Kartell- und Wettbewerbsrecht: So schützen Sie Ihr Unternehmen

Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht sind schnell passiert und können Unternehmen Millionen kosten. Wir verraten, wie Sie Mitarbeiter für dieses Thema sensibilisieren und welche Compliance-Maßnahmen Ihr Unternehmen schützen können!

Inhaltsverzeichnis

Auf einen Blick

  • Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht werden nicht nur mit Bußgeldern in Millionenhöhe bestraft, sondern können auch weitere Folgen nachsich ziehen.
  • Compliance-Maßnahmen schützen das Unternehmen und mindern oder verhindern Strafen.
  • Unterweisungen für Mitarbeiter mit erhöhtem Risiko sind besonders relevant und sollten regelmäßig durchgeführt werden.

Folgen bei Verstößen gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht

Das Kartell- und Wettbewerbsrecht sichern den fairen Markt. Das Bundeskartellamt bestraft Verstöße gnadenlos. Empfindliche Bußgelder wie 10 Prozent des Jahresumsatzes oder Strafen von mehreren Millionen Euro sind keine Seltenheit. Sie liegen im Ermessen des Bundeskartellamtes. Ausschlaggebend für die Bemessung sind Dauer und Schwere der Tat. In den meisten Fällen ist mit der Zahlung der Strafen die Situation noch nicht geregelt. Zusätzliche Folgen für Personen und Unternehmen können sein:

  • Rufschädigung
  • Schadensersatzforderungen durch Geschädigte
  • Freiheitsstrafen
  • Tätigkeitsverbot als Unternehmensleiter

Welche von den Strafen zum tragen kommen, ist nicht einheitlich in den EU-Wettbewerbsvorschriften festgehalten und obliegt den EU-Staaten.

Kartelle gibt es in verschiedenen Formen und Größen. Grundsätzlich sind alle verboten, die sich einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Darunter fallen:

  • Preiskartelle
  • Submissionskartelle
  • Produktionskartell
  • Gebietskartelle

Rechtlich verankert und definiert sind Verstöße und Verbote des Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie die dazugehörigen Strafen im GWB bzw. UWG. Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen in unserem Beitrag zum Thema:

Compliance-Maßnahmen zur Prävention von Verstößen

Compliance-Maßnahmen zur Prävention von Verstößen gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht sind nicht verpflichtend, aber sie werden vom Bundeskartellamt unterstützt. Anerkannt werden Nachweise über durchgeführte Compliance-Maßnahmen wie Unterweisungen bzw. Schulungen, die Teil der Compliance-Strategie sind. Alle Inhalte, die übermittelt werden, müssen von den Mitarbeitern schriftlich bestätigt und die Nachweise aufbewahrt werden. Unternehmen, bei denen ein Verstoß durch einen Mitarbeiter vorliegt, haben so die Möglichkeit, Strafen abzuwenden oder zu mindern. So kann das Unternehmen die Situation schnell ohne größeren Schaden auflösen.

Für die Umsetzung effektiver Compliance-Maßnahmen muss zunächst das Gesamt- und das Einzelrisiko des Unternehmens bewertet werden. Risikofaktoren, auf die Sie achten sollten, sind:

  • Branchen-Check: Agiert Ihr Unternehmen in einem bereits auffällig gewordenen Wirtschaftszweig?
  • Bewertung der Zusammenarbeit bzw. des Aufeinandertreffens mit Wettbewerbern: Hierunter fallen Kooperationen ebenso wie Begegnungen auf Branchentreffen.
  • Marktanalyse und Einordnung des eigenen Unternehmens: Welche Position hat Ihr Unternehmen auf dem Mark? Ein marktbeherrschendes Unternehmen muss andere Maßnahmen ergreifen als eines in einem Bereich mit einer hohen Kartellbildung.

Es ist ratsam für die Erstellung als auch die Etablierung und Durchführung der Compliance-Maßnahmen einen Compliance-Beauftragten zu ernennen. So ist das Unternehmen abgesichert, die Mitarbeiter sind immer auf dem aktuellen Stand und die Nachweise sind gesichert. Zusätzlich wissen die Arbeitnehmer, an wen sie sich bei Auffälligkeiten oder auch bei Fragen und Anmerkungen zur Unterweisung wenden müssen. Sollte sich ein Verstoß bestätigen, ist das Unternehmen so außerdem in der Lage, schnell und mit konkreten Maßnahmen zu reagieren.

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Unterweisungsinhalte Kartell- und Wettbewerbsrecht

Damit eine Unterweisung effektiv funktioniert, müssen die Inhalte die Mitarbeiter über das Kartell- und Wettbewerbsrecht informieren und für das Thema sensibilisieren. Besonders beim alltäglichen Ausüben der Tätigkeit müssen Arbeitnehmer wissen, wann sie gegen Gesetze verstoßen. Aus diesem Grund sollten Unterweisungen sowohl theorethisches als auch praktisches Wissen vermitteln:

  • Theoretisches Wissen
    • Sinn & Zweck
    • Konsequenzen bei Verstößen
    • Richtlinien, mit denen sich der Mitarbeiter einverstanden erklärt
    • Übersicht der zuständigen Personen bei Meldungen und Verstößen
  • Praktisches Wissen
    • Situationen im Arbeitsalltag aufmerksam deuten
    • Realistische Beispiele von gesetzeswidrigem Verhalten
    • Praktischer Test über die vermittelten Inhalte

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Außerdem werden die Nachweise über die erfolgreiche Unterweisung elektronisch gesichert.

Welche Abteilungen sind besonders gefährdet?

Nicht alle Mitarbeiter eines Unternehmens laufen Gefahr, gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften, das GWB oder UWG zu verstoßen. Daher sollten zusätzlich die internen Risiken der einzelnen Abteilungen bewertet werden. Bereiche, in denen die Mitarbeiter eng mit:

  • dem Produkt (Produktion, Werbung/Marketing etc.),
  • anderen Mitbewerbern (Geschäftsführung, Management etc.)
  • oder Kunden arbeiten (Vertrieb)

sollten insbesondere geschult und auf die Konsequenzen hingewiesen werden. Sie geraten am ehesten in Situationen, die zu Zuwiderhandlungen des Unternehmens führen können. Außerdem sollten die Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, Auffälligkeiten oder Verstöße sofort beim Compliance-Beauftragten zu melden. Damit die Arbeitnehmer Fehlverhalten sicher erkennen, sollten diese Abteilungen regelmäßig unterwiesen werden.

Unterweisungen im Unternehmen  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheit  und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dies umfasst  beispielsweise Unterweisungen wie Erste Hilfe, Brandschutz oder  Bildschirmarbeit. Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert  werden.   Mit LapID können Sie Arbeitssicherheitsunterweisungen einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zu Unterweisungen erhalten.


Sarah Brüdigam

Sarah Brüdigam


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