Autofahren im Winter: Gefahren und Tipps

Als Autofahrer im Winter ist besondere Vorsicht geboten. Denn Glätte und Schnee können für Chaos auf den Straßen sorgen. Damit Sie auch im Winter sicher durch den Straßenverkehr kommen, zeigen wir Ihnen, mit welchen Gefahren Sie rechnen müssen und wie Sie sich am besten davor schützen.

Inhaltsverzeichnis:

Womit Sie im Winter rechnen müssen: Vereiste Straßen und Schnee

In den Wintermonaten muss bei niedrigen Temperaturen mit vereisten Straßen und auch Schnee gerechnet werden. Das macht vor allem Brücken und Straßen in der Nähe von Flüssen oder Seen sowie Kuppen oder Wälder unberechenbar. Anzeichen für Glätte sind Frost und Wind sowie eine hohe Luftfeuchtigkeit. Wie Glätte bzw. Blitzeis entsteht, erklären wir Ihnen im gleichnamigen Beitrag. Achten Sie darauf, dass es auch bei Sonnenschein glatt auf den Straßen sein kann.

Vor der Fahrt: Ist das Auto auf den Winter vorbereitet?

Hat es über Nacht geschneit, ist das Auto vor Fahrtantritt komplett vom Schnee zu befreien. Alle Scheiben und die Außenspiegel müssen frei sein. Bleibt Schnee auf dem Auto liegen, kann dieser ins Rutschen geraten, die Sicht versperren oder andere Verkehrsteilnehmer behindern und das wiederum kann zu Unfällen führen. Sie sollten Ihr Fahrzeug vor der Fahrt jedoch nicht nur von möglichem Schnee befreien, sondern auch noch andere Dinge erledigen, bevor Sie sich auf den Weg machen:

  • Prüfen Sie, ob noch genug Frostschutzmittel eingefüllt ist – füllen Sie es nach, wenn nötig.
  • Wie steht es um die Batterie? Muss sie ausgetauscht (Werkstatt) oder vielleicht destilliertes Wasser nachgefüllt werden? Müssen die Pole nachgefettet werden?
  • Haben Sie Überbrückungskabel dabei? Packen Sie sie ein, sollten Sie Starthilfe geben müssen oder selbst welche brauchen.
  • Ist es Zeit für einen Ölwechsel? Sommeröl kann bei niedrigen Temperaturen zähflüssig wie Honig werden. Daher sollte Winteröl eingefüllt werden. Öl mit der Viskositätsklasse Null ist am winterfestesten (bleibt flüssig), nämlich bis minus 30 Grad Celsius.
  • Wo wir schon bei den Flüssigkeiten sind: Fahren Sie einen Diesel, ist es Zeit für den sogenannten
  • Haben Sie die richtigen Reifen montiert? Mit Winterreifen kommen Sie nicht ins Rutschen, da deren Profile tiefer sind als die von Sommerreifen. Je nach Region und Nutzung tun es auch Allwetterreifen/Ganzjahresreifenwir verschaffen Ihnen einen Überblick über die automobile Bereifung und erklären mitunter die Reifenkennzeichnung. Prüfen Sie in jedem Fall die Profiltiefe, den Reifendruck und falls Sie Schneeketten brauchen, üben Sie das Aufziehen.
  • Werden im Winter die Straßen gestreut, empfiehlt es sich ein Konservierungsmittel aufzutragen, um Karosserie und Unterboden vor dem zerstörerischen Streusalz zu schützen. Sollten bereits Schäden am Lack vorhanden sein, lassen Sie diese in einer Werkstatt reparieren oder setzen Sie Smart Repair bei kleineren Schäden ein.
  • Was für die guten Schuhe gilt, gilt ebenfalls für Felgen aus Aluminium: Machen Sie sie sauber, damit auch hier das Streusalz keinen Schaden anrichten kann.
  • Vergessen Sie nicht die Pflege von Dichtungen und – sofern Sie noch einen physischen Schlüssel zum Aufschließen nutzen – Türschloss.
  • Sind die Scheibenwischerblätter noch intakt? Falls nicht, tauschen Sie sie aus.
  • Funktioniert die Fahrzeugbeleuchtung? Seit 1956 werden bundesweit Licht-Tests angeboten, in der Regel im Oktober. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist Schirmherr. Informieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie im Winter ausreichend sehen und auch gesehen werden!
Falls der Motor nicht anspringt, 
Starthilfe geben: So gelingt Ihnen die Überbrückung der Autobatterie.

Winterkleidung: Nicht zu dick auftragen

Auch wenn es draußen kalt ist, im Auto selbst sollten Sie auf die dicken Winterjacken verzichten. Im Falle eines Unfalls kann es passieren, dass die Wirkung der Sicherheitsgurte verpufft, wenn die Winterjacke zum Hindernis zwischen Körper und Gurt wird. Der Gurtstraffer kann hierdurch seine Schutzfunktion nicht voll erfüllen. Besonders problematisch ist dies auch bei Kleinkindern. An den glatten Oberflächen der Winterbekleidung kann der Gurt zudem verrutschen und so zu einem unkontrollierten Schleudern im Falle eines Aufpralls führen.

Übrigens: Auch im Sommer sind die richtige Kleidung und insbesondere das richtige Schuhwerk wichtig, damit es nicht zu einem Unfall kommt. Mehr dazu in unserem Beitrag „Die richtige Schuh- und Kleiderwahl im Straßenverkehr“.

 

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Bitte nicht: „Lass schon mal den Motor laufen!“

Gerade im Winter möchte man es schnell warm im Auto haben. Viele Autofahrer lassen daher gerne einmal den Motor laufen, während sie das Auto von Schnee befreien. Den Motor lange Zeit in der Parkposition warm laufen zu lassen, schadet allerdings nicht nur dem Motor, sondern auch der Umwelt. Auch hier greift die Straßenverkehrsordnung:

„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“ (§ 30 Abs. 1 StVO)

Wird man dennoch erwischt, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro gerechnet werden. Wer es trotzdem gerne warm zum Start der Autofahrt hat, kann auf Alternativen zurückgreifen. Sofern Sie einen Stellplatz außerhalb der Garage haben, kann eine Standheizung weiterhelfen. Soll der laufende Motor dafür genutzt werden, Scheiben von Eis zu befreien, können auch Abdeckungen für die Windschutzscheibe Abhilfe schaffen. Nicht selten kommt es auch zu beschlagenen Scheiben im Winter, die man ebenfalls mit laufendem Motor wieder freibekommen möchte vor der Fahrt. Ein Trockentuch im Auto eignet sich jedoch genauso gut und verursacht keine Verwarngelder. Mindestens genauso gut funktioniert auch der Katzenstreu-Trick. Platzieren Sie einfach eine mit Katzenstreu gefüllte, zugebundene Socke beispielsweise hinter dem Rücksitz und beschlagene Scheiben gehören der Vergangenheit an.

Winterzubehör fürs Auto: Ausgerüstet für alle Fälle

Im Winter kann es immer zu unerwarteten Situationen kommen. Um sicher durch den Winter zu kommen ist nachfolgendes Zubehör besonders hilfreich:

  • Frostschutzmatten für Front- und Heckscheibe, um die Scheiben über Nacht vor Schnee zu schützen
  • Scheibenenteiser, erleichtert das Freikratzen von vereisten Scheiben
  • Eiskratzer
  • Handfeger, um Schnee vom Dach oder von den Fenstern zu kehren
  • Kehrblech/Schaufel
  • Türschlossenteiser, am besten in der Handtasche aufbewahren
  • Scheibenschwamm oder -tuch
  • Frostschutzkanister
  • Starthilfekabel
  • Warme Decken, Schuhe, Handschuhe und eine Thermoskanne mit warmen Getränken für längere Fahrten

Während der Fahrt: So verhalten Sie sich bei Schnee und vereisten Straßen richtig

Dass Sie im Winter mit Winterreifen und eventuell Schneeketten fahren und den Verkehrsfunk im Radio hören sollten, um rechtzeitig auf Stau- oder andere Meldungen reagieren zu können, ist sicher bekannt. Wir haben hier noch den ein oder anderen Tipp und Regeln, die zu beachten sind, damit Sie sicher durch den Winter kommen.

Ruhe bewahren, …

… wenn es glatt ist. Wie Sie bei Glätte und Blitzeis richtig verhalten, verraten wir Ihnen im gleichnamigen Beitrag.

Halten Sie genügend Abstand

Der Bremsweg kann bei Schnee und Glätte um das 10-fache länger sein. Außerdem kann Schnee, der nicht vom Autodach entfernt wurde, gefährlich werden und während der Fahrt oder beim Bremsen runterrutschen und die Sichtversperren, sodass nicht der das betroffene, sondern auch nachfolgende Fahrzeuge gefährdet werden.

Autoscheiben vereist: Ein Guckloch reicht nicht aus

Wenn es morgens einmal schnell gehen muss, kratzen sich Autofahrer oft nur ein kleines Sichtfeld auf der Windschutzscheibe frei. Was viele nicht wissen: Fahren mit eingeschränkter Sicht ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (siehe § 23 Abs. 1 StVO) und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Vor der Fahrt müssen also alle Autoscheiben von Schnee und Eis befreit werden. Neben einer uneingeschränkten Sicht muss der Fahrer zudem gewährleisten, dass die Kfz-Kennzeichen gut lesbar sind und das Dach des Wagens größtenteils von Schnee befreit wurde.

Eingeschneite Verkehrsschilder

Generell gilt für Verkehrszeichen der Sichtbarkeitsgrundsatz. Demnach müssen Verkehrsschilder so aufgestellt sein, dass sie auf den ersten Blick deutlich erkennbar sind. Bei starkem Schneefall kann es jedoch vorkommen, dass Straßenschilder nicht mehr lesbar sind. Führt dies zu einem Unfall, muss der Autofahrer nachweisen, dass die Verkehrsschilder zum Tatzeitpunkt nicht erkennbar waren. Die schlechte Leserlichkeit eines Verkehrszeichens aufgrund der Witterungsverhältnisse ist in manchen Fällen allerdings schwer nachzuweisen. Ein kostenpflichtiges Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes kann hier unterstützend sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die auch bei schlechten Sichtverhältnissen gültig sind. Dazu gehören leicht identifizierbare Schilder, die aufgrund ihrer auffälligen Form auch ohne Symbol erkennbar sind, wie beispielsweise das achteckige Stopp- oder das nach unten gerichtete, dreieckige Vorfahrt-gewähren-Schild und daher auch bei schlechten Sichtverhältnissen gültig sind.

Sofern die Fahrweise nicht an die Witterungsverhältnisse angepasst war, kann auch trotz schlechter Lesbarkeit ein Bußgeld drohen. Ein Beispiel hierfür wäre eine Geschwindigkeitsüberschreitung eines entsprechenden Tempolimit-Schildes.

Übrigens...

Für Ortskundige gibt es noch eine weitere Besonderheit. Wird ein Fahrer beispielsweise auf einer alltäglich von ihm genutzten Straßen geblitzt, muss er davon ausgehen, dass ein Einspruch aufgrund von Unleserlichkeit des Straßenschildes abgelehnt wird. Hier wird vorausgesetzt, dass der Fahrer die häufig genutzte Strecke und somit auch die dort aufgestellten Schilder kennt.

Bei schlechter Sicht auch tagsüber mit Abblendlicht fahren

Bei einer Nachtfahrt oder während der Dämmerung ist es nicht erlaubt, ohne Beleuchtung auf deutschen Straßen unterwegs zu sein. Eine entsprechende Regelung für Fahrten am Tag existiert jedoch nicht. Allerdings gibt es Situationen, in denen das Abblendlicht auch am Tag angeschaltet werden muss: Kann der Fahrer die Straße aufgrund von Regen, Nebel oder Schnee schlecht einsehen, ist das Einschalten des Abblendlichts Pflicht (§ 17 Abs. 3 StVO).

Streuwagen und Schneepflüge

Bei Streufahrzeugen und Schneepflügen ist immer Abstand zu halten. Ein Überholen dieser Fahrzeuge ist nur erlaubt, wenn dies gefahrlos möglich ist. Kommt es zu Beschädigungen durch das Streugut, geht dies in der Regel auf das Konto des Halters des Streuwagens. Der Nachweis der Beschädigung durch hochgeschleuderten Splitt ist allerdings schwierig.

Bußgelder bei Winterfahrten im Überblick

Tatbestand Bußgeld
Vereiste Frontscheibe 10 Euro
Verdreckte Scheinwerfer 20 Euro
Zugeschneites Nummernschild 5 Euro
Behinderung des nachfolgenden Verkehrs durch Eis, das nicht vom Autodach entfernt wurde 25 Euro
Fahren ohne Licht bei schlechten Sichtverhältnissen 20 Euro
Beleuchtung aus, obwohl Sicht durch Schneefall beeinträchtigt ist, je nach Gefährdungslage bis zu 90 Euro

 

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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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