Ein Wegeunfall ist schnell passiert. Damit es am Ende keine Nachteile für die Beteiligten gibt, ist es sinnvoll und wichtig, über alle Pflichten und Vorgehensweisen informiert zu sein. Wir fassen die wichtigsten Punkte rund um den Wegeunfall zusammen.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist ein Wegeunfall?
Die Definition des Wegeunfalls lässt sich aus den Grenzen des Arbeitsunfalls bestimmen. Genauer definiert wird der Wegeunfall in Paragraf 8 SGB VII.
Bei einem Wegeunfall handelt es sich um einen Unfall, der sich auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignet. Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes. Umwege sind von dieser Definition ausgeschlossen, es sei denn, die Umwege sind aus den folgenden Gründen erforderlich gewesen:
- Unterbringung der Kinder während der Arbeitszeit (z. B. Fahrt zur Kita)
- Fahrgemeinschaften mit anderen Berufstätigen oder Versicherten
- Umleitungen, aufgrund besonderer Verkehrsvorkommnisse (z. B. Stau, Unfall, Baustelle)
- Der längere Weg führt zu einem schnelleren Erreichen des Arbeitsplatzes (z. B. viele Ampeln auf dem eigentlichen/direkten Weg)
- Transportieren von Arbeitsgeräten oder Schutzausrüstung mit Auftrag des Arbeitgebers
Nicht versichert sind hingegen folgende Fälle, in denen der Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit aus privaten Gründen verlässt:
- Fahrt zu einer Tankstelle
- Stop beim Supermarkt oder Bäcker
- Besuch bei Familie und Freunden auf dem Heimweg von der Arbeit
Der Versicherungsschutz greift wieder, wenn der eigentliche Weg zur Arbeit wieder aufgenommen wird. Die Unterbrechung darf dabei allerdings nicht mehr als zwei Stunden betragen.
Wegeunfall: was nun?
Im Jahr 2023 wurden über 184.000 Unfälle von Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause gemeldet. Damit sind die Zahlen leicht rückläufig. Bis 2019 lagen diese noch bei über 186.000 gemeldeten Unfällen und mehr. Eine der häufigsten Unfallursachen ist dabei menschliches Fehlverhalten. Daher ist es besonders wichtig, Mitarbeiter für verkehrssicheres Verhalten zu sensibilisieren - insbesondere dann, wenn sie mit einem Fahrzeug (privat oder Firmenwagen) unterwegs sind.
Wegeunfall melden – Pflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Wegeunfälle wie auch Arbeitsunfälle bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Für normale Wegeunfälle gilt hier eine Meldefrist von max. 3 Tagen ab dem Ereignis. Tödliche Unfälle müssen hingegen unmittelbar nach Kenntnis darüber gemeldet werden.
Wegeunfälle die eine Arbeitsunfähigkeit von weniger als drei Tagen zur Folge haben, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Aber nicht nur der Arbeitgeber muss den Wegeunfall melden. Auch der Arbeitnehmer ist verpflichtet eine Meldung über den Unfall abzugeben. Hierfür gibt es spezielle Vordrucke auf der Website des Versicherungsträgers, in denen alle relevanten Informationen erfasst werden können.
Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Generell trägt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Kosten für die Erstversorgung. Sie unterstützt Arbeitnehmer außerem bei Kosten, die der Rehabilitation dienen.
Entscheidend für das Greifen der Unfallversicherung sind zwei grundlegende Faktoren: Zum einen das Einhalten der Definition eines Wegeunfalls, wie bereits beschrieben. Zum anderen die rechtzeitige und umfassende Meldung des Unfallhergangs. Dem Arbeitgeber sind hierzu alle ausschlaggebenden Informationen zum Unfallhergang vorzulegen. Des Weiteren sollte schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht werden, um eventuelle Schadensersatzansprüche aufgrund von Personenschäden umgehend geltend machen zu können.
Abbildung: Übersicht Versicherungsstatus Wegeunfall (eigene Darstellung)
Beweislast bei Arbeitsunfällen
Ereignet sich ein Wegeunfall, liegt die Beweislast beim Unfallopfer, also dem Arbeitnehmer. Daher ist grundsätzlich anzuraten einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Dies zeigte ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2016. Ein Arbeitnehmer verfuhr sich auf dem Weg zur Arbeitsstelle und verursachte einen schweren Unfall infolge eines gefährlichen Wendemanövers. Dies kostete den Arbeitnehmer den Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz (auf falschen Wegen) bestünde laut Urteil nur dann, wenn der Irrtum (das Verfahren/falsch abbiegen) aufgrund besonderer Vorkommnisse entstehen würde, bspw. durch schlecht beschilderte Straßen oder Beeinträchtigung der Sicht durch Nebel (Az.: B 2 U 16/15 R).
Die Berufsgenossenschaften stellen für die Anzeige von Unfällen online Unfallanzeiger zur Verfügung. Diese Formulare enthalten neben den Angaben zur versicherten Person Platz für die ausführliche Schilderung des Unfallhergangs. Außerdem können Arbeitnehmer dort Angaben zu entstandenen Verletzungen und weiteren wichtigen Informationen, die für eine spätere Bearbeitung des Wegeunfalls erforderlich sind, machen.