Sommersünden mit dem Auto

Im Sommer fährt man gerne mal nach der Arbeit ins Freibad oder an einen Badesee, trägt vielleicht lieber Sandalen und betätigt sogar barfuß die Pedale. Im Auto hört man dann auch schon einmal bei offenem Fenster die Charts rauf und runter. Doch ist das alles so erlaubt oder gibt es etwas zu beachten? Was sagt die Straßenverkehrsordnung? Im nachfolgenden Beitrag betrachten wir sogenannte Sommersünden und ob es sich denn wirklich um solche handelt, oder es eher Kavaliersdelikte oder nicht gern gesehene Verhaltensweisen sind.

Kleine Sünden bestraft die Verkehrskontrolle sofort

Wie viele der folgenden sommerlichen Sünden haben Sie schon begangen?

Nr. 1: Mit Flip-Flops oder barfuß Auto fahren

Wenn die Temperaturen die 30 Grad-Marke knacken, halten es auch hartgesottene Schuhträger meist nicht mehr in geschlossenem Schuhwerk aus und greifen zu Flip-Flops oder fahren gar barfuß. Doch sollte beim Autofahren auf festes und den Fuß umschließendes Schuhwerk geachtet werden. Zwar ist es in Deutschland nicht verboten, mit Flip-Flops oder barfuß zu fahren, wenn Sie aber einen Unfall verschulden, wird Ihnen auch die Schuld hieran zugesprochen. Sind Sie hingegen in einen nicht selbst verschuldeten Unfall verwickelt, kann Ihnen trotzdem eine Teilschuld zugesprochen werden, weil Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Mehr zu der richtigen Schuh- und Kleiderwahl in unserem Beitrag. Sind Sie beruflich unterwegs, schreibt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) in jedem Fall festes Schuhwerk vor (DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge §44 Abs. 2).

Nr. 2: Ventilator als Klimaanlagenersatz auf das Armaturenbrett stellen

Ist die Klimaanlage defekt oder nicht vorhanden, behelfen sich manche, indem sie einen kleinen Ventilator aufs Armaturenbrett stellen. Dieser darf jedoch nicht die Sicht behindern und da er im schlimmsten Fall zum Geschoss und damit zur Gefahr insbesondere für Mitfahrer auf der Rückbank werden kann, muss er standfest montiert sein.

Nr. 3: Füße/ Beine hochlegen oder aus dem Fenster hängen lassen

Es mag nach einer Weile im Auto ungemütlich werden und aufgrund dessen möchte man vielleicht die Füße hochlegen – das Armaturenbrett oder das Fenster bieten sich an. Es ist nicht verboten, die Beine/Füße auf dem Armaturenbrett abzulegen, doch wird seitens ADAC aufgrund von Verletzungsgefahr bei Unfällen davon abgeraten. Die Füße/Beine aus dem Fenster hängen zu lassen ist ebenfalls nicht verboten, doch auch hier sollte klar sein, dass dies eine hohe Verletzungsgefahr birgt, und unterlassen werden sollte.

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Nr. 4: Ein Eis zur Abkühlung?

Autofahren, während man sich ein Eis schmecken lässt – wieso nicht? Es ist nicht verboten, während der Fahrt bzw. am Steuer zu essen oder zu trinken - abgesehen von Alkohol. Doch Sie sollten sich überlegen, ob Sie das Eis während der Fahrt genießen. Durch die Hitze neigt Eis von Natur aus zum Schmelzen, tropft herunter – auch das Betätigen von Blinker, Gangschaltung und Co. sind während des (Eis-) Essens keine gute Idee. Kommt es zu einem Unfall, weil Sie abgelenkt waren, können Sie eine Mitschuld zugesprochen bekommen. Wenn Sie mehr über Ablenkung im Straßenverkehr wissen möchten, wodurch diese Entstehen und was diese zur Folge haben kann, lesen Sie unseren Beitrag.

Nr. 5: (Halb-) Nackt hinterm Steuer sitzen

Wenn man, solange man nicht beruflich unterwegs ist, barfuß Auto fahren darf, dann vielleicht auch in Badehose oder Bikini oder komplett nackig? Nein. In Bikini und Co. am Straßenverkehr teilzunehmen, ist zwar nicht ausdrücklich verboten, doch darf man die anderen Verkehrsteilnehmer nicht ablenken (§ 23 StVO) und sollte daher angemessen gekleidet sein. Komplett nackt hinter dem Steuer zu sitzen, ist ebenfalls nicht ausdrücklich verboten, kann jedoch im schlimmsten Fall als exhibitionistische Handlung gesehen werden, welche strafbar ist (§ 183 StGB).

Nr. 6: Sonnenschutz mittels Sonnenbrille und Sonnenschutzfolie

Nicht nur aus Style-Gründen, sondern auch bei strahlendem Sonnenschein sind Sonnenbrillen zu empfehlen. Tragen Sie Ihre Sonnenbrille hinter dem Steuer, ist es wichtig, dass diese nicht Ihre Sicht beeinträchtigt. Dunkel getönte Gläser, die weniger als 8 Prozent des Sonnenlichts durchlassen, sind nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet. Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass Ihre Sonnenbrille nicht zum Autofahren geeignet ist, droht ein Verwarngeld von 10 Euro auf Grund von Fahrlässigkeit.

Wie steht es nun mit Sonnenschutz in Form von Folierung? Die hinteren Scheiben dürfen zum Sonnenschutz verklebt werden, solange das Sichtfeld des Fahrers nicht eingeschränkt ist. Frei bleiben müssen in jedem Fall die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. Da zum Abkleben jedoch nur eine Folie mit Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) und dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes benutzt werden darf, sollten Sie vielleicht eher mobile Lösungen, wie Fensterscheiben-Sonnenschutz mit Saugnäpfen, in Betracht ziehen. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass Ihre Sicht eingeschränkt ist, droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Achtung: Schneller müde ohne Sonnenbrille

Nicht nur auf die geschundenen Augen von Pollenallergikern wirkt gleißendes Sonnenlicht anstrengend und ermüdend, sondern auch auf Autofahrer. Wenn es zu hell beziehungsweise grell ist, kneifen wir die Augen öfter und länger zusammen, um unsere Umgebung besser wahrnehmen zu können. Das macht auf Dauer müde und kann gefährlich werden. Ähnlich wie beim Sekundenschlaf kann man mit zu lange zusammengekniffenen Augen eine sehr beträchtliche Strecke blind zurücklegen und dadurch im schlimmsten Fall einen Unfall verursachen. Die Wahl sollte beim Sonnenbrillenkauf daher auf eine Sehhilfe mit UV-Filter fallen. Lassen Sie sich am besten beim Optiker Ihres Vertrauens beraten.

Nr. 7: Schlauchboot, Luftmatratze und Co. auf dem Autodach transportieren

Unterwegs in den Urlaub und das Auto ist bis unters Dach voll? Das Schlauchboot passt ja noch auf’s Dach! In der Theorie ja, in der Praxis ist jedoch die korrekte Ladungssicherung wichtig, sonst kann es schnell zu Bußgeldern oder gar einem Unfall kommen. Richtig gesichert ist die Ladung – je nach Art - erst mindestens mit Spanngurten. Lassen Sie beispielsweise zu, dass Ihr Fahrzeug von einem Dritten in Betrieb genommen wird, obwohl die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist, sodass die Verkehrssicherheit gefährdet wird, und kommt es dann zu einem Unfall, kann die Eintragung eines Punktes ins Verkehrszentralregister samt eines Bußgelds in Höhe von 200 Euro folgen.

Nr. 8: Fensterscheiben runter und laut Musik hören

Wie laut Sie im Auto Musik hören dürfen, ist nicht gesetzlich geregelt, doch darf Ihr Hörvermögen während der Fahrt nicht beeinträchtigt werden (§ 23 StVO). Jedoch kann zu lautes Musikhören Ihre Mitmenschen belästigen und Sie mit einem Bußgeld von 10 Euro verwarnt werden. Sollten Sie einen Unfall verursachen, weil Sie durch zu laute Musik abgelenkt waren und akustische Warnsignale überhört haben, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Sie als Verursacher sogar in Regress nehmen.

Nr. 9: Das Auto im Sommer waschen

Damit das Fahrzeug gut aussieht und auch um Schäden daran vorzubeugen, sollte man es regelmäßig waschen und bei Bedarf polieren. Vor allem im Sommer kleben viele kleine, tote Insekten am vorderen Bereich des Wagens. Auch Vogelkot und Pollen zieren das Auto in der Regel nach dem Frühling. Problematisch werden diese Verschmutzungen, wenn sie nicht entfernt werden, weil die Sonne sie quasi in den Lack brennt. Manche Verunreinigungen lassen sich nur mittels Einweichen (z. B. indem Sie einen nassen Lappen auf die betroffenen Stellen legen und dort eine viertel Stunde einweichen lassen) oder auch speziellen Insektenentfernern beseitigen. Je öfter Sie unterwegs sind und je nachdem, wo Ihr Fahrzeug geparkt wird, desto häufiger müssen Sie das Fahrzeug säubern. Am besten waschen Sie ihr Fahrzeug dann nicht in der prallen Sonne und nicht an Sonn- und Feiertagen, denn dies ist in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Bundesland gegebenenfalls verboten.

Schon gewusst?

In den folgenden Bundesländern dürfen Sie Ihr Auto nicht an Sonn- und Feiertagen waschen: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. In den übrigen Bundesländer ist die Autowäsche zwar erlaubt, hier gibt es jedoch auch Ausnahmen. Des Weiteren regeln die Gemeinden selbst, ob die Nutzung bestimmter chemischer Reiniger – selbst auf dem eigenen Grundstück - erlaubt ist oder nicht, da diese die Umwelt belasten.

Nr. 10: Bereifung

Ach ja: Haben Sie bereits Sommerreifen drauf? Aufgrund der hohen Temperaturen sind Sommerreifen bei weitem besser geeignet als Winterreifen, da ihre Gummierung deutlich härter ist als die der weicheren Winterreifen, welche im Sommer den Bremsweg verlängern würden und auf dem aufgeheizten Asphalt schneller abgerieben werden.

 

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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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