Die 3 Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird zunehmend bedeutender für Unternehmen. Dennoch ist es in vielen Firmen noch nicht ausreichend etabliert. Welche drei Säulen es gibt und wie LapID Sie mit digitalen Unterweisungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement unterstützt, erfahren Sie hier:

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Was steckt dahinter?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Gesundheit der Mitarbeiter sicherzustellen. Eine Möglichkeit ist das betriebliche Gesundheitsmanagement (kurz BGM). Es umfasst den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Form von Unterweisungen, Vorsorgeuntersuchungen, das Eingliederungsmanagement und die betriebliche Gesundheitsförderung.

Konkret können für das betriebliche Gesundheitsmanagement folgende Ziele definiert werden:

  • Reduzierung von Fehlzeiten
  • Reduzierung von Kündigungen
  • Minimierung von Arbeitsunfällen
  • Steigerung der Produktivität
  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit
  • Steigerung der Mitarbeiterloyalität

Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist immer an das jeweilige Unternehmen angepasst. Zu berücksichtigen sind die Gegenbenheiten in den einzelnen Betriebsstätten und die unterschiedlichen Tätigkeiten der Arbeitnehmer. Um den Erfolg des betrieblichen Gesundheitsmanagements sicherzustellen, ist es sinnvoll, es auf Führungsebene zu verankern und die Mitarbeiter in den Prozess einzubeziehen.

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Die 3 Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat durch den Ausschuss für Arbeitsmedizin die Arbeitsmedizinische Empfehlung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement erstellen lassen. Die Empfehlung untersützt Sie als Arbeitgeber und Personalverantwortliche bei der Einrichtung und Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements im Unternehmen.

Verankert ist das betriebliche Gesundheitsmanagement im Arbeitsschutzgesetz, den Arbeitsschutzverordnungen, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie den Vorschriften der Sozialgesetzbücher. Darüber hinaus regelt das Arbeitssicherheitsgesetz die Unterstützung des Arbeitgebers durch den Betriebsrat und die Einrichtung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Fragen zum betrieblichen Gesundheitsschutz.

Betrieblicher Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz (1. Säule)

Ein gängiges Mittel um Mitarbeiter vor Gefahren und Risiken zu schützen, sind Unterweisungen. Die Durchführung von Unterweisungen basiert wiederum auf der Gefährdungsbeurteilung.

Mehr zum betrieblichen Arbeitsschutz und welche Funktionen Unterweisungen in diesem Zusammenhang haben, erfahren Sie in unseren weiterführenden Beiträgen:

LapID bietet Ihnen ein umfangreiches Unterweisungsportfolio an, mit dem Sie Ihre Mitarbeiter einfach digital via E-Learning unterweisen können. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Unterweisungsmodule aus dem Bereich Arbeitsschutz:

Nicht nur Themen aus dem Bereich Arbeitsschutz müssen regelmäßig unterwiesen werden. Auch im Fuhrparkmanagement sind Unterweisungen notwendig, wenn ein Fahrzeug an einen Mitarbeiter überlassen wird. Gleiches gilt für Compliance-Themen. Beide Themenbereiche können Sie mit den LapID Unterweisungen umsetzen.

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Das Angebot von arbeitsmedizinischen Untersuchungen kann zusätzlich dazu beitragen, den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sicherzustellen. Mehr zu den Grundlagen der arbeitsmedizinischen Untersuchungen und den Inhalten ausgewählter Untersuchungen, erfahren Sie in unseren nachfolgenden Beiträgen:

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (2. Säule)

Die zweite Säule des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die für Arbeitgeber ebenfalls verpflichtend ist, ist das betriebliche Eingliederungsmanagement. Sind Arbeitnehmer längere Zeit krank und wollen wieder in den Berufsalltag einsteigen, müssen diese wieder gesondert eingegliedert werden. Dies richtet sich an Arbeitnehmer, die mehr als 42 Tage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren.

Betriebliche Gesundheitsförderung (3. Säule)

Unter der betrieblichen Gesundheitsförderung sind freiwillige Maßnahmen zusammengefasst, die Unternehmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter anbieten können. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Arbeitgeber können sich z.B. an Beitragssätzen für das Fitness-Studio beteiligen oder auch eigene Fitness-Kurse anbieten. Auch die Ernährungsberatung oder die Suchtprävention kann ein Bestandteil sein. Viele Maßnahmen lassen sich zudem durch Krankenkassen bezuschussen und fördern. Darüber hinaus können Arbeitgeber bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für die Gesundheitsförderung je Mitarbeiter im Jahr beim Staat geltend machen.

Beliebt bei Arbeitnehmern sind Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung darüber hinaus auch als Mitarbeiter-Benefit.

Welche Vorteile hat das betriebliche Gesundheitsmanagement?

Die Einrichtung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements trägt maßgeblich dazu bei, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu steigern. Gleichzeitig verbessert sich das Betriebsklima. Maßnahmen der Gesundheitsförderung, die Unternehmen freiwillig anbieten, steigern die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber und schaffen Vorteile auf dem Arbeitsmarkt.

Die Vorteile im Überblick:

  • Gesunde Mitarbeiter
  • Reduktion von Krankheitstagen
  • Reduktion von Arbeitsunfällen
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Steigerung der Produktivität und Qualität
  • Steigerung der Mitarbeiterloyalität
  • Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität
  • Verbesserung der Work-Life-Balance

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers und mögliche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Der Arbeitgeber unterliegt den sog. Fürsorgepflichten. Diese ergeben sich aus Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung und weiteren Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer sowie den Regelungen der Berufsgenossenschaften.

Folgende Fürsorgepflichten treffen den Arbeitgeber:

  • Regelmäßige Möglichkeit zur arbeitsmedizinischen Untersuchung für Mitarbeiter je nach den spezifischen Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter (Paragraf 11 ArbSchG, Paragraf 3 ArbMedVV),
  • Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen (Paragraf 5 Abs. 1 ArbSchG),
  • Unterweisung der Beschäftigten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Paragraf 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG)
  • Einrichtung der Arbeitsplätze nach den Vorgaben entsprechender Verordnungen (ArbStättV) oder berufsgenossenschaftlicher Vorgaben
  • Gestaltung von Homeoffice-, mobilen Arbeits- und Telearbeitsplätzen (Paragraf 2 Abs. 7 ArbStättV) nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben

Kommt ein Arbeitgeber seinen Fürsorgepflichten nicht nach, kann dies für ihn Konsequenzen haben:

  • Zurückbehalten der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer
  • Klage auf Herstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Zustands
  • Anzeige bei der Aufsichtsbehörde
  • Inanspruchnahme des arbeitsschutzrechtlichen Entfernungsrechts bei unmittelbarer Gefahr

Kommt es zu einem Unfall, hat der Arbeitnehmer zusätzlich den Anspruch auf Ersatz des Personenschadens. Es könnte außerdem dazu kommen, dass der Arbeitnehmer mit der außerordentlichen Kündigung reagiert.

Hinweis: Die Sorgfaltspflicht ist ein Bestandteil der Fürsorgepflicht.

Unterweisungen im Unternehmen  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheit  und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dies umfasst  beispielsweise Unterweisungen wie Erste Hilfe, Brandschutz oder  Bildschirmarbeit. Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert  werden.   Mit LapID können Sie Arbeitssicherheitsunterweisungen einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zu Unterweisungen erhalten.

Stefanie Effer

Stefanie Effer


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