Lärmschutz im Straßenverkehr: Ein Überblick

Zunehmender Verkehr in Städten und auf Autobahnen führt dazu, dass die Lärmbelastung im Straßenverkehr zunimmt. Viele Menschen fühlen sich durch Verkehrslärm belästigt, gleichzeitig kann zu viel Lärm Einfluss auf die Gesundheit nehmen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Auch die Umwelt wird durch den zunehmenden Verkehr und Lärm belastet. Aus diesem Grund hat die Politik verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Lärmschutz im Straßenverkehr zu fördern.

Nach der im Jahr 2018 durchgeführten Umfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland“ fühlen sich 75 Prozent der Deutschen durch Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. Besonders in Städten und an viel befahrenden Straßen ist das Problem der Lärmbelästigung groß. Wann Geräusche als störend empfunden werden, ist abhängig von der subjektiven Wahrnehmung. Lärm ist jedoch nicht nur belästigend, sondern kann auch krank machen. Nach einem Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) sind Schätzungen zufolge 113 Millionen Menschen in Europa dauerhaft mit einer Verkehrslärmbelastung von 55 Dezibel (A) konfrontiert. Bei schätzungsweise 22 Millionen Menschen führt die permanente Lärmbelästigung zu chronischen Leiden wie Schlafstörungen, Leseschwäche, Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Problemen. Zur Vermeidung von gesundheitlichen Problemen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2018 die Empfehlung abgegeben, den Verkehrslärm tagsüber unter 53 Dezibel (A) und nachts unter 45 Dezibel (A) zu halten. Wir erklären nachfolgend, was unter Verkehrslärm und Straßenverkehrslärm zu verstehen ist.

Was bedeutet das „A“ hinter Dezibel?

Die Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs variiert. Hohe Töne beispielsweise werden stärker wahrgenommen als tiefe Töne. Um die Stärke des Schalls objektiv beurteilen zu können, werden Messwerte zugrunde gelegt, die von einem Schalldruckmesser ausgespielt werden. Die A-Bewertung wird bei der Frequenzbewertung dazu verwendet, um die Messungen des Schalldruckpegels an die empfundene Lautstärke anzupassen. Dazu enthält der Schalldruckmesser einen so genannten A-Filter, der zur Dämpfung tieferer Töne beiträgt. Der Messwert wird in A bzw. db (A) angegeben.

Straßenverkehrslärm: Was ist das und welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei um jeglichen Lärm, der durch Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr verursacht wird. Dazu zählt Lärm auf Autobahnen, Bundes- oder Landesstraßen sowie öffentlichen Parkplätzen. Geräusche, welche beispielsweise auf Firmengeländen entstehen, zählen nicht zum Straßenverkehrslärm, sondern zum Gewerbelärm. Davon ebenfalls abzugrenzen ist der Nachbarschaftslärm wie beispielsweise unnötiges Hupen. Verkehrslärm differenziert sich zudem noch in Schienenverkehrslärm und Fluglärm.

Eine generelle gesetzliche Regelung zum Schutz vor Verkehrslärm gibt es nicht. Beim Bau neuer Straßen oder wesentlichen Änderungen an Straßen greift allerdings die Verkehrslärmschutzverordnung. Ziel der Verordnung ist es, „schädliche Umwelteinwirkungen“ im Straßenverkehr zu minimieren. Sie definiert unter anderem Immissionsschutzgrenzwerte, die beim Straßen(neu)bau eingehalten werden müssen. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde zudem im Jahr 2002 ein einheitlicher europäischer Ansatz zur Lärmminderung ins Leben gerufen.

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Diese Grenzwerte gelten bei Verkehrslärm

Paragraf 2 der Verkehrslärmschutzverordnung bzw. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) regelt die Immissionsgrenzwerte zum Schutz „vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche“. Demzufolge gibt es bestimmte Bereiche im Straßenverkehr, bei denen der Verkehrslärm am Tag und in der Nacht nicht überschritten werden darf.

  Tag  Nacht
Maximale Grenzwerte an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A)
Maximale Grenzwerte in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A)
Maximale Grenzwerte in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A)
in Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A)

 

Übrigens

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt nicht nur die Grenzwerte für Verkehrslärm. Das verrät auch der ausformulierte Gesetzesname: „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“. Im Fokus dabei steht der Umweltschutz, weshalb das Gesetz auch rein rechtlich dem Umweltrecht zugeordnet wird.

Maßnahmen zum Lärmschutz im Straßenverkehr

Für die Reduzierung des Straßenverkehrslärms greifen mehrere Maßnahmen ineinander. Die reichen von Verbesserungen an der Fahrzeugtechnik über optimierte Verkehrsbedingungen bis hin zur Planung von Verkehrswegen. Die Wichtigsten haben wir nachfolgend für Sie aufgeführt.

Lärmschutz durch Verbesserung der Fahrzeugtechnik

Die Verbesserung der Fahrzeugtechnik kann auf direktem oder indirektem Weg umgesetzt werden. Letzteres erfolgt durch die Einführung neuer Gesetze. Richtlinien der EU beispielsweise enthalten gesetzliche Vorgaben zu Messverfahren und Grenzwerte von Fahrzeuggeräuschen. Hersteller müssen diese Vorgaben beim Bau neuer Fahrzeuge berücksichtigen und einhalten. Die Einhaltung wird im Rahmen von regelmäßigen Stichprobenmessungen bei den Fahrzeugen geprüft. Es können aber auch direkte Eingriffe an bereits in Betrieb genommenen Fahrzeugen vorgenommen werden. Motorengeräusche von Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben wie Diesel oder Benzin können durch Schalldämpfer reduziert werden. Diese werden in die Auspuffanlage des Fahrzeugs eingebaut, um den Schall zu minimieren.

Verbesserung der Fahrbahnbeläge

Das Geräusch, welches Reifen auf der Fahrbahn verursachen, trägt maßgeblich zum Straßenverkehrslärm bei. Vor allem gepflasterte Straßen oder Fahrbahnen mit Schlaglöchern oder Kanaldeckel fallen hier schwer ins Gewicht. Durch die Verbesserung von Fahrbahnbelägen lässt sich der Lärm reduzieren. Dafür wird unter anderem spezieller lärmarmer Asphalt eingesetzt.

Lärmschutz durch Geschwindigkeitsbegrenzungen

Ein weiterer Faktor bei der Reduzierung von Lärm im Straßenverkehr ist die Reduzierung der Geschwindigkeit. Jeder betroffene Bürger kann dafür gemäß Paragraf 45 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen. Eine Reduzierung von beispielsweise 50 auf 30 km/ h kann bereits eine Lärmreduzierung von drei bis vier Dezibel (A) bewirken. Die Einhaltung von Höchstgeschwindigkeiten wird durch Geschwindigkeitskontrollen gewährleistet.

Fahrverbote bei Lastkraftwagen

Ein Lkw verursacht so viel Lärm wie rund zwanzig Pkw. Gezielte Lkw-Fahrverbote kann den Lärm auf bestimmten Straßenabschnitten folglich senken. Damit können umliegende Anwohner entlastet werden.

Grenzwerte für Reifenbeschaffenheit

Bereits seit 2001 existieren Grenzwerte für die Rollgeräusche bei Reifen. In den darauffolgenden Jahren sind die Vorgaben regelmäßig angepasst worden. So ist 2012 ein Label eingeführt worden, welches die Nasshaftung und Geräuschklassifizierung von Reifen kennzeichnet. So können Verbraucher die Faktoren besser beim Kauf mit einbeziehen. Für gewöhnlich liegt der Wert des Reifenflusses bei etwa drei bis vier Dezibel (A).

Schallschutzwände und -fenster

Vor allem auf Autobahnen sind Schallschutzwände eine gängige Möglichkeit, um die Schallausbreitung einzudämmen. Zusätzlich bieten sie Sichtschutz für die Anwohner. Je näher Schallschutzwände an Straßen aufgestellt werden, umso effektiver ist der Lärmschutz. Die Einsparung liegt meist bei fünf bis zehn Dezibel (A). Mit Schallschutzfenstern lassen sich zudem Gebäude vor Lärmeinwirkungen schützen. Effektiv ist der Schutz allerdings nur bei geschlossenem Fenster.

Fahrverhalten des Fahrzeugführers

Auch die Fahrweise von Fahrzeugführern kann den Lärm im Straßenverkehr beeinflussen. Gemäß Paragraf 30 Abs. 1 StVO „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ sind „unnötiger Lärm und Abgasbelästigungen“ sogar verboten. Mit „unnötigem Lärm“ sind beispielsweise ein laufender Motor im Stand oder Reifenquietschen in Kurven gemeint. Auch das unnütze Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften wird untersagt. Mit einer bedachten Fahrweise, insbesondere hinsichtlich Geschwindigkeit und Motordrehzahl, können Autofahrer aktiv dazu beitragen, dass der Lärmpegel möglichst niedrig gehalten wird.

Gehörschutz für Fahrzeugführer?
Heutzutage zählt der Arbeitsplatz im Fahrzeug nicht mehr als Lärmbereich, da die heutige Fahrzeugtechnik den Lärm auf ein Minimum reduziert. Es gibt jedoch spezielle Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen, bei denen der Fahrerarbeitsplatz immer noch als Lärmbereich gewertet wird. Hier stellt sich die Frage, ob ein Gehörschutz für den Fahrzeugführer zulässig ist.

Gemäß Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Ordnung darf das Gehör nicht beeinträchtigt werden, beispielsweise durch Kopfhörer. Das schließt folglich auch einen Gehörschutz aus. Allerdings bestehen hier Ausnahmen, wie in einer Empfehlung der DGUV deutlich wird:

„Das Bundesministerium für Verkehr hat sich zu möglichen Ausnahmen dahingehend geäußert, dass die Benutzung von Gehörschützern zulässig ist, wenn der Fahrerarbeitsplatz ein Lärmbereich ist und die Gehörschützer geeignet sind. Die Liste der geeigneten Gehörschützer wird jährlich durch das BIA aktualisiert. Hierbei müssen die Gehörschützer die Wahrnehmung der notwendigen Signale, insbesondere Schallzeichen und Einsatzhörner, zulassen. Die Eignung der Gehörschützer ist durch eine von der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft auszustellende Bescheinigung nachzuweisen, die auf Verlangen der Polizei vorzulegen ist (Muster siehe Anhang 3).“

Lärmbelästigung: Fahrverbot für Motorradfahrer?

Immer wieder wird darüber diskutiert, wie Lärmbelästigung und Ruhestörung im Straßenverkehr reduziert werden können. Der Bundesrat schlägt daher vor, ein Fahrverbot für Motorradfahrer an Sonn- und Feiertagen einzurichten. Zudem soll die Geräuschemission auf maximal 80 Dezibel (A) reduziert werden. Das entspricht etwa der Lautstärke beim Klavierspielen oder Rasenmähen. Motorradfahrer lehnen solch ein Verbot - wenig überraschend - ab. Erst Anfang Juli 2020 kam es zu landesweiten Protesten. Auch Verkehrsminister Andreas Scheuer lehnt die Fahrverbote ab. Dabei ist die Lärmbelästigung durch Motorräder ein immer größer werdendes Problem - vor allem auf dem Land. Eine Kollektivstrafe für alle Motorradfahrer scheint dennoch nicht der richtige Weg zu sein. Das sieht auch der ADAC so. Stattdessen sollen verstärkt Lärmpegelkontrollen und Schallmessungen durch die Polizei durchgeführt werden.

Im Nachbarland Österreich sind Fahrverbote für Motorradfahrer aufgrund von Lärmbelästigung bereits Realität. In Tirol sind einige Straßenabschnitte für Biker für einen begrenzten Zeitraum gesperrt (aktuell noch bis 31. Oktober 2020). Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 220 Euro rechnen.

Im Fuhrpark: Maßnahmen zum Lärmschutz?

Auf den Straßenverkehrslärm direkt können Fuhrparkverantwortliche nur wenig Einfluss nehmen. Dafür gibt es vor allem bautechnische Maßnahmen seitens der Politik. Verhaltenstechnisch können Sie Ihre Fahrer jedoch für eine bedachte Fahrweise sensibilisieren – nicht nur bezogen auf Lärmbelästigung, sondern auf das allgemeine Fahrverhalten. Dies lässt sich beispielsweise mit Hilfe der verpflichtenden und regelmäßig durchzuführenden Fahrerunterweisung nach UVV abdecken. Die Fahrer frischen dabei ihr Wissen rund um den Straßenverkehr auf und werden auf eine rücksichtsvolle Fahrweise hingewiesen.

Darüber hinaus können Fuhrparkmanagement und Fahrer gemeinsam versuchen, Fahrtwege besser zu planen und Routen zu optimieren. Dadurch können im besten Fall unnötige Fahrten vermieden werden. Auch Pendlerfahrten können beispielsweise durch Homeoffice-Regelungen gesenkt werden. Alternativ kann die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gefördert werden, die ohnehin im Straßenverkehr unterwegs sind. Das eigene Fahrzeug könnte dann zumindest in der Garage stehen bleiben. Dadurch wird nicht nur die allgemein Lärmbelästigung im Straßenverkehr gemindert, sondern auch die Umwelt und der Geldbeutel geschont.

 

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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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