Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine Dashcam?
- Wie funktioniert eine Dashcam?
- Wie viel kostet eine Dashcam?
- Welche Vorteile hat eine Dashcam im Falle eines Unfalls?
- Wie sieht es mit dem Datenschutz rund um Dashcams aus?
- Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
- Was gilt für Dashcams bei Fahrten ins Ausland?
- Dürfen Unternehmen Dashcams in Dienstwagen einsetzen?
- Wie regeln Fuhrparkmanager den Einsatz im Fuhrpark?
Auf einen Blick
- Eine Dashcam ist eine kleine Videokamera, die an der Windschutzscheibe, an der Heckscheibe oder an beiden Seiten angebracht ist. Daneben gibt es auch 360-Grad-Dashcams, die eine Rundumsicht ermöglichen. Dashcams zeichnen das Verkehrsgeschehen auf, um Unfallvorgänge zu dokumentieren und die Beweisführung zu unterstützen.
- In Deutschland ist die Dashcam erlaubt. Datenschutzkonform ist sie aber nur, wenn sie erst bei einem Unfall oder starkem Bremsen dauerhaft die aufgenommenen Bilder speichert.
- In Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz rät der ADAC von der Nutzung ab. Fahrer auf Dienstreisen sollten die Kamera dort abnehmen.
- Unternehmen, die Dienstwagen mit Dashcams ausstatten, sind für die Aufnahmen verantwortlich, müssen ihre Fahrer informieren und den Betriebsrat beteiligen.
Was ist eine Dashcam?
Bei einer Dashcam handelt es sich um eine kleine Videokamera, die auf dem Armaturenbrett, per Saugnapf an der Windschutzscheibe oder dem Rückspiegel befestigt ist und die Umgebung während der Fahrt sowie beim Parken aufzeichnet. Der Name verbindet das englische „dashboard“ (Armaturenbrett) mit „camera“. Gebräuchlich sind auch die Begriffe Autokamera, Carcam oder Unfallkamera.
Die meisten Modelle filmen nach vorn. Sie werden über den Zigarettenanzünder mit Strom versorgt. Es gibt aber auch Geräte mit zusätzlicher Heckkamera und Varianten mit Innenraumkamera, die auf Fahrer und Fahrgäste gerichtet ist. Innenraumkameras kommen etwa in Taxis oder bei Fahrdiensten zum Einsatz. Auch 360-Grad-Dashcams, die an vier bis acht Weitwinkelkameras an verschiedenene Stellen des Fahrzeugs montiert werden, sind am Markt verfügbar.
Wie unterscheiden sich fest verbaute und nachgerüstete Dashcams voneinander?
Rechtlich gelten für alle Dashcams dieselben Regeln. Unterschiede gibt es bei Einbau, Bedienung und Bildqualität.
Werkseitig integrierte Dashcams
Einige Hersteller nutzen die Kameras der Fahrerassistenzsysteme als Dashcam. In diesen Fällen entfällt das Kabel und ein zusätzliches Gerät im Sichtfeld. Die Bildqualität liegt teils unter der guter Nachrüstgeräte und der Funktionsumfang ist oft an Ausstattungspakete gebunden.
Fest eingebaute Nachrüstgeräte
Eine Werkstatt oder der Fahrer selbst schließt die Kamera per Hardwire-Kit an den Sicherungskasten an und verlegt die Kabel in der Verkleidung. Dadurch wirkt es aufgeräumt. Allerdings läst sich das Gerät nicht schnell abnehmen.
Mobile Nachrüstgeräte
Diese Dashcams halten per Saugnapf oder Klebepad an der Scheibe und laufen über den Zigarettenanzünder. Sie sind in wenigen Minuten montiert und genauso schnell wieder entfernt. Ein lose hängendes Kabel darf weder die Sicht noch die Bedienung des Fahrzeugs behindern.
Wer bei Leasingfahrzeugen eine feste Dashcam einbauen möchte, sollte vorher die Zustimmung des Leasinggebers einholen. Eingriffe in die Fahrzeugelektrik können bei der Rückgabe zu Abzügen führen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich bei der Fahrzeugbeschaffung bereits für die Installation einer Dahscam zu entscheiden, sofern die Leasing-Gesellschaft das ermöglicht.
Wie funktioniert eine Dashcam?
Eine Dashcam startet automatisch mit der Zündung. Die Aufnahmen werden temporär auf einer Speicherkarte gesichert. Bei manchen Modellen werden Sie bei einem Unfall zusätzlich in die Cloud geladen.
Für die Praxis sind vier Funktionen entscheidend:
- Loop-Aufnahme: Die Kamera speichert kurze Videoclips von wenigen Minuten. Ist die Speicherkarte voll, überschreibt sie automatisch die ältesten Clips.
- G-Sensor: Ein Beschleunigungssensor erkennt einen Aufprall oder eine Vollbremsung. Wenn die Vibration einen bestimmten Grenwert überschreitetet, sorgt er dafür, dass der aktuelle Clip sicher gespeichert und nicht überschrieben wird.
- Parkmodus: Im abgestellten Fahrzeug startet die Aufnahme der Dashcam z.B. bei Erschütterung oder Bewegung am Fahrzeug. Dafür braucht die Kamera allerdings Dauerstrom, meist über ein Hardwire-Kit. Das ist ein Kabelsatz, der ein elektronisches Gerät – meist eine Dashcam – direkt mit dem Sicherungskasten und dem Bordnetz eines Fahrzeugs verbindet.
- GPS: Position und Geschwindigkeit werden mit dem Video gespeichert. Die Geschwindigkeitsangabe stammt allerdings nicht aus einem geeichten Messgerät.
Wie lange darf eine Dashcam aufnehmen?
Eine feste Minutenzahl gibt das Gesetz nicht vor. Maßstab ist der Datenschutz: Eine Dashcam darf kurz und anlassbezogen aufzeichnen.
Was bedeutet anlassbezogene Aufzeichnung?
Anlassbezogen heißt: Die Kamera überschreibt ihre Aufnahmen laufend in kurzen Abständen und speichert erst dann dauerhaft, wenn etwas passiert, etwa bei einem Aufprall oder einer starken Verzögerung. Eine permanente Aufzeichnung ganzer Fahrten ist für diesen Zweck nicht nötig und deshalb unzulässig. Gespeicherte Clips sollten Sie löschen, sobald sie für die Klärung des Unfalls nicht mehr gebraucht werden.
Wie viel kostet eine Dashcam?
Eine Dashcam kostet je nach Ausstattung zwischen 50 Euro und mehr als 250 Euro. Den Preis bestimmen vor allem die Bildauflösung, die Zahl der Kameras und Zusatzfunktionen wie Parkmodus oder Cloud-Anbindung.
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Kategorie |
Preisspanne (Richtwert) |
Typische Ausstattung |
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Einsteigermodelle |
ca. 50 bis 100 Euro |
Frontkamera, Full HD, Loop-Aufnahme, G-Sensor |
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Mittelklasse |
ca. 100 bis 250 Euro |
2K oder 4K, Front- und Heckkamera, GPS, App-Anbindung per WLAN, Parkmodus |
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Oberklasse |
ab ca. 250 Euro |
4K, bis zu drei Kameras inklusive Innenraum, Cloud-Zugriff über LTE, bessere Nachtsicht |
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Hardwire-Kit |
ca. 20 bis 50 Euro |
Dauerstrom für den Parkmodus, Schutz vor Tiefentladung der Batterie |
Die Preise sind Richtwerte und beziehen sich auf Nachrüstgeräte. Hinzu kommen eine robuste Speicherkarte und bei festem Einbau die Kosten für die Werkstatt. Werkseitige Dashcams werden als Ausstattungsoption mitbezahlt. Wer mehrere Fahrzeuge ausstattet, sollte auch den Aufwand für Verwaltung und Löschung der Aufnahmen einplanen.
Welche Vorteile hat eine Dashcam im Falle eines Unfalls?
Nach einem Unfall steht oft Aussage gegen Aussage. Eine Dashcam-Aufnahme zeigt den Hergang so, wie er sich abgespielt hat.
Konkret kann eine Dashcam helfen,
- das Geschehen im Straßenverkehr rund um das eigene Fahrzeug aufzuzeichnen, um bei einem Unfall die eigene Unschuld beweisen zu können.
- regelwidriges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr festzuhalten und zur Anzeige zu bringen.
- die Schadenregulierung mit der Versicherung zu beschleunigen, wenn der Hergang strittig ist.
- Parkrempler und Unfallflucht zu dokumentieren, sofern der Parkmodus aktiv ist.
Im Fuhrpark wirkt sich ein geklärter Hergang direkt auf die Kosten aus: Trägt der eigene Fahrer keine Schuld, reguliert die Versicherung des Unfallgegners den Schaden. Wie die Haftung in einer typischen Konstellation verteilt ist, erklärt unser Beitrag zur Haftung beim Auffahrunfall.
Wie sieht es mit dem Datenschutz rund um Dashcams aus?
Wer ganze Fahrten dauerhaft speichert, verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Außerdem ist die Dashcam datenschutzrechtlich nur zulässig, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und die Interessen der gefilmten Personen nicht überwiegen. Problematisch bleibt, dass andere Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr nicht über die Aufnahme informiert werden können.
Bei cloudbasierten Diensten sollten Nutzer genau darauf achten, wo die Videos gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann.
Darf man Dashcam-Aufnahmen veröffentlichen?
Nein. Videos mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen dürfen Sie nicht ungefragt ins Internet stellen. Auch das gezielte Filmen, um Verkehrsverstöße anderer bei der Polizei anzuzeigen, ist nicht erlaubt. Bei Verstößen können die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat nach Angaben des ADAC angekündigt, Bußgelder zu prüfen, wenn es von der Weitergabe von Dashcam-Videos an Polizei, Versicherung oder Internet erfährt.
Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
Ja. Kauf, Montage und Betrieb einer Dashcam sind erlaubt. Die Kamera muss so angebracht sein, dass sie die Sicht des Fahrers nicht einschränkt. Während der Fahrt darf sie nicht bedient werden. Welche Regeln für elektronische Geräte am Steuer gelten, lesen Sie in unserem Beitrag zur Handynutzung am Steuer.
Sind Dashcams vor Gericht erlaubt?
Ja, Dashcam-Aufnahmen können vor Gericht als Beweismittel dienen, auch wenn die Aufzeichnung gegen den Datenschutz verstößt. Richtungsweisend war dafür 2018 ein BGH-Urteil zu Dashcam-Aufnahmen im Unfallhaftpflichtprozess.
Was gilt für Dashcams bei Fahrten ins Ausland?
Innerhalb Europas ist die Nutzung von Dashcams unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern fehlen konkrete Gesetze. Für einige Länder rät der ADAC ausdrücklich von der Nutzung ab. Wer dort mit Dashcam fährt, riskiert ein Bußgeld oder die Beschlagnahme des Geräts.
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Land |
Empfehlung laut ADAC (Stand: Februar 2026) |
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Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz |
Nicht erlaubt |
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Österreich, Italien, Niederlande, Norwegen |
nur für privaten Gebrauch |
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Frankreich, Dänemark, Finnland |
grundsätzlich unproblematisch; bei Verwendung als Beweismittel Unfallbeteiligte sofort informieren |
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Polen, Schweden |
Kamera leicht entfernbar halten, Aufnahmen regelmäßig überschreiben |
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Spanien, Ungarn |
geringe Auflösung, nicht benötigte Daten nach fünf Tagen löschen |
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Tschechien |
privater Gebrauch erlaubt, Veröffentlichung nur mit Einverständnis der Betroffenen |
Die vollständige Länderübersicht finden Sie beim ADAC.
Fuhrparkmanager sollten ihre Fahrer bei der Fahrzeugübergabe darüber informieren, dass sie bei Fahrten ins Ausland vorab die aktuelle Rechtslage prüfen sollten.
Dürfen Unternehmen Dashcams im Dienstwagen einsetzen?
Ja, aber nur mit klaren Regeln. Wer im Unternehmen Dashcams einsetzen möchte, muss die Kriterien einer anlassbezogenen Bildspeicherung sowie die Informationspflichten nach der DSGVO erfüllen.
Wer ist für die Aufnahmen verantwortlich?
Sobald eine Dashcam während Dienstwagen genutzt wird, ist der Arbeitgeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er legt Zweck, Speicherdauer und Zugriffsrechte fest und muss die Fahrer vorab informieren. Möchte ein Fahrer in seinem fest zugewiesenen Dienstwagen eine verkabelte Dahscam nachrüsten, muss er eine Freigabe beim Fuhrparkmanagement beantragen. Unklarer ist die Lage, wenn Fahrer den Dienstwagen privat nutzen. Dann können sie ggf. selbst für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich sein.
Was gilt für den Beschäftigtendatenschutz?
Eine Dashcam im Dienstwagen kann zeigen, wie ein Mitarbeiter fährt, wann er wo war und mit wem er unterwegs ist. Damit eignet sie sich zur Verhaltens- und Leistungskontrolle, auch wenn das nicht beabsichtigt ist. Besonders kritisch sind Innenraumkameras und Tonaufnahmen. Daher sollten Fuhrparkmanager bei Dienstwagen den Grundsatz beachten, so wenig Daten wie möglich aufzunehmen. Es müssen Dashcams ausgewählt werden, die nur kurze Ereignisclips aufzeichen. Außerdem sollte in den Einstellungen das Mikrofon ausgeschaltet werden. Ob vor der Einführung eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist, sollte ein Datenschutzbeauftragter prüfen.
Muss der Betriebsrat zustimmen?
Ja, sofern es einen Betriebsrat gibt. Nach Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt er mit, wenn technische Einrichtungen eingeführt werden, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen können. Das gilt für Poolfahrzeuge ebenso wie für fest zugewiesene Dienstwagen. Nach der Rechtsprechung genügt es, dass die Technik dazu objektiv geeignet ist. Für Dashcams in Dienstwagen ist deshalb in der Regel eine Betriebsvereinbarung der richtige Weg.
Weniger eindeutig ist der Fall, dass ein Fahrer seinen Dienstwagen selbst konfiguriert und eine Dashcam als Ausstattung wählt. Lässt die Dienstwagenregelung diese Option zu, bestimmt das Unternehmen mit, welche Technik in seinen Fahrzeugen verbaut ist. Fuhrparkmanager sollten deshalb in der Betriebs- oder Dienstwagenvereinbarung festlegen, ob Dashcams wählbar sind, wie sie eingestellt werden und wer auf die Aufnahmen zugreifen darf.
Wie regeln Fuhrparkmanager den Einsatz im Fuhrpark?
Diese Punkte sollten beim Einsatz von Dashcams im Fuhrpark beachtet werden:
- Zweck: ausschließlich Dokumentation von Unfällen und Schäden, keine Bewertung des Fahrverhaltens
- Technik: Frontkamera mit Loop-Aufnahme und Ereignisspeicherung, Mikrofon deaktiviert
- Zugriff: wer gesicherte Clips sichten darf und in welchen Fällen
- Löschfristen: automatische Löschung, gesicherte Clips nach Abschluss des Schadenfalls entfernen
- Auslandsfahrten: Vorgaben für Länder, in denen keine Dashcam genutzt werden soll
- Information der Fahrer: schriftlich, z.B. im Dienstwagenüberlassungsvertrag oder per Dienstanweisung

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