Sommersünden mit dem Auto

Im Sommer fährt man gerne mal nach der Arbeit ins Freibad oder an einen Badesee, trägt vielleicht lieber Sandalen und betätigt sogar barfuß die Pedale. Im Auto hört man dann auch schon einmal bei offenem Fenster die Charts rauf und runter. Doch ist das alles so erlaubt oder gibt es etwas zu beachten? Was sagt die Straßenverkehrsordnung? Im nachfolgenden Beitrag betrachten wir sogenannte Sommersünden und ob es sich denn wirklich um solche handelt, oder es eher Kavaliersdelikte oder nicht gern gesehene Verhaltensweisen sind. 
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Sommersünden mit dem Auto © ChenPG – stock.adobe.com/ LapID Service GmbH

Sommersünden am Steuer - Verhalten & Komfort 

Nr. 1: Mit Flip-Flops oder barfuß Auto fahren

Wenn die Temperaturen die 30 Grad-Marke knacken, halten es auch hartgesottene Schuhträger meist nicht mehr in geschlossenem Schuhwerk aus und greifen zu Flip-Flops oder fahren gar barfuß. Doch sollte beim Autofahren auf festes und den Fuß umschließendes Schuhwerk geachtet werden. Zwar ist es in Deutschland nicht verboten, mit Flip-Flops oder barfuß zu fahren, wenn Sie aber einen Unfall verschulden, wird Ihnen auch die Schuld hieran zugesprochen. Sind Sie hingegen in einen nicht selbst verschuldeten Unfall verwickelt, kann Ihnen trotzdem eine Teilschuld zugesprochen werden, weil Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Mehr zu der richtigen Schuh- und Kleiderwahl  in unserem Beitrag. Sind Sie beruflich unterwegs, schreibt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) in jedem Fall festes Schuhwerk vor (DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge §44 Abs. 2).

Nr. 2: (Halb-) Nackt hinterm Steuer sitzen

Wenn man, solange man nicht beruflich unterwegs ist, barfuß Auto fahren darf, dann vielleicht auch in Badehose oder Bikini oder komplett nackig? Nein. In Bikini und Co. am Straßenverkehr teilzunehmen, ist zwar nicht ausdrücklich verboten, doch darf man die anderen Verkehrsteilnehmer nicht ablenken (§ 23 StVO) und sollte daher angemessen gekleidet sein. Komplett nackt hinter dem Steuer zu sitzen, ist ebenfalls nicht ausdrücklich verboten, kann jedoch im schlimmsten Fall als exhibitionistische Handlung gesehen werden, welche strafbar ist (§ 183 StGB).

Nr. 3: Sonnenschutz mittels Sonnenbrille und Sonnenschutzfolie

Nicht nur aus Style-Gründen, sondern auch bei strahlendem Sonnenschein sind Sonnenbrillen zu empfehlen. Tragen Sie Ihre Sonnenbrille hinter dem Steuer, ist es wichtig, dass diese nicht Ihre Sicht beeinträchtigt. Dunkel getönte Gläser, die weniger als 8 Prozent des Sonnenlichts durchlassen, sind nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet. Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass Ihre Sonnenbrille nicht zum Autofahren geeignet ist, droht ein Verwarngeld von 10 Euro auf Grund von Fahrlässigkeit.

Die Kategorien im Überblick:

  • Kategorie 3: Lichtdurchlässigkeit von 8-18% - im Straßenverkehr zulässig
  • Kategorie 4: Lichtdurchlässigkeit von 3-8% - für den Straßenverkehr verboten

Nachts sollte außerdem nie mit der Sonnenbrille gefahren werden. Dies führt zum schnelleren Ermüden der Augen.

Wie steht es nun mit Sonnenschutz in Form von Folierung? Die hinteren Scheiben dürfen zum Sonnenschutz verklebt werden, solange das Sichtfeld des Fahrers nicht eingeschränkt ist. Frei bleiben müssen in jedem Fall die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. Da zum Abkleben jedoch nur eine Folie mit Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) und dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes benutzt werden darf, sollten Sie vielleicht eher mobile Lösungen, wie Fensterscheiben-Sonnenschutz mit Saugnäpfen, in Betracht ziehen. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass Ihre Sicht eingeschränkt ist, droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Achtung: Schneller müde ohne Sonnenbrille

Nicht nur auf die geschundenen Augen von Pollenallergikern wirkt gleißendes Sonnenlicht anstrengend und ermüdend, sondern auch auf Autofahrer. Wenn es zu hell beziehungsweise grell ist, kneifen wir die Augen öfter und länger zusammen, um unsere Umgebung besser wahrnehmen zu können. Das macht auf Dauer müde und kann gefährlich werden. Ähnlich wie beim Sekundenschlaf kann man mit zu lange zusammengekniffenen Augen eine sehr beträchtliche Strecke blind zurücklegen und dadurch im schlimmsten Fall einen Unfall verursachen. Die Wahl sollte beim Sonnenbrillenkauf daher auf eine Sehhilfe mit UV-Filter fallen. Lassen Sie sich am besten beim Optiker Ihres Vertrauens beraten.

Nr. 4: Ein Eis zur Abkühlung?

Autofahren, während man sich ein Eis schmecken lässt – wieso nicht? Es ist nicht verboten, während der Fahrt bzw. am Steuer zu essen oder zu trinken - abgesehen von Alkohol. Doch Sie sollten sich überlegen, ob Sie das Eis während der Fahrt genießen. Durch die Hitze neigt Eis von Natur aus zum Schmelzen, tropft herunter – auch das Betätigen von Blinker, Gangschaltung und Co. sind während des (Eis-) Essens keine gute Idee. Kommt es zu einem Unfall, weil Sie abgelenkt waren, können Sie eine Mitschuld zugesprochen bekommen. Wenn Sie mehr über Ablenkung im Straßenverkehr wissen möchten, wodurch diese Entstehen und was diese zur Folge haben kann, lesen Sie unseren Beitrag.

Nr. 5: Füße/ Beine hochlegen oder aus dem Fenster hängen lassen

Es mag nach einer Weile im Auto ungemütlich werden und aufgrund dessen möchte man vielleicht die Füße hochlegen – das Armaturenbrett oder das Fenster bieten sich an. Es ist nicht verboten, die Beine/Füße auf dem Armaturenbrett abzulegen, doch wird seitens ADAC aufgrund von Verletzungsgefahr bei Unfällen davon abgeraten. Die Füße/Beine aus dem Fenster hängen zu lassen ist ebenfalls nicht verboten, doch auch hier sollte klar sein, dass dies eine hohe Verletzungsgefahr birgt, und unterlassen werden sollte.

Nr. 6: Fensterscheiben runter und laut Musik hören

Wie laut Sie im Auto Musik hören dürfen, ist nicht gesetzlich geregelt, doch darf Ihr Hörvermögen während der Fahrt nicht beeinträchtigt werden (§ 23 StVO). Jedoch kann zu lautes Musikhören Ihre Mitmenschen belästigen und Sie mit einem Bußgeld von 10 Euro verwarnt werden. Sollten Sie einen Unfall verursachen, weil Sie durch zu laute Musik abgelenkt waren und akustische Warnsignale überhört haben, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Sie als Verursacher sogar in Regress nehmen.

Nr. 7: Ventilator als Klimaanlagenersatz auf das Armaturenbrett stellen

Ist die Klimaanlage defekt oder nicht vorhanden, behelfen sich manche, indem sie einen kleinen Ventilator aufs Armaturenbrett stellen. Dieser darf jedoch nicht die Sicht behindern und da er im schlimmsten Fall zum Geschoss und damit zur Gefahr insbesondere für Mitfahrer auf der Rückbank werden kann, muss er standfest montiert sein.

Hitze als Gefahr

Nr. 8: Tiere im heißen Auto zurücklassen

Auch ein kurzer Einkauf kann für Hunde im Auto lebensgefährlich werden. Ein geschlossenes Fahrzeug heizt sich rasant auf - schon nach kurzer Zeit herrschen lebensbedrohliche Temperaturen, und Hunde können ihre Körpertemperatur kaum regulieren.

Rechtlich ist das kein Kavaliersdelikt: Wer seinen Hund bei Hitze im Auto zurücklässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, das zwischen einer Straftat (§ 17 TierSchG) und einer Ordnungswidrigkeit (§ 18 TierSchG) unterscheidet. Je nach Schwere drohen ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. 

Wichtig für couragierte Passanten: Das Einschlagen der Scheibe sollte immer die letzte Option sein und nur erfolgen, wenn sich das Tier in Lebensgefahr befindet - andernfalls drohen Konsequenzen wegen Sachbeschädigung, sofern kein rechtfertigender Notstand vorliegt. Im Zweifel zuerst Polizei oder Feuerwehr rufen.

Nr. 9: Kinder im heißen Auto zurücklassen

Was für Tiere gilt, gilt für Kinder umso mehr. Schon „nur kurz" zum Bäcker kann fatale Folgen haben: Der Innenraum erreicht bei Sonne binnen Minuten kritische Werte, und kleine Kinder überhitzen deutlich schneller als Erwachsene.

Hier geht es nicht um Bußgeldtabellen, sondern um Aufsichtspflicht und im Ernstfall um Straftatbestände bis hin zur Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung.

Die einzig richtige Regel: Kinder niemals allein im Auto lassen - auch nicht für eine Minute, auch nicht im Schatten mit „leicht geöffnetem" Fenster.

Nr. 10: Motor überhitzt im Stau

Sommer-Stau bei 35 Grad ist Schwerstarbeit für den Motor. Steigt die Kühlmitteltemperatur in den roten Bereich, hilft kurzfristig: Klimaanlage aus, Heizung voll auf (sie entzieht dem Motor Wärme), und bei nächster Gelegenheit anhalten. Wer mit überhitztem Motor weiterfährt, riskiert teure Schäden bis zum Motorschaden.

Keine klassische Rechtsfrage, aber eine Sommer-Sünde aus Unwissenheit - und im Fuhrpark regelmäßig eine Frage der Wartung (Kühlmittelstand prüfen lassen).

Nr. 11: Handy oder Navigationsgerät in der prallen Sonne

Das Smartphone als Navigationsgerät ist der Standard, wenn kein fest verbautes System vorliegt. Bei direkter Sonne hinter der Scheibe überhitzen diese Geräte jedoch schneller, die Leistung wird gedrosselt oder das Gerät schaltet sich mitten in der Route ab. Akkus altern bei Hitze zudem schneller. 

Tipp: Halterung außerhalb der direkten Sonne anbringen, Gerät nicht zusätzlich laden (erzeugt mehr Wärme), und nie sichtbar im geparkten Auto liegen lassen - auch wegen Diebstahlgefahr.

Fahrzeug: Beladung, Reifen und Pflege

Nr. 12: Schlauchboot, Luftmatratze und Co. nicht ausreichend gesichert

Unterwegs in den Urlaub und das Auto ist bis unters Dach voll? Das Schlauchboot passt ja noch auf’s Dach! In der Theorie ja, in der Praxis ist jedoch die korrekte Ladungssicherung wichtig, sonst kann es schnell zu Bußgeldern oder gar einem Unfall kommen. Richtig gesichert ist die Ladung – je nach Art - erst mindestens mit Spanngurten.

Lassen Sie als Halter beispielsweise zu, dass Ihr Fahrzeug von einem Dritten in Betrieb genommen wird, obwohl die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist, sodass die Verkehrssicherheit gefährdet wird, und kommt es dann zu einem Unfall, kann die Eintragung eines Punktes ins Verkehrszentralregister samt eines Bußgelds in Höhe von 200 Euro folgen.

Die allgemeinen Bußgelder für Verstöße gegen die Ladungssicherung starten bei 10-20 Euro (nicht gegen Lärm gesichert, zu breit oder zu hoch) und steigt, je nach Verstoß weiter an. 

Nr. 13: Die falsche Bereifung

Ach ja: Haben Sie bereits Sommerreifen drauf? Aufgrund der hohen Temperaturen sind Sommerreifen bei weitem besser geeignet als Winterreifen, da ihre Gummierung deutlich härter ist als die der weicheren Winterreifen, welche im Sommer den Bremsweg verlängern würden und auf dem aufgeheizten Asphalt schneller abgerieben werden.

Nr. 14: Das Auto in der prallen Sonne an Sonn- und Feiertagen waschen

Damit das Fahrzeug gut aussieht und auch um Schäden daran vorzubeugen, sollte man es regelmäßig waschen und bei Bedarf polieren. Vor allem im Sommer kleben viele kleine, tote Insekten am vorderen Bereich des Wagens. Auch Vogelkot und Pollen zieren das Auto in der Regel nach dem Frühling. Problematisch werden diese Verschmutzungen, wenn sie nicht entfernt werden, weil die Sonne sie quasi in den Lack brennt. Manche Verunreinigungen lassen sich nur mittels Einweichen (z. B. indem Sie einen nassen Lappen auf die betroffenen Stellen legen und dort eine viertel Stunde einweichen lassen) oder auch speziellen Insektenentfernern beseitigen. Je öfter Sie unterwegs sind und je nachdem, wo Ihr Fahrzeug geparkt wird, desto häufiger müssen Sie das Fahrzeug säubern. Am besten waschen Sie ihr Fahrzeug dann nicht in der prallen Sonne und nicht an Sonn- und Feiertagen, denn dies ist in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Bundesland gegebenenfalls verboten.

Schon gewusst?

In den folgenden Bundesländern dürfen Sie Ihr Auto nicht an Sonn- und Feiertagen waschen: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. In den übrigen Bundesländer ist die Autowäsche zwar erlaubt, hier gibt es jedoch auch Ausnahmen. Des Weiteren regeln die Gemeinden selbst, ob die Nutzung bestimmter chemischer Reiniger – selbst auf dem eigenen Grundstück - erlaubt ist oder nicht, da diese die Umwelt belasten.

Was bedeuten Sommersünden für den Fuhrpark?

Was im Privatauto eine persönliche Entscheidung ist, wird im Dienstwagen schnell zur Frage von Fürsorge- und Halterhaftung. Drei Punkte, die Fuhrparkverantwortliche kennen sollten:

1. Festes Schuhwerk ist im Dienstwagen Pflicht - nicht Empfehlung.
Während barfuß oder in Flip-Flops zu fahren privat eine Grauzone ist, schreibt die DGUV Vorschrift 70 (§ 44 Abs. 2) für beruflich genutzte Fahrzeuge festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk vor. Die Verantwortung, dass Fahrer das wissen, liegt mit beim Arbeitgeber - Stichwort Unterweisungspflicht.

2. Ladungssicherung ist Halterhaftung.
Wird ein Fahrzeug mit ungesicherter Ladung in Betrieb genommen, haftet nicht nur der Fahrer. Auch der Halter steht in der Pflicht, wenn er die Inbetriebnahme zulässt. Im Fuhrpark heißt das: klare Vorgaben zur Ladungssicherung, dokumentierte Unterweisungen und regelmäßige Kontrollen - sonst drohen bei einem Unfall Bußgelder, Punkte und Regress.

3. Hitze ist Arbeitsschutz.
Mitarbeiter, die den ganzen Tag im Auto unterwegs sind, sind der Sommerhitze besonders ausgesetzt. Konzentrationsverlust und Sekundenschlaf erhöhen das Unfallrisiko messbar. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst hier konkret: für funktionierende Klimaanlagen sorgen, Fahrer sensibilisieren und Pausenregelungen kommunizieren.

Das Muster dahinter: Bei privater Nutzung trägt der Fahrer das Risiko allein. Im Fuhrpark verteilt sich die Verantwortung auf Fahrer und Halter - und genau hier setzt strukturiertes Fuhrparkmanagement an. Wer Unterweisungen, Führerschein- und Fahrzeugkontrollen dokumentiert nachweisen kann, schützt nicht nur seine Fahrer, sondern auch sich selbst vor Haftungsrisiken.

Sommersünden auf einen Blick: erlaubt, Grauzone oder Bußgeld?

 

Sommersünde

Bewertung

Mögliche Folge

1

Flip-Flops / barfuß fahren

Privat in der Grauzone / Im Dienstwagen verboten

Mitschuld bei Unfall; im Dienstwagen UVV-Verstoß

2

(Halb-)nackt am Steuer

Grauzone

Ablenkungsverbot § 23 StVO; ggf. strafbar (§ 183 StGB)

3

Zu dunkle Sonnenbrille (unter 8 % Licht)

Bußgeld möglich

10 € Verwarngeld

4

Essen / Eis am Steuer

Grauzone

Mitschuld bei Unfall durch Ablenkung

5

Füße aus dem Fenster / aufs Armaturenbrett

Grauzone

Nicht verboten, aber hohe Verletzungsgefahr

6

Laute Musik bei offenem Fenster

Bußgeld möglich

10 € Verwarngeld; Regress bei Unfall durch Ablenkung möglich

7

Ventilator aufs Armaturenbrett

Erlaubt (mit Auflagen)

Muss standfest sein und Sicht frei lassen

8

Tier im heißen Auto

Straftat / Ordnungswidrigkeit

Bis 25.000 € Bußgeld oder bis 3 Jahre Haft

9

Kind im heißen Auto

Höchstes Risiko

Aufsichtspflichtverletzung bis Straftatbestand

10

Motor überhitzt im Stau

Risiko fürs Fahrzeug

Keine Strafe, aber Motorschaden-Risiko

11

Handy / Navi in praller Sonne

Risiko fürs Gerät

Geräteschaden, Ausfall, Diebstahlgefahr

12

Ladung auf dem Dach / Ladungssicherung

Bußgeld möglich

Bußgeld plus Punkt; Halterhaftung

13

Noch Winterreifen im Sommer

Erlaubt, aber nicht empfohlen

Längerer Bremsweg, höherer Abrieb

14

Auto waschen (Sonn-/Feiertag)

Grauzone

Je nach Bundesland/Gemeinde untersagt

Wie viele der vorgestellten sommerlichen Sünden haben Sie schon begangen?

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