem Basispreis des Fahrzeugs auch die gesetzliche Mehrwertsteuer. Außerdem sind im Preis alle ab Werk bestellten Sonderausstattungen einberechnet.

Nicht Teil des Bruttolistenpreises sind:

  • Überführungskosten
  • Zulassungskosten
  • Ein zweiter Satz Reifen (z.B. Winterreifen)

Dadurch kann der Bruttolistenpreis letztendlich niedriger sein als der Kaufpreis inklusive Rabatt, da Zusatzkosten dort nicht berücksichtigt werden.

Relevanz des Bruttolistenpreises im steuerlichen Kontext
Der Bruttolistenpreis spielt bei der Versteuerung von Firmenwagen eine wichtige Rolle. Er ist die Basis für die pauschale Versteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens, wenn dort die 1-Prozent-Regelung zum Einsatz kommt. Er bestimmt die Höhe des anzusetzenden geldwerten Vorteils und wirkt damit direkt auf die Lohnabrechnung. In der Praxis bedeutet das: Nur ein korrekt dokumentierter Bruttolistenpreis sorgt für rechtssichere, einheitliche und nachvollziehbare Abrechnungen.

Sonderausstattungen von Fahrzeugen

Als Sonderausstattungen werden zusätzliche Features bezeichnet, die nicht zur Standardausstattung gehören. Relevant sind hier z.B. die folgenden:

  • Infotainment-Systeme
  • Ledersitze
  • Spezielle Lackierungen
  • Klimaanlage
  • Einparkhilfe

 

Je mehr Sonderaustattungen im Auto verbaut sind, desto höher sind die Herstellerkosten, die sich wiederum im Bruttolistenpreis auswirken. Wichtig bei der Berechnung des Bruttolistenpreises ist, ob die Zusatzaustattung bereits seit der Erstzulassung vorhanden ist oder ob sie nachträglich hinzugefügt wurde. Nur die vom Werk verbauten Features erhöhen den Bruttolistenpreis steuerlich. Dokumentieren Sie daher den Serienumfang und die Optionen stets zum Erstzulassungsdatum.

Auch wenn Sie Kosten sparen können, indem Sie Sonderausstattungen nachträglich nachrüsten, ist es nicht immer sinnvoll. Denn für einige Sonderausstattungen sind größere Arbeiten am Fahrzeug erforderlich, z.B. beim Nachrüsten von Rückfahrkamera oder Einparkhilfen, da hierfür die Sensoren im Fahrzeug verbaut werden müssen. Dies ist umständlich und kann hohe Folgekosten nach sich ziehen.

Praxisbeispiele: So leiten Sie den Bruttolistenpreis her

Als Ausgangslage wird angenommen, dass der Arbeitnehmer einen Dienstwagen erhält, den er auch privat nutzen darf.

Fahrzeug: Der Dienstwagen ist ein Serienmodell mit klar definierter Konfiguration.

Grundpreis: 30.990 Euro

Pakete/Optionen ab Werk:

  • Komfortpaket: 1.200 Euro
  • Assistenzpaket: 1.600 Euro
  • Infotainment/Navi: 900 Euro
  • Lackierung/Metallic: 790 Euro

Außerdem wird nachträglich eine Klimaanlage eingebaut, für die Kosten in Höhe von 2.000 Euro entstehen.

BLP zum Erstzulassungsdatum: 35.480 Euro

Die Klimanalage findet im Bruttolistenpreis keine Berücksichtigung.

Der Betrag wird immer auf volle 100 Euro abgerundet, in diesem Fall auf 35.400 Euro. Nach der 1-Prozent-Methode beträgt der geldwerte Vorteil 354 Euro.

Fahrzeug: E-Auto

Besonderheiten: Förderungen oder Prämien wie die THG-Quote mindern den BLP nicht. Der Bruttolistenrpeis von Elektrofahrzeugen wird daher genauso berechnet wie bei Verbrennern auch.

Grundpreis: 42.990 Euro

E-spezifische Pakete/Optionen:

  • Batterie-Upgrade (größere Kapazität): 2.700 Euro
  • Fahrassistenzpaket Plus: 2.200 Euro
  • Wärmepumpe: 1.050 Euro

BLP zum Erstzulassungsdatum: 48.940 Euro

Der Betrag wird auf 48.900€ Euro abgerundet. Bei E-Fahrzeugen gilt bei der Besteuerung bis Ende 2030 die Sonderregel, dass E-Autos mit einem Bruttolistenpreis unter 70.000 Euro mit 0,25 Prozent versteuert werden. Bei E-Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von über 70.000 Euro gilt der Steuersatz von 0,5 Prozent.

Demnach beträgt der geldwerte Vorteil 195,76 Euro.

Fahrzeug: Bei dem Dienstwagen handelt es sich um eine Facelift-Version, die zum 12.7.2025 gegen ein neueres Modell ausgetauscht wird. Das neue Fahrzeug hat eine geänderte Serienausstattung und ggf. anderen Listenpreis.

Bestandsfahrzeug (Vor-Facelift, EZ: 15.05.2023)

Grundpreis: 29.900 Euro

Pakete/Optionen:

  • Komfortpaket 1.000 Euro
  • Navi 900 Euro
  • Sitzheizung 400 Euro
  • Lackierung/Metallic: 650 Euro

Ursprünglicher Bruttolistenpreis: 32.850 Euro

Neues Fahrzeug (Facelift, EZ: 10.01.2025)

Grundpreis: 31.400 Euro (geänderter Listenpreis; z. T. erweiterte Serienausstattung)

Pakete/Optionen:

  • Assistenzpaket Pro 1.300 Euro (Navi/Sitzheizung nun Serie)
  • Lackierung/Metallic: 790 Euro

BLP zum Erstzulassungsdatum: 33.490 Euro

Konsequenz: Für das Bestandsfahrzeug bleibt 32.850 Euro maßgeblich; für das neue Fahrzeug gilt der Bruttolistenpreis von 33.490 Euro.

Wird im laufenden Kalendermonat ein Fahrzeugwechsel vorgenommen, wird der Listenpreis des hauptsächlich zur Verfügung gestellten Fahrzeugs als Grundlage genommen. Damit liegt der geldwerte Vorteil bei der Versteuerung per 1-Prozent-Regel für den Monat Juli bei 334 Euro.

Ermittlung des Bruttolistenpreises

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Bruttolistenpreis abzufragen. Er sollte im Fuhrparkmanagement dokumentiert werden. Es ist aber auch möglich, den Bruttolistenpreis beim Händler anzufragen oder die Preisliste online beim Hersteller einzusehen. Auch Fahrzeugdatenbanken oder Online-Fahrzeugkonfigurationen führen oft die Bruttolistenpreise auf. Außerdem gibt es auf der Webseite des ADACs offizielle Listen für alle Automarken und Modelle.

FAQ - die wichtigsten Fragen

Was ist ein geldwerter Vorteil im Zusammenhang mit Firmenwagen?

Ein geldwerter Vorteil ist eine Form der Vergütung, die Arbeitnehmern nicht in Geld ausgezahlt wird, sondern als Sachleistung vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Die private Nutzung eines Firmenwagens ist ein klassisches Beispiel dafür. Dieser Vorteil gilt als Einnahme gemäß Paragraf 8 Einkommensteuergesetz (EStG) und ist daher steuer- und sozialabgabenpflichtig. Der Betrag des geldwerten Vorteils entspricht dem, was der Arbeitnehmer bezahlen müsste, wenn er die Leistung selbst finanzieren würde.

Was ist die 1-Prozent-Regel?

Die 1-Prozent-Regel ist eine Pauschalversteuerung für die private Nutzung eines Firmenwagens. Der geldwerte Vorteil beträgt ein Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens monatlich. Dieser Betrag wird dem monatlichen Gehalt hinzugerechnet und erhöht die Lohnsteuer.

Wann lohnt sich die 1-Prozent-Regel?

Die 1-Prozent-Regel lohnt sich, wenn der Firmenwagen zu einem niedrigen Neupreis gekauft wurde. Sie ist von Nachteil bei sehr hoher betrieblicher Nutzung, da sie eine eventuell höhere private Nutzung pauschal unterstellt, als tatsächlich stattfindet.

Was ist die Fahrtenbuch-Methode?

Die Fahrtenbuch-Methode dient der kilometergenauen Dokumentation der tatsächlichen privaten Nutzung eines Firmenwagens. Dadurch wird der geldwerte Vorteil exakt berechnet und anteilig versteuert.

Wann lohnt sich die Fahrtenbuch-Methode?

Die Fahrtenbuch-Methode lohnt sich, wenn der Firmenwagen überwiegend geschäftlich und nur selten privat genutzt wird. Hier wird nur der tatsächliche Privatanteil versteuert, was oft zu einer geringeren Steuerlast führt. Das Einsparpotenzial kann im vierstelligen Bereich liegen.


Sonja Riepe

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