Flurförderzeuge im Einsatz: Anforderungen an den Staplerschein

Wissen Sie, wie sich die Anforderungen an den Staplerschein bei innerbetrieblicher Nutzung und Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr unterscheiden? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Pflichten beim Einsatz von Flurförderzeugen und den Voraussetzungen zum Erwerb eines Staplerscheins.

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Flurförderzeuge im Einsatz: Anforderungen an den Staplerschein © richardfoulon - stock.adobe.com

Wissen Sie, wie sich die Anforderungen an den Staplerschein bei innerbetrieblicher Nutzung und Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr unterscheiden? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Pflichten beim Einsatz von Flurförderzeugen und den Voraussetzungen zum Erwerb eines Staplerscheins.

Inhaltsverzeichnis:

Flurförderzeug: Was ist das?

Flurförderzeuge, manchmal auch Flurförderfahrzeuge genannt, sind betriebliche Transportmittel, die vorwiegend für den horizontalen Güterverkehr im Logistikbereich, insbesondere in Lager- und Produktionshallen, eingesetzt werden.

Weiter charakterisiert werden Flurförderzeuge durch die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (ehemals: BGV D27). In Paragraf 2 DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" heißt es:

„(1) Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie:

1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind,
2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und
3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.“

Der Staplerschein: Gesetzliche Anforderungen

Um ein Flurförderfahrzeug führen zu können, müssen zuvor verschiedene rechtliche Regelungen berücksichtigt werden.

Beim Staplerschein bzw. dem Flurfördermittelschein oder Fahrausweis für Flurfördermittel handelt es sich um eine fachliche Ausbildung, die zum betrieblichen Führen von Flurförderzeugen berechtigt. Grundlage dafür ist der DGUV Grundsatz 308-001. Ergänzend dazu sind die Voraussetzungen zum Führen eines Flurförderzeugs in Paragraf 7 DGUV Vorschrift 68 festgehalten.

Hierzu zählen auf den Staplerschein selbst und dessen Überprüfung bezogen u.a.:

      • Betriebssicherheitsverordnung: Regelungen zur sicheren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln; Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von Flurförderzeugen (Paragraf 14)
      • DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“: Vorgaben für den sicheren Einsatz von Flurförderzeugen, einschließlich Schulung und Prüfung von Fahrern

Informationen zur jährlichen Unterweisung und deren Inhalte finden Sie im nachfolgenden Blog-Beitrag: Jährliche Unterweisung bei Staplerfahrern

Welche Voraussetzungen müssen für den Erwerb eines Staplerscheins erfüllt werden?

Um einen Staplerschein erlangen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. In Deutschland zählen dazu folgende:

      • Mindestalter von 18 Jahren
      • Körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Flurförderfahrzeugs, inkl. Sehtest und Reaktionstest
      • Theoretische Ausbildung
      • Praktische Ausbildung

Im Rahmen der theoretischen Ausbildung werden die Grundlagen zur Bedienung eines Flurförderfahrzeugs vermittelt. Hierzu zählen bspw. die Fahrphysik, die Lastaufnahme, Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zur Gefahrenprävention. Die praktische Ausbildung befasst sich hingegen mit dem eigentlichen Führen des Flurförderfahrzeugs unter Aufsicht eines qualifizierten Ausbilders.

Es ist nicht zwingend notwendig einen Führerschein zu besitzen, um einen Staplerschein zu erwerben. Der Staplerschein ist als eigenständige Qualifikation anzusehen.

Wer braucht einen Staplerschein?

Jeder, der ein Flurförderzeug nach der oben genannten Definition führt, muss einen Staplerschein besitzen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Flurförderzeuge ohne Fahrersatz oder Fahrerstand, wie z.B. Hubwagen dürfen auch ohne Staplerschein bedient werden. Eine Unterweisung für Hubwagen ist dann aber trotzdem nötig.

Je nach Flurförderzeug müssen weitere Qualifikationen erworben werden. Dies betrifft bspw. die Nutzung von Hochregalstaplern, Steigenstaplern, Schleppern oder Schubmaststaplern:

      • Ausbildung nach DGUV 308-001: Grundlage für die Benutzung von Frontgabelstaplern und Mitgänger Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit (Stufe 1). sowie Schubmaststaplern, Teleskopstaplern und Containerstaplern (Stufe 2).
      • Ausbildung nach DGUV 308-009: Grundlage für die Benutzung von geländegängigen Teleskopstaplern (Stufe 1) und Zusatzqualifikation für drehbare Oberwagen oder den Einsatz von Hubarbeitsbühnen (Stufen 2a und 2b).


Hier finden Sie eine Übersicht bei welchen Flurförderzeugmodellen ein Staplerschein vorgeschrieben ist:

Flurförderzeug

Beschreibung

Staplerschein Ja/Nein?

Zusatzausbildung Ja/Nein?

Containerstapler

Auch als Greifstapler oder Reachstacker bezeichnet. Spezialgerät zum Transport und Handling von Containern mit langem Lastaufnahmemittel, je nach Modell für Lasten von bis zu 50 Tonnen geeignet.

Ja

Ja

Fahrerstandstapler

Flurförderzeug ohne Fahrersitz, bei dem der Fahrer seitlich zum Lastaufnahmemittel und zur Last steht, sodass sowohl Vor- als auch Rückwärtsfahrten sicher ausgeführt werden können. Hierdurch ist das Gerät kaum breiter als die transportierte Palette und zudem sehr wendig.

Ja

Liegt im Ermessen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Geländestapler

Auch als Großreifenstapler bezeichnet. Bei Geländestaplern handelt es sich ebenfalls in der Regel um Gegengewichtstapler, die mit größeren, grobstollige Reifen und einer starken Motorisierung (Diesel, Treibgas) ausgestattet sind.

Ja, zusätzlich Führerschein Klasse L

Ja

Hubmaststapler

Auch als Gegengewichts- oder einfach Gabelstaplerbezeichnet. Sehr flexibel einsetzbar, mit Elektro- oder Verbrennungsmotor erhältlich und für geringe bis hohe Traglasten und geringe bis mittlere Hubhöhen geeignet.

Ja

Nein

Hubwagen

Auch als Handhubwagen, Mitgänger oder Ameise bezeichnet. Einfache Modelle haben keinen Motor und werden manuell bewegt, elektrische Modelle fahren, heben und senken mit Motorunterstützung. Je nach Hubhöhe werden die Geräte in Nieder- und Hochhubwagen unterschieden.

Nein

Nein

Kommissionierstapler

Auch als Kommissionierer oder Order-Picker bezeichnet. Haupteinsatzgebiet ist das Lager, wo der Kommissionierstapler entweder in Bodennähe (Horizontalkommissionierer) oder im Hochregal (Vertikalkommissionierer, mit höhenverstellbarer Fahrerkabine) eingesetzt wird.

Ja

Ja

Mehrwegestapler

Während bei einem klassischen Stapler nur ein bis zwei lenkbare Räder vorhanden sind, können bei einem Mehrwegestapler alle Räder gelenkt werden. Hierdurch ist das Gerät besonders wendig und kann sich auch in Querrichtung bewegen.

Ja

Ja

Mitnahmestapler

Besonders kompakte Flurförderzeuge, die auf einem Transportfahrzeug (Lkw, Anhänger, Auflieger) transportiert werden und zum Be- und Entladen beim Kunden oder Lieferanten genutzt werden.

Ja, zusätzlich Führerschein Klasse L

Liegt im Ermessen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Schlepper

Schlepper sind Flurförderzeuge ohne Hubeinrichtung, die vor allem zum Ziehen oder Schieben von anderen Fahrzeugen und Anhängern genutzt werden.

Ja

Ja

Schmalgangstapler

Besonders kompakte Kommissionierer oder Schubmaststapler, die speziell für den Einsatz in Hochregalgängen konzipiert sind. Je nach Modell mit hochfahrender Fahrerkabine (Man-up) oder mit höhenverstellbarem Lastaufnahmemittel (Man-down).

Ja

Ja

Schubmaststapler

Schubmaststapler werden vor allem in Hochregallagern zur Ein- und Auslagerung von Paletten eingesetzt. Je nach Modell fährt die Fahrerkabine mit in die Höhe oder der Fahrer kann per Kamera und Bildschirm Lastaufnahmemittel und Last genau auf Lagerfach abstimmen.

Ja

Ja

Schwerlaststapler

Schwerlaststapler sind ähnlich wie Gegengewichtstapler aufgebaut, allerdings für deutlich höhere Lastgewichte und meist für den Einsatz auch außerhalb von geschlossenen Hallen konzipiert.

Ja

Ja

Seitenstapler

Auch als Quergabelstapler bezeichnet. Bei diesen Geräten ist das Lastaufnahmemittel quer zur Fahrtrichtung angebracht, ebenso der Fahrersitz, sodass der Fahrer die Last immer gut im Blick hat.

Ja

Liegt im Ermessen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Teleskopstapler

Auch als Teleskoparmstapler oder Telehandler bezeichnet. Der Lastarm kann bei diesen Flurförderzeugen nicht nur senkrecht in die Höhe, sondern im ähnlichen Umfang auch seitlich bewegt werden, sodass sich der Arbeitsbereich deutlich erhöht.

Ja, für Teleskop-stapler

Ja

Staplerfahren im öffentlichen Straßenverkehr vs. innerbetrieblichen Verkehr

Ob Sie im Straßenverkehr oder innerbetrieblich Gabelstapler fahren, benötigen Sie in jedem Fall den Staplerschein. Je nach Situation sollten Sie jedoch noch folgende Punkte berücksichtigen.

 

Staplerfahren im öffentlichen Straßenverkehr

Staplerfahren im innerbetrieblichen Verkehr

Führerscheinklasse

- Führerscheinklasse „L“ zusätzlich zum Staplerschein, insbesondere beim Be- und Entladen von Lkw im öffentlichen Raum.

- Kein Führerschein erforderlich,

- Staplerschein ist ausreichend

Gesetzliche Grundlagen

Pflicht zum Besitz eines Führerscheins beim Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ergibt sich aus den Vorgaben der StVO und Regelungen der DGUV.

Pflicht zum Besitz des Staplerscheins geht auf die Vorgaben der DGUV zurück.

Die Ausbildung für den innerbetrieblichen Staplerschein richtet sich nach DGUV Grundsatz 308-001.

Führerscheinkontrolle

Da Führerscheinklasse „L“ an Klasse „B“ gekoppelt ist, hat auch diese eine Gültigkeit von 15 Jahren. Es greift die regelmäßige Pflicht zur Führerscheinkontrolle.

Es empfiehlt sich, die Qualifikation regelmäßig zu überprüfen. Eine jährliche oder zweijährige Kontrolle wird empfohlen.

Die Führerscheinklasse „L“ ist bereits enthalten, wenn man die Führerscheinklasse „B“ besitzt. Sie berechtigt zum Fahren von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Außerdem dürfen damit Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.

Wie lange dauert die Qualifikation zum Staplerschein?

Die Ausbildung für den Staplerschein muss in Theorie und Praxis jeweils mit einem Test abgeschlossen werden. Es werden jeweils 10 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in beiden Bereichen empfohlen. Insgesamt lässt sich der Staplerschein innerhalb von 3-5 Tage absolvieren. Wer schon Vorerfahrung hat, kann die Ausbildung auch innerhalb von einem Tag abschließen.

Was kostet der Staplerschein?

Die Kosten für den Staplerschein bewegen sich bei einem zweitätgigen Kurs in einem Rahmen von 250 und 350 Euro. Darin enthalten sind alle Unterrichtsmaterialien, sowie die Nutzung des Staplers und die theoretische und praktische Prüfung.

Wer trägt die Kosten für den Staplerschein?

Handelt es sich um eine Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitgebers, so übernimmt dieser i.d.R. die gesamten Kosten des Staplerscheins. Wer den Staplerschein privat erwerben möchte, der muss die Kosten selber zahlen. Erhält man aber Unterstützung von der Arbeitsagentur, kann dort ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Allerdings ist das nur dann möglich, wenn durch die Ausbildung die Chancen auf die Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden oder der Staplerschein eine Voraussetzung für einen Job ist.

Wer bietet die Ausbildung für den Staplerschein an?

Die Ausbildung für den Staplerschein kann sowohl bei regionalen Anbietern, als auch bei bundesweiten Organisation wie

      • DEKRA
      • TÜV SÜD
      • TÜV NORD
      • TÜV Rheinland
      • IHK

abgeschlossen werden. Daneben bieten große Hersteller von Flurförderfahrzeugen wie STILL regelmäßig Kurse für den Staplerschein an.

Nachweis über Staplerschein im Fuhrparkmanagement verwalten

Behalten Sie den Überblick über die vorhandenen Staplerscheine in Ihrem Fuhrpark. Mit der Erweiterung „Aufgaben und Termine für Personen“ im LapID System können Sie Nachweise zu Staplerscheinen digital erfassen und archivieren.

Erstellen Sie eine Aufgabe für Ihren Fahrer im System und fordern Sie den Nachweis über den Staplerschein an. Der Fahrer kann den Nachweis direkt digital einreichen. Das Dokument wird umgehend in der Personenakte gespeichert und archiviert.

Mehr zu Aufgaben und Termine für Personen auf unserer Detailseite.

Arbeitgeberpflichten beim Einsatz von Staplern im Unternehmen

      1. Regelmäßige Überprüfung des Staplerscheins: Kontrollieren Sie regelmäßig, alle ein bis zwei Jahre, die Gültigkeit und das Vorhandensein des Staplerscheins Ihrer Mitarbeiter.
      2. Einweisung in den Gabelstapler: Vor der ersten Benutzung des Staplers ist eine Einweisung des Fahrers erforderlich. Diese berücksichtigt die Funktionsweise, Sicherheitsvorkehrungen und die richtige Bedienung. Die Einweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
      3. Regelmäßige Unterweisung: Staplerfahrer müssen in wiederkehrenden Abständen (in der Regel jährlich) zum Umgang mit dem Fahrzeug unterwiesen werden.
      4. Regelmäßige Überprüfung der Fahrzeuge: Flurförderfahrzeuge sind jährlich auf den sicheren Zustand zu überprüfen. Die Prüfung muss dokumentiert werden und erfolgt durch einen Sachkundigen.

Welche weiteren Aspekte müssen bei Gabelstaplern berücksichtigt werden?

Neben den vier genannten Pflichten sind weitere Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu zählt eine sichere Arbeitsumgebung inkl. der klaren Kennzeichnung der Verkehrswege auf dem Betriebsgelände. Darüber hinaus muss den Mitarbeitern eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Diese beinhaltet u.a. Sicherheitsschuhe und die Warnweste.

Die richtige Verteilung von Lasten muss ebenfalls bei der Benutzung des Gabelstaplers berücksichtigt werden. So lassen sich Unfälle vermeiden.

Konsequenzen bei Missachtung

Neben der Gefährdung der Sicherheit der Mitarbeiter, kann die Missachtung der Pflichten weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen über Geld- und Haftstrafen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Um diesen Strafen vorzubeugen, lohnt sich der Einsatz von elektronischen Systemen. LapID unterstützt Sie beispielsweise mit der E-Learning-Unterweisung für Gabelstapler. Ebenso lassen sich UVV-Fahrzeugprüfungen und Führerscheinkontrollen einfach und digital mit dem LapID System abbilden.

Mehr zu den rechtlichen Grundlagen und möglichen Konsequenzen erfahren Sie hier: Fuhrpark-Compliance digital umgesetzt