Flurförderzeuge im Einsatz: Anforderungen an den Staplerschein

Wissen Sie, wie sich die Anforderungen an den Staplerschein bei innerbetrieblicher Nutzung und Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr unterscheiden? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Pflichten beim Einsatz von Flurförderzeugen und den Voraussetzungen zum Erwerb eines Staplerscheins.

Inhaltsverzeichnis:

Arbeitgeberpflichten beim Einsatz von Staplern im Unternehmen

  1. Regelmäßige Überprüfung des Staplerscheins: Kontrollieren Sie regelmäßig, alle ein bis zwei Jahre, die Gültigkeit und das Vorhandensein des Staplerscheins Ihrer Mitarbeiter.
  2. Einweisung in den Gabelstapler: Vor der ersten Benutzung des Staplers ist eine Einweisung des Fahrers erforderlich. Diese berücksichtigt die Funktionsweise, Sicherheitsvorkehrungen und die richtige Bedienung. Die Einweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
  3. Regelmäßige Unterweisung: Staplerfahrer müssen in wiederkehrenden Abständen (in der Regel jährlich) zum Umgang mit dem Fahrzeug unterwiesen werden.
  4. Regelmäßige Überprüfung: Flurförderfahrzeuge sind jährlich auf den sicheren Zustand zu überprüfen. Die Prüfung muss dokumentiert werden und erfolgt durch einen Sachkundigen.

Welche weiteren Aspekte müssen bei Gabelstaplern berücksichtigt werden?

Neben den vier genannten Pflichten sind weitere Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu zählt eine sichere Arbeitsumgebung inkl. der klaren Kennzeichnung der Verkehrswege auf dem Betriebsgelände. Darüber hinaus muss den Mitarbeitern eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Diese beinhaltet u.a. Sicherheitsschuhe und die Warnweste.

Die richtige Verteilung von Lasten muss ebenfalls bei der Benutzung des Gabelstaplers berücksichtigt werden. So lassen sich Unfälle vermeiden.

Konsequenzen bei Missachtung

Neben der Gefährdung der Sicherheit der Mitarbeiter, kann die Missachtung der Pflichten weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen über Geld- und Haftstrafen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Um diesen Strafen vorzubeugen, lohnt sich der Einsatz von elektronischen Systemen. LapID unterstützt Sie beispielsweise mit der E-Learning-Unterweisung für Gabelstapler. Ebenso lassen sich UVV-Fahrzeugprüfungen und Führerscheinkontrollen einfach und digital mit dem LapID System abbilden.

Mehr zu den rechtlichen Grundlagen und möglichen Konsequenzen erfahren Sie hier: Rechtliche Basis im Fuhrparkmanagement

Der Staplerschein: Gesetzliche Anforderungen & Führerscheinkontrolle

Um ein Flurförderfahrzeug führen zu können, müssen zuvor verschiedene rechtliche Regelungen berücksichtigt werden.

Beim Staplerschein handelt es sich um eine fachliche Ausbildung, die zum betrieblichen Führen von Flurförderzeugen berechtigt. Grundlage dafür ist der DGUV Grundsatz 308-001. Ergänzend dazu sind die Voraussetzungen zum Führen eines Flurförderzeugs in Paragraf 7 DGUV Vorschrift 68 festgehalten.

Hierzu zählen auf den Staplerschein selbst und dessen Überprüfung bezogen u.a.:

  • Betriebssicherheitsverordnung: Regelungen zur sicheren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln; Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von Flurförderzeugen (Paragraf14)
  • DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“: Vorgaben für den sicheren Einsatz von Flurförderzeugen, einschließlich Schulung und Prüfung von Fahrern

Bezogen auf die Unterweisung greifen folgende weitere Regelungen:

  • Arbeitsschutzgesetz: Allgemeine Pflicht des Arbeitgebers zur Unterweisung der Beschäftigten in Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Paragraf12)
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Anforderungen an die Unterweisung der Beschäftigten (Paragraf 4)
  • DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“: Konkrete Anforderungen an die Unterweisung von Fahrern von Flurförderzeugen

Weitere Informationen zur jährlichen Unterweisung und deren Inhalte finden Sie im nachfolgenden Blog-Beitrag: Jährliche Unterweisung bei Staplerfahrern

Welche Voraussetzungen müssen für den Erwerb eines Staplerscheins erfüllt werden?

Um einen Staplerschein erlangen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. In Deutschland zählen dazu folgende:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Flurförderfahrzeugs: inkl. Sehtest und Reaktionstest
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Ausbildung

Im Rahmen der theoretischen Ausbildung werden die Grundlagen zur Bedienung eines Flurförderfahrzeugs vermittelt. Hierzu zählen bspw. die Fahrphysik, die Lastaufnahme, Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zur Gefahrenprävention. Die praktische Ausbildung befasst sich mit dem eigentlichen Führen des Flurförderfahrzeugs unter Aufsicht eines qualifizierten Ausbilders.

Es ist nicht zwingend notwendig einen Führerschein zu besitzen, um einen Staplerschein zu erwerben. Der Staplerschein ist als eigenständige Qualifikation anzusehen.

Je nach Flurförderzeug müssen weitere Qualifikationen erworben werden Dies betrifft bspw. die Nutzung von Hochregalstaplern, Steigenstaplern, Schleppern oder Schubmaststaplern:

  • Ausbildung nach DGUV 308-001: Grundlage für die Benutzung von Frontgabelstaplern und Mitgänger Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit (Stufe 1) sowie Schubmaststaplern, Teleskopstaplern und Containerstaplern (Stufe 2)
  • Ausbildung nach DGUV 308-009: Grundlage für die Benutzung von geländegängigen Teleskopstaplern (Stufe 1) und Zusatzqualifikation für drehbare Oberwagen oder den Einsatz von Hubarbeitsbühnen (Stufen 2a und 2b)

Staplerfahren im öffentlichen Straßenverkehr

Wird der Stapler regelmäßig im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt, wird die Führerscheinklasse „L“ zusätzlich zum Staplerschein gebraucht. Dies ist insbesondere beim Be- und Entladen von Lkw im öffentlichen Raum erforderlich.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und den Regelungen der Berufsgenossenschaften. Wenn selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingesetzt werden, muss demzufolgen ein Führerschein vorliegen.

Die Führerscheinklasse „L“ ist bereits enthalten, wenn man die Führerscheinklasse „B“ besitzt. Sie berechtigt zum Fahren von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Außerdem dürfen damit Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.

Da die Führerscheinklasse „L“ an die Klasse „B“ gekoppelt ist, hat auch diese eine Gültigkeit von 15 Jahren.

In den Fällen, in denen die Führerscheinklasse „L“ Voraussetzung ist, greift auch die regelmäßige Pflicht zur Führerscheinkontrolle, um sicherzustellen, dass der Fahrer noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Staplerfahren im innerbetrieblichen Verkehr

Für den reinen Betrieb auf dem Betriebsgelände muss die Führerscheinklasse „L“ nicht vorliegen. Sind die Fahrer bereits im Besitz dieser Führerscheinklasse, muss der Staplerschein dennoch zusätzlich erworben werden. Dieser richtet sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Die Ausbildung für den innerbetrieblichen Staplerschein richtet sich nach der BGG 925.

Ist die Führerscheinklasse „L“ für den Betrieb nicht notwendig, empfiehlt es sich dennoch die Qualifikation regelmäßig zu überprüfen. Eine jährliche oder zweijährige Kontrolle wird empfohlen.Führerscheinkontrolle im Fuhrpark  Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge sind Sie gesetzlich dazu  verpflichtet, die Führerscheine der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu  kontrollieren. Es wird empfohlen die Kontrollen mindestens zweimal im Jahr  durchzuführen, egal ob manuell oder elektronisch. LapID bietet neben einem  automatisierten Termin- und Erinnerungsmanagement verschiedene Kontrollmethoden  an, die eine ortsunabhängige Führerscheinkontrolle ermöglichen und individuell  auf jeden Fuhrpark zugeschnitten sind.  Sie haben Fragen zur Führerscheinkontrolle oder möchten die Lösungen von LapID  kostenlos testen?Mehr Informationen zur Führerscheinkontrolle erhalten.


Stefanie Effer

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