Überschreitung der versicherten Fahrleistung

Beim Abschluss der Kfz-Versicherung muss angegeben werden, wie viele Kilometer das Fahrzeug im Jahr maximal fahren wird. Werden die Jahreskilometer überschritten, ist das ein Problem, dass das Fuhrparkmanagement nicht ignorieren sollte. Wie Sie die Kilometer von Beginn an richtig kalkulieren, die Kilometer im Auge behalten und was bei Überschreitung zu tun ist, jetzt in diesem Überblick nachlesen.

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Überschreitung der versicherten Fahrleistung © LIMARIO - stock.adobe.com

Beim Abschluss der Kfz-Versicherung muss angegeben werden, wie viele Kilometer das Fahrzeug im Jahr maximal fahren wird. Werden die Jahreskilometer überschritten, ist das ein Problem, dass das Fuhrparkmanagement nicht ignorieren sollte. Wie Sie die Kilometer von Beginn an richtig kalkulieren, die Kilometer im Auge behalten und was bei Überschreitung zu tun ist, jetzt in diesem Überblick nachlesen.

Inhaltsverzeichnis:

 

 

Kilometerklassen bei der Versicherung

Wie genau wird die jährliche Fahrleistung vertraglich geregelt?

Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung muss immer auch eine jährliche Fahrleistung angegeben werden. Dies hilft der Versicherung, den Beitrag zu berechnen. Je mehr gefahren wird, desto höher das Unfallrisiko und dementsprechend höher fällt der Versicherungsbeitrag aus. Hierfür muss das zu versicherende Fahrzeug einer Kilometerklasse zugeordnet werden. Diese können je nach Versicherung variieren. Ein Beispiel für eine Staffelung könnte wie folgt aussehen:

Kilometerklasse  Jahreskilometer
1 bis 5.000km
2 5.001 bis 10.000 km 
3 10.001 bis 15.000 km 
4 15.001 bis 20.000 km
5 20.001 bis 25.000 km
6 25.001 bis 30.000 km
7 30.001 bis 35.000 km
8 Über 35.001 km

 

Für den Fuhrpark bedeutet das, dass die Kilometer genau im Auge behalten werden müssen, damit der Versicherungsschutz weiterhin besteht. Jedoch gibt es auch hier Unterschiede und gerade bei Leasing-Fahrzeugen können andere Konditionen vorliegen.

 

Wie kann man die individuelle Fahrleistung für das Jahr berechnen?

Damit die Kilometer realistisch angegeben werden können und ein Überschreiten verhindert wird, lohnt es sich, die gefahrenen Kilometer aus den Vorjahren genau auszuwerten. Hieraus ergeben sich genaue Zahlen und ein verlässlicher Überblick.

Eine umfangreiche Fahrzeugverwaltung wie z. B. von LapID verschafft Ihnen einen Gesamt-überblick über den gesamten Fuhrpark. Neben Vertragskonditionen können hier auch Kilometerstände vom Fahrer abgefragt werden und in das System übertragen werden. So entgehen Ihnen keine Fristen oder wichtige Daten.

Alternativ müssen Fuhrparkmanager für genaue Zahlen die Strecken der Fahrer zusammenrechnen und mit 52 Wochen multiplizieren. Dies ist jedoch für jedes Fahrzeug sehr aufwendig. Besonders dann, wenn es sich um Poolfahrzeuge handelt, da diese individuell gebucht werden können und so unterschiedliche Strecken zurücklegen.

 

Wie genau werden die gefahrenen Kilometer überprüft?

Die Versicherung fordert die Kilometerständen nicht regelmäßig ein. Diese müssen vom Fahrer bzw. dem Fuhrparkmanagement selbstständig im Auge behalten werden. Damit dies nachhaltig passiert, müssen hier regelmäßige Abfragen stattfinden.

Anders ist es bei Unfällen: Hier fragt die Versicherung explizit nach den Kilometerständen. Sollte es zu einer Überschreitung der Kilometer gekommen sein, würde es spätestens dort auffallen. Der Versicherungsschutz wäre für die Folgen des Unfalls dann nicht mehr gegeben.

 

Überschreitung der Laufleitung

 

Was passiert, wenn die vertragliche Kilometerleistung überschritten wird?

Ist die Kilometerleistung überschritten, muss die Versicherung umgehend informiert werden. In den meisten Fällen gibt es eine Kulanzgrenze, die i.d.R. bei ca. 10-15 Prozent liegt. Auch hierzu sollten vorab Informationen eingeholt werden, damit es nicht doch zu einer Vertragsstrafe kommt.

Übermittelt der Fahrer regelmäßig die aktuellen Kilometerstände, wird in den meisten Fällen bereits früh ersichtlich, dass die Kilometerobergrenze bald erreicht ist. Frühzeitig reagieren lohnt sich - bei absehbarer Überschreitung sollte die Versicherung kontaktiert werden. Der Versicherungsbeitrag kann angepasst und Strafzahlungen so verhindert werden. Außerdem bleibt der Versicherungsschutz durchgehend erhalten.

 

Gibt es eine Vertragsstrafe bei Überschreitung der Versicherungskilometer?

Überschreiten die gefahrenen Kilometer die Versicherungskilometer und liegen auch nicht mehr in der Kulanz, kann es teuer werden. Was genau die Versicherungen für 1.000 km oder sogar 10.000 km mehr verlangen, ist unterschiedlich.

Ausnahme: LG Koblenz, Urteil v. 03.11.2021, 16 S 2/21

2021 kam es zu einer Vertragsstrafe von 500 Euro, wegen einer Überschreitung der 15.000 Jahreskilometer. Aufgefallen war dies im Rahmen der Unfallregulierung, als der Fahrer von seiner Kaskoversicherung Gebrauch machen wollte. Die Versicherung verlangte eine 500 Euro Vertragsstrafe und berief sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Landgericht Koblenz wies die Klage jedoch ab und erklärte die Strafe für unverhältnismäßig. Die Vertragsstrafe benachteilige den Vertragsnehmer nach Paragraf 307 BGB. Das Gericht vertrat dabei die Ansicht, dass eine Neuberechnung und Erhöhung der Versicherung hier durchaus gerechtfertigt ist. Die Versicherung stellte die Vertragsstrafe jedoch nicht aufgrund der Überschreitung, sondern aufgrund des Nichtanzeigens. Sprich der Fahrer hätte sich bereits bei einer Überschreitung von 15.001 km strafbar gemacht. Das Nichtinformieren der Versicherung ist nur ein (einfaches) fahrlässiges Verhalten und hätte daher anders geahndet werden müssen.

Fazit: Das soll nicht heißen, dass Versicherungsnehmer die Fahrkilometer wissentlich niedriger angeben können, um Beiträge zu sparen oder wissentlich die Überschreitung unterschlagen. Das ist vorsätzliches Verhalten und eine Vertragsstrafe hier durchaus möglich.

 

Unterschreitung der jährlichen Kilometer

Werden die jährlichen Fahrkilometer unterschritten, kann es je nach Versicherung zu einer Rückzahlung nach Ablauf des Versicherungszeitraums kommen. In jedem Fall sinkt jedoch der Versicherungsbeitrag und der Halter kann im weiteren Verlauf Geld einsparen.