Fahrgemeinschaft: Ein Überblick zu Versicherung und Steuern

Sagt Ihnen HOV-Lane etwas? Die High-occupancy vehicle-lane ist eine Spur ausschließlich für Fahrgemeinschaften, bekannt vor allem in den USA, aber auch in Norwegen oder den Niederlanden. Auf ihr dürfen Sie nur fahren, wenn mindestens eine, manchmal auch zwei weitere Personen mit im Fahrzeug sitzen. Die Bildung von Fahrgemeinschaften soll dadurch gefördert und Staus vermieden werden. In Deutschland gibt es zwar keine HOV-Lanes, aber Fahrgemeinschaften sind keine Seltenheit. Wie es mit der Versicherung aussieht und ob man die Fahrgemeinschaft bei der Steuererklärung berücksichtigen kann – wir geben einen Überblick.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist eine Fahrgemeinschaft?

Bei einer Fahrgemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen, um regelmäßig gemeinsam in einem Auto eine Strecke zurückzulegen. In der Regel handelt es sich dabei um Pendler. Dabei fährt nicht zwangsläufig immer dieselbe Person mit ihrem Auto, es können sich auch alle mit dem Fahren und Bereitstellen des Autos abwechseln. Die Mitglieder der Fahrgemeinschaft legen die Abfahrtszeiten, Art der Kostenbeteiligung usw. untereinander fest. Neben Fahrgemeinschaften gibt es auch Mitfahrgelegenheiten, doch auch, wenn beide Begriffe im Volksmund häufig synonym verwendet werden, bedeuten sie nicht ein und dasselbe. Eine Mitfahrgelegenheit ist eher etwas Einmaliges, eine einmalige Gelegenheit bei jemandem mitzufahren. In einer Fahrgemeinschaft kennen sich die Gruppenmitglieder und der Zusammenschluss ist längerfristig. Zwei Beispiele: Studierende, die in den Semesterferien Familie oder Freunde besuchen wollen und nichts dagegen haben, Fremde gegen eine Beteiligung an den Spritkosten mitzunehmen, bieten eine Mitfahrgelegenheit an. Herr Maier weiß, dass seine Kollegen Frau Müller, Herr Schmitt und Frau Bähr im gleichen Viertel wohnen. Die Vier besprechen sich und beschließen eine Fahrgemeinschaft zu bilden. So muss nicht jeder von ihnen jeden Tag fahren und sie sparen Spritkosten.

Seit wann gibt es Fahrgemeinschaften?

Benzinrationierungen während des zweiten Weltkrieges, steigende Rohölpreise (z. B. die Ölkrise in den 80er Jahren) und demzufolge autofreie Tage, die mancherorts angeordnet wurden – es gab bereits vor Jahrzehnten Gründe, den Kraftstoffverbrauch zu senken. Fahrgemeinschaften zu bilden war eine naheliegende Lösung für viele Autofahrer und auch Empfehlung von Regierungen. In den USA und Kanada, aber auch in einigen europäischen Ländern, werden bis heute Fahrgemeinschaften auf dafür bestimmten Fahrspuren bevorzugt. Außerdem unterstützen die Verkehrsclubs Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) und Mobilität mit Zukunft (VCÖ) das Bilden von Fahrgemeinschaften.

Gute Gründe für Fahrgemeinschaften:

  • Umweltbewusstsein: Es sind weniger Fahrzeuge unterwegs, wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, die denselben Weg haben. So werden auch Lärm und Staus
  • Hohe Spritpreise: Untereinander die Fahrtkosten teilen, sich mit dem Bereitstellen des Autos abwechseln.
  • Der ÖPNV ist nicht ausreichend ausgebaut oder mit zu viel Umsteigen/ Wartezeiten verbunden.
  • Man besitzt kein eigenes Auto oder hat keinen Führerschein.
  • In Gesellschaft reist es sich in der Regel angenehmer als allein und wenn man nicht selbst fahren muss, kann man etwas entspannen.
  • Jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft kann die Entfernungspauschale vollständig für sich in Anspruch nehmen.
Fallen Ihnen noch mehr Gründe für Fahrgemeinschaften ein?

Wie sind Fahrer und Mitfahrende einer Fahrgemeinschaft versichert?

Bei Schäden an Sachen oder Personen durch den Fahrer oder die Mitfahrer tritt deren Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Der ADAC empfiehlt eine unbegrenzte Deckungssumme, bei Unfällen mit Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro, da die Kosten bei schweren Unfällen sehr hoch werden und die mit der Versicherung vereinbarte Summe schnell übersteigen können. Des Weiteren empfiehlt der ADAC eine Haftungsbeschränkungserklärung zu unterzeichnen. Diese bietet der Automobilclub auf seiner Website zum Download an.

Wurde die Fahrgemeinschaft nicht vom Arbeitgeber angeordnet, sondern freiwillig gebildet, haftet bei einem Unfall auch die Sozialversicherung oder Berufsgenossenschaft. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer einen Umweg in Kauf nehmen muss, um seine Kollegen abzuholen oder auf dem Heimweg abzusetzen.

Wenn Sie einen Dienstwagen haben oder ein Poolfahrzeug nutzen und Ihr Arbeitgeber Sie anweist, eine Fahrgemeinschaft zu bilden, beginnt Ihre Arbeitszeit bereits auf dem Weg zur Arbeit, in der Sie Ihre Kollegen einsammeln bzw. zur Arbeit fahren. Mehr Infos zum Thema Fahrzeit und Arbeitszeit finden Sie in unserem gleichnamigen Beitrag.

Wechseln sich die Mitglieder der Fahrgemeinschaft während der Fahrt mit dem Fahren ab und es kommt zu einem Unfall, kommt die Vollkaskoversicherung für Schäden am Fahrzeug auf.

Denken Sie auch an die Anschnallpflicht. Sollte “nur” ein volljähriger Mitfahrer nicht angeschnallt sein, muss dieser selbst ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro zahlen. Sollten Sie noch Ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit zum Kindergarten bringen und ist es nicht angeschnallt, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Sollten Sie Ihren Nachwuchs ohne die nötige Sicherung im Fahrzeug befördern, drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

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Insassenunfallversicherung und Fahrerunfallschutzversicherung

Hin und wieder hört man von überflüssigen Versicherungen - ein prominentes Beispiel, das in diesem Zusammenhang genannt wird, ist die Handyversicherung. Doch wie steht es um die Insassenunfallversicherung und die Fahrerunfallschutzversicherung – sind sie sinnvoll, wenn man Teil einer Fahrgemeinschaft ist?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt die Insassenunfallversicherung maximal als Zusatz zu einer Kfz-Versicherung abzuschließen. Die Insassenunfallversicherung versichert Unfälle, bei denen Fahrzeuginsassen verletzt oder getötet werden, sofern die Unfälle im unmittelbaren Gebrauch des Fahrzeugs entstehen; zum Beispiel beim Ein- oder Aussteigen. Die Versicherung ist in den meisten Fällen überflüssig, da bei selbstverschuldeten Unfällen mit Sach- und Personenschäden die Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt. Lediglich wenn der Fahrer selbst den Unfall verursacht hat, leistet die Kfz-Haftpflicht nicht. Als sinnvolle Alternative zur Insassenunfallversicherung empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung, da diese unabhängig von der Ursache des Schadenfalls leisten.

Die Fahrerunfallschutzversicherung kann sinnvoll sein, wenn der Fahrer den Unfall selbst verschuldet hat – oder wenn er eine Mitschuld trägt und nicht anderweitig, gegebenenfalls über eine Unfallversicherung, abgesichert ist. Für die Kosten, die bei dem genannten Unfallszenario entstehen, müsste er sonst selbst aufkommen. Daher kann sich eine Fahrerunfallschutzversicherung, wenigstens für Personenschäden, lohnen. Die Versicherung zahlt jedoch nachrangig. Das bedeutet, die Versicherung zahlt nur dann, wenn die Kosten von keiner anderen Versicherung übernommen werden.


Klären Sie vorab, wie Sie und die anderen Mitglieder Ihrer Fahrgemeinschaft versichert sind.

Haftungsfragen bei Fahrgemeinschaften

Bei einem Unfall kann der Fahrzeughalter haftbar gemacht werden (§ 7 Abs. 1 StVG), sofern keine höhere Gewalt im Spiel war. War weder höhere Gewalt ursächlich für den Unfall noch hat der Fahrer den Unfall verschuldet, kann dieser dennoch haftbar gemacht werden und der oder die Kläger können Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Wenn Sie mehr über die Halterhaftung und Halterverantwortung erfahren möchten, finden Sie einen Überblick in unserem dazugehörigen Beitrag.

Die Fahrgemeinschaft in der Steuererklärung absetzen?

In der Steuererklärung kann die sogenannte Entfernungspauschale – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – als Werbungskosten in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer für den Arbeitsweg (Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte) geltend gemacht werden. Ab dem 21. Kilometer sind es dann 0,35 Euro. Diese Erhöhung ist eine Regelung im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung und bis Ende 2026 befristet. Die Pauschale gilt ab dem ersten Entfernungskilometer und jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft kann diese vollständig für sich in seiner Steuerklärung ansetzen. Wichtig zu wissen ist, dass ausschließlich der kürzeste Weg berücksichtigt werden darf – also keine Umwege, die Sie zum Abholen der Mitglieder der Fahrgemeinschaft machen.

Fährt nicht immer dieselbe Person mit ihrem Fahrzeug die anderen Mitglieder der Fahrgemeinschaft zur Arbeit, handelt es sich um eine sogenannte wechselseitige Fahrgemeinschaft. Dann darf ein Höchstbetrag von 4.500 Euro im Jahr (Entfernungspauschale) nicht überschritten werden. Das gilt für die Fahrer an den Tagen, an denen sie ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen.

Wie Sie Ihren Dienstwagen und Arbeitsweg richtig in der Steuererklärung angeben und welche Steueränderungen seit 2021 für Fuhrparks bestehen, erfahren Sie in unseren gleichnamigen Beiträgen. Wussten Sie schon, dass Sie Ihren privaten Stromer beim Arbeitgeber aufladen können – und das steuerfrei? Unser Gastautor, Rechtsanwalt Lutz D. Fischer, erklärt es Ihnen ausführlich im Beitrag Versteuerung des Ladestroms beim Arbeitgeber.

Fahrgemeinschaft während Corona

Die Kontaktbeschränkungen gelten auch für Autofahrer – sofern diese nicht geimpft oder genesen sind. Im Mai 2021 ist eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung in Kraft getreten. Demnach gelten Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Bitte informieren Sie sich, sollten Sie weder geimpft noch genesen sein, welche Beschränkungen für Ihre Gemeinde/ Ihr Bundesland gelten. Es gibt zwar eine Übersicht über die geltenden Regeln und Einschränkungen, doch sind die Bundesländer selbst für die konkrete Umsetzung dieser verantwortlich.

Mehr über die Auswirkungen der Pandemie auf das Fuhrparkmanagement erfahren Sie in unseren Beiträgen:

Hängen Sie Ihren Mundschutz nicht an den Rückspiegel. Sie gewöhnen sich an das Hin- und Her-Schaukeln der Maske und werden so unaufmerksamer für Radfahrer und Fußgänger. Außerdem kann – je nach Position – die Maske Ihre Sicht in den Rückspiegel beeinträchtigen. Nehmen Sie sich eine kleine Plastiktüte, z. B. einen Gefrierbeutel, mit und legen Sie Ihre Maske hinein, wenn Sie sich nicht tragen. Lassen Sie die Tüte geöffnet, damit die Maske trocknen kann, und legen Sie sie z. B. in die Seitentür oder auf den Beifahrersitz (sofern frei). Weitere Hygienetipps gegen Viren und Bakterien haben wir in unserem Beitrag zur Fahrzeugreinigung für Sie.

Unser Fazit zur Fahrgemeinschaft

Eine Fahrgemeinschaft zu bilden, um zur Arbeit und wieder nach Hause zu kommen – wieso nicht? Wenn Sie kein eigenes Auto oder keinen Führerschein haben, können Sie sich als Mitfahrer an den Spritkosten beteiligen, sich auf dem Weg mit Ihren Kollegen unterhalten und die zurückgelegte Strecke von der Steuer absetzen. Sie schonen die Umwelt, weil weniger Fahrzeuge unterwegs sind, je mehr Fahrgemeinschaften bestehen. Im besten Fall fahren Sie ein E-Auto, welches Sie, egal ob Dienstfahrzeug oder Privat-Stromer – auf dem Firmengelände steuerfrei aufladen können. Ein weiterer schöner Nebeneffekt ist, dass das Unternehmen dadurch auch nachhaltiger wird – hier kann auch seitens der Unternehmensführung für das Bilden von Fahrgemeinschaften geworben und bei der Vermittlung von solchen unterstützt werden.

Eine Fahrgemeinschaft auf Biegen und Brechen zu etablieren, obwohl Sie und Ihre Kollegen bereits gut mit Bus und Bahn, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen, ist nicht sinnvoll. Auch dann, wenn Sie ungern in Gemeinschaft reisen, ist eine solche Gruppe nicht das Richtige für Sie. Ansonsten spricht nicht viel dagegen, oder? Und wer weiß, vielleicht werden auch in Deutschland irgendwann HOV-Lanes, also Sonderfahrstreifen für Fahrgemeinschaften, eingeführt – spätestens dann gibt es einen weiteren Anreiz, sich mit Kolleginnen und Kollegen zusammenzutun und gemeinsam zur Arbeit zu pendeln.

 

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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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