6 Tipps für mehr Brandschutz im Büro

Der Alarm schrillt und alle Mitarbeiter wissen: Ab jetzt zählt jede Sekunde. Egal ob Übung oder Ernstfall, bei einem Feueralarm müssen alle das Gebäude verlassen. Als Arbeitgeber sind Sie bei einem Brand für Ihre Mitarbeiter verantwortlich. Sorgen Sie daher mit folgenden Tipps für mehr Sicherheit im Brandfall.
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6 Tipps für mehr Brandschutz im Büro © Pavel – stock.adobe.com/ LapID Service GmbH
Sarah Brüdigam
 

Tipp 1: Gefahrenquellen im Büroalltag eliminieren

Prävention beginnt im Kleinen. Viele Brände entstehen nicht durch komplexe technische Defekte in der Infrastruktur, sondern durch den falschen Umgang mit alltäglichen Gegenständen. Gehen Sie mit offenen Augen durch Ihre Räumlichkeiten und achten Sie auf mögliche Quellen für Brandursachen. Indem Sie diese Faktoren prüfen, reduzieren Sie die Wahrscheinlichkeit eines Brandes bereits im Vorfeld.

Tipp 2: Technische Brandschutzeinrichtungen instand halten

Damit im Ernstfall schnell reagiert werden kann, muss die Technik funktionieren. Als Verantwortlicher sollten Sie sicherstellen, dass Feuerlöscher und Warnsysteme nicht nur vorhanden, sondern auch einsatzbereit sind.

  • Feuerlöscher: Diese müssen gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sein. Achten Sie auf das Prüfsiegel: In der Regel muss ein Sachkundiger die Feuerlöscher aller zwei Jahre warten.
  • Rauchwarnmelder: Diese Lebensretter sind essenziell, um Brände frühzeitig zu erkennen. Prüfen Sie regelmäßig (oder lassen Sie prüfen), ob die Batterien funktionstüchtig sind.
  • Wandhydranten und RWA: Sofern vorhanden, müssen Sie auch Wandhydranten sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) regelmäßig warten.

Tipp 3: Flucht- und Rettungswege korrekt managen

Der beste Fluchtweg nützt nichts, wenn er versperrt ist. Im stressigen Arbeitsalltag werden Flure oft als temporäre Lagerfläche genutzt. Hier gilt eine Null-Toleranz-Politik für Ihre Sicherheit.

  • Freie Wege: Flure, Treppenhäuser und Ausgänge müssen jederzeit in voller Breite begehbar sein. Abgestellte Kopierpapier-Kartons, Möbel oder Dekorationen haben hier nichts zu suchen.
  • Kennzeichnung: Gibt es einen Flucht- und Rettungsplan? Sind die grünen Rettungswegschilder gut sichtbar? Leuchten die Notausgangsleuchten auch bei Stromausfall? Überprüfen Sie regelmäßig die Beschilderung.
  • Türen: Brandschutztüren müssen im Brandfall schließen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Sie dürfen niemals mit Keilen offen gehalten werden. Es sei denn, sie verfügen über eine automatische Feststellanlage, die bei Alarm auslöst.

Tipp 4: Die Mitarbeiterunterweisung digital und rechtssicher gestalten

Technische Vorkehrungen sind wichtig, aber der Faktor Mensch ist entscheidend. Nach Paragraf 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1, Paragraf 4 sind Unternehmen verpflichtet, Ihre Beschäftigten regelmäßig – mindestens einmal jährlich – über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Hierzu gehört auch die Unterweisung zum Brandschutz.

 

Tipp 5: Brandschutzhelfer ausbilden und benennen

Jedes Unternehmen benötigt Personen, die bei einem Brand wissen, was zu tun ist und die Evakuierung unterstützen. Das Regelwerk ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ schreibt vor, dass in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen (bei normaler Brandgefährdung).

  • Ausbildung: Sorgen Sie dafür, dass interessierte Mitarbeiter eine entsprechende Schulung erhalten, die auch eine praktische Löschübung beinhaltet.
  • Bekanntmachung: Kommunizieren Sie im Unternehmen, wer die Brandschutzhelfer sind. Ein Aushang am „Schwarzen Brett“ oder im Intranet ist hierfür ideal.

Tipp 6: Verhalten im Notfall trainieren

Theorie ist gut, Praxis rettet Leben. Wenn der Alarm losgeht, gibt es meist nur zwei Reaktionen: Viel zu entspannt, wird ja nur eine Übung sein oder Panik. Egal ob „nur“ Probe oder für den Notfall - die Abläufe sollte in jedem Fall sitzen.

  • Die Reihenfolge: Prägen Sie Ihren Mitarbeitern die wichtigste Grundregel ein: Ruhe bewahren. Danach gilt die Kette: Melden – Retten – Löschen.
    1. Melden: Feuermelder betätigen oder Notruf 112 wählen (5 W-Fragen beachten).
    2. Retten: Menschenleben gehen vor Sachwerten! Warnen Sie Kollegen, helfen Sie Hilfsbedürftigen und verlassen Sie das Gebäude ausschließlich über die gekennzeichneten Fluchtwege. Aufzüge sind keine Rettungswege und sollten nicht genutzt werden.
    3. Löschen: Unternehmen Sie Löschversuche nur dann, wenn keine Gefahr für das eigene Leben besteht, das Feuer noch in der Entstehungsphase ist (Entstehungsbrand) oder sie als Brandschutzhelfer ausgebildet sind.
  • Sammelplatz: Definieren Sie einen festen Sammelplatz außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Mitarbeiter einfinden. Nur so kann festgestellt werden, ob noch jemand im Gebäude fehlt.
  • Übungen: Führen Sie regelmäßig (Zeitraum je nach Gefährdungsbeurteilung) eine Räumungsübung durch. Auch wenn dies kurzzeitig den Betrieb stört, ist der Lerneffekt durch nichts zu ersetzen.