Kartell- und Wettbewerbsrecht: Einfach erklärt!

Das Kartell- und das Wettbewerbsrecht sind die Säulen des fairen Wettbewerbs. Wer die Rechtslage nicht kennt, kann leicht dagegen verstoßen. Wir haben das Kartell- und Wettbewerbsrecht schnell und einfach für Sie zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Kartellrecht?

Das Kartellrecht bzw. Kartellverbot schützt den gesunden sowie fairen Wettbewerb auf dem Markt und soll das Wirtschaftswachstum fördern. Zusammenschlüsse von mehreren Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, sollen hingegen verhindert werden.

“Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“(§1 GWB)

Von Kartellbildung spricht man, wenn u.a.:

  • Preisabsprache,
  • Absprache von Produktionsmengen,
  • Informationsaustausch zwischen Unternehmen oder
  • die Aufteilung von Einzugsgebieten vorliegt.

Wettbewerbsbeschränkende Kooperationen betreffen auch Absprachen zwischen Hersteller und Händler über den Endverkaufspreis. Dieser darf nicht über die unverbindliche Preisempfehlung hinausgehen.

Eine besondere Form der Preisabsprache findet bei der Submission statt. Dies betrifft Angebote, bei denen schon vor Ausschreibung der Angebotspreis festgelegt wird. Zuschläge werden unter den Kartellteilnehmern vorab nach Absprache verteilt. Ein Unterbieten von anderern möglichen Auftragnehmern wird so ausgeschlossen und verhindert den Wettbewerb.

Der Informationsaustausch zwischen den Unternehmen kann direkt stattfinden, aber auch über Dritte oder Marktinformationssysteme geschehen. Unternehmen sollen ihre Entscheidungen autonom, ohne die Einflussnahme anderer Firmen treffen.

Auch Fusionierungen von Unternehmen werden durch das Kartellamt überwacht und geprüft. Fusionierungen, die den Wettbewerb behindern oder sogar verhindern, sind untersagt. Hierzu zählen auch Unternehmensfusionen, die eine marktbeherrschende Stellung ohne Wettbewerber zur Folge haben.

Hinweis: Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den jeweils gesetzlichen Grundlagen entnehmen.

Wo ist das Kartellrecht geregelt?

Das Kartellverbot wird im GWB, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, geregelt. Ob ein Verstoß vorliegt oder ob es sich um eine erlaubte Vereinbarung zwischen den Wettbewerbern handelt, enscheiden maßgeblich die Paragrafen 1-3 GWB und die Artikel 101 und 102 des AEUV (Vertrag über Arbeitsweisen in der Europäischen Union).

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Was ist das Wettbewerbsrecht?

Das Lauterkeitsrecht, offiziell Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient dem Schutz des fairen und ehrlichen Wettbewerbs. Laut Paragraf 1 des Gesetzes sind folgende Personengruppen vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen:

  • Mitbewerber,
  • Verbraucher
  • und sonstige Marktteilnehmer.

Gleichzeitig wird außerdem das allgemeine Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb gewahrt und schützt so nicht nur die Personengruppen sondern auch die Produkte.

Info-Box: Unlautere Handlung nach Paragraf 3a UWG: “Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.“

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht umfassen nach den allgemeinen Bestimmungen des UWG u. a. diese vier Teilbereiche:

  • Mitbewerberschutz: Verboten sind die Verunglimpfung und Verbreitung falscher Behauptungen (z. B. von Waren, Dienstleistung, private o. geschäftliche Verhältnisse). Das Kopieren von Waren und die gezielte Behinderung auf dem Markt sind ebenfalls nicht erlaubt. (§ 4 u. § 4a UWG)
  • Irreführende geschäftliche Handlungund Information: Geschäftliche Handlungen oder irreführende z. B. Produktinformationen sind unzulässig. Gleiches gilt für das Unterschlagen von Informationen. Auch die Verletzung des Verbraucherinteresses durch unlautere geschäftliche Handlungen ist verboten. (§§ 5-5c UWG)
  • Vergleichende Werbung: Sie ist gesetzeswidrig, wenn sich die Werbung u. a. auf Produkte mit unterschiedlichen Zweck bezieht, nicht objektiv ist und/oder darüber hinaus andere Mitbewerber verunglimpft bzw. ausnutzt. Auch das Werben für kopierte Produkte, die Waren mit einer geschützten Kennzeichnung imitiert ist nicht erlaubt. (§ 6 UWG)
  • Unzumutbare Belästigung: Nicht erlaubt sind Werbemaßnahmen über das Telefon ohne das ausdrückliche Einverständnis des Verbrauchers. Auch für automatische Anrufmaschinen oder elektronische Post braucht das Unternehmen eine ausdrückliche Erlaubnis des Verbrauchers. Diese Einverständniserklärung ist fünf Jahre aufzubewahren. (§§ 7 u. 7a UWG)

Hinweis: Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den jeweils gesetzlichen Grundlagen entnehmen.

Wo ist das Wettbewerbsrecht geregelt?

Das Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff für die Kombination aus Kartellrecht und Lauterkeitsrecht. Letzteres ist im UWG verankert. Das Gesetz umfasst neben den allgemeinen Bestimmungen und unlauteren Handlungen (§§ 1-7a UWG) auch die Rechtsfolgen (§§ 8-11 UWG), Verfahrens- sowie Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen.

Wie kann man Verstöße verhindern?

Um Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht zu vermeiden, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Schulung der Mitarbeiter
  • Risikoanalyse
  • Warn- und Kontrollsysteme
  • Unternehmensinterne Konsequenzen für die Täter

Diese Compliance-Maßnahmen sind gerade in der Prävention ein effektives Mittel und werden vom Bundeskartellamt unterstützt. Im Fall einer Prüfung durch das Kartellamt kann das Unternehmen Nachweise zur Vorsorge geltend machen. Dadurch kann das Unternehmen einen größeren Schaden vermeiden oder die Strafe verringern.

Sollte das Unternehmen bereits gegen das Kartellverbot verstoßen haben, kann es die Strafe durch die Bonusregel verringern oder sogar straffrei davon kommen. Das Bundeskartellamt bietet Unternehmen, die selber Teil eines Kartells sind, Strafminderung oder Erlass an. Ziel ist es, für Misstrauen innerhalb des Kartells zu sorgen, damit ein Unternehmen das Kartell verrät.

Damit es gar nicht so weit kommt, sind Maßnahmen zur Vorsorge und das Schulen der Mitarbeiter der sicherste Weg. E-Learning Unterweisungen zum Thema Kartell- und Wettbewerbsrecht sind dabei ein effektives Mittel, um bei Mitarbeitern ein Bewusstsein für Compliance-Themen zu schaffen. Mehr zur Unterweisung zum Kartell- und Wettbewerbsrecht demnächst in unserem Blog.


Sarah Brüdigam

Sarah Brüdigam


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